Ratssitzung · Sitzung beendet

Rat

Abgeschlossen
Dauer 9 Std. 44 Min.
Ort Rathaus - Plenarsaal
Gremium Rat

Rat · Sitzung vom 24.09.2026

Worum es geht – und was dokumentiert ist

Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.

90 öffentliche TOPs mit Ergebnisvermerk 16 Themen mit zugeordneten schriftlichen Antworten 67 Themen mit lesbaren Originalpassagen

Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 01.10.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.

Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.

Weitere Themen dieser Sitzung

Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.

TOP 3.10.1 · Ergänzungsantrag der FDP-Ratsfraktion zur Vorlage RAT/389/2026Noch kein Ergebnisvermerk
TOP 3.10.1 · RAT/519/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Die Vorlage wird wie folgt ergänzt: Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die bestehenden städtischen Melde-, Ideen- und Beschwerdewege schrittweise in einem zentralen, nutzerfreundlichen Service-Ticket- System zusammenzuführen. Für die Bürgerinnen und Bürger soll unabhängig von der verwaltungsinternen Zuständigkeit ein einheitlicher Eingang mit Eingangsbestätigung, Bearbeitungsstatus und abschließender Rückmeldung zur Verfügung stehen. Die Meldung von Nestern der Asiatischen Hornisse ist in dieses System zu integrieren.

TOP 3.12.1 · Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage RAT/401/2026Noch kein Ergebnisvermerk
TOP 3.12.1 · RAT/525/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus dem Original

Der Rat möge folgende Änderungen zu dem vorgelegten Antrag beschließen: 1.„Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt im Bewusstsein der Freiwilligkeit dieses Aktes angesichts der kritischen Haushaltssituation einen Verzicht auf 10% der den Mitgliedern des Rates zustehenden Aufwandsentschädigungen und Zulagen."

TOP 3.20.1 · Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion zur Vorlage RAT/388/2026mehrheitlich abgelehnt
TOP 3.20.1 · RAT/527/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Die Vorlage RAT/388/2026 wird wie folgt geändert: 1. Die Verwaltung wird gebeten, die bereits bestehenden „kühlen Orte" in Düsseldorf daraufhin zu überprüfen, ob sie während akuter Hitzeperioden ausreichend verfügbar und insbesondere für ältere, chronisch kranke, pflegebedürftige und wohnungslose Menschen gut erreichbar sind.

Aus „Begründung“

Die derzeitigen Hitzeperioden zeigen, dass wir beim Hitzeschutz handeln müssen. Gerade für ältere Menschen, chronisch Kranke, Pflegebedürftige und Menschen ohne einen kühlen Rückzugsort können sehr hohe Temperaturen schnell zu einem ernsthaften gesundheitlichen Risiko werden.

TOP 4.4 · Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Lemmer: Einstellung des Fährbetriebes am Rhein bei Niedrigwasserzurückgewiesen
TOP 4.4 · RAT/517/2026zurückgewiesen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Wurde von der Rheinbahn im Rahmen der Verhandlungen über die Übernahme des Fährbetriebs das aufgrund des Klimawandels größer werdende Risiko von finanziellen Verlusten durch Betriebsunterbrechungen in der Folge von Niedrigwasserereignissen betrachtet und bewertet?

2. Falls ja, wurde geprüft, ob für den Fall von Betriebsunterbrechungen eine auf genau solche Fälle spezialisierte Versicherung (Stichwort: Parametrische Versicherung) abgeschlossen wird?

3. Falls nein, warum nicht?

TOP 4.5 · Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Krüger: schwerer Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen in Düsseldorfzurückgezogen
TOP 4.5 · RAT/518/2026zurückgezogen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Welche ersten Erkenntnisse haben der Oberbürgermeister, die Stadtspitze bzw. das Jugendamt, um sowohl Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen in Düsseldorf, als auch Leib und Leben involvierter Personen besser schützen zu können?

2. Welche ersten Maßnahmen der Verbesserung werden bis wann und wie durch welche Behörde bzw. Dienststelle umgesetzt?

3. Bis wann wird zur Problematik Abrechnungsbetrugs im Gesundheitswesen in Düsseldorf in welchen kommunalpolitischen Gremien von der Verwaltung eine Mitteilungs- oder Beschlußvorlage eingebracht?

TOP 5.1 · Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: Ältestenrat und der Wortwechsel in der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 13.05.2026 mit dem Vorsitzenden des Ausschusses, Ratsherrn Andreas Aulerbeantwortet
TOP 5.1 · RAT/461/2026beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Aus welchen Gründen ist der Ältestenrat im Gegensatz zu den vom Rat der Stadt eingesetzten Fachausschüssen kein Beschlussgremium im gleichen Sinne?

2. Wie wurden bzw. werden Verständigungen im Ältestenrat der großen Anzahl von Ratsmitgliedern, die nicht entsprechend der Regelung im § 2 der Geschäftsordnung mitgearbeitet haben, bekannt gemacht?

3. Welche Wirkungen haben Verständigungen im Ältestenrat für die dort nicht anwesenden Mitglieder des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf, sei es für Fraktions- bzw. Gruppenangehörige, sei es für Einzelmitglieder im Stadtrat?

TOP 5.4 · Anfrage der AfD-Ratsfraktion: Antisemitische Pöbeleien beim Fußballspiel mit israelischen Kindern in Düsseldorfzurückgewiesen
TOP 5.4 · RAT/464/2026zurückgewiesen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus dem Original

in der Presse wurde berichtet, dass ein Fußballspiel mit israelischen Kindern in Düsseldorf wegen massiver antisemitischer Pöbeleien abgebrochen werden musste. Hierzu frage ich die Verwaltung: 1.Welche konkreten antisemitischen Vorfälle haben sich ereignet (Ort, Datum, Art der Äußerungen und Täter)? 2.Welche Sicherheitsmaßnahmen waren vor Ort und warum konnte das Spiel nicht ausreichend geschützt werden? 3.Welche konkreten Präventions- und Schutzmaßnahmen plant die Stadtverwaltung (insbesondere im Bereich Integration), um jüdische Kinder und Jugendliche bei Sportveranstaltungen zukünftig besser zu schützen? Ich bitte um schriftliche Beantwortung in der nächsten Sitzung.

TOP 5.5 · Anfrage der Ratsfrau Dufhues: Finanzielle Benachteiligung bei Barzahlung, Teil 2beantwortet
TOP 5.5 · RAT/492/2026beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Bei welchen Leistungen oder Angeboten des Einwohnermeldeamts ist eine Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart (bitte auch nennen, wenn gar keine Barzahlung möglich ist)?

2. Bei welchen Leistungen oder Angeboten des Straßenverkehrsamts ist eine Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart (bitte auch nennen, wenn gar keine Barzahlung möglich ist)?

3. Bei welchen Leistungen oder Angeboten der Bädergesellschaft Düsseldorf ist eine Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart (bitte auch nennen, wenn gar keine Barzahlung möglich ist)?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/492/2026 
Beigeordneter Wagner 

Anfrage der Ratsfrau Dufhues vom 10.09.2026 
Finanzielle Benachteiligung bei Barzahlung, Teil 2 

Frage 1: 
Bei welchen Leistungen oder Angeboten des Einwohnermeldeamts ist eine 
Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart (bitte 
auch nennen, wenn gar keine Barzahlung möglich ist)? 
 
Antwort: 
Bei der Inanspruchnahme von Leistungen des Amtes für Einwohnerwesen (hier: 
Bürgerbüros) wird bei Barzahlungen eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 
1,00 Euro erhoben. 
Rechtsgrundlage hierfür ist die Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt 
Düsseldorf in Verbindung mit dem hierzu erlassenen Gebührentarif. Mit Beschluss des 
Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 15.12.2011 wurde die Tarifstelle 9 in den 
Gebührentarif aufgenommen. Danach wird für jeden Bezahlvorgang mit Bargeld eine 
zusätzliche Gebühr in Höhe von 1,00 Euro erhoben, sofern die zu entrichtende 
Verwaltungsgebühr mindestens 10,00 Euro beträgt. Die Regelung ist zum 01.01.2012 
in Kraft getreten und wurde im Düsseldorfer Amtsblatt bekannt gemacht. 
 
Die Leistungen des Amtes für Einwohnerwesen können grundsätzlich auch bargeldlos 
bezahlt werden. Aktuell wird diese Möglichkeit durch ca. 95% der Kundinnen und 
Kunden genutzt. Hierfür stehen insbesondere die Zahlung mit Debitkarte 
beziehungsweise Girocard, Kreditkarte sowie mobile Payment zur Verfügung. 
In den Bürgerbüros in den Stadtteilen ist eine Zahlung mit Bargeld nicht möglich. Für 
eine Barzahlung kann auf den Hauptstandort Bürgerbüro Dienstleistungszentrum 
ausgewichen werden. Dort besteht die Möglichkeit, die Gebühr an einem 
Kassenautomaten in bar zu entrichten. 
Sollte die Wahrnehmung des Termins im Dienstleistungszentrum nicht möglich sein 
und auch keine bargeldlose Zahlung erfolgen können, besteht zudem die Möglichkeit, 
die Gebühr im Nachgang auf Grundlage eines ausgehändigten Gebührenbescheids per 
Überweisung zu entrichten. 

Frage 2: 
Bei welchen Leistungen oder Angeboten des Straßenverkehrsamtes ist eine 
Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart (bitte 
auch nennen, wenn gar keine Barzahlung möglich ist)? 
 
Antwort: 
Auch für Leistungen des Straßenverkehrsamtes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe 
von 1,00 Euro erhoben, sofern die zu entrichtende Verwaltungsgebühr mindestens 
10,00 Euro beträgt. Es besteht die Möglichkeit, die Gebühr an einem 
Kassenautomaten vor Ort in bar zu entrichten. Die gängigen bargeldlosen 
Zahlungsoptionen werden dort ebenfalls angeboten. Im Übrigen wird auf die 
 Beantwortung der Frage 1 verwiesen. 

RSD Vorlage
Seite 1 von 2 
Frage 3: 
Bei welchen Leistungen oder Angeboten der Bädergesellschaft Düsseldorf 
ist eine Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart 
(bitte auch nennen, wenn gar keine Barzahlung möglich ist)? 
 
Antwort: 
Kein Angebot der Bädergesellschaft ist mit Barzahlung teurer als mit der Verwendung 
einer anderen Zahlungsart. 

RSD Vorlage
Seite 2 von 2

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.6 · Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion: Den Markt regeln, statt vom Markt geregelt werden – die Gemeinwohlquote und ihre unklaren Auswirkungen auf den geförderten Wohnungsbaubeantwortet
TOP 5.6 · RAT/505/2026beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Wie viele Wohnungsbauprojekte hätten seit Beschluss der bestehenden Quotierungsregelung in 2023 oberhalb bzw. unterhalb der angestrebten Grenze von 75 Wohneinheiten gelegen (nach laufenden und abgeschlossenen Verfahren sowie nach Zahl der Wohneinheiten aufgeschlüsselt)?

2. Wie viele öffentlich geförderte Wohneinheiten wurden im Rahmen der Anwendung des sogenannten Bau-Turbos genehmigt (nach laufenden und abgeschlossenen Verfahren aufgeschlüsselt)?

3. Welche Auswirkungen hätte die Quotierungsregelung auf die errechneten Wohnungsbaupotenziale der Landeshauptstadt Düsseldorf?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/505/2026 
Beigeordnete Zuschke 

Anfrage der SPD/Volt - Ratsfraktion zur Sitzung des Rates am 24.09.2026 
Den Markt regeln, statt vom Markt geregelt werden - die Gemeinwohlquote und ihre 
unklaren Auswirkungen auf den geförderten Wohnungsbau 
 
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: 
 
Frage 1: Wie viele Wohnungsbauprojekte hätten seit Beschluss der bestehenden 
Quotierungsregelung in 2023 oberhalb bzw. unterhalb der angestrebten Grenze von 75 
Wohneinheiten gelegen (nach laufenden und abgeschlossenen Verfahren sowie nach 
Zahl der Wohneinheiten aufgeschlüsselt?) 
 
Antwort: 
Insgesamt hätte seit Beschluss der bestehenden Quotierungsregelung in 2023 ein Potenzial 
von rund 340 Wohneinheiten unterhalb der Grenze von 75 Wohneinheiten gelegen. Ein 
Gesamtpotenzial von rund 19.300 Wohneinheiten (WE) hätte oberhalb der Grenze von 75 
Wohneinheiten gelegen. 
 
Davon: 
• 1 abgeschlossenes Wohnungsbauprojekt mit einem Gesamtpotenzial von rund 20 
Wohneinheiten unterhalb der angestrebten Grenze von 75 WE (Bebauungsplan ist 
rechtskräftig), 
• 6 abgeschlossene Wohnungsbauprojekte mit einem Gesamtpotenzial von rund 2.300 
Wohneinheiten oberhalb der Grenze von 75 WE (Bebauungspläne sind rechtskräftig), 
• 7 laufende Wohnungsbauprojekte unterhalb der Grenze von 75 WE mit einem 
Gesamtpotenzial von rund 320 und 
• 44 laufende Wohnungsbauprojekte oberhalb der Grenze von 75 WE mit rund 17.000 
Wohneinheiten (laufendes Verfahren). 
 
Insgesamt stehen also 8 Planverfahren (Volumen von ca. 340 WE) unterhalb der 
Anwendungsschwelle 50 Planverfahren (ca. 19.300 WE) oberhalb der Anwendungsschwelle 
in abgeschlossen und laufenden Bebauungsplanverfahren in diesem Zeitraum gegenüber. 
 
Frage 2: Wie viele öffentlich geförderte Wohneinheiten wurden im Rahmen der 
Anwendung des sogenannten Bau-Turbos genehmigt? (nach laufenden und 
abgeschlossenen Verfahren aufgeschlüsselt)? 
 
Antwort: 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat frühzeitig die Möglichkeiten des Bau-Turbos genutzt, 
insbesondere nach § 31(3) BauGB gemäß der Novelle des Baugesetzbuches zum Juni 
2021. Hier wurden bereits Genehmigungen, insb. Bauvorbescheide erteilt. Zu den 
erweiterten Möglichkeiten des Bau-Turbos nach der BauGB-Novelle im Oktober 2025 hat der 
Seite 1/2 - Es gilt das gesprochene Wort - 

Rat in seiner Sitzung am 19.03.2026 einen Grundsatzbeschluss gefasst. Auf dieser Basis 
sind weitere Projekte in der Abstimmung, um den Bau-Turbo entsprechend anzuwenden. 
Zurzeit sind im Rahmen des Bau-Turbos rund 40 Projekte in der Abstimmung zum 
begleitenden Städtebaulichen Vertrag. Bei 11 Vorhaben ist ein Vorbescheid erteilt. 
Konkrete Projekte sind zum Beispiel die Herstellung von Wohnungsbau an der Hansaallee 
305 (gewerbliche Baufläche, Bau-Turbo wurde zur Realisierung von Wohnungsbau genutzt) 
und am Kennedydamm (Bürobestandsgebäude wird für eine Wohnnutzung umgebaut). 
Eine detaillierte Evaluation erfolgt entsprechend des Beschlusses des Rates vom 19.03.2026 
im 3. Quartal 2027. 
 
Frage 3: Welche Auswirkungen hätte die Quotierungsregelung auf die errechneten 
Wohnungsbaupotenziale der Landeshauptstadt Düsseldorf? 
 
Antwort: 
Das gesamte grob geschätzte und langfristige Wohnungsbaupotenzial der Landeshauptstadt 
Düsseldorf, inklusive aller Reserveflächen, beläuft sich auf rund 25.000 Wohneinheiten. 
Davon entfallen rund 1.800 Wohneinheiten auf potenziale Wohnbauprojekte in einer Größe 
mit weniger als 75 Wohneinheiten. Dies entspricht einem Anteil von ca. 7,2%. 

Cornelia Zuschke 

Seite 2/2 - Es gilt das gesprochene Wort -

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.7 · Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion: Baustellen managen statt „Werst“-Case-Szenario – Baustellenkommunikation der Rheinbahnbeantwortet
TOP 5.7 · RAT/506/2026beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Welche baulichen Maßnahmen werden von der Rheinbahn zur Umsetzung bis Ende 2028 geplant?

2. Welcher zeitliche Vorlauf ist von der Rheinbahn eingeplant, Pendler*innen rechtzeitig zu Baumaßnahmen und möglichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu informieren?

3. Wie stellt die Rheinbahn im Zusammenhang dieser baulichen Maßnahmen sicher, dass Schienenersatzverkehre bedarfsgerecht ausgestaltet werden?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/506/2026 
Beigeordneter Cornelia Zuschke 

Anfrage der SPD-Volt-Ratsfraktion zur Ratssitzung am 24.09.2026: 
Baustellen managen statt „Werst"-Case-Szenario - Baustellenkommunikation 
der Rheinbahn 

Zu der Anfrage nimmt die Rheinbahn AG wie folgt Stellung: 
 
Frage 1: 
Welche baulichen Maßnahmen werden von der Rheinbahn zur Umsetzung bis Ende 
2028 geplant? 
 
