AfD beantragt freiwilligen Verzicht auf 10 % der Ratsentschädigungen
Amtlicher Titel: Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage RAT/401/2026
Das Wichtigste
Die AfD‑Fraktion hat einen Änderungsantrag zum ursprünglichen Entlastungsplan eingereicht. Der Antrag sieht einen freiwilligen Verzicht auf 10 % der Aufwandsentschädigungen der Ratsmitglieder und eine Empfehlung von 5 % Verzicht für Bezirksvertretungsmitglieder vor. Der Verzicht soll für die gesamte aktuelle Wahlperiode gelten und am 1. Oktober 2026 in Kraft treten.
Die eingesparten Mittel könnten die wachsende städtische Verschuldung reduzieren.
Die Details
- Änderung: Verzicht auf 10 % der Aufwandsentschädigungen der Ratsmitglieder und Empfehlung von 5 % Verzicht für Bezirksvertretungsmitglieder.
- Freiwilligkeit: Der Verzicht wird ausdrücklich als freiwillig betont.
- Wirksamkeit: Gilt für die gesamte aktuelle Wahlperiode, Beginn 01.10.2026.
- Zweckbindung: Gesparte Mittel sollen zur Schuldentilgung verwendet werden.
- Diskussionsstand: Der ursprüngliche Antrag wurde am 16.07.2026 diskutiert, ein Beschluss steht noch aus.
Einordnung
Der Vorschlag betrifft alle Ratsmitglieder und die Mitglieder der Bezirksvertretungen in Düsseldorf. Durch den Verzicht würden jährlich mehrere hunderttausend Euro im städtischen Haushalt frei, die laut ursprünglicher Begründung zur Schuldentilgung verwendet werden sollen. Da es sich um eine freiwillige Leistung der Abgeordneten handelt, hat er keine direkte Auswirkung auf die Bürgerinnen und Bürger, beeinflusst aber die kommunale Finanzlage.
Hintergrund
Aufwandsentschädigungen sind finanzielle Auslagen, die Rats‑ und Bezirksvertretungsmitglieder für ihre parlamentarische Tätigkeit erhalten, um Aufwand und Kosten zu decken.
Beschluss & Empfehlung
- Der Rat möge folgende Änderungen zu dem vorgelegten Antrag beschließen:
- 1.„Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt im Bewusstsein der Freiwilligkeit
- 2.Der Rat der Stadt Düsseldorf empfiehlt den Mitgliedern der Bezirksvertretungen,
Beratungsweg
Rat
KI-gestützt aufbereitet am 24. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/525/2026