Anfrage Aktenzeichen BV2/106/2025

Weiteres Vorgehen bei der Umgestaltung der Skateranlage Stadtwerkepark und des Lindenplatzes - Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 20. Mai 2025veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus dem Original

1.) Wie ist der aktuelle Planungsstand bzgl. der geplanten Vorhaben zur Umgestaltung des Lindenplatzes sowie der Skateranlage im Stadtwerkepark?

2.) Welche nächsten Schritte sind vorgesehen und für wann kann mit einer Umsetzung der Vorhaben gerechnet werden?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 20. Mai 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV2/106/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 20.05.2025 Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Philipp Schlee Betrifft: Weiteres Vorgehen bei der Umgestaltung der Skateranlage Stadtwerkepark und des Lindenplatzes - Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 1.) Wie ist der aktuelle Planungsstand bzgl. der geplanten Vorhaben zur Umgestaltung des Lindenplatzes sowie der Skateranlage im Stadtwerkepark? 2.) Welche nächsten Schritte sind vorgesehen und für wann kann mit einer Umsetzung der Vorhaben gerechnet werden? Sachdarstellung: In ihrer Sitzung am 19.11.2024 hat die Bezirksvertretung 2 beschlossen, die Restmittel aus dem Jahr 2024 u.a. für die folgenden Projekte zu binden: - Konzeption, Planung und Umsetzung einer Sanierung und Neugestaltung der Skateranlage im Stadtwerkepark (59.224 EUR) - Entsiegelung und Umgestaltung des Lindenplatzes (4.000 EUR) Seitdem gab es keine weiteren Informationen zum Stand der Vorhaben und zu möglichen weiteren Schritten. Sowohl die Bezirksvertreter*innen als auch die Menschen im Stadtbezirk haben ein großes Interesse an einer baldigen Umsetzung der Maßnahme n. gez. Brigitte Reich Fraktionssprecherin
Beantwortung BV2 106 2025 Weiteres Vorgehen bei der Umgestaltung der Skateranlage Stadtwerkepark und des Lindenplatzes als Text anzeigen
Seite 1 von 1 Sitzung: 04.11.2025 Vorlagennummer BV2/106/2025 Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 20.05.2025 hier: Weiteres Vorgehen bei der Umgestaltung der Skateranlage Stadtwerkepark und des Lindenplatzes Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungsstand bzgl. der geplanten Vorhaben zur Umgestaltung des Lindenplatzes sowie der Skateranlage im Stadtwerkepark? Frage 2: Welche nächsten Schritte sind vorgesehen und für wann kann mit einer Umsetzung der Vorhaben gerechnet werden? Antwort zu Frage 1 und 2: Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 14.12.2023 (zur Vorlage RAT/475/2023) soll ein Masterplan Jugend- und Bolzplätze entwickelt werden. Dieser Masterplan soll für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt werden, wobei sowohl die Belange der Jugendlichen in partizipativen Verfahren abgefragt, als auch eine Bedarfsanalyse für alle Bezirke durchgeführt werden sollen. Der erarbeitete Masterplan soll die finanziellen, als auch die personellen Ressourcen der angedachten Vorhaben berücksichtigen. Auch die anschließende Priorisierung der Einzelmaßnahmen ist als eine Aufgabe des Masterplans vorgesehen, wobei dieser den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden wird. Aus diesem Grund werden die bereits zur Verfügung gestellten Mittel der Bezirksvertretung zurückgegeben und können gerne nac h Vorstellung des Masterplans neu und zu einem konkreten Projekt zur Verfügung gestellt werden. Dem Masterplan soll nicht vorgegriffen werden.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/106/2025