Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Aus „Sachdarstellung“
Die im Hinterhof der Birkenstraße 99 bestehenden Garagen und Stellplätze sollen einer neuen Wohnbebauung weichen. Zwar gibt es die mündliche Zusage des Bauherrn, den derzeitigen Stellplatzmietern ein Angebot zum Parken in der neu zu errichtenden Tiefgarage zu unterbreiten.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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BV2/192/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 19.11.2025
CDU-Fraktion
der Bezirksvertretung 2
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Philipp Schlee
Betrifft:
Übergangsparkplätze für das Bauvorhaben Birkenstraße 99
- Anfrage der CDU-Fraktion
1. Wo ist das Parken der aktuellen Stellplatzmieter während der Bauzeit
möglich?
2. Gibt es während der Bauphase eine Ausnahmegenehmigung, so dass die
Anwohner (derzeitige Stellplatznutzer) der Birkenstraße mit dem
Anwohnerparkausweis direkt auf der Birkenstraße parken dürfen, ohne
den Parkscheinautomaten benutzen zu müssen?
Sachdarstellung:
Die im Hinterhof der Birkenstraße 99 bestehenden Garagen und Stellplätze
sollen einer neuen Wohnbebauung weichen. Zwar gibt es die mündliche Zusage
des Bauherrn, den derzeitigen Stellplatzmietern ein Angebot zum Parken in der
neu zu errichtenden Tiefgarage zu unterbreiten.
Die Frage, wo die derzeitigen Stellplatzmieter während der Bauphase parken
können, blieb aber bislang leider unbeantwortet. Ausnahmegenehmigungen zum
Parken entlang der Birkenstraße könnten eine Lösung sein.
gez. Achim Graf
Fraktionsvorsitzender
Beantwortung BV2 192 2025 Übergangsparkplätze für das Bauvorhaben Birkenstraße 99 als Text anzeigen
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Sitzung: 02.12.2025
Vorlagennummer BV2/192/2025
Anfrage der CDU-Fraktion 19.11.2025
hier: Übergangsparkplätze für das Bauvorhaben Birkenstraße 99
Frage 1:
Wo ist das Parken der aktuellen Stellplatzmieter während der Bauzeit möglich?
Antwort:
Der Verwaltung sind die diesbezüglichen Regelungen zwischen Vermieter und Mieter
nicht bekannt. Die Mieter können aber wie jedermann auch, den öffentlichen Parkraum
nutzen.
Frage 2:
Gibt es während der Bauphase eine Ausnahmegenehmigung, so dass die Anwohner
(derzeitige Stellplatznutzer) der Birkenstraße mit dem Anwohnerparkausweis direkt
auf der Birkenstraße parken dürfen, ohne den Parkscheinautomaten benutzen zu
müssen?
Antwort:
Jedem Anwohnenden steht es offen, einen Bewohnerparkausweis für das umliegende
Bewohnerparkgebiet zu beantragen. Damit wird aber nur die Möglichkeit des Parkens
innerhalb des Anwohnerparkgebietes gegeben.
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