Antwort: 
Der folgenden Tabelle sind alle baulichen Maßnahmen zu entnehmen, die nach gegenwärti-
gem Planungsstand (17.09.2026) von der Rheinbahn für das Jahr 2027 geplant sind bzw. de-
ren Umsetzung in diesem Jahr beginnen soll. Die Maßnahmen können teilweise gebündelt 
durchgeführt werden. Die Durchführung der Maßnahmen und deren Terminierung werden da-
bei im Vorfeld stets im Detail zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Rheinbahn 
abgestimmt. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt erforderlicher Genehmigungen und 
Umsetzungskapazitäten. Maßnahmen, die nicht umgesetzt werden können, finden Eingang in 
das Bauprogramm des Folgejahres. 
 
Gleisbau / Oberbau U-Bahn Haltestelle Düsseldorf 42 Tage Keine durchgehende 
Hbf Sperrung, Konzept noch in 
Ausarbeitung und in Ab-
hängigkeit zu Betrieb 
 
Gleisbau / Oberbau Grafenberger Allee Kreuzung 10 Tage 
Sohnstraße 
 
Gleisbau / Oberbau Am Kuhtor 8, 40221 Düsseldorf- 14 Tage 
Stadtbezirk 3 
 
Gleisbau / Oberbau Zwischen Haltestelle Hammer 7 Tage 
Dorfstr. Und Hemmersbachweg 
 
Gleisbau / Oberbau Haltestelle Franziusstraße 10 Tage 
 
Gleisbau / Oberbau Lindemannstraße Nr. 68 bis 108 6 Wochen 
 
Gleisbau / Oberbau Stockkampstr. Ecke Blücher-4 Tage 
straße 
 
Brückenarbeiten Franklinbrücke 4 Tage 
 
Gleisbau / Oberbau Brunnenstr. Nr. 14 Gleiswechsel 7 Tage 
Seite 1 von 5 
 
Gleisbau / Oberbau Nordstraße Nr. 12 Gleiswechsel 7 Tage 
 
Gleisbau / Oberbau Kölner Landstr. Nr. 138 - 170 7 Tage 
 
Gleisbau / Oberbau Kölner Landstr. Nr. 148 - 173 7 Tage 
 
Gleisbau / Oberbau Kölner Landstr. Nr. 186 - 196 14 Tage 
 
Gleisbau / Oberbau Kölner Landstr. Nr. 108 - 124 7 Tage 
 
Gleisbau / Oberbau Graf-Adolf-Platz Umfahrt Kaser-14 Tage 
nenstraße 
 
Gleisbau / Oberbau Kaiserswerther Str. Überfahrt 5 Tage 
Aquazoo 
 
Gleisbau / Oberbau Hst. Bovert Mönkesweg 14 Tage 
 
Gleisbau / Oberbau Worringer Str. Düsseldorf Hbf 14 Tage 
 
Gleisbau / Oberbau Worringer Str. Nr. 95 - 107 14 Tage 
 
Gleisbau / Oberbau Erkrather Str. Nr. 246 - 286 14 Tage 
 
Gleisbau / Oberbau Ulmenstr. Nr. 75 - 89 14 Tage 
 
Gleisbau / Oberbau Unterrather Str. Nr. 35 - 42 14 Tage 
 
Gleisbau / Oberbau Münsterstr. Nr. 323 - 351 14 Tage 
 
Gleisbau / Oberbau Gumbertstr. Nr. 117 - 135 19 Tage 
 
Gleisbau / Oberbau Gumbertstr. Nr. 86 - 104 5 Tage 
 
Gleisbau / Oberbau Vennhauser Allee Kreuzung 10 Tage 
Schlossallee 
 
Gleisbau / Oberbau Hst. Mintropplatz Kreuzung 7 Tage 
Mintropstr. 
 
Gleisbau / Oberbau Volmerswerther Str. Nr. 360 - 8 Tage 
388 
 
Gleisbau / Oberbau Schleife Messe Arena 7 Tage 
 
Gleisbau / Oberbau Auf´m. Hennekamp Nr. 34 - 42a 6 Tage 
 
Gleisbau / Oberbau Belsenstr. Nr. 14 - 28 10 Tage 
 
Gleisbau / Oberbau Blücherstr Nr. 47 - 57 7 Tage 
Seite 2 von 5 
 
Gleisbau / Oberbau Haltestelle Volksgarten In Planung 
 
Gleisbau / Oberbau Fritz vom Felde Str Kreuzung 7 Tage 
Am Strauchbusch 
 
Gleisbau / Oberbau Grafenberger Allee Kreuzung 10 Tage 
Sohnstraße 
 
Gleisbau / Oberbau Grafenberger Allee Kreuzung 10 Tage 
Sohnstraße 
 
Gleisbau / Oberbau Kaiserswertherstr. Kreuzung In Planung 
Grünewaldstr 
Fahrleitung / Hochbau Oststr. -Duisburger Str. 2,5 Jahre laufende Maßnahme, Bau-
anfang Ende 2025 - Bau-
ende August 2028, wäh-
Betriebspausen sowie Wo-
chenendsperrungen mit 
SEV 
Fahrleitung / Hochbau Lörick - Haus Meer 3,0 Jahre laufende Maßnahme, Bau-
anfang Anfang 2026 - 
Bauende Ende 2029, wäh-
Betriebspausen sowie 
Sommerstreckensperrun-
gen und Wochenendsper-
rungen mit SEV 
Fahrleitung / Hochbau Haus Meer - Krefeld Dießem 3,5 Jahre Bauanfang Ende 2027 - 
Bauende Ende 2030, wäh-
Betriebspausen sowie 
Sommerstreckensperrun-
gen und Wochenendsper-
rungen mit SEV 
Fahrleitung / Hochbau Hst. Sternstr. - Kaiserstr. 2,5 Jahre Bauanfang Ende 2027 - 
Bauende Ende 2029, wäh-
Betriebspausen sowie Wo-
chenendsperrungen mit 
SEV 
Fahrleitung / Hochbau Collenbachstr. - Blücherstr. 1,5 Jahre Bauanfang Ende 2027 - 
Bauende Ende 2028, wäh-
Betriebspausen sowie Wo-
chenendsperrungen mit 
SEV 
Fahrleitung / Hochbau Haltestelle Rethelstr. / Zoo S- 15 Tage Maßnahme wir aufgeteilt 
Bahnhof / Moltkestr. auf 3 x 5 Tage, Termine 
Seite 3 von 5 
sind noch offen, SEV wird 
erforderlich sein 
Brückenarbeiten Hst. Hubertushain und Felderhof ca. 4 Wo-Streckensperrung zwi-
chen schen Haltestelle Huber-
tushain und Felderhof mit 
SEV 
Barrierefreier Ausbau Haltestelle Heinrichstraße 2,5 Mo-Vollsperrung auf der 
nate Münsterstraße 22.03.2027 
bis 03.04.2027 
 
Umbau Haltestelle Ersatzhochbahnsteig Freiligrath-Sperrung 
platz erst 2028 
 
Gleisbau / Oberbau Bonnerstr. Kreuzung Kamperstr. In Planung 
 
Das Bauprogramm für das Jahr 2028 wird im Laufe des Vorjahres aufgestellt. Dabei analysie-
ren wir stets Beschleunigungspotentiale; insbesondere auch mich Blick auf den barrierefreien 
Haltestellenausbau. 
Sperrungen werden nach Möglichkeit in verkehrsärmere Zeiten wie die Ferien, Betriebspausen 
oder auf Wochenenden gelegt und gebündelt. Bei grundlegenden Erneuerungen der Infra-
struktur ist dies jedoch nicht immer möglich. Viele Arbeiten können nicht innerhalb einzelner 
nächtlicher Sperrpausen abgeschlossen und anschließend in einen sicheren Betriebszustand 
zurückversetzt werden. Bei komplexen Maßnahmen sind daher auch längere, zusammenhän-
gende Sperrungen im laufenden Betrieb erforderlich, um die Infrastruktur sicher und nachhaltig 
erneuern zu können. 

Frage 2: 
Welcher zeitliche Vorlauf ist von der Rheinbahn eingeplant, Pender/-innen rechtzeitig 
zu Baumaßnahmen und möglichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu informieren? 
 
Antwort: 
Die Rheinbahn verfolgt grundsätzlich das Ziel, die Öffentlichkeit so früh wie möglich über ge-
plante Baumaßnahmen und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Verkehrsangebot 
zu informieren. Ein pauschaler zeitlicher Vorlauf lässt sich dabei nicht angeben, da dieser ins-
besondere von Art, Umfang und dem Planungsstand der jeweiligen Maßnahme abhängig ist. 
Voraussetzung für eine Fahrgastinformation ist, dass die wesentlichen Rahmenbedingungen 
der Baumaßnahme und der daraus resultierenden Verkehrsführung hinreichend feststehen. 
Die öffentliche Kommunikation erfolgt daher grundsätzlich erst, wenn die erforderlichen Ab-
stimmungen abgeschlossen und die notwendigen behördlichen Genehmigungen beziehungs-
weise verkehrsrechtlichen Anordnungen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorliegen. 
Sobald diese Planungssicherheit gegeben ist, werden die Informationen mit größtmöglichem 
Vorlauf über die jeweils geeigneten Kommunikationskanäle bereitgestellt. Hierzu zählen ins-
besondere die Fahrplanauskunft und die Rheinbahn-App, die Baustelleninformationen auf der 
Internetseite sowie Aushänge und Beschilderung an und um die betroffenen Haltestellen. 

Seite 4 von 5 
Frage 3: 
Wie stellt die Rheinbahn in Zusammenhang dieser baulichen Maßnahmen sicher, dass 
Schienenersatzverkehre bedarfsgerecht ausgestaltet werden? 
 
Antwort: 
Die Rheinbahn richtet Schienenersatzverkehre an der durch die jeweilige Baumaßnahme ent-
fallenden Schienenverkehrsleistung aus. Bei der Planung werden insbesondere das bisherige 
Verkehrsangebot und die erforderlichen Beförderungskapazitäten sowie die Kapazitäten der 
eingesetzten Ersatzfahrzeuge berücksichtigt. 
Da Busse in der Regel über eine geringere Beförderungskapazität als Schienenfahrzeuge ver-
fügen, wird diesem Unterschied bei Bedarf durch eine dichtere Taktung und den Einsatz zu-
sätzlicher Fahrzeuge Rechnung getragen. Gleichzeitig können die örtlichen Verkehrsverhält-
nisse und längere Fahrwege dazu führen, dass die Fahrzeiten des ursprünglichen Schienen-
verkehrs im Ersatzverkehr nicht vollständig abgebildet werden können. 
Während der Baumaßnahme wird der Schienenersatzverkehr durch die Einsatzleitung fortlau-
fend hinsichtlich der Verkehrslage, der Auslastung und der betrieblichen Situation beobachtet. 
Sollten sich Abweichungen von der Planung oder ein zusätzlicher Bedarf ergeben, kann das 
Angebot im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten angepasst werden. 

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Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.8 · Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Sanierung der Deutschen Oper am Rheinbeantwortet
TOP 5.8 · RAT/495/2026beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Welche politischen Gremien werden zu welchem Zeitpunkt vorbereitend die weiteren Schritte zur nachhaltigen Sicherung der Bespielbarkeit des Stand- orts in der Heinrich-Heine-Allee beraten?

2. Welche Überlegungen oder Szenarien zu einer nachhaltigen Sicherung der Bespielbarkeit des Standorts in der Heinrich-Heine-Allee gibt es auf Ver waltungsseite?

3. Welche vorbereitenden Schritte (beispielsweise die Beauftragung eines neuen Gutachtens zu nötigen Sanierungsmaßnahmen) erwägt die Ver- waltung in Vorbereitung politischer Beratungen über die nachhaltige Sicherung der Bespielbarkeit des Standorts in der Heinrich-Heine-Allee?

TOP 5.9 · Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Quotierungsregelung im Wohnungsbau - Kontrolle und Ausgestaltungschriftlich beantwortet
TOP 5.9 · RAT/496/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Wie kontrolliert die Verwaltung die Einhaltung der Kriterien der ihrer Meinung nach gemeinwohlorientierten Wohnformen nach Fertigstellung der Wohnungen?

2. Für welchen Zeitraum sind die von der Verwaltung als gemeinwohl- orientierte Wohnformen angerechneten Wohnungen an die jeweils vereinbarte Nutzung gebunden und werden wirksam auf Einhaltung kontrolliert?

Aus „Anfrage“

Mit der Beschlussvorlage zur Weiterentwicklung der Quotierungsregelungen sollen künftig bei Wohnungsbauvorhaben ab 75 Wohneinheiten auf privaten Grundstücken mindestens 30 Prozent öffentlich geförderter Wohnungsbau und 20 Prozent "gemein- wohlorientierte" Wohnformen umgesetzt werden. Bei städtischen Grundstücken sind mindestens 40 Prozent öffentlich geförderter sowie mindestens 20 Prozent „gemein wohlorientierter" Wohnungsbau vorgesehen. Bei Wohnbauvorhaben unter 75 Wohnein- heiten, soll eine Quotierung in Zukunft vollständig wegfallen.

TOP 5.10 · Anfrage des Ratsherrn Salinger: Entwicklung und Umfang der Crack-Konsumenten sowie Drogentoten in Düsseldorfschriftlich beantwortet
TOP 5.10 · RAT/476/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus dem Original

der Konsum von Crack stellt Städte und Kommunen zunehmend vor erhebliche soziale bzw. auch sicherheits- und gesundheitspolitische Herausforderungen. Konkrete Zahlen fehlen in diesem Zusammenhang aber meist. (https://www.deutschlandfunkkultur.de/crack- kokain-drogenszene-staedte-verwahrlosung-suchtdruck-100.html).

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/476/2026 
 Beigeordnete Koch 

Anfrage des Ratsherrn Salinger für die Sitzung des Rates am 24.09.2026 
 
Betrifft: Entwicklung und Umfang der Crack-Konsumenten sowie Drogentoten in 
Düsseldorf 

Frage 1: 
Wie hat sich die Zahl der Crack-Konsumenten in Düsseldorf in den vergangenen 
fünf Jahren entwickelt? (Bitte die Zahlen für die Jahres 2021,2022, 2023, 2024 
und 2025 jeweils getrennt ausweisen und - sofern möglich - nach Geschlecht 
und Altersgruppen differenzieren. Sofern keine belastbaren Angaben zur tat-
sächlichen Zahl der Konsumierenden vorliegen, wird um Darstellung der verfüg-
baren statistischen Kennzahlen und deren Aussagekraft gebeten). 
 
Antwort: 
Eine exakte Zahl der Menschen, die in Düsseldorf Crack konsumieren, lässt sich aufgrund 
der Dunkelziffer beim Konsum illegaler Drogen nicht sicher bestimmen. Für die kommunale 
Bedarfs- und Angebotsplanung werden deshalb verschiedene belastbare Datenquellen zu-
sammengeführt. 
 
Eine wichtige Planungsgröße sind die Daten zur Substitutionsbehandlung. In den nieder-
gelassenen Düsseldorfer Praxen mit Schwerpunkt Suchtmedizin wurden 2021 insgesamt 
1.583, 2022 1.779, 2023 1.709, 2024 1.558 und 2025 1.655 substituierte Menschen er-
fasst. Diese Daten beruhen auf den verpflichtenden Meldungen der Substitutionsbehand-
lungen an das Substitutionsregister. 
 
Sie bilden allerdings nur einen Teil der relevanten Zielgruppe ab. Hinzu kommen insbeson-
dere Menschen mit Opioidabhängigkeit, die nicht substituiert werden, sowie Personen mit 
anderen beziehungsweise polyvalenten Konsummustern. Expertinnen und Experten gehen 
deshalb für die Planung niedrigschwelliger Hilfen von einer Zielgruppe in einer Größenord-
nung von etwa 3.000 bis 4.500 Menschen aus. 
 
Diese Einschätzung wird durch die 2024 durchgeführte Studie „Offene Drogenszenen in 
NRW 2024 - Einblicke in Lebenslagen, Konsum und Nutzung von Hilfsangeboten in Düs-
seldorf, Essen, Köln und Münster" gestützt. Die Untersuchung verdeutlicht insbesondere 
die Überschneidung unterschiedlicher Konsummuster: Von den 204 in Düsseldorf Befrag-
ten befanden sich 59,3 % in Substitutionsbehandlung; zugleich hatten 72,5 % innerhalb 
der vergangenen 30 Tage Crack konsumiert. Die Studie beschreibt Crack als die in der 
Düsseldorfer offenen Drogenszene am häufigsten konsumierte Substanz. Zudem weist 
Düsseldorf unter den vier untersuchten Städten den höchsten Anteil an Crack-Konsum in-
nerhalb der letzten 24 Stunden auf. 
 
Die Daten erlauben somit keine exakte Bestimmung der Zahl einzelner Crack-Konsumie-
render. Sie zeigen jedoch auf einer belastbaren Planungsgrundlage sowohl die Größenord-
nung der relevanten Zielgruppe als auch eine deutliche Verschiebung der Konsummuster 
hin zu Crack in den vergangenen Jahren. 

