Ratssitzung · Sitzung beendet
Rat
Ratssitzung · Sitzung beendet
Rat · Sitzung vom 24.09.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 01.10.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie konkret ist die Stadtverwaltung Düsseldorf in die Situation zur angespannten Lage in der Notaufnahme der Sana-Klinik in Benrath eingebunden?
2. Wie hat, bzw. wird, die Stadtverwaltung Düsseldorf konkret bei der Lösung mitgearbeitet oder geholfen, bzw. mitarbeiten oder helfen?
3. Welche Dritten, wie z.B. Langenfeld, der LVR, das Land Nordrhein-Westfalen, etc. pp. sind in die Lösungsfindung eingebunden?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/514/2026 Beigeordnete Koch Anfrage Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI zur Sitzung des Rates am 24.09.2026 Betrifft: Anfrage aus aktuellem Anlass zur angespannten Lage der Notaufnahme der Sana-Klinik Benrath Frage 1: Wie konkret ist die Stadtverwaltung Düsseldorf in die Situation zur angespann- ten Lage in der Notaufnahme der Sana-Klinik in Benrath eingebunden? Antwort: Die LHD steht in regelmäßigen Austausch mit den Kliniken, auch mit den Sana-Kliniken. Hierzu gibt es feste Formate wie die „Regionale Konferenz" oder die „Besprechung der Leitungen der Notaufnahmen" mit dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst und der Feuer- wehr. Aber auch anlassbezogene Austausche finden, insbesondere zwischen dem ärztli- chen Direktor der Sana-Kliniken und der dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst statt. Frage 2: Wie hat, bzw. wird, die Stadtverwaltung Düsseldorf konkret bei der Lösung mit- gearbeitet oder geholfen, bzw. mitarbeiten oder helfen? Antwort: Es gibt ein abgestimmtes und digitales Zuweisungssystem (IVENA), welches die rettungs- dienstlichen Zuweisungen bedarfsgerecht steuert. Hier finden sowohl Bedarfe der Kliniken als auch Bedarfe der PatientInnen Berücksichtigung. Für Zuweisungen aus dem Kreis Mettmann gibt es ein, mit dem Kreis abgestimmtes Ver- fahren. Selbstzuweisungen sind aktuell nicht steuerbar. Frage 3: Welche Dritten, wie z.B. Langenfeld, der LVR, das Land Nordrhein-Westfalen, etc. pp. sind in die Lösungsfindung eingebunden? Antwort: Versorgungen innerhalb eines Versorgungsgebiets, auch über Stadtgrenzen hinaus, sind im Rahmen der Krankenhausplanung vom MAGS vorgesehen. In regelmäßigen Aus- tauschformaten wird insbesondere die Bezirksregierung durch den Ärztlichen Leiter Ret- tungsdienst über bestehende Engpassressourcen informiert. Auch mit dem MAGS besteht diesbezüglich ein Austausch. Seite 1 von 1
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche ersten Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung zu dem Zimmerbrand in einer Obdachlosenunterkunft an der Eisenstraße vor?
2. Gibt es vor diesem Hintergrund bereits Erkenntnisse, die kurzfristig Auswirkungen auf den technischen Brandschutz in vergleichbareren Einrichtungen haben?
3. Werden zusätzliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Weiterbildung des Personals, Kontrollen auf leicht entflammbare Substanzen oder Ähnliches erwogen oder konkret geplant, um künftig solche Brandereignisse noch unwahrscheinlicher zu machen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/515/2026 Beigeordnete Koch Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI zur Sitzung des Rates am 24. September 2026 Betrifft: Brand in der Obdachlosenunterkunft an der Eisenstraße Frage 1 Welche ersten Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung zu dem Zimmerbrand in einer Obdachlosenunterkunft an der Eisenstraße vor? Antwort: Die Brandursachenermittlung fällt in die Zuständigkeit der Polizei Nordrhein-Westfalen. Der Landeshauptstadt Düsseldorf liegen hierzu keine eigenen Ermittlungserkenntnisse vor. Eine weitergehende Beantwortung durch die Verwaltung ist daher nicht möglich. Frage 2 Gibt es vor diesem Hintergrund bereits Erkenntnisse, die kurzfristig Auswirkun- gen auf den technischen Brandschutz in vergleichbaren Einrichtungen haben? Antwort: Nein. Frage 3 Werden zusätzliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Weiterbildungen des Perso- nals, Kontrollen auf leicht entflammbare Substanzen oder Ähnliches erwogen oder konkret geplant, um künftig solche Brandereignisse noch unwahrscheinli- cher zu machen? Antwort: Die in den Unterkünften eingesetzten Verwalterinnen und Verwalter verfügen über die für ihre Tätigkeit erforderlichen Kompetenzen nach den geltenden Brandschutzbestimmun- gen. Hierzu gehören insbesondere der geschulte Umgang mit den Brandmeldeanlagen (BMA) sowie die Ausbildung als Ersthelferinnen und Ersthelfer. Im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes gehört die regelmäßige Kontrolle der Ge- meinschaftsflächen und der sonstigen allgemein zugänglichen Bereiche zu den bestehen- den Routinen. Dabei wird auch auf mögliche Brand- und Risikofaktoren, insbesondere auf leicht entflammbare Substanzen, geachtet, soweit diese nicht als reguläre Gegenstände des täglichen Gebrauchs anzusehen sind. In den Wohnbereichen sind entsprechende Kontrollen hingegen nur eingeschränkt mög- lich, da diese dem Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 GG un- terliegen. Bei konkreten Gefahrenlagen bestehen die hierfür gesetzlich vorgesehenen Ein- griffsbefugnisse. RAT/515/2026 Beigeordnete Koch Über die bestehenden Maßnahmen hinaus sind derzeit keine konkreten zusätzlichen feu- erwehrtechnischen Schulungen oder erweiterten routinemäßigen Kontrollen vorgesehen. Das Ereignis wird jedoch zum Anlass genommen, die bestehenden Abläufe und Maßnah- men anhand der Erkenntnisse zur Brandursache zu überprüfen. Sollte sich daraus ein zu- sätzlicher Handlungsbedarf ergeben, werden entsprechende Maßnahmen geprüft und ge- gebenenfalls veranlasst.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Aus welchen Gründen sollen die öffentlichen Eislaufzeiten für Hobbyläufer und Familien von 20 Stunden an sechs Tagen in der Woche auf 10 Stunden an vier Tagen in der Woche verringert werden?
2. Wie konkret wurde der Betreiber des Schlittschuhverleihs am Eisstadion in die Veränderungen eingebunden?
3. Wie konkret wurden die Nutzer, die Cracks und Anfänger, Jugendliche und Familien in die geplanten Veränderungen (Öffnungszeiten, Eintrittspreise) eingebunden?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/516/2026 Stadtdirektor Hintzsche Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Torsten Lemmer zur neuen Eislaufsaison an der Brehmstraße Frage 1: Aus welchen Gründen sollen die öffentlichen Eislaufzeiten für Hobbyläufer und Familien von 20 Stunden an sechs Tagen in der Woche auf 10 Stunden an vier Tagen in der Woche verringert werden? Antwort: In der Saison 2025/2026 waren insbesondere die öffentlichen Laufzeiten mittwochs und donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr schwächer nachgefragt. Diese Zeiten sind für viele Familien aufgrund von Offener Ganztagsschule und längerer Schultage heute schlechter zu erreichen. Daher werden genau diese Zeitfenster neu geordnet und dem Nachwuchs- und Vereinssport im Eishockey und Eiskunstlauf zur Verfügung gestellt. Das öffentliche Eislaufangebot bleibt dabei gut erhalten: In der ferienfreien Zeit bietet die Brehmstraße künftig 14,5 Stunden öffentliches Eislaufen pro Woche. In den Schulferien wird das Angebot auf 27 Stunden ausgeweitet. Auch inklusive Formate werden künftig stärker berücksichtigt. Frage 2: Wie konkret wurde der Betreiber des Schlittschuhverleihs am Eisstadion in die Veränderungen eingebunden? Antwort: Der Betreiber des Schlittschuhverleihs wurde frühzeitig und mehrfach in die Überlegungen zur Neuordnung der öffentlichen Eislaufzeiten einbezogen. Seine Einschätzung zur Nachfrage an den betreffenden Wochentagen floss in die weitere Prüfung ein. Die neue Laufzeitenstruktur wird zunächst erprobt; die Entwicklung der Nachfrage wird in diesem Zeitraum beobachtet. Die Erfahrungen der am Standort tätigen Betriebe sind ein wichtiger Bezugspunkt für die Anpassung des Angebots. Bei künftigen Änderungen werden sie erneut einbezogen, um die Auswirkungen auf die Praxis gemeinsam zu bewerten. Frage 3: Wie konkret wurden die Nutzer, die Cracks und Anfänger, Jugendliche und Familien in die geplanten Veränderungen (Öffnungszeiten, Eintrittspreise) eingebunden? Seite 1 von 2 Antwort: Die Veränderungen wurden auf Grundlage der vorliegenden Zahlen und Daten sowie den praktischen Erfahrungen der am Standort tätigen Akteure geplant. Das für die Saison 2026/2027 geplante Konzept ist ausdrücklich als Erprobungsphase angelegt. Die Entwicklung der Besucherzahlen wird fortlaufend beobachtet und ausgewertet. Dabei fließen insbesondere die Rückmeldungen der verschiedenen Nutzergruppen ein - von Familien und Kindern über Anfängerinnen und Anfänger bis hin zu erfahrenen Läuferinnen und Läufern sowie den Vereinen und aktiven Sportlerinnen und Sportlern. Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Liegen der Stadtverwaltung Informationen vor, ob im Rhein bei Düsseldorf und in dem zu 80 % für die Trinkwasserversorgung Düsseldorfs genutzten Uferfiltrat die PFAS-Werte erhöht sind?