Seite 1 von 2 
 
 RAT/476/2026 
 Beigeordnete Koch 

Frage 2: 
Wie viele Personen wurden in den vergangenen fünf Jahren aufgrund von 
Crack-Konsum durch die Düsseldorfer Suchthilfe, Drogenberatungsstellen oder 
andere städtische bzw. kommunal geförderte Einrichtungen betreut oder bera-
ten? 
 
Antwort: 
In den Düsseldorfer Suchtberatungsstellen wurden mit der Hauptdiagnose Kokain 195 
Personen im Jahr 2021, 220 im Jahr 2022, 231 im Jahr 2023, 226 im Jahr 2024 und 264 
im Jahr 2025 erfasst. 
 
Die Zahlen zeigen damit gegenüber 2021 einen Anstieg der erfassten Personen. Sie bil-
den Crack-Konsum allerdings nur teilweise ab: Die Hauptdiagnose „Kokain" unterscheidet 
nicht nach der Konsumform; zugleich kann Crack auch zusätzlich zu anderen Hauptdiag-
nosen konsumiert werden. 
 
Niedrigschwellige Angebote der Überlebenshilfe erreichen darüber einen deutlich größe-
ren Personenkreis. Allein im Düsseldorfer Drogenkonsumraum wurden 850 Menschen im 
Jahr 2021, 802 im Jahr 2022, 892 im Jahr 2023, 899 im Jahr 2024 und 860 im Jahr 2025 
erreicht. Auch diese Zahlen lassen sich jedoch nicht mit der Zahl der Crack-Konsumieren-
den gleichsetzen, da im Drogenkonsumraum unterschiedliche Substanzen konsumiert 
werden und polyvalente Konsummuster häufig sind. 

Frage 3: 
Wie viele Drogentote wurden in Düsseldorf in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils 
registriert? 
 
Antwort: 
Die amtliche Erfassung drogenbedingter Todesfälle erfolgt auf Grundlage polizeilicher 
Meldungen; die bundesweite Statistik wird durch das Bundeskriminalamt geführt und 
veröffentlicht. 
 
Für die Jahreswerte 2021 bis 2025 sind daher die Veröffentlichungen der zuständigen Po-
lizeibehörden beziehungsweise die zugrunde liegende amtliche Statistik maßgeblich. 

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Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.11 · Anfrage des Ratsherrn Maniera: „Rock gegen Rechts Düsseldorf e.V. und das Projekt „Festival Rock gegen Rechts 2026“schriftlich beantwortet
TOP 5.11 · RAT/477/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Welche Förderkriterien waren für die Bewilligung der städtischen Förderung in Höhe von 8.000 Euro für das „Festival Rock gegen Rechts 2026" maßgeblich und nach welchen Kriterien wurde die konkrete Förderhöhe festgelegt?

2. Welche Erkenntnisse lagen der Verwaltung bei der Prüfung und Bewilligung der Förderung hinsichtlich der Beteiligung von Organisationen oder Personenzusammenschlüssen an dem geförderten Projekt vor, die von einer Verfassungsschutzbehörde des Bundes oder eines Landes als extremistisch eingestuft oder als extremistische Bestrebung beobachtet werden?

3. In welcher Weise wurden beziehungsweise werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen aus dem Kulturetat, insbesondere die dort enthaltenen Bestimmungen zur Anerkennung der grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zur Einhaltung des Zuwendungszwecks und zu wesentlichen Änderungen der geförderten Maßnahme, bei der Bewilligung und Durchführung der Förderung des „Festivals Rock gegen Rechts 2026" berücksichtigt?

TOP 5.12 · Anfrage des Ratsherrn Maniera: Umgang der Ausländerbehörde Düsseldorf mit Unterstützungsangeboten der Zentralen Ausländerbehörden zur Beschaffung von Heimreisedokumentenschriftlich beantwortet
TOP 5.12 · RAT/478/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus dem Original

aus der Berichterstattung über einen Verwaltungsvorgang in einer großen nordrhein-westfälischen Kommune ist bekannt geworden, dass einer kommunalen Ausländerbehörde durch eine Zentrale Ausländerbehörde eine Liste vollziehbar ausreisepflichtiger Personen übermittelt und die Unterstützung bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten angeboten wurde. Vor diesem Hintergrund besteht Interesse an der Frage, ob vergleichbare Vorgänge auch die Landeshauptstadt Düsseldorf betreffen und wie mit entsprechenden Unterstützungsangeboten verfahren wird. Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung: 1.Hat die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf seit dem 1. Januar 2024 von einer Zentralen Ausländerbehörde oder einer anderen Landesbehörde Listen, Mitteilungen oder sonstige fallbezogene Hinweise zu vollziehbar ausreisepflichtigen Personen erhalten, bei denen eine Unterstützung bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten oder Passersatzpapieren angeboten oder angeregt wurde? 2.Wie ist die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf mit entsprechenden Fallübermittlungen oder Unterstützungsangeboten verfahren und nach welchen fachlichen oder rechtlichen Kriterien wird über deren Inanspruchnahme entschieden? 3.Wie viele Verfahren zur Beschaffung von Heimreisedokumenten oder Passersatzpapieren wurden seit dem 1. Januar 2024 durch die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf bei der jeweils zuständigen Zentralen Ausländerbehörde angestoßen?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/478/2026 
 Beigeordnete Koch 

Anfrage des Ratsherren Maniera für die Sitzung des Rates am 24.09.2026 
 
Betrifft: Umgang der Ausländerbehörde Düsseldorf mit Unterstützungsangebo-
ten der Zentralen Ausländerbehörden zur Beschaffung von Heimreisedokumen-
ten. 
 
Frage 1: 
Hat die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf seit dem 1. Januar 
2024 von einer Zentralen Ausländerbehörde oder anderen Landesbehörden, Mit-
teilungen oder sonstige fallbezogene Hinweise zu vollziehbar ausreisepflichti-
gen Personen erhalten, bei denen eine Unterstützung bei der Beschaffung von 
Heimreisedokumenten oder Passersatzpapieren angeboten oder angeregt 
wurde? 
 
Antwort: 
Ja. Die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf erhielt im November 2024 
eine entsprechende Anfrage der ZAB Coesfeld. Gegenstand war die Beschaffung von EU-
Rückreisedokumenten für vollziehbar ausreisepflichtige Staatsangehörige aus Albanien, 
Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. 
 
Die Zusammenarbeit zwischen Zentralen und kommunalen Ausländerbehörden bei der 
Beschaffung von Heimreisedokumenten ist Bestandteil der gesetzlich vorgesehenen Auf-
gabenwahrnehmung. Gemäß § 15 Abs. 1 ZustAVO sind die Zentralen Ausländerbehörden 
im Rahmen der Rückführung ausreisepflichtiger Personen für die Beschaffung von Heim-
reisedokumenten zuständig. 
 
Frage 2: 
Wie ist die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf mit entspre-
chenden Fallübermittlungen oder Unterstützungsangeboten verfahren und nach 
welchen fachlichen oder rechtlichen Kriterien wird über deren Inanspruch-
nahme entschieden? 
 
Antwort: 
Die von der ZAB Coesfeld übermittelte Liste umfasste insgesamt 56 Fälle. Darunter be-
fanden sich sowohl Fälle, in denen noch kein Amtshilfeersuchen zur Stellung eines Rück-
übernahmeersuchens vorlag, als auch Fälle, in denen bereits vor dem 1. Januar 2024 
eine Zustimmung zur Rückübernahme durch den jeweiligen Herkunftsstaat erfolgt war. 
 
Die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf hat die angebotene Unterstüt-
zung im Rahmen der jeweiligen Einzelfallprüfung aufgegriffen. Soweit die rechtlichen und 
tatsächlichen Voraussetzungen für eine Abschiebung vorlagen, wurden Passersatzpapier-
verfahren eingeleitet und aufenthaltsbeendende Maßnahmen weiterbetrieben. Die Inan-
spruchnahme erfolgte unter Berücksichtigung der jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Situa-
tion und der konkreten Rückführungsperspektive. 
 
Von den 56 Personen wurden zwischenzeitlich neun in das jeweilige Herkunftsland abge-
schoben. Bei den übrigen Personen war/ist eine Abschiebung aus rechtlichen oder tat-
sächlichen Gründen nicht möglich. 
 
Frage 3: 
Wie viele Verfahren zur Beschaffung von Heimreisedokumenten oder Passer-
satzpapieren wurden seit dem 1. Januar 2024 durch die Ausländerbehörde der 
Landeshauptstadt Düsseldorf bei der jeweils zuständigen Zentralen Ausländer-
behörde angestoßen? 
 
Antwort: 
Eine gesonderte Statistik über die insgesamt angestoßenen Verfahren zur Beschaffung 
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RAT/478/2026 
 Beigeordnete Koch 
 
von Heimreisedokumenten wird nicht geführt, da es sich hierbei lediglich um einen Teil-
prozess handelt. Eine belastbare Gesamtzahl für den abgefragten Zeitraum kann daher 
nicht angegeben werden. 
 
Grundsätzlich stößt die Ausländerbehörde bei jeder ausreisepflichtigen Person, die nicht 
über ein gültiges Passdokument des Herkunftslands verfügt, ein entsprechendes Passer-
satzpapier-Verfahren an. Mithin kann ein solches Verfahren aber durchaus langwierig 
sein, da es u.a. Mitwirkungshandlungen der betroffenen Person erfordert, die nicht immer 
freiwillig erbracht werden, sondern ggf. im Zwangswege durchgesetzt werden müssen. 
 
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Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.13 · Anfrage des Ratsherrn Lemmer: Wildschweine auf der Pferderennbahnschriftlich beantwortet
TOP 5.13 · RAT/487/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Gibt es Erkenntnisse darüber, wo die, vorbehaltlich der Unschuldsvermutung, für die Verwüstungen verantwortlichen Wildschweinrotten leben? Sind es ortsansässige Tiere oder sind sie aus benachbarten Regionen zugewandert?

2. Werden, falls der Düsseldorfer Rennverein plant, analog zu den Schutzmaßnahmen für den Gerresheimer Friedhof, die dort nach ähnlichen Verwüstungen, für die Wildschweine verantwortlich sein sollen, ergriffen wurden, auch das weitläufige Gelände der Rennbahn zu sichern, solche Maßnahmen durch die Stadt unterstützt?

3. Wird die Stadtverwaltung unter dem Aspekt des Schutzes der Tiere, hier der Rennpferde, und des Schutzes der von den Risiken und Folgen der Spielsucht betroffenen Menschen, bei allen möglicherweise zur Abwehr der Wildschweine geplanten Maßnahmen, die für den Tierschutz und die Gesundheit zuständigen Ausschüsse einbeziehen?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

Vorlage Rat/487/2026 
Beigeordneter Jochen Kral 

Anfrage des Ratsherrn Torsten Lemmer zur Sitzung des Rates am 24. September 2026 
Hier: „Wildschweine auf der Rennbahn" 
 
Frage 1: 
Gibt es Erkenntnisse darüber, wo die, vorbehaltlich der Unschuldsvermutung, für die 
Verwüstungen verantwortlichen Wildschweinrotten leben? Sind es ortsansässige Tiere oder 
sind sie aus benachbarten Regionen zugewandert? 
 
Antwort: 
Die Wildschweinpopulation im Düsseldorfer Osten ist in den zurückliegenden Jahren deutlich 
angewachsen. Mittlerweile hat sich eine größere Wildschweinpopulation im Osten Düsseldorfs 
etabliert. Dabei gehören die städtischen Waldflächen des Aaper, Grafenberger sowie 
Gerresheimer Waldes sowie die angrenzenden Waldflächen und Bereiche der freien 
Landschaft zu den regelmäßig aufgesuchten Lebensräumen. 
 
 Wildschweine können in einer einzigen Nacht Distanzen von durchschnittlich 5 bis 15 km 
zurücklegen. Bei akutem Nahrungsbedarf können sich die Bewegungsradien deutlich 
ausweiten. Daher ist eine Einschätzung, ob die festgestellten Schäden auf der Rennbahn 
durch ortsansässige Tiere entstanden sind, nicht eindeutig zu beantworten. 
 
Frage 2: 
Werden, falls der Düsseldorfer Rennverein plant, analog zu den Schutzmaßnahmen für den 
Gerresheimer Friedhof, die dort nach ähnlichen Verwüstungen, für die Wildschweine 
verantwortlich sein sollen, ergriffen wurden, auch das weitläufige Gelände der Rennbahn zu 
sichern, solche Maßnahmen durch die Stadt unterstützt? 
 
Antwort: 
Die Forstverwaltung der Stadt Düsseldorf bejagt die Wildschweine im Stadtwald Düsseldorf 
unter Beachtung der gültigen Jagd- und Schonzeiten sowie des Muttertierschutzes. Ziel ist es, 
gemeinsam mit den angrenzenden Jagdbezirken eine möglichst flächendeckende Bejagung 
der Schwarzwildpopulation zu gewährleisten, um die Population auf ein verträgliches Maß zu 
reduzieren. 
Der Schutz des Geländes der Düsseldorfer Galopprennbahn vor dem Einfluss von Wildtieren 
unterliegt nicht dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Düsseldorf. Daher ist keine Unterstützung 
seitens der Stadtverwaltung für die Errichtung von Schutzmaßnahmen vorgesehen. 
 
Frage 3: 
Wird die Stadtverwaltung unter dem Aspekt des Schutzes der Tiere, hier der Rennpferde, und 
des Schutzes der von den Risiken und Folgen der Spielsucht betroffenen Menschen, bei allen 
möglicherweise zur Abwehr der Wildschweine geplanten Maßnahmen, die für den Tierschutz 
und die Gesundheit zuständigen Ausschüsse einbeziehen? 
 
Antwort: 
Nein, hierzu sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit. 

Beigeordneter Jochen Kral 
1

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.14 · Anfrage der Ratsfrau Mirus: Hitzesommer 2026 und die Folgen (1)schriftlich beantwortet
TOP 5.14 · RAT/493/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Begründung“

Die Hitzewellen des Sommers 2026 haben gezeigt, dass extreme Hitze nicht nur individuelle Gesundheitsgefahren birgt, sondern auch die gesundheitliche und soziale Infrastruktur Düsseldorfs belastet. Besonders gefährdet sind ältere, erkrankte, behinderte und pflegebedürftige Menschen. Zugleich geraten die Einrichtungen und Beschäftigten, die sie versorgen, selbst unter zusätzlichen Druck. Der Düsseldorfer Hitzeaktionsplan benennt diese Risiken und verweist auf einrichtungsbezogene Hitzeschutzpläne. Konkrete kommunale Maßnahmen beschränken sich, soweit mir bekannt, jedoch weitgehend auf Information, Sensibilisierung und die Aufforderung an die Einrichtungen zur Vorsorge. Offen bleibt, ob dies angesichts zunehmender und länger andauernder Hitzebelastungen ausreicht. Zusätzliche Personal- und Einsatzreserven, Notfall- und Ausweichkapazitäten, Kühlmöglichkeiten, die Koordination von Krankenhauskapazitäten oder abgestimmte Eskalationsstufen werden nicht konkret beschrieben. Zudem ist eine belastbare Bilanz der Hitzefolgen für Düsseldorf erforderlich. Dazu gehören Einsatzzahlen, gesundheitliche Beschwerden, Todesfälle in Zusammenhang mit der Hitze und mögliche Übersterblichkeit. Auch die Belastung von Rettungsdiensten, Notaufnahmen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Bestattungswesen sollte erfasst werden um ein umfassendes Bild zu bekommen.

TOP 5.15 · Anfrage des Ratsherrn Dr. Bresztowszky: Kostenabgrenzung Tagesaufenthalt und Sicherheit beim NAV Eisenstraßeschriftlich beantwortet
TOP 5.15 · RAT/501/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Wie setzen sich die vom SKFM ermittelten maximalen Jahreskosten von knapp 2,9 Millionen Euro für den Tagesaufenthalt konkret zusammen (Vollzeitäquivalente nach Funktionsgruppen, Sachkosten, Trägerverwaltung/Overhead, Verpflegung, Hygiene- und Safer-Use-Material, einmalige versus laufende Kosten)?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/501/2026 
 Beigeordnete Koch 

Anfrage des Ratsherrn Dr. Bresztowszky für die Sitzung des Rates am 
24.09.2026 
 
Betrifft: Kostenabgrenzung Tagesaufenthalt und Sicherheit beim NAV Eisen-
straße 

Frage 1: 
Wie setzen sich die vom SKFM ermittelten maximalen Jahreskosten von knapp 
2,9 Millionen EUR für den Tagesaufenthalt konkret zusammen? 
(Vollzeitäquivalente nach Funktionsgruppen, Sachkosten, Trägerverwaltung/O-
ver-head, Verpflegung, Hygiene- und Safer-Use-Material, einmalige versus lau-
fende Kosten)? 
 