2. Welche Analysen hinsichtlich der mittel- bis langfristige PFAS-Fracht der Rheins bei Düsseldorf und einer möglichen PFAS-Sättigung der filternden Kiesschichten stellt die Verwaltung an und welche Maßnahmen werden vorbereitet?
3. In welcher Form berücksichtigt die Verwaltung dabei den wegen Hitzeperioden sinkenden Rheinpegel und damit die Reduzierung des Verdünnungseffektes?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/462/2026 Beigeordneter Kral Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Rates am 24.09.2026 Hier: Ewigkeitschemikalie PFAS im Rhein durch Deponiewasser aus Leverkusen Frage 1: Liegen der Stadtverwaltung Informationen vor, ob im Rhein bei Düsseldorf und in dem zu 80% für die Trinkwasserversorgung Düsseldorfs genutzten Uferfiltrat die PFAS-Werte erhöht sind? Antwort: Die Untersuchung des Rheins wird vom zuständigen Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) vorgenommen. Die Belastung durch per- und polyfluo- rierten Alkylsubstanzen (PFAS) des Rheins ist in den vergangenen Jahren zurückgegangen, PFAS sind aber weiterhin regelmäßig im Rhein nachweisbar. Es werden vom LANUK regel- mäßig festgelegte Probenahmepunkte beprobt, u.a. mittels Messboot direkt aus dem Rheinstrom. Einer dieser Messpunkte, an dem das Rheinwasser regelmäßig auf PFAS ana- lysiert wird, liegt im Bereich Düsseldorf-Flehe. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen veröf- fentlicht das LANUK auf der Internetplattform ELWAS-Web (https://www.elwasweb.nrw.de/el- was-web/index.xhtml). PFAS-Messwerte während der Niedrigwasserphase im Sommer 2026 liegen derzeit noch nicht vor. Untersuchungen der PFAS-Gehalte im Rhein aus den Vorjahren deuten jedoch da- rauf hin, dass es bei Niedrigwasserständen zu einem Anstieg der Konzentration diverser PFAS-Einzelstoffe kommen kann. Verursacht wird dies durch die geringere Verdünnung der über das Jahr recht konstanten Stoffeinträge. Die Arbeitsgemeinschaft der Rheinwasserwerke hat Anfang August 2026 zum Zeitpunkt des Niedrigwassers eine Probenahmekampagne entlang des Rheins initiiert, um die aktuellen Niedrigwasserstände chemisch zu beurteilen. Ergebnisse hierzu liegen ebenfalls noch nicht vor. Zusätzlich werden von den Stadtwerken Düsseldorf AG die Konzentrationen im für die Trink- wassergewinnung genutzten Roh- und Grundwasser untersucht. Durch die Aufbereitung in den Wasserwerken werden im Stadtgebiet Düsseldorf alle geltenden PFAS-Grenzwerte im Trinkwasser eingehalten. Frage 2: Welche Analysen hinsichtlich der mittel- bis langfristigen PFAS-Fracht des Rheins bei Düs- seldorf und einer möglichen PFAS-Sättigung der filternden Kiesschichten stellt die Verwal- tung an und welche Maßnahmen werden vorbereitet? Antwort: Daten zu den aktuellen PFAS-Frachten im Rhein bei Düsseldorf liegen derzeit nicht vor. Er- fahrungsgemäß werden diese Daten durch das LANUK erst nach mehreren Monaten freige- geben, ein akuter Zeitpunkt kann jedoch nicht angegeben werden. Eine Bewertung durch die Stadtwerke Düsseldorf AG erfolgt daher aktuell über den Vergleich der vergangenen Unter- suchungsergebnisse der PFAS-Konzentration im Rhein (Messpunkt Flehe) und dem geför- dertem Rohwasser. Daraus ergibt sich, dass kurzkettige PFAS aufgrund ihrer hohen Mobili- tät und Wasserlöslichkeit durch die Uferfiltration beziehungsweise die filternden Kiesschich- ten nur in geringem Umfang zurückgehalten werden. Langkettige PFAS dagegen weisen eine stärkere Sorption an mineralischen und organischen Oberflächen auf, sodass die resul- tierenden Konzentrationen im Rohwasser entsprechend teilweise geringer ausfallen können. Seite 1/2 Eine abschließende Aussage zu einer möglichen PFAS-Sättigung der Kiesschichten ist auf Grundlage der vorliegenden Daten nicht möglich. Hierfür wären langfristige Zeitreihen der PFAS-Konzentrationen im Rhein, Uferfiltrat und Grundwasser sowie ergänzende Bodenun- tersuchungen erforderlich. Frage 3: In welcher Form berücksichtigt die Verwaltung dabei den wegen Hitzeperioden sinkenden Rheinwasser-Spiegel und damit die Reduzierung des Verdünnungseffektes? Antwort: Auch zu Zeiten des Niedrigwasserereignisses im Sommer 2026 konnten im Trinkwasser der Stadtwerke Düsseldorf als Wasserversorger die geltenden Grenzwerte gemäß Trinkwasser- verordnung sicher eingehalten werden. Insbesondere bei Niedrigwasser, aber auch grundsätzlich wäre zu begrüßen, dass Stoffein- träge aus industriellen und sonstigen Abwässern in die Oberflächengewässer reduziert wer- den. Neben einer geringeren Belastung der Umwelt würde dies auch den Aufwand in der Trinkwasseraufbereitung reduzieren. Die Erteilung von entsprechenden Einleiterlaubnissen orientiert sich jedoch an rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere den aktuell gelten- den Grenzwerten. Beigeordneter Jochen Kral Seite 2/2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche vertragliche Vereinbarung oder welches Mietverhältnis besteht zwischen dem zentrum plus Gerresheim (bzw. der Diakonie Düsseldorf) und der Organisation "Omas gegen Rechts" bezüglich der Nutzung der Räumlichkeiten am Wallgraben 34?
2. Ist es mit den städtischen Förderrichtlinien und dem vereinbarten Zweck der Seniorenhilfe vereinbar, dass eine öffentlich finanzierte Einrichtung ihre Räume und Postadresse Gruppen überlässt, die aktiv parteipolitische Kampagnen gegen im Rat vertretene Parteien führen?
3. Mit welchen Maßnahmen prüft die Stadtverwaltung, ob für die Erstellung, Lagerung oder Verteilung des besagten Flyers direkt oder indirekt städtische Fördermittel, Arbeitszeiten der Angestellten, Sachmittel oder sonstige Ressourcen des Zentrums in Anspruch genommen wurden?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/463/2026 Stadtdirektor Hintzsche Anfrage der AfD-Ratsfraktion: Politische Neutralität öffentlich geförderter Einrichtungen - Nutzung der Räumlichkeiten des zentrum plus Gerresheim durch die Organisation "Omas gegen Rechts" Frage 1: Welche vertragliche Vereinbarung oder welches Mietverhältnis besteht zwischen dem zentrum plus in Gerresheim (bzw. der Diakonie Düsseldorf) und der Organisation „Omas gegen Rechts" bezüglich der Nutzung der Räumlichkeiten am Wallgraben 34? Antwort: Die Frage bezieht sich auf Vereinbarungen zwischen dem „zentrum plus" und „Omas gegen Rechts" und betrifft damit keinen kommunalen Sachverhalt. Frage 2: Ist es mit den städtischen Förderrichtlinien und dem vereinbarten Zweck der Seniorenhilfe vereinbar, dass eine öffentlich finanzierte Einrichtung ihre Räume und Postadresse Gruppen überlässt, die aktiv parteipolitische Kampagnen gegen im Rat vertretene Parteien führen? Antwort: Das Amt für Soziales und Jugend begrüßt die Öffnung städtisch geförderter Räumlichkeiten für andere Akteure im Stadtbezirk grundsätzlich, damit Bürgerinnen und Bürgern möglichst viele soziale Orte zur Verfügung stehen. Ein Ziel der offenen Seniorenarbeit ist die Förderung sozialer Netzwerke. Hierzu gehört auch, Seniorinnen und Senioren in selbst organisierten Gruppen Raum zu geben, sich zu treffen. Weder die städtischen Förderrichtlinien noch die mit den Trägern der offenen Seniorenarbeit geschlossenen Verträge schließen ein Tätigwerden aus, das mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar ist. Frage 3: Mit welchen Maßnahmen prüft die Stadtverwaltung, ob für die Erstellung, Lagerung oder Verteilung besagten Flyers direkt oder indirekt städtische Fördermittel, Arbeitszeiten der Angestellten, Sachmittel oder sonstige Ressourcen des Zentrums in Anspruch genommen wurden? Antwort: Der Flyer ist weder von der Stadtverwaltung noch vom Träger verantwortet oder bezuschusst worden. Seite 1 von 1
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Vorlage wird wie folgt ergänzt: Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die bestehenden städtischen Melde-, Ideen- und Beschwerdewege schrittweise in einem zentralen, nutzerfreundlichen Service-Ticket- System zusammenzuführen. Für die Bürgerinnen und Bürger soll unabhängig von der verwaltungsinternen Zuständigkeit ein einheitlicher Eingang mit Eingangsbestätigung, Bearbeitungsstatus und abschließender Rückmeldung zur Verfügung stehen. Die Meldung von Nestern der Asiatischen Hornisse ist in dieses System zu integrieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat möge folgende Änderungen zu dem vorgelegten Antrag beschließen: 1.„Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt im Bewusstsein der Freiwilligkeit dieses Aktes angesichts der kritischen Haushaltssituation einen Verzicht auf 10% der den Mitgliedern des Rates zustehenden Aufwandsentschädigungen und Zulagen."
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Vorlage RAT/388/2026 wird wie folgt geändert: 1. Die Verwaltung wird gebeten, die bereits bestehenden „kühlen Orte" in Düsseldorf daraufhin zu überprüfen, ob sie während akuter Hitzeperioden ausreichend verfügbar und insbesondere für ältere, chronisch kranke, pflegebedürftige und wohnungslose Menschen gut erreichbar sind.
Die derzeitigen Hitzeperioden zeigen, dass wir beim Hitzeschutz handeln müssen. Gerade für ältere Menschen, chronisch Kranke, Pflegebedürftige und Menschen ohne einen kühlen Rückzugsort können sehr hohe Temperaturen schnell zu einem ernsthaften gesundheitlichen Risiko werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wurde von der Rheinbahn im Rahmen der Verhandlungen über die Übernahme des Fährbetriebs das aufgrund des Klimawandels größer werdende Risiko von finanziellen Verlusten durch Betriebsunterbrechungen in der Folge von Niedrigwasserereignissen betrachtet und bewertet?
2. Falls ja, wurde geprüft, ob für den Fall von Betriebsunterbrechungen eine auf genau solche Fälle spezialisierte Versicherung (Stichwort: Parametrische Versicherung) abgeschlossen wird?
3. Falls nein, warum nicht?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche ersten Erkenntnisse haben der Oberbürgermeister, die Stadtspitze bzw. das Jugendamt, um sowohl Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen in Düsseldorf, als auch Leib und Leben involvierter Personen besser schützen zu können?
2. Welche ersten Maßnahmen der Verbesserung werden bis wann und wie durch welche Behörde bzw. Dienststelle umgesetzt?
3. Bis wann wird zur Problematik Abrechnungsbetrugs im Gesundheitswesen in Düsseldorf in welchen kommunalpolitischen Gremien von der Verwaltung eine Mitteilungs- oder Beschlußvorlage eingebracht?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Aus welchen Gründen ist der Ältestenrat im Gegensatz zu den vom Rat der Stadt eingesetzten Fachausschüssen kein Beschlussgremium im gleichen Sinne?
2. Wie wurden bzw. werden Verständigungen im Ältestenrat der großen Anzahl von Ratsmitgliedern, die nicht entsprechend der Regelung im § 2 der Geschäftsordnung mitgearbeitet haben, bekannt gemacht?
3. Welche Wirkungen haben Verständigungen im Ältestenrat für die dort nicht anwesenden Mitglieder des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf, sei es für Fraktions- bzw. Gruppenangehörige, sei es für Einzelmitglieder im Stadtrat?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
in der Presse wurde berichtet, dass ein Fußballspiel mit israelischen Kindern in Düsseldorf wegen massiver antisemitischer Pöbeleien abgebrochen werden musste. Hierzu frage ich die Verwaltung: 1.Welche konkreten antisemitischen Vorfälle haben sich ereignet (Ort, Datum, Art der Äußerungen und Täter)? 2.Welche Sicherheitsmaßnahmen waren vor Ort und warum konnte das Spiel nicht ausreichend geschützt werden? 3.Welche konkreten Präventions- und Schutzmaßnahmen plant die Stadtverwaltung (insbesondere im Bereich Integration), um jüdische Kinder und Jugendliche bei Sportveranstaltungen zukünftig besser zu schützen? Ich bitte um schriftliche Beantwortung in der nächsten Sitzung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Bei welchen Leistungen oder Angeboten des Einwohnermeldeamts ist eine Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart (bitte auch nennen, wenn gar keine Barzahlung möglich ist)?
2. Bei welchen Leistungen oder Angeboten des Straßenverkehrsamts ist eine Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart (bitte auch nennen, wenn gar keine Barzahlung möglich ist)?
3. Bei welchen Leistungen oder Angeboten der Bädergesellschaft Düsseldorf ist eine Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart (bitte auch nennen, wenn gar keine Barzahlung möglich ist)?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/492/2026 Beigeordneter Wagner Anfrage der Ratsfrau Dufhues vom 10.09.2026 Finanzielle Benachteiligung bei Barzahlung, Teil 2 Frage 1: Bei welchen Leistungen oder Angeboten des Einwohnermeldeamts ist eine Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart (bitte auch nennen, wenn gar keine Barzahlung möglich ist)? Antwort: Bei der Inanspruchnahme von Leistungen des Amtes für Einwohnerwesen (hier: Bürgerbüros) wird bei Barzahlungen eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 1,00 Euro erhoben. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf in Verbindung mit dem hierzu erlassenen Gebührentarif. Mit Beschluss des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 15.12.2011 wurde die Tarifstelle 9 in den Gebührentarif aufgenommen. Danach wird für jeden Bezahlvorgang mit Bargeld eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 1,00 Euro erhoben, sofern die zu entrichtende Verwaltungsgebühr mindestens 10,00 Euro beträgt. Die Regelung ist zum 01.01.2012 in Kraft getreten und wurde im Düsseldorfer Amtsblatt bekannt gemacht. Die Leistungen des Amtes für Einwohnerwesen können grundsätzlich auch bargeldlos bezahlt werden. Aktuell wird diese Möglichkeit durch ca. 95% der Kundinnen und Kunden genutzt. Hierfür stehen insbesondere die Zahlung mit Debitkarte beziehungsweise Girocard, Kreditkarte sowie mobile Payment zur Verfügung. In den Bürgerbüros in den Stadtteilen ist eine Zahlung mit Bargeld nicht möglich. Für eine Barzahlung kann auf den Hauptstandort Bürgerbüro Dienstleistungszentrum ausgewichen werden. Dort besteht die Möglichkeit, die Gebühr an einem Kassenautomaten in bar zu entrichten. Sollte die Wahrnehmung des Termins im Dienstleistungszentrum nicht möglich sein und auch keine bargeldlose Zahlung erfolgen können, besteht zudem die Möglichkeit, die Gebühr im Nachgang auf Grundlage eines ausgehändigten Gebührenbescheids per Überweisung zu entrichten. Frage 2: Bei welchen Leistungen oder Angeboten des Straßenverkehrsamtes ist eine Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart (bitte auch nennen, wenn gar keine Barzahlung möglich ist)? Antwort: Auch für Leistungen des Straßenverkehrsamtes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 1,00 Euro erhoben, sofern die zu entrichtende Verwaltungsgebühr mindestens 10,00 Euro beträgt. Es besteht die Möglichkeit, die Gebühr an einem Kassenautomaten vor Ort in bar zu entrichten. Die gängigen bargeldlosen Zahlungsoptionen werden dort ebenfalls angeboten. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. RSD Vorlage Seite 1 von 2 Frage 3: Bei welchen Leistungen oder Angeboten der Bädergesellschaft Düsseldorf ist eine Barzahlung teurer als die Verwendung einer anderen Zahlungsart (bitte auch nennen, wenn gar keine Barzahlung möglich ist)? Antwort: Kein Angebot der Bädergesellschaft ist mit Barzahlung teurer als mit der Verwendung einer anderen Zahlungsart. RSD Vorlage Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele Wohnungsbauprojekte hätten seit Beschluss der bestehenden Quotierungsregelung in 2023 oberhalb bzw. unterhalb der angestrebten Grenze von 75 Wohneinheiten gelegen (nach laufenden und abgeschlossenen Verfahren sowie nach Zahl der Wohneinheiten aufgeschlüsselt)?
2. Wie viele öffentlich geförderte Wohneinheiten wurden im Rahmen der Anwendung des sogenannten Bau-Turbos genehmigt (nach laufenden und abgeschlossenen Verfahren aufgeschlüsselt)?