Antwort: 
Die Zusammensetzung der maximalen jährlichen Kosten ergibt sich aus dem vorliegen-
den Konzept des SKFM sowie der dazugehörigen Personal- und Kostenkalkulation. Für 
den angestrebten Zielbetrieb sind maximale jährliche Kosten von rund 2,9 Mio. Euro kal-
kuliert. Davon entfallen rund 2,69 Mio. Euro auf Personal- und Honorarkosten und rund 
208.000 Euro auf Sachkosten. 
 
Gegenüber der ursprünglichen Kalkulation des SKFM wurde der Personalansatz durch die 
Verwaltung angepasst. Eine gesonderte Finanzierung von Leitungsstellen erfolgt nicht; 
Leitungsaufgaben sind aus dem nach KGSt-Systematik berücksichtigten Overhead zu fi-
nanzieren. Stattdessen wurde der Ansatz für die unmittelbar in der sozialen Arbeit einge-
setzten Fachkräfte auf 13,1 VZÄ erhöht. 
 
Verwaltungsstellen werden nur insoweit finanziert, wie sie unmittelbar für den Betrieb der 
Einrichtung tätig sind. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel wird im Rahmen 
der Verwendungsnachweisprüfung überprüft. 
 
Die Kalkulation beschreibt den maximalen Personal- und Kostenrahmen des angestrebten 
Zielbetriebs. Der tatsächliche Personalaufwuchs und die Erweiterung der Öffnungszeiten 
erfolgen stufenweise. 

Frage 2: 
Welche städtischen Leistungen, die im Zusammenhang mit der dem geplanten 
NAV Eisenstraße anfallen (Gesundheitsamt, Sozialpsychiatrischer Dienst, SiBu, 
Jugendhilfe, Ordnungsdienst) sind in dieser Summe nicht enthalten? Bitte Auf-
stellung mit den städtischen Leistungen, der Haushaltsposition und den jeweili-
gen Kosten pro Monat zur Verfügung stellen. 
 
Antwort: 
Die Kalkulation des SKFM betrifft ausschließlich das Betriebsmodul „Tagesaufenthalt". 
Weitere Module der NAV sowie Leistungen anderer Stellen - beispielsweise medizinische 
und psychiatrische Angebote, Drogenkonsumraum, Streetwork oder ordnungsbehördliche 
Aufgaben - sind hiervon zu unterscheiden. 
 
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 RAT/501/2026 
 Beigeordnete Koch 
 
Soweit städtische Dienststellen im Rahmen ihrer bestehenden Aufgaben an Planung, Ko-
operation oder späterem Betrieb mitwirken, werden diese Tätigkeiten nicht als geson-
derte Kosten des Tagesaufenthalts erfasst. Zusätzliche finanzwirksame Maßnahmen wer-
den jeweils im Rahmen der hierfür erforderlichen Entscheidungen dargestellt. 

Frage 3: 
Wie ist der Ansatz von 650.000 EUR für den Sicherheitsdienst kalkuliert? Bitte 
ausführlich qualitativ und quantitativ erläutern (Anzahl Kräfte je Schicht, 
Schichtmodell, Leistungszeitraum, Leistungsbeschreibung, Umsetzung Zugangs-
kontrolle; Aufteilung der Kosten für Sicherheit auf Eisenstraße 49 vs. Umfeld, 
insbesondere Lessing-Gymnasium)? 
 
Antwort: 
Der Sicherheitsdienst wird als eigenständige Leistung außerhalb der SKFM-Kalkulation für 
den Tagesaufenthalt geplant. 
Zu den Aufgaben gehören insbesondere Zugangskontrolle, Umsetzung des Hausrechts, 
Deeskalation sowie die Sicherung des unmittelbaren Außenbereichs der Einrichtung. 
Eine eigenständige Bewachung des Lessing-Gymnasiums ist nicht Bestandteil des Sicher-
heitsdienstes für die NAV. 
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Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.16 · Anfrage des Ratsherrn Hildebrandt: NAV Eisenstraße – Vollkosten ab Betriebsaufnahme und Folgemoduleschriftlich beantwortet
TOP 5.16 · RAT/502/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

3. Bis wann soll dem Rat eine Vollkostenübersicht 2027 ff. für das gesamte NAV Eisenstraße (nicht nur das Einstiegsmodul) vorliegen?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/502/2026 
 Beigeordnete Koch 

Anfrage des Ratsherrn Hildebrandt für die Sitzung des Rates am 24.09.2026 
Betrifft: NAV Eisenstraße - Vollkosten ab Betriebsaufnahme und Folgemodule 

Frage 1: 
Welche Mittel sind für Oktober bis Dezember 2026 bereits verbindlich 
gebunden, und aus welchen Produkten/Ansätzen des Haushalts 2026 werden 
die genannten, rund 1,2 Millionen EUR, gedeckt? Bitte die Haushaltspositionen 
mit dem jeweiligen Betrag auflisten. 
 
Antwort: 
Die Finanzierung des Betriebsmoduls „Tagesaufenthalt" einschließlich der für 2026 
erforderlichen Mittel ist Gegenstand der dem Rat zur Entscheidung vorliegenden 
Beschlussvorlage. Vor der Beschlussfassung des Rates besteht insoweit noch keine 
verbindliche Mittelbindung. 
Die konkreten Haushaltspositionen und Beträge ergeben sich aus der 
Finanzierungsdarstellung dieser Vorlage. 

Frage 2: 
Welche zusätzlichen jährlichen Kosten entstehen nach gegenwärtigem 
Planungsstand, sobald Drogenkonsumraum, medizinische Sprechstunde und 
psychiatrische Sprechstunde und psychiatrische Angebote in Betrieb gehen? 
Bitte die Kosten nach Trägerzuschuss, städtischem Personal, Sicherheitskosten 
(diese wiederum getrennt nach Objekt Eisenstraße 49 und Umfeld) sowie 
sonstige Kosten getrennt auflisten. 
 
Antwort: 
Für die weiteren Module liegen derzeit noch keine abschließend beschlossenen jährlichen 
Gesamtkosten vor. Die Module werden fachlich, organisatorisch und finanziell jeweils 
gesondert konkretisiert. 
Sobald die Planungen entscheidungsreif sind, werden die jeweiligen finanziellen 
Auswirkungen den zuständigen politischen Gremien im Rahmen der erforderlichen 
Beschlussfassungen dargestellt. 

Frage 3: 
Bis wann soll dem Rat eine Vollkostenübersicht 2027 ff. für das gesamte NAV 
Eisenstraße (nicht nur das Einstiegsmodul) vorliegen? 
 
Antwort: 
Die NAV Eisenstraße wird schrittweise und modular entwickelt. Eine belastbare 
Gesamtkostenübersicht kann daher erst erstellt werden, wenn die einzelnen Module 
hinreichend konkret geplant sind. 
Die finanziellen Auswirkungen werden den politischen Gremien jeweils vor den 
entsprechenden Umsetzungsentscheidungen dargestellt. 
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Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.17 · Anfrage des Ratsherrn Dr. Bresztowszky: Mikrohandel im Trägerkonzept und Standortfolgekosten beim NAV Eisenstraßeschriftlich beantwortet
TOP 5.17 · RAT/503/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Ist der Tausch und die Weitergabe kleiner Drogenmengen unter Konsumierenden im aktuellen SKFM-Konzept für den Tagesaufenthalt an der Eisenstraße 49 noch als integrierter Bestandteil vorgesehen?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/503/2026 
 Beigeordnete Koch 

Anfrage des Ratsherrn Dr. Bresztowszky für die Sitzung des Rates am 
24.09.2026 
Betrifft: Mikrohandel im Trägerkonzept und Standortfolgekosten beim NAV 
Eisenstraße 

Frage 1: 
Ist der Tausch und die Weitergabe kleiner Drogenmengen unter 
Konsumierenden im aktuellen SKFM-Konzept für den Tagesaufenthalt an der 
Eisenstraße 49 noch als integrierter Bestandteil vorgesehen? 
 
Antwort: 
Die Umsetzung aller geplanten Module in der Eisenstraße erfolgt ausschließlich auf 
Grundlage der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. 

Frage 2: 
Falls ja: Auf welcher Rechtsgrundlage soll dieser „Ameisenhandel" nach der 
Ablehnung entsprechender Modellprojekte durch die NRW-Landesminister für 
Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Inneres erfolgen? Nennen Sie die 
konkreten rechtlichen Vorschriften, die Ihrer Einschätzung zugrunde liegen. 
 
Antwort: 
Siehe Beantwortung Frage 1. 

Frage 3: 
Falls ja: Welche Rechtsgutachten wurden in diesem Zusammenhang beauftragt? 
 
Antwort: 
Siehe Beantwortung Frage 1. 
Seite 1 von 1

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.18 · Anfrage des Ratsherrn El Ghazali: Außerschulische Lernorte für alle – Schülerbeförderung zwischen Teilhabe und Haushaltsdruckschriftlich beantwortet
TOP 5.18 · RAT/507/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

2. Warum wurde die Einhaltung der Voraussetzungen für die Busbeförderung zu außerschulischen Lernorten bislang nicht konsequent kontrolliert?

3. Welche finanziellen Einsparungen erwartet die Verwaltung durch die nun veränderte Praxis?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/507/2026 
 Stadtdirektor Hintzsche 

Anfrage des Ratsherrn El Ghazali: 
Außerschulische Lernorte für alle - Schülerbeförderung zwischen 
Teilhabe und Haushaltsdruck 
 
Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. 
 
Frage 1: 
In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen fünf Schuljahren Busfahrten 
zu außerschulischen Lernorten finanziert, obwohl die geltenden 
Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt waren? (Auflistung nach Schule, 
Fahrtgrund bzw. -ziel, Anzahl der transportierten Schüler*innen) 
 
Frage 2: 
Warum wurde die Einhaltung der Voraussetzungen für die Busbeförderung 
zu außerschulischen Lernorten bislang nicht konsequent kontrolliert? 
 
Antwort: 
In den vergangenen fünf Schuljahren wurden keine Busfahrten zu 
außerschulischen Lernorten finanziert, bei denen die jeweils geltenden 
Voraussetzungen für eine Beförderung nicht erfüllt waren. Eine Auflistung 
von Fällen, in denen die Voraussetzungen nicht vorlagen, ist daher nicht 
möglich. 
 
Unabhängig davon ist es erforderlich, die Voraussetzungen für die 
Finanzierung von Beförderungsleistungen regelmäßig anhand der jeweils 
aktuellen Gegebenheiten zu überprüfen. Wegebeziehungen können sich 
verändern, außerschulische Lernorte können verlagert, neu geschaffen oder 
aufgegeben werden und auch die tatsächlichen Rahmenbedingungen 
können sich im Zeitverlauf ändern. Eine sachgerechte Entscheidung setzt 
daher voraus, dass die jeweiligen Voraussetzungen immer wieder anhand 
der aktuellen Datenlage betrachtet und bewertet werden. 
 
Um hierbei eine transparente, nachvollziehbare und für alle Schulen 
gleichermaßen geltende Entscheidungsgrundlage sicherzustellen, wurde ein 
einheitliches Bewertungsraster geschaffen. Dieses macht die maßgeblichen 
Kriterien und deren Anwendung transparent und trägt damit zu einer 
einheitlichen Behandlung vergleichbarer Sachverhalte bei. Im Sinne der 
Nachhaltigkeit haben öffentliche Verkehrsmittel grundsätzlich Vorrang vor 
anderen Beförderungsarten. 
 
Die hierzu entwickelten Leitlinien sind dabei nicht als Einführung neuer 
inhaltlicher Voraussetzungen zu verstehen. Sie dienen vielmehr der 
redaktionellen Zusammenführung und Konkretisierung der bereits 
bestehenden gesetzlichen und politischen Vorgaben, insbesondere der 
Seite 1 von 2 

Schülerfahrkostenverordnung sowie der entsprechenden Beschlüsse des 
zuständigen Schulausschusses. 
 
Ziel der Leitlinien ist es, die bereits in der Vergangenheit erforderliche 
Prüfung der Voraussetzungen auch künftig nachvollziehbar, einheitlich und 
auf Grundlage der jeweils aktuellen Gegebenheiten sicherzustellen. Damit 
wird gewährleistet, dass Entscheidungen über die Finanzierung von 
Beförderungsleistungen den tatsächlichen Wegebeziehungen, den jeweils 
bestehenden außerschulischen Lernorten und der aktuellen Datenlage 
angemessen Rechnung tragen. 
 
Frage 3: 
Welche finanziellen Einsparungen erwartet die Verwaltung durch die nun 
veränderte Praxis? 
 
Antwort: 
Mit der Einführung beziehungsweise Anwendung der Leitlinien kalkuliert die 
Verwaltung nicht mit einem konkreten finanziellen Einsparbetrag. 
 
Ziel der Leitlinien ist vielmehr, die bestehende Struktur der Beförderung zu 
außerschulischen Lernorten dauerhaft abzusichern und eine sachgerechte 
sowie wirtschaftlich verantwortbare Verwendung der hierfür zur Verfügung 
stehenden Mittel sicherzustellen. 
 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kosten für Busbeförderungen in den 
vergangenen Jahren erheblich gestiegen sind. Dies ist mit den gestiegenen 
Personal-, Energie- und Betriebskosten zu begründen. Gleichzeitig hat sich 
die Nachfrage nach Beförderungsleistungen für Schulklassen deutlich 
erhöht. Vor diesem Hintergrund geht es bei der Anwendung der Leitlinien 
nicht um einen wesentlichen Abbau von Beförderungsleistungen oder um 
die Erzielung eines kurzfristigen Einspareffektes. Vielmehr soll durch die 
regelmäßige Überprüfung der Voraussetzungen gewährleistet werden, dass 
die vorhandenen Haushaltsmittel auch unter den veränderten 
Rahmenbedingungen auskömmlich bleiben und die bestehende 
Beförderungsstruktur verlässlich fortgeführt werden kann. 

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Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.19 · Anfrage der Ratsfrau Mirus: Hitzesommer 2026 und die Folgen (2)schriftlich beantwortet
TOP 5.19 · RAT/509/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus dem Original

Die Hitzewellen des Sommers 2026 haben gezeigt, dass extreme Hitze nicht nur individuelle Gesundheitsgefahren birgt, sondern auch die gesundheitliche und soziale Infrastruktur Düsseldorfs belastet. Besonders gefährdet sind ältere, erkrankte, behinderte und pflegebedürftige Menschen. Zugleich geraten die Einrichtungen und Beschäftigten, die sie versorgen, selbst unter zusätzlichen Druck. Der Düsseldorfer Hitzeaktionsplan benennt diese Risiken und verweist auf einrichtungsbezogene Hitzeschutzpläne. Konkrete kommunale Maßnahmen beschränken sich, soweit mir bekannt, jedoch weitgehend auf Information, Sensibilisierung und die Aufforderung an die Einrichtungen zur Vorsorge. Offen bleibt, ob dies angesichts zunehmender und länger andauernder Hitzebelastungen ausreicht. Zusätzliche Personal- und Einsatzreserven, Notfall- und Ausweichkapazitäten, Kühlmöglichkeiten, die Koordination von Krankenhauskapazitäten oder abgestimmte Eskalationsstufen werden nicht konkret beschrieben. Zudem ist eine belastbare Bilanz der Hitzefolgen für Düsseldorf erforderlich. Dazu gehören Einsatzzahlen, gesundheitliche Beschwerden, Todesfälle in Zusammenhang mit der Hitze und mögliche Übersterblichkeit. Auch die Belastung von Rettungsdiensten, Notaufnahmen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Bestattungswesen sollte erfasst werden um ein umfassendes Bild zu bekommen.

TOP 5.20 · Anfrage des Ratsherrn Hildebrandt: Klärung konkreter verwaltungsspezifischer Sachverhalte zu NAV Eisenstraßezurückgewiesen
TOP 5.20 · RAT/504/2026zurückgewiesen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus dem Original

Hintergrund: Im Rahmen der letzten Gremien-Sitzungen zum Themenkomplex NAV Eisenstraße sind Fragestellungen zu kommunalbezogenen Sachverhalten entstanden, um deren Beantwortung wir die Verwaltung ersuchen. Insbesondere geht es um Grundlagen und Begründungen für konkretes Verwaltungshandeln sowie die Identifikation einer Festlegung zur Sicherung des an das Lessing- Gymnasium grenzenden Außenbereiches.

TOP 5.21 · Anfrage der Ratsfrau Lehmann: Sanierung von Kulturgebäuden: Theatermuseumschriftlich beantwortet
TOP 5.21 · RAT/497/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Wann ist geplant, dem Rat den Bedarfsbeschluss für die Sanierung des Theatermuseums zur Entscheidung vorzulegen?

Weitere Unterlage zum TOP hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/497/2026 
 Beigeordnete Koch 

Anfrage der Ratsfrau Lehmann zur Sitzung des Rates am 24.09.2026 
 
Betrifft: Sanierung von Kulturgebäuden: Theatermuseum 

Frage 1: 
Wann ist geplant, dem Rat den Bedarfsbeschluss für die Sanierung des Theater-
museums zur Entscheidung vorzulegen? 
Eine Machbarkeitsstudie für die Gesamtsanierung einschließlich Umsetzung Barrierefrei-
heit wurde erarbeitet und im April 2025 abgeschlossen. 
Der Projektstart nach Geschäftsanweisung Bau ist Ende August 2025 erfolgt. Aufgrund 
des vorgegebenen Investitionsrahmens seitens der Landeshauptstadt Düsseldorf, soll die 
Projektbearbeitung ab 2028 wieder aufgenommen werden. 
 
Frage 2: 
Über welchen Zeitraum werden sich nach einem positiven Bedarfsbeschluss die 
weiteren Phasen der Sanierung von der Ausschreibung, über die Beauftragung 
eines Planungsbüros, die eigentliche Planung, die Durchführung der Baumaß-
nahmen bis hin zum Abschluss der Sanierung nach bisherigen Erfahrungswerten 
erstrecken? (Bitte voraussichtliche Dauer der einzelnen Phasen aufschlüsseln.) 
Für die Erstellung des Bedarfsbeschlusses wird nach Wiederaufnahme des Projektes noch 
rund 1 Jahr Bearbeitungszeit benötigt, da in dieser Zeit die Ausschreibung und Beauftra-
gung eines Planungsbüros erfolgen muss und die Vorplanung erstellt wird. 
Vom positiven Bedarfsbeschluss bis zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschuss muss 
auch mit rund 1 Jahr gerechnet werden, da in dieser Zeit die Entwurfsplanung mit Kos-
tenberechnung erarbeitet wird und die Kosten überprüft werden. 
Nach positivem Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss bis zum Beginn Bauausführung 
werden rund 1,5 Jahre für die Werk- und Detailplanungen, Ausschreibungen und Verga-
ben benötigt. 
Von Beginn der Bauausführung bis zur Fertigstellung wird von rund 1,5 Jahren Bauzeit 
ausgegangen, sodass vom positiven Bedarfsbeschluss bis zur Fertigstellung nach bisheri-
gen Erfahrungswerten von einer Dauer von rund 4 Jahren ausgegangen werden kann.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.22 · Anfrage des Ratsherrn Demmer: Schwarzbuch Denkmalschutzschriftlich beantwortet
TOP 5.22 · RAT/498/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus dem Original

Die Stiftung Denkmalschutz kommt in ihrem kürzlich veröffentlichten „Schwarzbuch der Denkmalpflege"1 zum Ergebnis, dass in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt 1.077 Baudenkmale verloren gegangen sind. Viele der geschützten Bauwerke wurden abge- rissen oder entgegen ihrem Denkmalstatus umgebaut. Es gebe zudem eine Dunkel- ziffer. Die Stiftung fordert Abrisse und Streichungen von der Denkmalliste (beispiels- weise durch Verlust des Denkmalstatus' durch Umbau) durch Veröffentlichung transparent zu machen.

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

Vorlage RAT/498/2026 
Beigeordnete Zuschke 
 
Anfrage des Ratsherrn Demmer (DIE LINKE) zur Sitzung des Rates der 
Landeshauptstadt Düsseldorf am 24.09.2026: Schwarzbuch Denkmalschutz 
 
Die Fragen werden wie folgt beantwortet: 
 
Frage 1 
Wie viele denkmalgeschützte Gebäude gingen in den letzten zehn Jahren aus welchen 
Gründen verloren? (Bitte nach Jahren und Gründen - wie Abriss oder Verlust des 
Denkmalschutzes durch Umbau u.A. - aufschlüsseln) 
 
Antwort 
In den letzten zehn Jahren sind 4 Gebäude erfasst, bei denen der Denkmalschutz verloren 
gegangen ist beziehungsweise ein Abbruch erfolgte. 
 
Frage 2 
In wie vielen Fällen erfolgte eine Abriss- oder Umbaugenehmigung entgegen dem Rat 
des LVR-Amts für Denkmalpflege Rheinland? (Bitte nach Jahren und Gründen 
aufschlüsseln.) 
 
Antwort: 
Eine eindeutige zahlenmäßige Beantwortung ist aufgrund der unterschiedlichen und teilweise 
komplexen Verfahrensabläufe nicht möglich. Umbauten führen auch nicht automatisch zum 
Denkmalverlust. Sie sind häufig notwendig, die Denkmäler weiterhin zu nutzen und damit auf 
Dauer für die Nachwelt zu erhalten. 
 
Frage 3 
In wie vielen der oben genannten Fällen waren politische Gremien der Stadt Düsseldorf 
beteiligt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) 
 
Antwort: 
Die Beteiligung politischer Gremien lässt sich aufgrund der unterschiedlichen 
Verfahrensabläufe nachträglich nicht mehr feststellen. 

Zuschke 
Seite 1/1 - Es gilt das gesprochene Wort. -

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 6 · Bericht aus der Kleinen Kommission Klimaneutralität in Düsseldorfzur Kenntnis genommen
TOP 6 · RAT/473/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Die Kleine Kommission Klimaneutralität in Düsseldorf traf am 23.06.2026 von 16:00 bis 17:30 Uhr im Rheinturmsaal des Rathauses zusammen und diskutierte die im Folgenden zusammengefassten Themen. Klimaschutz-Monitor - Controlling-Tool Klimaneutralität Die Verwaltung stellte das Controlling-Tool zur Klimaneutralität, den Klimaschutz- Monitor, vor, welches am 25.06.2026 auf der städtischen Website veröffentlicht wird. Das Tool setzt den Ratsbeschluss RAT/704/2021 um, der fordert, ein Konzept zu erarbeiten, um Klimaschutzmaßnahmen in Düsseldorf zu controllen und für die Öffentlichkeit transparent zu machen. Basierend auf dem in 2023 durch den Rat zur Kenntnis genommenen Konzept (AUS/048/2022) für ein solches Controlling-Tool wurde anschließend eine europaweite Ausschreibung durchgeführt, in dem sich die finnische Softwarefirma Kausal Oy, eine Ausgliederung aus der Umweltverwaltung der Stadt Helsinki, durchsetzen konnte und mit dem Betrieb der Software für drei Jahre beauftragt wurde. Das Controlling-Tool kann unter http://klimaschutz- monitor.duesseldorf.de/ eingesehen werden.

TOP 7 · Bericht aus der Kleinen Kommission für nachhaltige Entwicklungzur Kenntnis genommen
TOP 7 · RAT/474/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Die Mitglieder der Kleinen Kommission für nachhaltige Entwicklung (KKnE) tagen gemeinsam mit den Fachexpertinnen und Fachexperten als Jury für den Zukunftspreis Düsseldorf 2026 am 01.07.2026 um 17 Uhr im Rathaus. Thema und Fachexpertise Zukunftspreis 2026 Mit dem Zukunftspreis zeichnet die Landeshauptstadt Düsseldorf besonderes Enga-gement für Nachhaltigkeit aus. Unter dem Motto „Ausgezeichnet Nachhaltig" dreht sich dieses Jahr beim Zukunftspreis alles um das Thema „Armutsfolgen mindern - Dabei sein ermöglichen".

TOP 8 · Bericht aus der Kleinen Kommission Radverkehrzur Kenntnis genommen
TOP 8 · RAT/490/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Die Kleine Kommission Radverkehr wurde gemäß Ratsbeschluss vom 10.12.2020 eingerichtet und trat am 23.09.2026 zu ihrer 34. Sitzung im Dezernat für Planen, Bauen, Wohnen, Grundstückswesen und Mobilität um 15 Uhr zusammen. Die Vorsitzende, Frau Cordes, eröffnete die Sitzung. Die Mitglieder trafen sich in Präsenz.

TOP 10 · Anwendung der Novelle des Baugesetzbuches („Bau-Turbo") - Änderung der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorfmehrheitlich beschlossen
TOP 10 · RAT/488/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beschließt, die Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf (ZO), wie aus der beiliegenden Anlage 1 - Synopse Spalte neue Fassung - ersichtlich, zu ändern.

Aus „Sachdarstellung“

I. In die Ratssitzung am 19.03.2026 wurde die Beschlussvorlage Nr. APS/007/2026 eingebracht, die sich mit der Anwendung des sogenannten „Bauturbos" beziehungsweise der 2025 eingeführten Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) zur Beschleunigung des Wohnungsbaus befasst hat. Im Rahmen der Beschlussvorlage sollte festgelegt werden, wie Düsseldorf diese neuen gesetzlichen Möglichkeiten zukünftig nutzen will.

TOP 11 · Neubesetzung des Ausschusses für Gleichstellung und Antidiskriminierungeinstimmig beschlossen
TOP 11 · RAT/489/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beschließt, den Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung für die restliche Dauer der laufenden Wahlperiode neu zu besetzen.

Aus „Sachdarstellung“

Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Rates vom 06.11.2025 wurde der Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung gebildet. Zugleich wurden durch den Rat der Stadt als stimmberechtigte Mitglieder 13 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürgerinnen und Bürger gewählt.

TOP 12 · Finanzierung des Tagesaufenthalts mit Tagesruhebetten in Trägerschaft des SKFM am Standort Eisenstraßemehrheitlich beschlossen
TOP 12 · AGS/065/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stimmt vorbehaltlich der erneuten Beschlussfassung über die Übertragung der Trägerschaft für das Betriebsmodul „Tagesaufenthalt" auf den SKFM Düsseldorf e. V. in der parallel eingebrachten Vorlage AGS/064/2026 der Finanzierung des Tagesaufenthalts mit Tagesruhebetten in Trägerschaft des SKFM am Standort Eisenstraße zum 01.10.2026 (frühester Start) zu. Im Hinblick auf die bevorstehende Genehmigung des Haushaltes der LHD durch die Bezirksregierung Düsseldorf sollen die benötigten Mittel bis zum Jahresende 2026 zunächst aus dem Budget des Amtes 54 bereitgestellt werden. Ab 2027 ist eine Finanzierung in der Haushaltsplanung 2027/2028 zu berücksichtigen.

Aus „Sachdarstellung“

Zur Umsetzung des Ratsauftrags zum „Stadtverträglichen Hilfenetz" (AGS/019/2026) sollen - vorbehaltlich der parallel vorgesehenen erneuten Beschlussfassung über die Trägerschaft des SKFM Düsseldorf e. V. - die finanziellen Voraussetzungen für den Tagesaufenthalt mit Tagesruhebetten am Standort Eisenstraße geschaffen werden. Ziel ist ein stufenweiser Betriebsaufbau mit einem verlässlichen niedrigschwelligen Angebot und einem sicheren, geordneten Betrieb.

TOP 13 · Flächennutzungsplanänderung Nr. 206 (Entwurf) - Benrodestraße/Marbacher Straßeeinstimmig beschlossen
TOP 13 · APS/022/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Der circa drei Hektar große Änderungsbereich liegt im westlichen Teil des Düsseldorfer Stadtteils Benrath. Der Geltungsbereich wird im Norden und Westen durch ein Industriegebiet sowie im Süden durch die Benrodestraße und anliegender Wohnbebauung, im Osten durch die Marbacher Straße und die Fortführung des Gewerbegebietes begrenzt. Der Änderungsbereich liegt an der Schnittstelle zwischen dem Zentrum Benrath und den nördlich und westlich angrenzenden Industrie- und Gewerbegebieten.

TOP 14 · Weiterentwicklung der Quotierungsregelungen für private und städtische Grundstücke zur Gemeinwohlquote als Baustein des Düsseldorfer Baulandmodellsvertagt
TOP 14 · APS/058/2026vertagt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

1. Anlass Die Quotierungsregelung, eingebettet in das „Düsseldorfer Baulandmodell", fördert die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und treibt die Wohnungsbauoffensive 2030 damit maßgeblich an. Integriert in mehrere Bausteine des Baulandmodells unterstützt die Quotierungsregelung das zentrale Ziel des Baulandmodells, einer gemeinwohlorientierten Baulandentwicklung in Düsseldorf. Die bisherige Regelung sieht bei der Entwicklung von Bauvorhaben auf privaten Grundstücken feste Anteile von 50% öffentlich geförderten Wohnraum vor. Bei der Entwicklung von städtischen Grundstücken sind aktuell mindestens 60% öffentlich geförderte Wohnungen vorzusehen, ergänzt um zielgruppenspezifische bzw. gemeinwohlfördernde Wohnformen. Mit der letzten Beschlussfassung (Vorlage APS/085/2023) im Jahr 2023 wurde festgelegt, die Quotierungsregelung nach drei Jahren zu evaluieren. Seit 2023 haben sich die Rahmenbedingungen des Wohnungs- und Finanzmarktes weiter deutlich verschärft: Gestiegene Zinsen, hohe Bau- und Materialkosten sowie Kapazitätsengpässe in der Bauwirtschaft führen zu spürbaren Einbrüchen bei Neubauprojekten und einer insgesamt zurückhaltenden Investitionstätigkeit. Der Bedarf an bezahlbarem und zielgruppenspezifischem Wohnraum in Düsseldorf bleibt hingegen auf einem hohen Niveau (siehe auch die aktuell veröffentlichten Wohnungs- und Grundstücksmarktberichte 2026 der Landeshauptstadt Düsseldorf). Gleichzeitig stößt die Förderkulisse der öffentlichen Wohnraumförderung auf eine hohe Nachfrage. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat im Jahr 2026 wie auch in den Vorjahren vom Land NRW ein Regelbudget für die Wohnraumförderung erhalten. Darüber hinaus bestehen weitere Fördermöglichkeiten, etwa zu den Sonder-Budgettöpfen der Quartiersförderung sowie zur Förderung des Studierenden- und Auszubildendenwohnens. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist jedoch absehbar, dass das Fördermittelbudget des Landes überzeichnet sein wird und Fördermittel perspektivisch nicht in allen Fällen im gewünschten Umfang bereitgestellt werden können. Zusätzliche Förderzugänge, beispielsweise über die Quartiersförderung können zwar zur Finanzierung beitragen, sind allerdings an weitere Fördervoraussetzungen geknüpft und ebenfalls limitiert.

TOP 15 · Bauvoranfrage Hans-Böckler-Straße 7, 9, 35 - Errichtung eines Wohnbauensembles und einer Tiefgarageeinstimmig beschlossen
TOP 15 · APS/073/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage einschließlich der erforderlichen Befreiung. Eine Befreiung von den Festsetzungen zur Art der Nutzung ist erforderlich.

Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 5479/030 und 5479/033. Beide Bebauungspläne setzen für das Vorhabengrundstück ein D1-Gebiet (Sondergeschäftsgebiet) fest. Demnach sind Bürogebäude, bauliche Anlagen für Verwaltung sowie soziale und kulturelle Zwecke sowie Wohnungen für Aufsichtspersonen zulässig.

TOP 16 · Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss zum Neubau der Rettungswache 24 an der Völklinger Straße – Feuerwehrorganisatorische Maßnahmen I (FOM I)mehrheitlich beschlossen
TOP 16 · BAU/015/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Neubau der Rettungswache 24 an der Völklinger Straße" mit einer Gesamtsumme von 15.097.600 EUR (brutto) inklusive Ausstattung und Inventar und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu. In diesem Zusammenhang stimmt der Rat der Stadt Düsseldorf der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 370.000 EUR durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu.

Aus „Sachdarstellung“

Ausgangssituation Die Rettungswache 24 (Fürstenwall 206) ist als Unterbringung für den Rettungsdienst nicht mehr tauglich. Eine nutzungsspezifische Weiterentwicklung im Bestand ist nicht möglich. Zudem steht im Abschlussbericht einer Organisationsuntersuchung sowie in den Rettungsdienstbedarfsplänen die Notwendigkeit zur Prüfung bzw. die Forderung nach einer Verlegung in Richtung Westen, um eine bessere Flächenabdeckung der rettungsdienstlichen Versorgung zu ermöglichen.1,2 Die Verlegung der Rettungswache 24 an einen Standort weiter südwestlich an die Völklinger Straße verbessert die Flächenabdeckung der rettungsdienstlichen Versorgung im Bereich Düsseldorf-Hafen. Die bereits in den Rettungsdienstbedarfsplänen ab dem Jahr 2000 empfohlene Standortverlegung 3,4 ist insbesondere im Hinblick auf die bereits erfolgten und noch geplanten Entwicklungen des Ortsteils dringend erforderlich.

TOP 16.1 · Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage BAU/015/2026Noch kein Ergebnisvermerk
TOP 16.1 · RAT/521/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Begründung“

In Zeiten angespannter Haushaltslagen sind sogenannte „Klimaschutzausgaben" von höchst fragwürdigem Nutzen. Das Geld des Steuerzahlers ist verantwortungsvoll in Bereichen konkret bestehenden Bedarfs und nachweislichen Nutzens zu investieren!

TOP 17 · Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss zum Neubau der Rettungswache 50 in Kombination mit dem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Kalkum an der Kalkumer Schloßallee - Feuerwehrorganisatorische Maßnahmen I (FOM I)mehrheitlich beschlossen
TOP 17 · BAU/016/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Kombinierter Neubau der Rettungswache 50 und des Geräteshauses der Freiwilligen Feuerwehr in Kalkum" mit einer Gesamtsumme von 17.938.400,00 Euro (brutto) inklusive Ausstattung und Inventar und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu.