3. Welche Auswirkungen hätte die Quotierungsregelung auf die errechneten Wohnungsbaupotenziale der Landeshauptstadt Düsseldorf?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/505/2026 Beigeordnete Zuschke Anfrage der SPD/Volt - Ratsfraktion zur Sitzung des Rates am 24.09.2026 Den Markt regeln, statt vom Markt geregelt werden - die Gemeinwohlquote und ihre unklaren Auswirkungen auf den geförderten Wohnungsbau Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Frage 1: Wie viele Wohnungsbauprojekte hätten seit Beschluss der bestehenden Quotierungsregelung in 2023 oberhalb bzw. unterhalb der angestrebten Grenze von 75 Wohneinheiten gelegen (nach laufenden und abgeschlossenen Verfahren sowie nach Zahl der Wohneinheiten aufgeschlüsselt?) Antwort: Insgesamt hätte seit Beschluss der bestehenden Quotierungsregelung in 2023 ein Potenzial von rund 340 Wohneinheiten unterhalb der Grenze von 75 Wohneinheiten gelegen. Ein Gesamtpotenzial von rund 19.300 Wohneinheiten (WE) hätte oberhalb der Grenze von 75 Wohneinheiten gelegen. Davon: • 1 abgeschlossenes Wohnungsbauprojekt mit einem Gesamtpotenzial von rund 20 Wohneinheiten unterhalb der angestrebten Grenze von 75 WE (Bebauungsplan ist rechtskräftig), • 6 abgeschlossene Wohnungsbauprojekte mit einem Gesamtpotenzial von rund 2.300 Wohneinheiten oberhalb der Grenze von 75 WE (Bebauungspläne sind rechtskräftig), • 7 laufende Wohnungsbauprojekte unterhalb der Grenze von 75 WE mit einem Gesamtpotenzial von rund 320 und • 44 laufende Wohnungsbauprojekte oberhalb der Grenze von 75 WE mit rund 17.000 Wohneinheiten (laufendes Verfahren). Insgesamt stehen also 8 Planverfahren (Volumen von ca. 340 WE) unterhalb der Anwendungsschwelle 50 Planverfahren (ca. 19.300 WE) oberhalb der Anwendungsschwelle in abgeschlossen und laufenden Bebauungsplanverfahren in diesem Zeitraum gegenüber. Frage 2: Wie viele öffentlich geförderte Wohneinheiten wurden im Rahmen der Anwendung des sogenannten Bau-Turbos genehmigt? (nach laufenden und abgeschlossenen Verfahren aufgeschlüsselt)? Antwort: Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat frühzeitig die Möglichkeiten des Bau-Turbos genutzt, insbesondere nach § 31(3) BauGB gemäß der Novelle des Baugesetzbuches zum Juni 2021. Hier wurden bereits Genehmigungen, insb. Bauvorbescheide erteilt. Zu den erweiterten Möglichkeiten des Bau-Turbos nach der BauGB-Novelle im Oktober 2025 hat der Seite 1/2 - Es gilt das gesprochene Wort - Rat in seiner Sitzung am 19.03.2026 einen Grundsatzbeschluss gefasst. Auf dieser Basis sind weitere Projekte in der Abstimmung, um den Bau-Turbo entsprechend anzuwenden. Zurzeit sind im Rahmen des Bau-Turbos rund 40 Projekte in der Abstimmung zum begleitenden Städtebaulichen Vertrag. Bei 11 Vorhaben ist ein Vorbescheid erteilt. Konkrete Projekte sind zum Beispiel die Herstellung von Wohnungsbau an der Hansaallee 305 (gewerbliche Baufläche, Bau-Turbo wurde zur Realisierung von Wohnungsbau genutzt) und am Kennedydamm (Bürobestandsgebäude wird für eine Wohnnutzung umgebaut). Eine detaillierte Evaluation erfolgt entsprechend des Beschlusses des Rates vom 19.03.2026 im 3. Quartal 2027. Frage 3: Welche Auswirkungen hätte die Quotierungsregelung auf die errechneten Wohnungsbaupotenziale der Landeshauptstadt Düsseldorf? Antwort: Das gesamte grob geschätzte und langfristige Wohnungsbaupotenzial der Landeshauptstadt Düsseldorf, inklusive aller Reserveflächen, beläuft sich auf rund 25.000 Wohneinheiten. Davon entfallen rund 1.800 Wohneinheiten auf potenziale Wohnbauprojekte in einer Größe mit weniger als 75 Wohneinheiten. Dies entspricht einem Anteil von ca. 7,2%. Cornelia Zuschke Seite 2/2 - Es gilt das gesprochene Wort -
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche baulichen Maßnahmen werden von der Rheinbahn zur Umsetzung bis Ende 2028 geplant?
2. Welcher zeitliche Vorlauf ist von der Rheinbahn eingeplant, Pendler*innen rechtzeitig zu Baumaßnahmen und möglichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu informieren?
3. Wie stellt die Rheinbahn im Zusammenhang dieser baulichen Maßnahmen sicher, dass Schienenersatzverkehre bedarfsgerecht ausgestaltet werden?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/506/2026 Beigeordneter Cornelia Zuschke Anfrage der SPD-Volt-Ratsfraktion zur Ratssitzung am 24.09.2026: Baustellen managen statt „Werst"-Case-Szenario - Baustellenkommunikation der Rheinbahn Zu der Anfrage nimmt die Rheinbahn AG wie folgt Stellung: Frage 1: Welche baulichen Maßnahmen werden von der Rheinbahn zur Umsetzung bis Ende 2028 geplant? Antwort: Der folgenden Tabelle sind alle baulichen Maßnahmen zu entnehmen, die nach gegenwärti- gem Planungsstand (17.09.2026) von der Rheinbahn für das Jahr 2027 geplant sind bzw. de- ren Umsetzung in diesem Jahr beginnen soll. Die Maßnahmen können teilweise gebündelt durchgeführt werden. Die Durchführung der Maßnahmen und deren Terminierung werden da- bei im Vorfeld stets im Detail zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Rheinbahn abgestimmt. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt erforderlicher Genehmigungen und Umsetzungskapazitäten. Maßnahmen, die nicht umgesetzt werden können, finden Eingang in das Bauprogramm des Folgejahres. Gleisbau / Oberbau U-Bahn Haltestelle Düsseldorf 42 Tage Keine durchgehende Hbf Sperrung, Konzept noch in Ausarbeitung und in Ab- hängigkeit zu Betrieb Gleisbau / Oberbau Grafenberger Allee Kreuzung 10 Tage Sohnstraße Gleisbau / Oberbau Am Kuhtor 8, 40221 Düsseldorf- 14 Tage Stadtbezirk 3 Gleisbau / Oberbau Zwischen Haltestelle Hammer 7 Tage Dorfstr. Und Hemmersbachweg Gleisbau / Oberbau Haltestelle Franziusstraße 10 Tage Gleisbau / Oberbau Lindemannstraße Nr. 68 bis 108 6 Wochen Gleisbau / Oberbau Stockkampstr. Ecke Blücher-4 Tage straße Brückenarbeiten Franklinbrücke 4 Tage Gleisbau / Oberbau Brunnenstr. Nr. 14 Gleiswechsel 7 Tage Seite 1 von 5 Gleisbau / Oberbau Nordstraße Nr. 12 Gleiswechsel 7 Tage Gleisbau / Oberbau Kölner Landstr. Nr. 138 - 170 7 Tage Gleisbau / Oberbau Kölner Landstr. Nr. 148 - 173 7 Tage Gleisbau / Oberbau Kölner Landstr. Nr. 186 - 196 14 Tage Gleisbau / Oberbau Kölner Landstr. Nr. 108 - 124 7 Tage Gleisbau / Oberbau Graf-Adolf-Platz Umfahrt Kaser-14 Tage nenstraße Gleisbau / Oberbau Kaiserswerther Str. Überfahrt 5 Tage Aquazoo Gleisbau / Oberbau Hst. Bovert Mönkesweg 14 Tage Gleisbau / Oberbau Worringer Str. Düsseldorf Hbf 14 Tage Gleisbau / Oberbau Worringer Str. Nr. 95 - 107 14 Tage Gleisbau / Oberbau Erkrather Str. Nr. 246 - 286 14 Tage Gleisbau / Oberbau Ulmenstr. Nr. 75 - 89 14 Tage Gleisbau / Oberbau Unterrather Str. Nr. 35 - 42 14 Tage Gleisbau / Oberbau Münsterstr. Nr. 323 - 351 14 Tage Gleisbau / Oberbau Gumbertstr. Nr. 117 - 135 19 Tage Gleisbau / Oberbau Gumbertstr. Nr. 86 - 104 5 Tage Gleisbau / Oberbau Vennhauser Allee Kreuzung 10 Tage Schlossallee Gleisbau / Oberbau Hst. Mintropplatz Kreuzung 7 Tage Mintropstr. Gleisbau / Oberbau Volmerswerther Str. Nr. 360 - 8 Tage 388 Gleisbau / Oberbau Schleife Messe Arena 7 Tage Gleisbau / Oberbau Auf´m. Hennekamp Nr. 34 - 42a 6 Tage Gleisbau / Oberbau Belsenstr. Nr. 14 - 28 10 Tage Gleisbau / Oberbau Blücherstr Nr. 47 - 57 7 Tage Seite 2 von 5 Gleisbau / Oberbau Haltestelle Volksgarten In Planung Gleisbau / Oberbau Fritz vom Felde Str Kreuzung 7 Tage Am Strauchbusch Gleisbau / Oberbau Grafenberger Allee Kreuzung 10 Tage Sohnstraße Gleisbau / Oberbau Grafenberger Allee Kreuzung 10 Tage Sohnstraße Gleisbau / Oberbau Kaiserswertherstr. Kreuzung In Planung Grünewaldstr Fahrleitung / Hochbau Oststr. -Duisburger Str. 2,5 Jahre laufende Maßnahme, Bau- anfang Ende 2025 - Bau- ende August 2028, wäh- Betriebspausen sowie Wo- chenendsperrungen mit SEV Fahrleitung / Hochbau Lörick - Haus Meer 3,0 Jahre laufende Maßnahme, Bau- anfang Anfang 2026 - Bauende Ende 2029, wäh- Betriebspausen sowie Sommerstreckensperrun- gen und Wochenendsper- rungen mit SEV Fahrleitung / Hochbau Haus Meer - Krefeld Dießem 3,5 Jahre Bauanfang Ende 2027 - Bauende Ende 2030, wäh- Betriebspausen sowie Sommerstreckensperrun- gen und Wochenendsper- rungen mit SEV Fahrleitung / Hochbau Hst. Sternstr. - Kaiserstr. 2,5 Jahre Bauanfang Ende 2027 - Bauende Ende 2029, wäh- Betriebspausen sowie Wo- chenendsperrungen mit SEV Fahrleitung / Hochbau Collenbachstr. - Blücherstr. 1,5 Jahre Bauanfang Ende 2027 - Bauende Ende 2028, wäh- Betriebspausen sowie Wo- chenendsperrungen mit SEV Fahrleitung / Hochbau Haltestelle Rethelstr. / Zoo S- 15 Tage Maßnahme wir aufgeteilt Bahnhof / Moltkestr. auf 3 x 5 Tage, Termine Seite 3 von 5 sind noch offen, SEV wird erforderlich sein Brückenarbeiten Hst. Hubertushain und Felderhof ca. 4 Wo-Streckensperrung zwi- chen schen Haltestelle Huber- tushain und Felderhof mit SEV Barrierefreier Ausbau Haltestelle Heinrichstraße 2,5 Mo-Vollsperrung auf der nate Münsterstraße 22.03.2027 bis 03.04.2027 Umbau Haltestelle Ersatzhochbahnsteig Freiligrath-Sperrung platz erst 2028 Gleisbau / Oberbau Bonnerstr. Kreuzung Kamperstr. In Planung Das Bauprogramm für das Jahr 2028 wird im Laufe des Vorjahres aufgestellt. Dabei analysie- ren wir stets Beschleunigungspotentiale; insbesondere auch mich Blick auf den barrierefreien Haltestellenausbau. Sperrungen werden nach Möglichkeit in verkehrsärmere Zeiten wie die Ferien, Betriebspausen oder auf Wochenenden gelegt und gebündelt. Bei grundlegenden Erneuerungen der Infra- struktur ist dies jedoch nicht immer möglich. Viele Arbeiten können nicht innerhalb einzelner nächtlicher Sperrpausen abgeschlossen und anschließend in einen sicheren Betriebszustand zurückversetzt werden. Bei komplexen Maßnahmen sind daher auch längere, zusammenhän- gende Sperrungen im laufenden Betrieb erforderlich, um die Infrastruktur sicher und nachhaltig erneuern zu können. Frage 2: Welcher zeitliche Vorlauf ist von der Rheinbahn eingeplant, Pender/-innen rechtzeitig zu Baumaßnahmen und möglichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu informieren? Antwort: Die Rheinbahn verfolgt grundsätzlich das Ziel, die Öffentlichkeit so früh wie möglich über ge- plante Baumaßnahmen und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Verkehrsangebot zu informieren. Ein pauschaler zeitlicher Vorlauf lässt sich dabei nicht angeben, da dieser ins- besondere von Art, Umfang und dem Planungsstand der jeweiligen Maßnahme abhängig ist. Voraussetzung für eine Fahrgastinformation ist, dass die wesentlichen Rahmenbedingungen der Baumaßnahme und der daraus resultierenden Verkehrsführung hinreichend feststehen. Die öffentliche Kommunikation erfolgt daher grundsätzlich erst, wenn die erforderlichen Ab- stimmungen abgeschlossen und die notwendigen behördlichen Genehmigungen beziehungs- weise verkehrsrechtlichen Anordnungen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorliegen. Sobald diese Planungssicherheit gegeben ist, werden die Informationen mit größtmöglichem Vorlauf über die jeweils geeigneten Kommunikationskanäle bereitgestellt. Hierzu zählen ins- besondere die Fahrplanauskunft und die Rheinbahn-App, die Baustelleninformationen auf der Internetseite sowie Aushänge und Beschilderung an und um die betroffenen Haltestellen. Seite 4 von 5 Frage 3: Wie stellt die Rheinbahn in Zusammenhang dieser baulichen Maßnahmen sicher, dass Schienenersatzverkehre bedarfsgerecht ausgestaltet werden? Antwort: Die Rheinbahn richtet Schienenersatzverkehre an der durch die jeweilige Baumaßnahme ent- fallenden Schienenverkehrsleistung aus. Bei der Planung werden insbesondere das bisherige Verkehrsangebot und die erforderlichen Beförderungskapazitäten sowie die Kapazitäten der eingesetzten Ersatzfahrzeuge berücksichtigt. Da Busse in der Regel über eine geringere Beförderungskapazität als Schienenfahrzeuge ver- fügen, wird diesem Unterschied bei Bedarf durch eine dichtere Taktung und den Einsatz zu- sätzlicher Fahrzeuge Rechnung getragen. Gleichzeitig können die örtlichen Verkehrsverhält- nisse und längere Fahrwege dazu führen, dass die Fahrzeiten des ursprünglichen Schienen- verkehrs im Ersatzverkehr nicht vollständig abgebildet werden können. Während der Baumaßnahme wird der Schienenersatzverkehr durch die Einsatzleitung fortlau- fend hinsichtlich der Verkehrslage, der Auslastung und der betrieblichen Situation beobachtet. Sollten sich Abweichungen von der Planung oder ein zusätzlicher Bedarf ergeben, kann das Angebot im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten angepasst werden. Seite 5 von 5
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche politischen Gremien werden zu welchem Zeitpunkt vorbereitend die weiteren Schritte zur nachhaltigen Sicherung der Bespielbarkeit des Stand- orts in der Heinrich-Heine-Allee beraten?
2. Welche Überlegungen oder Szenarien zu einer nachhaltigen Sicherung der Bespielbarkeit des Standorts in der Heinrich-Heine-Allee gibt es auf Ver waltungsseite?
3. Welche vorbereitenden Schritte (beispielsweise die Beauftragung eines neuen Gutachtens zu nötigen Sanierungsmaßnahmen) erwägt die Ver- waltung in Vorbereitung politischer Beratungen über die nachhaltige Sicherung der Bespielbarkeit des Standorts in der Heinrich-Heine-Allee?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie kontrolliert die Verwaltung die Einhaltung der Kriterien der ihrer Meinung nach gemeinwohlorientierten Wohnformen nach Fertigstellung der Wohnungen?
2. Für welchen Zeitraum sind die von der Verwaltung als gemeinwohl- orientierte Wohnformen angerechneten Wohnungen an die jeweils vereinbarte Nutzung gebunden und werden wirksam auf Einhaltung kontrolliert?
Mit der Beschlussvorlage zur Weiterentwicklung der Quotierungsregelungen sollen künftig bei Wohnungsbauvorhaben ab 75 Wohneinheiten auf privaten Grundstücken mindestens 30 Prozent öffentlich geförderter Wohnungsbau und 20 Prozent "gemein- wohlorientierte" Wohnformen umgesetzt werden. Bei städtischen Grundstücken sind mindestens 40 Prozent öffentlich geförderter sowie mindestens 20 Prozent „gemein wohlorientierter" Wohnungsbau vorgesehen. Bei Wohnbauvorhaben unter 75 Wohnein- heiten, soll eine Quotierung in Zukunft vollständig wegfallen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
der Konsum von Crack stellt Städte und Kommunen zunehmend vor erhebliche soziale bzw. auch sicherheits- und gesundheitspolitische Herausforderungen. Konkrete Zahlen fehlen in diesem Zusammenhang aber meist. (https://www.deutschlandfunkkultur.de/crack- kokain-drogenszene-staedte-verwahrlosung-suchtdruck-100.html).