Aus „Sachdarstellung“

Ausgangssituation Die Erneuerung der Rettungswache 50 (Kreuzbergstraße 79) ist aufgrund der baulichen Situation zwingend erforderlich. Dabei ist die Erneuerung an einem alternativen Standort in Kombination mit der ebenso dringenden Erneuerung des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Kalkum (Edmund-Bertrams-Straße 14) wirtschaftlich sinnvoll. Eine Verlegung der Rettungswache steht im Einklang mit den Forderungen aus einer Organisationsuntersuchung und den folgenden Rettungsdienstbedarfsplänen nach einer besseren Flächenabdeckung in Richtung Norden.1,2 Eine Verlegung der Rettungswache 50 an einen Standort weiter im Norden des Stadtgebietes verbessert die Flächenabdeckung der rettungsdienstlichen Versorgung in den Ortsteilen Kalkum, Kaiserswerth, Angermund und Wittlaer3,4.Vom bisherigen Standort werden 1 Gutachten zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung des städtischen Rettungsdienstes im Amt 37 der Landeshauptstadt Düsseldorf; Forplan Dr. Schmiedel GmbH; 2001 2 Rettungsdienstbedarfsplan 2020 der Landeshauptstadt Düsseldorf 3 Gutachten zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung des städtischen Rettungsdienstes im Amt 37 der Landeshauptstadt Düsseldorf; Forplan Dr. Schmiedel GmbH; 2001 4 Rettungsdienstbedarfsplan 2025 der Landeshauptstadt Düsseldorf Teile der nördlichen Wohngebiete planerisch nicht innerhalb von sechs Minuten Fahrzeit erreicht.

TOP 17.1 · Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage BAU/016/2026Noch kein Ergebnisvermerk
TOP 18 · Benennung von Mitgliedern des Behindertenrates zur Entsendung in die Ausschüsse des Rateseinstimmig beschlossen
TOP 18 · BR/019/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Behindertenrat empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Sachdarstellung tabellarisch aufgeführten Mitglieder des Behindertenrates zur Entsendung in die benannten Ausschüsse des Rates vorzuschlagen.

Aus „Sachdarstellung“

Gemäß Punkt 4. der Geschäftsordnung des Behindertenrates der Landeshauptstadt Düsseldorf kann der Behindertenrat aus den Reihen seiner stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertretungen dem Rat der Stadt Düsseldorf jeweils ein beratendes Mitglied und für den Fall der Verhinderung eine Stellvertretung zur Entsendung in die nachstehenden Ausschüsse vorschlagen. Die Änderungen betreffen ausschließlich die in der Tabelle aufgeführten Ausschüsse; die Besetzungen der anderen Ausschüsse bleiben unverändert.

TOP 19 · Bekanntgabe der genehmigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen des Haushaltsjahres 2026 bis zum 31.08.2026zur Kenntnis genommen
TOP 19 · HFA/019/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Die „Bekanntgabe der genehmigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen des Haushaltsjahres 2026 bis zum 31.08.2026" ist wie folgt aufgeteilt: a) Mittelbereitstellungen im Teilergebnisplan b) Mittelbereitstellungen im Teilfinanzplan c) Haushaltsneutrale Mittelbereitstellungen im Teilergebnisplan d) Mittelbereitstellungen im konsumtiven Teil des Gesamtfinanzplans In der Anlage ist ein Fall enthalten, welcher bis zum 31.08.2026 über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellt wurde (Mittelbereitstellung im Teilergebnisplan). Nicht enthalten sind diejenigen Fälle, die bereits vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf über separate Beschlussvorlagen beschlossen worden sind.

TOP 20 · Gründung der von-Burgsdorff-Stiftung für Katzen in Noteinstimmig beschlossen
TOP 20 · HFA/021/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) nimmt mit besonderem Dank die vom Katzenschutzbund Düsseldorf e.V. angetragene Treuhandschaft für die unselbstständige „von-Burgsdorff-Stiftung für Katzen in Not" an.

Aus „Sachdarstellung“

Der gemeinnützig anerkannte Katzenschutzbund Düsseldorf e.V. strebt aufgrund einer Erbschaft die Errichtung einer unselbstständigen Stiftung mit dem Zweck des Tierschutzes an. Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: a) die Gründung und Unterhaltung eines Katzenasyls zur Aufnahme und Pflege herrenloser, nicht vermittelbarer, kranker und/oder alter Katzen, die durch den Verein Katzenschutzbund e.V. in das Asyl eingebracht werden b) die Förderung von Projekten im Bereich Katzenschutz in Düsseldorf und Umgebung, insbesondere in Kooperation mit dem Verein Katzenschutzbund Düsseldorf e.V.

TOP 21 · Erhebung von Bürgschaftsprovisionen durch die Landeshauptstadt Düsseldorfmehrheitlich beschlossen
TOP 21 · HFA/023/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) beschließt, für die Übernahme von Bürgschaften Provisionen nach den Ziffern. 6.1.1 und 6.1.2 der Anlage 2 zur Bürgschaftsrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) für die Wirtschaft und die freien Berufe (SMBL. NW 651) in der jeweils gültigen Fassung weiterhin zu erheben. Die in der Bürgschaftsrichtlinie des Landes NRW genannten Provisionssätze und Beträge für das einmalige und laufende Bürgschaftsentgelt gelten als Richtwerte bzw. Obergrenzen für die von der LHD erhobenen Bürgschaftsprovisionen. Die Kämmerin / der Kämmerer kann hiervon nach unten abweichende Bürgschaftsprovisionssätze und Beträge festlegen, die sich an der jeweiligen Marktsituation orientieren. Für Bürgschaften im Bereich des sozialen Wohnungsbaues und des Schulbaues sowie für unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 52 und 53 der Abgabenordnung werden keine Bürgschaftsprovisionen erhoben. Die für die Übernahme von Bürgschaften getroffenen Regelungen gelten analog für die Abgabe von harten Patronatserklärungen.

Aus „Sachdarstellung“

Aufgrund des in der Bürgschaftsrichtlinie des Landes NRW angepassten Provisionssatzes und der Erweiterung der Ausnahmetatbestände um den Wohnungsbau wird der bestehende Ratsbeschluss neugefasst. Gemäß der zurzeit geltenden Bürgschaftsrichtlinie des Landes NRW werden als einmaliges Antragsentgelt 0,5 % des beantragten Bürgschaftsbetrages, jedoch mindestens 250 EUR, höchstens 25.000 EUR, und als laufendes Bürgschaftsentgelt 1,0 % p.a. des Bürgschaftsbetrages bzw. des verbleibenden Bürgschaftsbetrages erhoben. Die bisherigen Ausnahmeregelungen sind auf den sozialen Wohnungsbau sowie gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung beschränkt. Es ist sachgerecht und verwaltungsökonomisch, ebenfalls auf die Erhebung von Bürgschaftsprovisionen für Schulbaumaßnahmen zu verzichten. Zur Finanzierung von Maßnahmen wird von den Kreditinstituten in der Regel die Übernahme einer Bürgschaft oder die Abgabe einer harten Patronatserklärung seitens der LHD zu Gunsten der/des Bürgschaftsnehmerin/s verlangt. Harte Patronatserklärungen sind bei einer kommunalen Gebietskörperschaft den Bürgschaften in der Wirkung gleich zu setzen. Somit sollen die Regelungen für Bürgschaftsprovisionen analog für die Abgabe von harten Patronatserklärungen gelten.

TOP 21.1 · Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage HFA/023/2026Noch kein Ergebnisvermerk
TOP 21.1 · RAT/523/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus dem Original

Der Rat möge folgende Änderung zu dem vorgelegten Beschluss beschließen: Der vierte Absatz der „Beschlussdarstellung" lautet neu wie folgt: „Für Bürgschaften im Bereich des Schulbaues sowie für unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 52 und53 der Abgabenordnung werden keine Bürgschaftsprovisionen erhoben."

TOP 22 · Beteiligungsbericht 2024 der Landeshauptstadt Düsseldorfzur Kenntnis genommen
TOP 22 · HFA/026/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Der Beteiligungsbericht 2024 der Landeshauptstadt Düsseldorf entspricht den gesetzlichen Regelungen; der Aufbau des Beteiligungsberichts orientiert sich am Musterbeteiligungsbericht des Landes NRW, der im April 2021 veröffentlicht wurde.

TOP 23 · Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für das Projekt "Neubau einer Kindertageseinrichtung am Kuthsweg 43"einstimmig beschlossen
TOP 23 · JHA/049/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung der Maßnahme „Neubau einer Kindertageseinrichtung am Kuthsweg 43" mit einer Gesamtsumme von 8.422.900 € (brutto) inkl. Ausstattung und Inventar und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu.

Aus „Sachdarstellung“

Gesamtkosten der Maßnahme8.422.900 EUR Kosten der Errichtung / IPM7.757.000 EUR Kosten der Landeshauptstadt Düsseldorf (Ausstattung und Inventar / Rückbau): Rückbau (investive Kosten) 233.700 EUR +Ausstattung und Inventar (konsumtive Kosten) 203.692 EUR + Ausstattung und Inventar (investive Kosten) 228.508 EUR = Gesamtkosten LHD 665.900 EUR Jährliche Nettofolgekosten1.508.901 EUR Zuzüglich einmaliger Abschreibungsaufwand Restbuchwert des bereits abgebrochenen Gebäudes in 202542.156 EUR Bedarfslage: Die Stadt Düsseldorf hat seit dem 01.08.2013 den gesetzlichen Anspruch der einjährigen Kinder auf einen Betreuungsplatz sicherzustellen (Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes). Dies erfordert einen erheblichen Ausbau des bestehenden Betreuungssystems. Düsseldorf verfügt zwar über ein gutes, jedoch nicht ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen.

TOP 24 · Sanierung Gesamtfassade der Tonhalle, Ehrenhof 1, ausgenommen Westfassadeeinstimmig beschlossen
TOP 24 · KUA/063/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Sanierung Gesamtfassade der Tonhalle, Ehrenhof 1, ausgenommen Westfassade" mit einer Gesamtsumme von 34.889.900 EUR und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projektmanagement Düsseldorf GmbH (IPM) zu. In diesem Zusammenhang stimmt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 1.861.183 EUR für das Jahr 2026 durch Frau Stadt Kämmerin Schneider zu. Darüber hinaus beschließt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Beauftragung der IPM mit der Durchführung von Maßnahmen und Instandhaltungsarbeiten zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes, vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrates. Die Bereitstellung für die einzelnen Haushaltsjahre ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Deckung erfolgt aus dem Gesamthaushalt.

Aus „Kurzdarstellung“

Innerhalb und außerhalb des denkmalgeschützten Gebäudes aus dem Jahre 1926 treten immer wieder Feuchtigkeitsschäden auf, die u.a. auf schadhafte Wasser- und Abwasserleitungen und Entwässerungsanlagen der Dachterrasse, aber auch auf nicht mehr funktionierende Abdichtungen der Fassadenelemente zurückzuführen sind. Am 19.9.2024 beschloss der Rat zunächst die Sanierung der Westfassade der Tonhalle im Zusammenhang mit den notwendigen Sanierungsarbeiten des Verwaltungstraktes (KUA/047/2024). Der Beschluss erfolgte losgelöst von den weiteren Sanierungsmaßnahmen an den übrigen Fassadenflächen der Tonhalle, eingeschlossen der Dachterrasse und dem wesentlichen Entwässerungssystem. Die Untersuchungen zur durchgeführten Planung laut Bedarfsbeschluss KUA/045/2025 konkretisieren die Maßnahmen zur vollständigen Sanierung der Außenhülle (Fassade und Terrasse) und Beseitigung der Schäden. Zur Erfassung des Leistungsumfangs und zur Vermeidung von Risiken aus nicht entdeckten Schäden im Bestand wurden Bestandsaufnahmen und Bauteilöffnungen zur Prüfung durch Gutachter und Fachingenieure durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in der Planung verarbeitet und in der Kostenberechnung berücksichtigt.

TOP 26 · Erweiterung des Cecilien-Gymnasium am Schulstandort Schorlemerstraße um 6 Mehrzweckräumeeinstimmig beschlossen
TOP 26 · SCHUA/056/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt 1. die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Erweiterung Cecilien- Gymnasiums am Schulstandort Schorlemerstraße um 6 Mehrzweckräume" mit einer Gesamtsumme von 3.230.000 EUR inkl. Ausstattung und Inventar sowie jährlichen Folgekosten in Höhe von 377.413 EUR und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu. 2. die Verwaltung zu ermächtigen, das erforderliche Personal zur Verfügung zu stellen und zusätzlich zu finanzieren.

Aus „Sachdarstellung“

Ausgangssituation Der Schulausschuss hat die Verwaltung beauftragt eine Machbarkeitsstudie zur potentiellen Erhöhung der Schulplatzkapazität am Standort Niederkasser Straße 36 unter Berücksichtung des Anspruches auf einen Ganztagsplatz sowie der Aufnahme des Raumbedarfs des Cecilien-Gymnasiums nach Aufgabe des Standortes Comeniusstraße 1 zu erstellen (vgl. SCHUA/093/2023). Zudem wurde die Verwaltung ermächtigt, die IPM mit der Durchführung der Machbarkeitsstudie zu beauftragen. Die Realisierung der Bedarfe ist grundsätzlich am Standort Niederkasseler Straße 36 möglich. Aufgrund des damit einhergehenden großen Baukörpers wurde darüber hinaus die Abbildung des Raumbedarfs für das Cecilien-Gymasium am Hauptstandort, Schorlemerstraße 99 untersucht. Im Endergebnis ist die Realisierung am Hauptstandort Schorlemerstraße 99 im Nord-Osten auf einem ungenutzten Teil der Grünanlage möglich. Bedarfskonkretisierung Der Bedarf wurde gemäß Raumprogramm und erwartetem Bedarf für 117 Schüler*innen auf 6 Mehrzweckräume à 55m² festgelegt. Darstellung der Maßnahmen Variante zur Umsetzung Als Variante zur Umsetzung wurde eine Totalunternehmervergabe (TU-Vergabe) gewählt. Eine TU-Vergabe impliziert eine kombinierte Ausschreibung von Bau- und Planungsleistungen zu einem Pauschalfestpreis in einem frühen Stadium der Projektabwicklung. Konkret bedeutet das, dass fünf Bieter ein Angebot über die zu beschaffende Leistung abgegeben haben. Diese Angebote beinhalten eine Entwurfsplanung mit Pauschalfestpreis. Die Angebote wurden fachlich über eine Bewertungsmatrix bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot wurde zur Ermittlung der Gesamtkosten der Maßnahme herangezogen und ist Grundlage dieses Beschlusses. Konzept und Funktionszusammenhänge Die geplante Bauweise basiert auf einer modernen, nachhaltigen Holzbaukonstruktion mit einem hohen Vorfertigungsgrad. Die tragenden und raumabschließenden Bauteile werden überwiegend als vorgefertigte Holztafelelemente sowie Brettsperrholzelemente ausgeführt. Die industrielle Vorfertigung im Werk gewährleistet eine hohe Ausführungsqualität, kurze Bauzeiten und eine deutliche Reduzierung von Emissionen auf der Baustelle. Insbesondere werden hierdurch Lärm- und Staubbelastungen im sensiblen Umfeld minimiert.

TOP 27 · Klärwerk-Süd, Anbau Betriebsgebäude BA2 (I-8030617005) - Bedarfsbeschluss -einstimmig beschlossen
TOP 27 · SEBD/026/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für das Projekt „Klärwerk-Süd, Anbau Betriebsgebäude BA2" (I-8030617005) die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.

Aus „Sachdarstellung“

Kosten Vorläufige Gesamtkosten (brutto) 7.235.194 EUR Vorläufige jährliche Nettofolgekosten35.883 EUR Bedarfslage Der Bereich Klärwerke des Stadtentwässerungsbetriebes benötigt eine räumliche Kapazitätserweiterung. Derzeit sind 35 Mitarbeitende aus drei verschiedenen Abteilungen auf die Arbeitsplätze des bestehenden Betriebsgebäudes verteilt. Um den akuten Raummangel kurzfristig aufzufangen, wurden zwölf Arbeitsplätze in temporären Bürocontainern neben dem Gebäude untergebracht. Dieses Provisorium ist weder energetisch noch ergonomisch dauerhaft tragbar und verhindert eine effiziente Zusammenarbeit. Mit dem geplanten Anbau wird die Containerlösung aufgelöst und eine zeitgemäße Unterbringung aller 35 Mitarbeitenden an einem zentralen Standort gewährleistet. Zusätzlich müssen acht Bedarfsarbeitsplätze für externe Bauleiter, Praktikanten sowie temporäre Bedarfe (z. B. für den betrieblichen Gesundheitsschutz/Mutterschutz) aus dem bereits abgerissenen Baubüro wieder zur Verfügung gestellt werden.