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/476/2026 Beigeordnete Koch Anfrage des Ratsherrn Salinger für die Sitzung des Rates am 24.09.2026 Betrifft: Entwicklung und Umfang der Crack-Konsumenten sowie Drogentoten in Düsseldorf Frage 1: Wie hat sich die Zahl der Crack-Konsumenten in Düsseldorf in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? (Bitte die Zahlen für die Jahres 2021,2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils getrennt ausweisen und - sofern möglich - nach Geschlecht und Altersgruppen differenzieren. Sofern keine belastbaren Angaben zur tat- sächlichen Zahl der Konsumierenden vorliegen, wird um Darstellung der verfüg- baren statistischen Kennzahlen und deren Aussagekraft gebeten). Antwort: Eine exakte Zahl der Menschen, die in Düsseldorf Crack konsumieren, lässt sich aufgrund der Dunkelziffer beim Konsum illegaler Drogen nicht sicher bestimmen. Für die kommunale Bedarfs- und Angebotsplanung werden deshalb verschiedene belastbare Datenquellen zu- sammengeführt. Eine wichtige Planungsgröße sind die Daten zur Substitutionsbehandlung. In den nieder- gelassenen Düsseldorfer Praxen mit Schwerpunkt Suchtmedizin wurden 2021 insgesamt 1.583, 2022 1.779, 2023 1.709, 2024 1.558 und 2025 1.655 substituierte Menschen er- fasst. Diese Daten beruhen auf den verpflichtenden Meldungen der Substitutionsbehand- lungen an das Substitutionsregister. Sie bilden allerdings nur einen Teil der relevanten Zielgruppe ab. Hinzu kommen insbeson- dere Menschen mit Opioidabhängigkeit, die nicht substituiert werden, sowie Personen mit anderen beziehungsweise polyvalenten Konsummustern. Expertinnen und Experten gehen deshalb für die Planung niedrigschwelliger Hilfen von einer Zielgruppe in einer Größenord- nung von etwa 3.000 bis 4.500 Menschen aus. Diese Einschätzung wird durch die 2024 durchgeführte Studie „Offene Drogenszenen in NRW 2024 - Einblicke in Lebenslagen, Konsum und Nutzung von Hilfsangeboten in Düs- seldorf, Essen, Köln und Münster" gestützt. Die Untersuchung verdeutlicht insbesondere die Überschneidung unterschiedlicher Konsummuster: Von den 204 in Düsseldorf Befrag- ten befanden sich 59,3 % in Substitutionsbehandlung; zugleich hatten 72,5 % innerhalb der vergangenen 30 Tage Crack konsumiert. Die Studie beschreibt Crack als die in der Düsseldorfer offenen Drogenszene am häufigsten konsumierte Substanz. Zudem weist Düsseldorf unter den vier untersuchten Städten den höchsten Anteil an Crack-Konsum in- nerhalb der letzten 24 Stunden auf. Die Daten erlauben somit keine exakte Bestimmung der Zahl einzelner Crack-Konsumie- render. Sie zeigen jedoch auf einer belastbaren Planungsgrundlage sowohl die Größenord- nung der relevanten Zielgruppe als auch eine deutliche Verschiebung der Konsummuster hin zu Crack in den vergangenen Jahren. Seite 1 von 2 RAT/476/2026 Beigeordnete Koch Frage 2: Wie viele Personen wurden in den vergangenen fünf Jahren aufgrund von Crack-Konsum durch die Düsseldorfer Suchthilfe, Drogenberatungsstellen oder andere städtische bzw. kommunal geförderte Einrichtungen betreut oder bera- ten? Antwort: In den Düsseldorfer Suchtberatungsstellen wurden mit der Hauptdiagnose Kokain 195 Personen im Jahr 2021, 220 im Jahr 2022, 231 im Jahr 2023, 226 im Jahr 2024 und 264 im Jahr 2025 erfasst. Die Zahlen zeigen damit gegenüber 2021 einen Anstieg der erfassten Personen. Sie bil- den Crack-Konsum allerdings nur teilweise ab: Die Hauptdiagnose „Kokain" unterscheidet nicht nach der Konsumform; zugleich kann Crack auch zusätzlich zu anderen Hauptdiag- nosen konsumiert werden. Niedrigschwellige Angebote der Überlebenshilfe erreichen darüber einen deutlich größe- ren Personenkreis. Allein im Düsseldorfer Drogenkonsumraum wurden 850 Menschen im Jahr 2021, 802 im Jahr 2022, 892 im Jahr 2023, 899 im Jahr 2024 und 860 im Jahr 2025 erreicht. Auch diese Zahlen lassen sich jedoch nicht mit der Zahl der Crack-Konsumieren- den gleichsetzen, da im Drogenkonsumraum unterschiedliche Substanzen konsumiert werden und polyvalente Konsummuster häufig sind. Frage 3: Wie viele Drogentote wurden in Düsseldorf in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils registriert? Antwort: Die amtliche Erfassung drogenbedingter Todesfälle erfolgt auf Grundlage polizeilicher Meldungen; die bundesweite Statistik wird durch das Bundeskriminalamt geführt und veröffentlicht. Für die Jahreswerte 2021 bis 2025 sind daher die Veröffentlichungen der zuständigen Po- lizeibehörden beziehungsweise die zugrunde liegende amtliche Statistik maßgeblich. Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Förderkriterien waren für die Bewilligung der städtischen Förderung in Höhe von 8.000 Euro für das „Festival Rock gegen Rechts 2026" maßgeblich und nach welchen Kriterien wurde die konkrete Förderhöhe festgelegt?
2. Welche Erkenntnisse lagen der Verwaltung bei der Prüfung und Bewilligung der Förderung hinsichtlich der Beteiligung von Organisationen oder Personenzusammenschlüssen an dem geförderten Projekt vor, die von einer Verfassungsschutzbehörde des Bundes oder eines Landes als extremistisch eingestuft oder als extremistische Bestrebung beobachtet werden?
3. In welcher Weise wurden beziehungsweise werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen aus dem Kulturetat, insbesondere die dort enthaltenen Bestimmungen zur Anerkennung der grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zur Einhaltung des Zuwendungszwecks und zu wesentlichen Änderungen der geförderten Maßnahme, bei der Bewilligung und Durchführung der Förderung des „Festivals Rock gegen Rechts 2026" berücksichtigt?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
aus der Berichterstattung über einen Verwaltungsvorgang in einer großen nordrhein-westfälischen Kommune ist bekannt geworden, dass einer kommunalen Ausländerbehörde durch eine Zentrale Ausländerbehörde eine Liste vollziehbar ausreisepflichtiger Personen übermittelt und die Unterstützung bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten angeboten wurde. Vor diesem Hintergrund besteht Interesse an der Frage, ob vergleichbare Vorgänge auch die Landeshauptstadt Düsseldorf betreffen und wie mit entsprechenden Unterstützungsangeboten verfahren wird. Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung: 1.Hat die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf seit dem 1. Januar 2024 von einer Zentralen Ausländerbehörde oder einer anderen Landesbehörde Listen, Mitteilungen oder sonstige fallbezogene Hinweise zu vollziehbar ausreisepflichtigen Personen erhalten, bei denen eine Unterstützung bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten oder Passersatzpapieren angeboten oder angeregt wurde? 2.Wie ist die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf mit entsprechenden Fallübermittlungen oder Unterstützungsangeboten verfahren und nach welchen fachlichen oder rechtlichen Kriterien wird über deren Inanspruchnahme entschieden? 3.Wie viele Verfahren zur Beschaffung von Heimreisedokumenten oder Passersatzpapieren wurden seit dem 1. Januar 2024 durch die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf bei der jeweils zuständigen Zentralen Ausländerbehörde angestoßen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/478/2026 Beigeordnete Koch Anfrage des Ratsherren Maniera für die Sitzung des Rates am 24.09.2026 Betrifft: Umgang der Ausländerbehörde Düsseldorf mit Unterstützungsangebo- ten der Zentralen Ausländerbehörden zur Beschaffung von Heimreisedokumen- ten. Frage 1: Hat die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf seit dem 1. Januar 2024 von einer Zentralen Ausländerbehörde oder anderen Landesbehörden, Mit- teilungen oder sonstige fallbezogene Hinweise zu vollziehbar ausreisepflichti- gen Personen erhalten, bei denen eine Unterstützung bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten oder Passersatzpapieren angeboten oder angeregt wurde? Antwort: Ja. Die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf erhielt im November 2024 eine entsprechende Anfrage der ZAB Coesfeld. Gegenstand war die Beschaffung von EU- Rückreisedokumenten für vollziehbar ausreisepflichtige Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Die Zusammenarbeit zwischen Zentralen und kommunalen Ausländerbehörden bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten ist Bestandteil der gesetzlich vorgesehenen Auf- gabenwahrnehmung. Gemäß § 15 Abs. 1 ZustAVO sind die Zentralen Ausländerbehörden im Rahmen der Rückführung ausreisepflichtiger Personen für die Beschaffung von Heim- reisedokumenten zuständig. Frage 2: Wie ist die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf mit entspre- chenden Fallübermittlungen oder Unterstützungsangeboten verfahren und nach welchen fachlichen oder rechtlichen Kriterien wird über deren Inanspruch- nahme entschieden? Antwort: Die von der ZAB Coesfeld übermittelte Liste umfasste insgesamt 56 Fälle. Darunter be- fanden sich sowohl Fälle, in denen noch kein Amtshilfeersuchen zur Stellung eines Rück- übernahmeersuchens vorlag, als auch Fälle, in denen bereits vor dem 1. Januar 2024 eine Zustimmung zur Rückübernahme durch den jeweiligen Herkunftsstaat erfolgt war. Die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf hat die angebotene Unterstüt- zung im Rahmen der jeweiligen Einzelfallprüfung aufgegriffen. Soweit die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine Abschiebung vorlagen, wurden Passersatzpapier- verfahren eingeleitet und aufenthaltsbeendende Maßnahmen weiterbetrieben. Die Inan- spruchnahme erfolgte unter Berücksichtigung der jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Situa- tion und der konkreten Rückführungsperspektive. Von den 56 Personen wurden zwischenzeitlich neun in das jeweilige Herkunftsland abge- schoben. Bei den übrigen Personen war/ist eine Abschiebung aus rechtlichen oder tat- sächlichen Gründen nicht möglich. Frage 3: Wie viele Verfahren zur Beschaffung von Heimreisedokumenten oder Passer- satzpapieren wurden seit dem 1. Januar 2024 durch die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf bei der jeweils zuständigen Zentralen Ausländer- behörde angestoßen? Antwort: Eine gesonderte Statistik über die insgesamt angestoßenen Verfahren zur Beschaffung Seite 1 von 2 RAT/478/2026 Beigeordnete Koch von Heimreisedokumenten wird nicht geführt, da es sich hierbei lediglich um einen Teil- prozess handelt. Eine belastbare Gesamtzahl für den abgefragten Zeitraum kann daher nicht angegeben werden. Grundsätzlich stößt die Ausländerbehörde bei jeder ausreisepflichtigen Person, die nicht über ein gültiges Passdokument des Herkunftslands verfügt, ein entsprechendes Passer- satzpapier-Verfahren an. Mithin kann ein solches Verfahren aber durchaus langwierig sein, da es u.a. Mitwirkungshandlungen der betroffenen Person erfordert, die nicht immer freiwillig erbracht werden, sondern ggf. im Zwangswege durchgesetzt werden müssen. Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Gibt es Erkenntnisse darüber, wo die, vorbehaltlich der Unschuldsvermutung, für die Verwüstungen verantwortlichen Wildschweinrotten leben? Sind es ortsansässige Tiere oder sind sie aus benachbarten Regionen zugewandert?