TOP 28 · Änderung der Betriebssatzung des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf - Beschluss -einstimmig beschlossen
TOP 28 · SEBD/032/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Nach den Änderungen der Zuständigkeitsordnung (ZO) vom 27.01.2000, zuletzt durch Ratsbeschluss vom 11.12.2025, ergeben sich Änderungen für die Betriebssatzung des SEBD. Dadurch ist eine einheitliche Vorgehensweise in Bezug auf Wertgrenzen zwischen dem SEBD und den übrigen Einheiten der Landeshauptstadt Düsseldorf sichergestellt. Des Weiteren führen Änderungen der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO) zu erforderlichen Anpassungen. Ferner werden in die Betriebssatzung redaktionelle Änderungen vorgenommen. Aufgrund der Anzahl der vorgenommenen Änderungen wird die Betriebssatzung in Gänze neu beschlossen.

TOP 28.1 · Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage SEBD/032/2026Noch kein Ergebnisvermerk
TOP 29.1 · Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Die Akte Wohnungsbauoffensive entstauben – Gründung einer Umbauagentur „Büro zu Wohnen“verwiesen
TOP 29.1 · RAT/458/2026verwiesen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für eine Umbauagentur „Büro zu Wohnen" zu erarbeiten und die Personal- und Sachmittelbedarfe dieser Agentur zu ergründen. Ziel der Umbauagentur ist es, Büroleerstand zu identifizieren und Eigentümer*innen (teilweise) leerstehender Bürogebäude zu unterstützen, diese Flächen in Wohnraum zu überführen, um damit einen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes zu leisten.

Aus „Begründung“

Die Landeshauptstadt Düsseldorf sieht sich aktuell mit den Herausforderungen eines angespannten Wohnungsmarktes und einem stetig wachsenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum konfrontiert. Vor dem Hintergrund steigender Baukosten und jüngster Hindernisse bei der Umsetzung beschlossener Ziele muss der durch die Wohnungsoffensive angestoßene Neubau von Wohnungen zwingend um die Betrachtung des Gebäudebestands ergänzt werden.

TOP 29.1.1 · Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion zur Vorlage RAT/458/2026verwiesen
TOP 29.1.1 · RAT/520/2026verwiesen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Der Beschlusstext der Vorlage RAT/458/2026 wird wie folgt ersetzt: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die Umwandlung geeigneter Büro- und Gewerbeimmobilien in Wohnraum strategisch und systematisch zu unterstützen. Hierzu benennt die Verwaltung innerhalb ihrer bestehenden Organisationsstruktur eine zentrale verwaltungsinterne Anlauf- und Koordinierungsstelle „Büro zu Wohnen".

TOP 29.2 · Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Wenn Personalabbau, dann mit Plan – Beschäftige schützen, Verwaltung handlungsfähig haltenmehrheitlich abgelehnt
TOP 29.2 · RAT/459/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt:  Die Verwaltung wird beauftragt, eine ämter- und dezernatsübergreifende Steuerung des personalwirtschaftlichen Konsolidierungsprozesses sicherzustellen. Hierzu ist eine geeignete Koordinierungsstruktur einzurichten oder zu benennen, die den Gesamtprozess strategisch begleitet, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Leistungsfähigkeit der Verwaltung bewertet und eine einheitliche Steuerung des Gesamtprozesses gewährleistet.

Aus „Begründung“

Die SPD/Volt Ratsfraktion lehnt einen pauschalen Personalabbau und undifferenzierte Einsparungen auf Kosten der Beschäftigten sowie der Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung grundsätzlich ab. Die Beschäftigten der Landeshauptstadt brauchen Sicherheit und Verlässlichkeit. Gleichzeitig müssen sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass die Stadtverwaltung auch künftig leistungsfähig bleibt und ihre Aufgaben zuverlässig erfüllt.

TOP 29.3 · Antrag der AfD-Ratsfraktion: Abschaffung redundanter Beauftragten- und Stabsstellenmehrheitlich abgelehnt
TOP 29.3 · RAT/479/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf möge beschließen: Die folgenden Stellen und Strukturen werden zum 31.12.2027 abgeschafft bzw. in die Fachämter integriert: oBeauftragte für Gleichstellung, Antidiskriminierung und Diversität (soweit nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben) oSeparate Stabsstellen für „Nachhaltigkeit" und „Klimaschutz" (Überschneidung mit Umweltamt) oRedundante Koordinierungsstellen (z. B. Integration, Senioren, Jugend) Die freiwerdenden Mittel werden prioritär für innere Sicherheit, Drogenbekämpfung und Unterstützung einheimischer bedürftiger Bürger verwendet.

Aus „Begründung“

Angesichts des geplanten Haushaltsdefizits von rund 450 Mio. € für 2026 muss die Verwaltung konsequent verschlankt werden. Viele Beauftragte und Stabsstellen erzeugen vor allem Berichte, Sitzungen und Parallelstrukturen, liefern aber wenig messbaren Nutzen für die Bürger. Eine schlanke Verwaltung setzt Prioritäten statt ideologischer Doppelstrukturen zu pflegen.

TOP 29.4 · Antrag der AfD-Ratsfraktion: Straffung des Amtes für Migration und Integrationmehrheitlich abgelehnt
TOP 29.4 · RAT/480/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf möge beschließen: 1.Das Amt für Migration und Integration wird bis Ende 2027 auf die gesetzlich zwingenden Kernaufgaben (rechtliche Verfahren, Rückführungen, Asylverfahren) reduziert. 2.Die frei werdenden personellen und finanziellen Ressourcen werden umgeschichtet zugunsten von Maßnahmen für die einheimische Bevölkerung (Sicherheit, Drogenprävention, Unterstützung Düsseldorfer Familien und Senioren).

Aus „Begründung“

Das Amt hat sich zu stark auf Zuwanderung und Integrationsförderung fokussiert, während drängende Probleme wie die Crack-Szene, Obdachlosigkeit und die Überlastung von Schulen und Kitas in den Wohnvierteln unzureichend bearbeitet werden. In Zeiten knapper Kassen muss die Verwaltung wieder den Schwerpunkt auf die Kerninteressen der Düsseldorfer Bürger legen.

TOP 29.5 · Antrag der AfD-Ratsfraktion: Abschaffung symbolpolitischer Kleinstrukturenmehrheitlich abgelehnt
TOP 29.5 · RAT/481/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Begründung“

In Zeiten knapper Kassen und eines hohen Haushaltsdefizits muss sich die Stadt auf das Wesentliche konzentrieren. Symbolpolitik und Parallelstrukturen belasten den Haushalt, ohne spürbaren Nutzen für die Bürger zu bringen. Die frei werdenden Mittel sollen priorisiert für Sicherheit, Sauberkeit und Unterstützung bedürftiger Bürger.

TOP 29.6 · Antrag der AfD-Ratsfraktion: Aufhebung der Radwegeführung in der Schadowstraße und Wiederherstellung einer reinen Fußgängerzonemehrheitlich abgelehnt
TOP 29.6 · RAT/482/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 24.09.2026 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.

Aus „Antrag“

Die bestehende Radwegeführung durch die Schadowstraße wird aufgehoben. Die Schadowstraße wird im betreffenden Abschnitt wieder als reine Fußgängerzone ausgewiesen. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative, sichere und leistungsfähige Radverkehrsführungen im umliegenden Straßennetz auszuweisen und entsprechend auszuschildern.

TOP 29.7 · Antrag der AfD-Ratsfraktion: Einführung eines Tempolimits sowie zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen für Straßenbahnen im Bereich Hofgarten-Passage (Abschnitt zwischen Dreischeibenhaus, Kö-Bogen und Schadowstraße)mehrheitlich abgelehnt
TOP 29.7 · RAT/483/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 24.09.2026 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.

Aus „Antrag“

Für den oberirdisch geführten Straßenbahnabschnitt in der Hofgarten- Passage zwischen Dreischeibenhaus, Kö-Bogen und der Schadowstraße wird ein verbindliches, deutlich reduziertes Tempolimit für Straßenbahnen von 10 km/h festgesetzt. Im besonders unübersichtlichen Bereich der Tunnelzufahrten aus Richtung Fischerinsel, insbesondere nahe des Übergangs am Runden Weiher, wird zusätzlich ein verpflichtendes akustisches Warnsignal bei Ein- und Ausfahrt angeordnet.

TOP 29.8 · Antrag der AfD-Ratsfraktion: Wiederaufstellung des Musikpavillons des ehemaligen Heinrich-Heine-Platzes im öffentlichen Raummehrheitlich abgelehnt
TOP 29.8 · RAT/484/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 24.09.2026 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.

Aus „Antrag“

Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt, den eingelagerten Musikpavillon des ehemaligen Heinrich-Heine-Platzes wieder an prominenter Stelle innerhalb des Stadtgebietes Düsseldorf für die Öffentlichkeit zugänglich, aufzustellen. Über die Vorschläge der Platzierung, wie zum Beispiel im Nordpark oder am Schloss Jägerhof werden die Düsseldorfer Bürger und Bürgerinnen in einem Beteiligungsverfahren informiert.

TOP 29.9 · Antrag der FDP-Ratsfraktion: Streichung der städtischen Zusatzkriterien im „Kriterienkatalog zur Reduzierung und Synchronisierung der verkaufsoffenen Sonntage in Düsseldorf“mehrheitlich abgelehnt
TOP 29.9 · RAT/491/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, den „Kriterienkatalog zur Reduzierung und Synchronisierung der verkaufsoffenen Sonntage in Düsseldorf" mit sofortiger Wirkung wie folgt zu ändern:  Der Abschnitt „Zusätzliche Kriterien der Landeshauptstadt Düsseldorf" (Ziffern 1 bis 6, einschließlich der zugehörigen Erläuterungen) wird ersatzlos gestrichen.  Für die Genehmigung verkaufsoffener Sonntage durch ordnungsbehördliche Verordnung gelten künftig ausschließlich die gesetzlichen Vorgaben des § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG)  Die Verwaltung wird beauftragt, künftige Anträge des Handelsverbandes bzw. der Werbegemeinschaften auf dieser Grundlage zu prüfen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

Aus „Begründung“

Die Sonntagsruhe ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Der Landesgesetzgeber hat mit § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG) einen abschließend austarierten Rahmen geschaffen, der dem verfassungsrechtlich gebotenen Sonntagsschutz bereits umfassend Rechnung trägt: maximal acht verkaufsoffene Sonntage pro Jahr und Verkaufsstelle, eine Höchstdauer von fünf Stunden nicht vor 13:00 Uhr, eine Deckelung auf 16 betroffene Kalendertage im Stadtgebiet sowie die Bindung an einen der im Gesetz genannten Sachgründe. Zusätzlich unterliegt jede einzelne Freigabe der strengen Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte, die für jeden einzelnen Termin einen konkreten Veranstaltungsbezug, eine belastbare Besucherprognose und eine enge räumliche Begrenzung verlangen. Der im Jahr 2012 eingeführte städtische Kriterienkatalog (siehe unter OVA/127/2025) geht in mehreren Punkten deutlich über diese gesetzlichen und gerichtlichen Anforderungen hinaus und schränkt den unternehmerischen Handlungsspielraum des Einzelhandels sowie den Gestaltungsspielraum des Rates ohne rechtliche Notwendigkeit weiter ein:  Die Begrenzung auf zwölf statt der gesetzlich zulässigen 16 Kalendertage sowie auf zwei statt vier Freigaben pro Stadtteil verhindert Ladenöffnungen, die der Landesgesetzgeber ausdrücklich vorgesehen hat.  Die Beschränkung auf höchstens zwei Adventssonntage und der grundsätzliche Ausschluss neuer Anlässe („Öffnungsklausel") nehmen dem Rat die Möglichkeit, im Einzelfall flexibel auf neue, für die Stadtteile bedeutsame Veranstaltungen zu reagieren - obwohl jede Einzelfreigabe ohnehin gerichtlich überprüfbar bleibt.  Die zusätzliche Bindung an „äußerst besucherstarke Leitmessen" bei gesamtstädtischen Freigaben schränkt die Handlungsfähigkeit der Stadt im Standortwettbewerb mit anderen Messestädten unnötig ein.  Der Ausschluss des Reformationstages ist eine politische Zusatzentscheidung, die über die in § 6 LÖG genannten Feiertage hinausgeht.

TOP 29.10 · Antrag der FDP-Ratsfraktion: Sofortige Verhängung einer Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2026mehrheitlich abgelehnt
TOP 29.10 · RAT/508/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf fordert gemäß § 81 Abs. 4 GO NRW die Kämmerin auf, mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre und eine Nachtragssatzung für das laufende Haushaltsjahr 2026 zu erlassen. 1.Die Inanspruchnahme der im Haushaltsplan 2026 enthaltenen Ermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen ist grundsätzlich zu sperren, soweit und solange dies zur Gegensteuerung gegen die absehbare erhebliche Verschlechterung des Jahresergebnisses und zur Sicherung der Liquidität erforderlich ist. 2.Von der Haushaltssperre ausgenommen sind insbesondere: - gesetzlich verpflichtende Leistungen, - bereits rechtswirksam eingegangene vertragliche Verpflichtungen, - Ausgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, - Leistungen der sozialen Daseinsvorsorge, soweit eine Zurückstellung rechtlich oder tatsächlich nicht möglich ist, - Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung zwingend erforderlich sind. 3.Neue freiwillige Leistungen, neue Projekte sowie nicht zwingend erforderliche Investitions- und Beschaffungsmaßnahmen dürfen bis zu einer erneuten Entscheidung über ihre Freigabe grundsätzlich nicht begonnen bzw. beauftragt werden. 4.Der Verwaltung wird aufgefordert, dem Haupt- und Finanzausschuss in jeder Sitzung über die gesperrten und freigegebenen Mittel sowie die Auswirkungen auf das Jahresergebnis 2026 zu berichten. 5.Die Haushaltssperre gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026. Eine Aufhebung oder Lockerung einzelner Sperren erfolgt nur, wenn die haushaltswirtschaftliche Entwicklung dies zulässt und die entsprechenden Mittel nachweislich benötigt werden.

Aus „Begründung“

Der Controllingbericht zur haushalts- und personalwirtschaftlichen Lage der Landeshauptstadt Düsseldorf zum 30.06.2026 zeigt eine erhebliche Verschlechterung der Haushaltslage. Er prognostiziert einen Jahresfehlbetrag von 472,9 Mio. Euro und damit eine Verschlechterung gegenüber der Planung um 82,5 Mio. Euro. Nach der aktuellen Prognose reicht die Ausgleichsrücklage nicht aus, um den erwarteten Fehlbetrag 2026 vollständig auszugleichen. Nach Auskunft der Kämmerin lässt auch Q3 bislang keine Trendwende erkennen. Darüber hinaus bestehen erhebliche Risiken für die weitere Haushaltsentwicklung. Mit dem Instrument zur Steuerung der laufenden Haushaltswirtschaft kann die Stadt kurzfristig auf eine Verschlechterung ihrer Finanzlage reagieren und die Bewirtschaftung eines bereits beschlossenen Haushalts anpassen. Mit der Haushaltssperre werden die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel nicht aufgehoben. Ihre Inanspruchnahme wird jedoch eingeschränkt: Neue Ausgaben können im Regelfall nur noch nach Einzelfallprüfung geleistet werden. Gesetzliche Verpflichtungen wie etwa im Bereich der Transferleistungen und andere zwingend notwendige Ausgaben bleiben davon unberührt. Ziel der Haushaltssperre ist es, kurzfristig gegenzusteuern, um den finanziellen Belastungen so schnell und so weit wie möglich entgegenzuwirken. Sie ist das geeignete Instrument, um kurzfristig zusätzliche Ausgaben zu begrenzen, Prioritäten zu setzen und die Einhaltung der Haushaltsziele sicherzustellen. Sie sichert kurzfristig Handlungsspielräume und schafft die Zeit, die für die Erarbeitung strukturell wirksamer Konsolidierungsmaßnahmen benötigt wird. Sie soll dabei ausdrücklich nicht zu Lasten gesetzlicher Pflichtaufgaben oder der unabweisbaren Daseinsvorsorge gehen. Vielmehr geht es darum, angesichts der angespannten Finanzlage freiwillige und aufschiebbare Ausgaben konsequent auf den Prüfstand zu stellen.