2. Werden, falls der Düsseldorfer Rennverein plant, analog zu den Schutzmaßnahmen für den Gerresheimer Friedhof, die dort nach ähnlichen Verwüstungen, für die Wildschweine verantwortlich sein sollen, ergriffen wurden, auch das weitläufige Gelände der Rennbahn zu sichern, solche Maßnahmen durch die Stadt unterstützt?
3. Wird die Stadtverwaltung unter dem Aspekt des Schutzes der Tiere, hier der Rennpferde, und des Schutzes der von den Risiken und Folgen der Spielsucht betroffenen Menschen, bei allen möglicherweise zur Abwehr der Wildschweine geplanten Maßnahmen, die für den Tierschutz und die Gesundheit zuständigen Ausschüsse einbeziehen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage Rat/487/2026 Beigeordneter Jochen Kral Anfrage des Ratsherrn Torsten Lemmer zur Sitzung des Rates am 24. September 2026 Hier: „Wildschweine auf der Rennbahn" Frage 1: Gibt es Erkenntnisse darüber, wo die, vorbehaltlich der Unschuldsvermutung, für die Verwüstungen verantwortlichen Wildschweinrotten leben? Sind es ortsansässige Tiere oder sind sie aus benachbarten Regionen zugewandert? Antwort: Die Wildschweinpopulation im Düsseldorfer Osten ist in den zurückliegenden Jahren deutlich angewachsen. Mittlerweile hat sich eine größere Wildschweinpopulation im Osten Düsseldorfs etabliert. Dabei gehören die städtischen Waldflächen des Aaper, Grafenberger sowie Gerresheimer Waldes sowie die angrenzenden Waldflächen und Bereiche der freien Landschaft zu den regelmäßig aufgesuchten Lebensräumen. Wildschweine können in einer einzigen Nacht Distanzen von durchschnittlich 5 bis 15 km zurücklegen. Bei akutem Nahrungsbedarf können sich die Bewegungsradien deutlich ausweiten. Daher ist eine Einschätzung, ob die festgestellten Schäden auf der Rennbahn durch ortsansässige Tiere entstanden sind, nicht eindeutig zu beantworten. Frage 2: Werden, falls der Düsseldorfer Rennverein plant, analog zu den Schutzmaßnahmen für den Gerresheimer Friedhof, die dort nach ähnlichen Verwüstungen, für die Wildschweine verantwortlich sein sollen, ergriffen wurden, auch das weitläufige Gelände der Rennbahn zu sichern, solche Maßnahmen durch die Stadt unterstützt? Antwort: Die Forstverwaltung der Stadt Düsseldorf bejagt die Wildschweine im Stadtwald Düsseldorf unter Beachtung der gültigen Jagd- und Schonzeiten sowie des Muttertierschutzes. Ziel ist es, gemeinsam mit den angrenzenden Jagdbezirken eine möglichst flächendeckende Bejagung der Schwarzwildpopulation zu gewährleisten, um die Population auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. Der Schutz des Geländes der Düsseldorfer Galopprennbahn vor dem Einfluss von Wildtieren unterliegt nicht dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Düsseldorf. Daher ist keine Unterstützung seitens der Stadtverwaltung für die Errichtung von Schutzmaßnahmen vorgesehen. Frage 3: Wird die Stadtverwaltung unter dem Aspekt des Schutzes der Tiere, hier der Rennpferde, und des Schutzes der von den Risiken und Folgen der Spielsucht betroffenen Menschen, bei allen möglicherweise zur Abwehr der Wildschweine geplanten Maßnahmen, die für den Tierschutz und die Gesundheit zuständigen Ausschüsse einbeziehen? Antwort: Nein, hierzu sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit. Beigeordneter Jochen Kral 1
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Hitzewellen des Sommers 2026 haben gezeigt, dass extreme Hitze nicht nur individuelle Gesundheitsgefahren birgt, sondern auch die gesundheitliche und soziale Infrastruktur Düsseldorfs belastet. Besonders gefährdet sind ältere, erkrankte, behinderte und pflegebedürftige Menschen. Zugleich geraten die Einrichtungen und Beschäftigten, die sie versorgen, selbst unter zusätzlichen Druck. Der Düsseldorfer Hitzeaktionsplan benennt diese Risiken und verweist auf einrichtungsbezogene Hitzeschutzpläne. Konkrete kommunale Maßnahmen beschränken sich, soweit mir bekannt, jedoch weitgehend auf Information, Sensibilisierung und die Aufforderung an die Einrichtungen zur Vorsorge. Offen bleibt, ob dies angesichts zunehmender und länger andauernder Hitzebelastungen ausreicht. Zusätzliche Personal- und Einsatzreserven, Notfall- und Ausweichkapazitäten, Kühlmöglichkeiten, die Koordination von Krankenhauskapazitäten oder abgestimmte Eskalationsstufen werden nicht konkret beschrieben. Zudem ist eine belastbare Bilanz der Hitzefolgen für Düsseldorf erforderlich. Dazu gehören Einsatzzahlen, gesundheitliche Beschwerden, Todesfälle in Zusammenhang mit der Hitze und mögliche Übersterblichkeit. Auch die Belastung von Rettungsdiensten, Notaufnahmen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Bestattungswesen sollte erfasst werden um ein umfassendes Bild zu bekommen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie setzen sich die vom SKFM ermittelten maximalen Jahreskosten von knapp 2,9 Millionen Euro für den Tagesaufenthalt konkret zusammen (Vollzeitäquivalente nach Funktionsgruppen, Sachkosten, Trägerverwaltung/Overhead, Verpflegung, Hygiene- und Safer-Use-Material, einmalige versus laufende Kosten)?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/501/2026 Beigeordnete Koch Anfrage des Ratsherrn Dr. Bresztowszky für die Sitzung des Rates am 24.09.2026 Betrifft: Kostenabgrenzung Tagesaufenthalt und Sicherheit beim NAV Eisen- straße Frage 1: Wie setzen sich die vom SKFM ermittelten maximalen Jahreskosten von knapp 2,9 Millionen EUR für den Tagesaufenthalt konkret zusammen? (Vollzeitäquivalente nach Funktionsgruppen, Sachkosten, Trägerverwaltung/O- ver-head, Verpflegung, Hygiene- und Safer-Use-Material, einmalige versus lau- fende Kosten)? Antwort: Die Zusammensetzung der maximalen jährlichen Kosten ergibt sich aus dem vorliegen- den Konzept des SKFM sowie der dazugehörigen Personal- und Kostenkalkulation. Für den angestrebten Zielbetrieb sind maximale jährliche Kosten von rund 2,9 Mio. Euro kal- kuliert. Davon entfallen rund 2,69 Mio. Euro auf Personal- und Honorarkosten und rund 208.000 Euro auf Sachkosten. Gegenüber der ursprünglichen Kalkulation des SKFM wurde der Personalansatz durch die Verwaltung angepasst. Eine gesonderte Finanzierung von Leitungsstellen erfolgt nicht; Leitungsaufgaben sind aus dem nach KGSt-Systematik berücksichtigten Overhead zu fi- nanzieren. Stattdessen wurde der Ansatz für die unmittelbar in der sozialen Arbeit einge- setzten Fachkräfte auf 13,1 VZÄ erhöht. Verwaltungsstellen werden nur insoweit finanziert, wie sie unmittelbar für den Betrieb der Einrichtung tätig sind. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel wird im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung überprüft. Die Kalkulation beschreibt den maximalen Personal- und Kostenrahmen des angestrebten Zielbetriebs. Der tatsächliche Personalaufwuchs und die Erweiterung der Öffnungszeiten erfolgen stufenweise. Frage 2: Welche städtischen Leistungen, die im Zusammenhang mit der dem geplanten NAV Eisenstraße anfallen (Gesundheitsamt, Sozialpsychiatrischer Dienst, SiBu, Jugendhilfe, Ordnungsdienst) sind in dieser Summe nicht enthalten? Bitte Auf- stellung mit den städtischen Leistungen, der Haushaltsposition und den jeweili- gen Kosten pro Monat zur Verfügung stellen. Antwort: Die Kalkulation des SKFM betrifft ausschließlich das Betriebsmodul „Tagesaufenthalt". Weitere Module der NAV sowie Leistungen anderer Stellen - beispielsweise medizinische und psychiatrische Angebote, Drogenkonsumraum, Streetwork oder ordnungsbehördliche Aufgaben - sind hiervon zu unterscheiden. Seite 1 von 2 RAT/501/2026 Beigeordnete Koch Soweit städtische Dienststellen im Rahmen ihrer bestehenden Aufgaben an Planung, Ko- operation oder späterem Betrieb mitwirken, werden diese Tätigkeiten nicht als geson- derte Kosten des Tagesaufenthalts erfasst. Zusätzliche finanzwirksame Maßnahmen wer- den jeweils im Rahmen der hierfür erforderlichen Entscheidungen dargestellt. Frage 3: Wie ist der Ansatz von 650.000 EUR für den Sicherheitsdienst kalkuliert? Bitte ausführlich qualitativ und quantitativ erläutern (Anzahl Kräfte je Schicht, Schichtmodell, Leistungszeitraum, Leistungsbeschreibung, Umsetzung Zugangs- kontrolle; Aufteilung der Kosten für Sicherheit auf Eisenstraße 49 vs. Umfeld, insbesondere Lessing-Gymnasium)? Antwort: Der Sicherheitsdienst wird als eigenständige Leistung außerhalb der SKFM-Kalkulation für den Tagesaufenthalt geplant. Zu den Aufgaben gehören insbesondere Zugangskontrolle, Umsetzung des Hausrechts, Deeskalation sowie die Sicherung des unmittelbaren Außenbereichs der Einrichtung. Eine eigenständige Bewachung des Lessing-Gymnasiums ist nicht Bestandteil des Sicher- heitsdienstes für die NAV. Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