TOP 29.11 · Antrag der AfD-Ratsfraktion: Instandsetzung Kaiserswerther Straße. Besserer Lärmschutz! Besseres Image! Mehr Sicherheit! Denkmalverträglich!mehrheitlich abgelehnt
TOP 29.11 · RAT/485/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Begründung“

A) Sachverhalt Der Abschnitt der Kaiserswerther Straße zwischen Reeser Platz und Freiligrathplatz hat ein denkmalgeschütztes, historisches Kopfsteinpflaster. An vielen Stellen ist das Pflaster - teilweise bis zu 8 cm - abgesackt (siehe beigefügte Bilder). Dadurch ist die Fahrbahn sehr uneben und die Oberfläche zudem bei Regen sehr rutschig geworden. Insbesondere für Motorrad- und E-Scooter-Fahrer ist hier bereits eine große Sturz- und Rutschgefahr erwachsen, welche durch eine weitere Verschlechterung des Straßenzustandes beständig weiter zunimmt. Fahrer, die heute über diesen Straßenabschnitt fahren, fühlen sich durch Lärm und Gerüttel in die 1950er Jahre zurückversetzt. Unter diesem Lärm leiden die Anwohner jedoch dauerhaft. Und obwohl das Tempolimit auf 30 km/h gesenkt wurde, hilft dies tatsächlich nur sehr wenig. Es verlangsamt zwar zunächst mögliche Unfälle, stoppt aber nicht das weitere Absacken der Straße und den Lärm. Im Endeffekt ist es nur eine verkehrspolitische Kosmetik. B) Problemlage Das ist zu erwarten, wenn nichts getan wird und das Pflaster weiter absackt: Erhöhtes Unfallrisiko, insbesondere für Zweiradfahrer (Motorräder, E-Scooter, Fahrräder): Bei Nässe wird das ohnehin unebene und teilweise abgesackte Kopfsteinpflaster stark rutschig. Ausweich- oder Bremsmanöver können dadurch erschwert oder unkontrollierbar werden. Zusätzlich besteht die Gefahr von Fahrzeugschäden (Reifen, Fahrwerk, Aufhängung) durch die tiefen Absackungen, herausstehenden oder fehlende Steine. Bei weiterem Absacken des Pflasters steigen sowohl das Rutschrisiko als auch die Reparaturkosten an. Wichtig: Die Kaiserswerther Straße ist eine wesentliche Zufahrt zur Messe Düsseldorf. Als Messestadt leidet das Image der Stadt, wenn Gäste, Aussteller und internationale Besucher über dieses schlechte, laute und gefährliche Pflaster fahren müssen. Der Zustand der Straße ist also nicht nur ein Problem für Anwohner und die Sicherheit. Er schadet auch dem Ansehen und der Standortqualität von Düsseldorf. Möglicherweise steht bei weiterer Verschlechterung sogar eine Sperrung von Straßenabschnitten an, will die Stadt ihrer Verkehrssicherungspflicht genügen. C) Lösungsvorschläge Für das Kopfsteinpflaster besteht Denkmalschutz.

25 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.

Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.

Themen dieser Sitzung

+11 weitere Themen

Amtliche Quellen

Originaldokumente

Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.

Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.

Orte der Sitzung

Wichtige Adressen auf der Karte

Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.

Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.

Vollständige Sitzungsdaten Tagesordnung 103 TOPs

Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.

  • TOP 1: Anerkennung der Tagesordnung einstimmig beschlossen
  • TOP 2: Genehmigung der Niederschriften über die öffentlichen Teile der Sitzungen vom 18.06.2026 (SI-RAT/004/2026) und 16.07.2026 (SI-RAT/005/2026) einstimmig beschlossen
  • TOP 3: Restanten
  • TOP 3.1: Antrag der FDP-Ratsfraktion: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15. Juni 2023 zu BAU/008/2023 mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 3.1.1: Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage RAT/322/2026 mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 3.2: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Auflösung aller Beiräte im Kulturbereich der Stadt zur Haushaltskonsolidierung und Schuldentilgung mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 3.3: Antrag der Ratsmitglieder Ratsfrau Mirus, Ratsfrau Dufhues, Ratsherrn Lemmer und Ratsherrn Krüger: Fahrrad- und Fußgängerweg auf der Rheinkniebrücke mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 3.4: Antrag der Ratsfraktion Die Linke: Gerechte Alternativen und lebbare Kompromisse für die Haushaltsfinanzierung mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 3.5: Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Zweitwohnungssteuer einführen – kommunale Einnahmebasis stärken mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 3.6: Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Sinnvolle Projektabwicklung U81 – Priorisierung des Bauabschnitts U81/West zurückgezogen
  • TOP 3.7: Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Genug getestet – Bodycams für Ordnungsdienstmitarbeitende endlich einführen zurückgezogen
  • TOP 3.8: Antrag der FDP-Ratsfraktion: Zusätzliche Bademöglichkeiten in Düsseldorf mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 3.8.1: Änderungsantrag der Ratsfraktion Die Linke zur Vorlage RAT/390/2026 mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 3.9: Antrag der FDP-Ratsfraktion: Veräußerung des Grundstücks Am Wehrhahn 1 und Oststraße 15 – ehem. Kaufhof mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 3.10: Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Meldekategorie „Hornissen-Nest“ in die App „Düsseldorf bleibt sauber“ integrieren mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 3.10.1: Ergänzungsantrag der FDP-Ratsfraktion zur Vorlage RAT/389/2026
  • TOP 3.11: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Verzicht der Beigeordneten und des Oberbürgermeisters auf 10% ihrer Bezüge mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 3.12: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Kürzung der Aufwandsentschädigungen nebst Zulagen der Mitglieder des Rates um 10% sowie der Mitglieder der Bezirksvertretungen um 5% mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 3.12.1: Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage RAT/401/2026
  • TOP 3.13: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Streichung der Ausgaben für die zakk gGmbH mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 3.14: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Errichtung eines kommunalen Ausreisezentrums am Düsseldorfer Flughafen zur effizienten Umsetzung bestehender Ausreiseverpflichtungen mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 3.15: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Kinder- und Jugendschutz konsequent umsetzen: Erweiterung der aufstellten Piktogramme um zusätzliches Alkohol- und Cannabisverbot auf allen öffentlichen Spielplätzen sowie in allen städtischen Parkanlagen mit Spielgeräten mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 3.16: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Prüfung der Verlagerung von Gesundheitsamt und Technischem Rathaus in das ehemalige Kaufhof-Gebäude am Wehrhahn mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 3.17: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Stornierung des Neubaus des Gesundheitsamtes mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 3.18: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Städtischen Zuschuss für den Verein STAY! Düsseldorfer Flüchtlingsinitiative e.V. mit sofortiger Wirkung streichen mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 3.19: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Umgehende Beseitigung der illegalen Zelt- und Hüttensiedlung an der Lierenfelder Straße mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 3.20: Antrag der Ratsmitglieder Ratsfrau Mirus, Ratsfrau Dufhues, Ratsherrn Lemmer und Ratsherrn Krüger: Prüfung der Einrichtung von öffentlich zugänglichen Schutzräumen bei Extremhitze („Hitzezufluchten“) und Prüfung eines Leihpools für mobile Klimageräte mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 3.20.1: Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion zur Vorlage RAT/388/2026 mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 3.21: Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Wohnungsbauoffensive breiter aufstellen – Bundeswohnungsbaugesellschaft als Chance wahrnehmen mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 3.22: Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entwicklung einer strategischen Ankaufspolitik von Bestandsimmobilen mehrheitlich beschlossen
  • TOP 3.22.1: Änderungsantrag der Ratsfraktion SPD/Volt zur Vorlage RAT/410/2026 mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 4: Anfragen aus aktuellem Anlass
  • TOP 4.1: Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: angespannte Lage in der Notaufnahme der Sana-Klinik in Benrath beantwortet
  • TOP 4.2: Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: Brand in der Obdachlosenunterkunft an der Eisenstraße beantwortet
  • TOP 4.3: Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Lemmer: neue Eislaufsaison an der Brehmstraße beantwortet
  • TOP 4.4: Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Lemmer: Einstellung des Fährbetriebes am Rhein bei Niedrigwasser zurückgewiesen
  • TOP 4.5: Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Krüger: schwerer Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen in Düsseldorf zurückgezogen
  • TOP 5: Anfragen
  • TOP 5.1: Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: Ältestenrat und der Wortwechsel in der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 13.05.2026 mit dem Vorsitzenden des Ausschusses, Ratsherrn Andreas Auler beantwortet
  • TOP 5.2: Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ewigkeitschemikalie PFAS im Rhein durch Deponiewasser aus Leverkusen beantwortet
  • TOP 5.3: Anfrage der AfD-Ratsfraktion: Politische Neutralität öffentlich geförderter Einrichtungen - Nutzung der Räumlichkeiten des zentrum plus Gerresheim durch die Organisation "Omas gegen Rechts" beantwortet
  • TOP 5.4: Anfrage der AfD-Ratsfraktion: Antisemitische Pöbeleien beim Fußballspiel mit israelischen Kindern in Düsseldorf zurückgewiesen
  • TOP 5.5: Anfrage der Ratsfrau Dufhues: Finanzielle Benachteiligung bei Barzahlung, Teil 2 beantwortet
  • TOP 5.6: Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion: Den Markt regeln, statt vom Markt geregelt werden – die Gemeinwohlquote und ihre unklaren Auswirkungen auf den geförderten Wohnungsbau beantwortet
  • TOP 5.7: Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion: Baustellen managen statt „Werst“-Case-Szenario – Baustellenkommunikation der Rheinbahn beantwortet
  • TOP 5.8: Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Sanierung der Deutschen Oper am Rhein beantwortet
  • TOP 5.9: Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Quotierungsregelung im Wohnungsbau - Kontrolle und Ausgestaltung schriftlich beantwortet
  • TOP 5.10: Anfrage des Ratsherrn Salinger: Entwicklung und Umfang der Crack-Konsumenten sowie Drogentoten in Düsseldorf schriftlich beantwortet
  • TOP 5.11: Anfrage des Ratsherrn Maniera: „Rock gegen Rechts Düsseldorf e.V. und das Projekt „Festival Rock gegen Rechts 2026“ schriftlich beantwortet
  • TOP 5.12: Anfrage des Ratsherrn Maniera: Umgang der Ausländerbehörde Düsseldorf mit Unterstützungsangeboten der Zentralen Ausländerbehörden zur Beschaffung von Heimreisedokumenten schriftlich beantwortet
  • TOP 5.13: Anfrage des Ratsherrn Lemmer: Wildschweine auf der Pferderennbahn schriftlich beantwortet
  • TOP 5.14: Anfrage der Ratsfrau Mirus: Hitzesommer 2026 und die Folgen (1) schriftlich beantwortet
  • TOP 5.15: Anfrage des Ratsherrn Dr. Bresztowszky: Kostenabgrenzung Tagesaufenthalt und Sicherheit beim NAV Eisenstraße schriftlich beantwortet
  • TOP 5.16: Anfrage des Ratsherrn Hildebrandt: NAV Eisenstraße – Vollkosten ab Betriebsaufnahme und Folgemodule schriftlich beantwortet
  • TOP 5.17: Anfrage des Ratsherrn Dr. Bresztowszky: Mikrohandel im Trägerkonzept und Standortfolgekosten beim NAV Eisenstraße schriftlich beantwortet
  • TOP 5.18: Anfrage des Ratsherrn El Ghazali: Außerschulische Lernorte für alle – Schülerbeförderung zwischen Teilhabe und Haushaltsdruck schriftlich beantwortet
  • TOP 5.19: Anfrage der Ratsfrau Mirus: Hitzesommer 2026 und die Folgen (2) schriftlich beantwortet
  • TOP 5.20: Anfrage des Ratsherrn Hildebrandt: Klärung konkreter verwaltungsspezifischer Sachverhalte zu NAV Eisenstraße zurückgewiesen
  • TOP 5.21: Anfrage der Ratsfrau Lehmann: Sanierung von Kulturgebäuden: Theatermuseum schriftlich beantwortet
  • TOP 5.22: Anfrage des Ratsherrn Demmer: Schwarzbuch Denkmalschutz schriftlich beantwortet
  • TOP 5.23: Anfrage der Ratsfrau Marmulla: Halskestraße 8 – Androhung der Nutzungsuntersagung
  • TOP 6: Bericht aus der Kleinen Kommission Klimaneutralität in Düsseldorf zur Kenntnis genommen
  • TOP 7: Bericht aus der Kleinen Kommission für nachhaltige Entwicklung zur Kenntnis genommen
  • TOP 8: Bericht aus der Kleinen Kommission Radverkehr zur Kenntnis genommen
  • TOP 9: Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2027/2028 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan, Vorbericht, Bezirksbezogene Haushaltsansätze) durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller und Frau Stadtkämmerin Schneider
  • TOP 10: Anwendung der Novelle des Baugesetzbuches („Bau-Turbo") - Änderung der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf mehrheitlich beschlossen
  • TOP 11: Neubesetzung des Ausschusses für Gleichstellung und Antidiskriminierung einstimmig beschlossen
  • TOP 12: Finanzierung des Tagesaufenthalts mit Tagesruhebetten in Trägerschaft des SKFM am Standort Eisenstraße mehrheitlich beschlossen
  • TOP 13: Flächennutzungsplanänderung Nr. 206 (Entwurf) - Benrodestraße/Marbacher Straße einstimmig beschlossen
  • TOP 14: Weiterentwicklung der Quotierungsregelungen für private und städtische Grundstücke zur Gemeinwohlquote als Baustein des Düsseldorfer Baulandmodells vertagt
  • TOP 15: Bauvoranfrage Hans-Böckler-Straße 7, 9, 35 - Errichtung eines Wohnbauensembles und einer Tiefgarage einstimmig beschlossen
  • TOP 16: Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss zum Neubau der Rettungswache 24 an der Völklinger Straße – Feuerwehrorganisatorische Maßnahmen I (FOM I) mehrheitlich beschlossen
  • TOP 16.1: Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage BAU/015/2026
  • TOP 17: Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss zum Neubau der Rettungswache 50 in Kombination mit dem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Kalkum an der Kalkumer Schloßallee - Feuerwehrorganisatorische Maßnahmen I (FOM I) mehrheitlich beschlossen
  • TOP 17.1: Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage BAU/016/2026
  • TOP 18: Benennung von Mitgliedern des Behindertenrates zur Entsendung in die Ausschüsse des Rates einstimmig beschlossen
  • TOP 19: Bekanntgabe der genehmigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen des Haushaltsjahres 2026 bis zum 31.08.2026 zur Kenntnis genommen
  • TOP 20: Gründung der von-Burgsdorff-Stiftung für Katzen in Not einstimmig beschlossen
  • TOP 21: Erhebung von Bürgschaftsprovisionen durch die Landeshauptstadt Düsseldorf mehrheitlich beschlossen
  • TOP 21.1: Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage HFA/023/2026
  • TOP 22: Beteiligungsbericht 2024 der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Kenntnis genommen
  • TOP 23: Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für das Projekt "Neubau einer Kindertageseinrichtung am Kuthsweg 43" einstimmig beschlossen
  • TOP 23.1: mündlicher Ergänzungsantrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mehrheitlich beschlossen
  • TOP 24: Sanierung Gesamtfassade der Tonhalle, Ehrenhof 1, ausgenommen Westfassade einstimmig beschlossen
  • TOP 25: Aufsichtsrat der Zukunftswerkstatt Düsseldorf GmbH - Ersatzwahl -
  • TOP 25: Aufsichtsrat der Zukunftswerkstatt Düsseldorf GmbH - Ersatzwahl - zurückgezogen
  • TOP 26: Erweiterung des Cecilien-Gymnasium am Schulstandort Schorlemerstraße um 6 Mehrzweckräume einstimmig beschlossen
  • TOP 27: Klärwerk-Süd, Anbau Betriebsgebäude BA2 (I-8030617005) - Bedarfsbeschluss - einstimmig beschlossen
  • TOP 28: Änderung der Betriebssatzung des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf - Beschluss - einstimmig beschlossen
  • TOP 28.1: Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage SEBD/032/2026
  • TOP 29: Anträge
  • TOP 29.1: Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Die Akte Wohnungsbauoffensive entstauben – Gründung einer Umbauagentur „Büro zu Wohnen“ verwiesen
  • TOP 29.1.1: Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion zur Vorlage RAT/458/2026 verwiesen
  • TOP 29.2: Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Wenn Personalabbau, dann mit Plan – Beschäftige schützen, Verwaltung handlungsfähig halten mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 29.3: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Abschaffung redundanter Beauftragten- und Stabsstellen mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 29.4: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Straffung des Amtes für Migration und Integration mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 29.5: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Abschaffung symbolpolitischer Kleinstrukturen mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 29.6: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Aufhebung der Radwegeführung in der Schadowstraße und Wiederherstellung einer reinen Fußgängerzone mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 29.7: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Einführung eines Tempolimits sowie zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen für Straßenbahnen im Bereich Hofgarten-Passage (Abschnitt zwischen Dreischeibenhaus, Kö-Bogen und Schadowstraße) mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 29.8: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Wiederaufstellung des Musikpavillons des ehemaligen Heinrich-Heine-Platzes im öffentlichen Raum mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 29.9: Antrag der FDP-Ratsfraktion: Streichung der städtischen Zusatzkriterien im „Kriterienkatalog zur Reduzierung und Synchronisierung der verkaufsoffenen Sonntage in Düsseldorf“ mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 29.10: Antrag der FDP-Ratsfraktion: Sofortige Verhängung einer Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2026 mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 29.11: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Instandsetzung Kaiserswerther Straße. Besserer Lärmschutz! Besseres Image! Mehr Sicherheit! Denkmalverträglich! mehrheitlich abgelehnt
Anwesenheit Teilnehmende Personen 88 Personen
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