3. Bis wann soll dem Rat eine Vollkostenübersicht 2027 ff. für das gesamte NAV Eisenstraße (nicht nur das Einstiegsmodul) vorliegen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/502/2026 Beigeordnete Koch Anfrage des Ratsherrn Hildebrandt für die Sitzung des Rates am 24.09.2026 Betrifft: NAV Eisenstraße - Vollkosten ab Betriebsaufnahme und Folgemodule Frage 1: Welche Mittel sind für Oktober bis Dezember 2026 bereits verbindlich gebunden, und aus welchen Produkten/Ansätzen des Haushalts 2026 werden die genannten, rund 1,2 Millionen EUR, gedeckt? Bitte die Haushaltspositionen mit dem jeweiligen Betrag auflisten. Antwort: Die Finanzierung des Betriebsmoduls „Tagesaufenthalt" einschließlich der für 2026 erforderlichen Mittel ist Gegenstand der dem Rat zur Entscheidung vorliegenden Beschlussvorlage. Vor der Beschlussfassung des Rates besteht insoweit noch keine verbindliche Mittelbindung. Die konkreten Haushaltspositionen und Beträge ergeben sich aus der Finanzierungsdarstellung dieser Vorlage. Frage 2: Welche zusätzlichen jährlichen Kosten entstehen nach gegenwärtigem Planungsstand, sobald Drogenkonsumraum, medizinische Sprechstunde und psychiatrische Sprechstunde und psychiatrische Angebote in Betrieb gehen? Bitte die Kosten nach Trägerzuschuss, städtischem Personal, Sicherheitskosten (diese wiederum getrennt nach Objekt Eisenstraße 49 und Umfeld) sowie sonstige Kosten getrennt auflisten. Antwort: Für die weiteren Module liegen derzeit noch keine abschließend beschlossenen jährlichen Gesamtkosten vor. Die Module werden fachlich, organisatorisch und finanziell jeweils gesondert konkretisiert. Sobald die Planungen entscheidungsreif sind, werden die jeweiligen finanziellen Auswirkungen den zuständigen politischen Gremien im Rahmen der erforderlichen Beschlussfassungen dargestellt. Frage 3: Bis wann soll dem Rat eine Vollkostenübersicht 2027 ff. für das gesamte NAV Eisenstraße (nicht nur das Einstiegsmodul) vorliegen? Antwort: Die NAV Eisenstraße wird schrittweise und modular entwickelt. Eine belastbare Gesamtkostenübersicht kann daher erst erstellt werden, wenn die einzelnen Module hinreichend konkret geplant sind. Die finanziellen Auswirkungen werden den politischen Gremien jeweils vor den entsprechenden Umsetzungsentscheidungen dargestellt. Seite 1 von 1
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Ist der Tausch und die Weitergabe kleiner Drogenmengen unter Konsumierenden im aktuellen SKFM-Konzept für den Tagesaufenthalt an der Eisenstraße 49 noch als integrierter Bestandteil vorgesehen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/503/2026 Beigeordnete Koch Anfrage des Ratsherrn Dr. Bresztowszky für die Sitzung des Rates am 24.09.2026 Betrifft: Mikrohandel im Trägerkonzept und Standortfolgekosten beim NAV Eisenstraße Frage 1: Ist der Tausch und die Weitergabe kleiner Drogenmengen unter Konsumierenden im aktuellen SKFM-Konzept für den Tagesaufenthalt an der Eisenstraße 49 noch als integrierter Bestandteil vorgesehen? Antwort: Die Umsetzung aller geplanten Module in der Eisenstraße erfolgt ausschließlich auf Grundlage der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Frage 2: Falls ja: Auf welcher Rechtsgrundlage soll dieser „Ameisenhandel" nach der Ablehnung entsprechender Modellprojekte durch die NRW-Landesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Inneres erfolgen? Nennen Sie die konkreten rechtlichen Vorschriften, die Ihrer Einschätzung zugrunde liegen. Antwort: Siehe Beantwortung Frage 1. Frage 3: Falls ja: Welche Rechtsgutachten wurden in diesem Zusammenhang beauftragt? Antwort: Siehe Beantwortung Frage 1. Seite 1 von 1
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2. Warum wurde die Einhaltung der Voraussetzungen für die Busbeförderung zu außerschulischen Lernorten bislang nicht konsequent kontrolliert?
3. Welche finanziellen Einsparungen erwartet die Verwaltung durch die nun veränderte Praxis?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/507/2026 Stadtdirektor Hintzsche Anfrage des Ratsherrn El Ghazali: Außerschulische Lernorte für alle - Schülerbeförderung zwischen Teilhabe und Haushaltsdruck Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Frage 1: In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen fünf Schuljahren Busfahrten zu außerschulischen Lernorten finanziert, obwohl die geltenden Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt waren? (Auflistung nach Schule, Fahrtgrund bzw. -ziel, Anzahl der transportierten Schüler*innen) Frage 2: Warum wurde die Einhaltung der Voraussetzungen für die Busbeförderung zu außerschulischen Lernorten bislang nicht konsequent kontrolliert? Antwort: In den vergangenen fünf Schuljahren wurden keine Busfahrten zu außerschulischen Lernorten finanziert, bei denen die jeweils geltenden Voraussetzungen für eine Beförderung nicht erfüllt waren. Eine Auflistung von Fällen, in denen die Voraussetzungen nicht vorlagen, ist daher nicht möglich. Unabhängig davon ist es erforderlich, die Voraussetzungen für die Finanzierung von Beförderungsleistungen regelmäßig anhand der jeweils aktuellen Gegebenheiten zu überprüfen. Wegebeziehungen können sich verändern, außerschulische Lernorte können verlagert, neu geschaffen oder aufgegeben werden und auch die tatsächlichen Rahmenbedingungen können sich im Zeitverlauf ändern. Eine sachgerechte Entscheidung setzt daher voraus, dass die jeweiligen Voraussetzungen immer wieder anhand der aktuellen Datenlage betrachtet und bewertet werden. Um hierbei eine transparente, nachvollziehbare und für alle Schulen gleichermaßen geltende Entscheidungsgrundlage sicherzustellen, wurde ein einheitliches Bewertungsraster geschaffen. Dieses macht die maßgeblichen Kriterien und deren Anwendung transparent und trägt damit zu einer einheitlichen Behandlung vergleichbarer Sachverhalte bei. Im Sinne der Nachhaltigkeit haben öffentliche Verkehrsmittel grundsätzlich Vorrang vor anderen Beförderungsarten. Die hierzu entwickelten Leitlinien sind dabei nicht als Einführung neuer inhaltlicher Voraussetzungen zu verstehen. Sie dienen vielmehr der redaktionellen Zusammenführung und Konkretisierung der bereits bestehenden gesetzlichen und politischen Vorgaben, insbesondere der Seite 1 von 2 Schülerfahrkostenverordnung sowie der entsprechenden Beschlüsse des zuständigen Schulausschusses. Ziel der Leitlinien ist es, die bereits in der Vergangenheit erforderliche Prüfung der Voraussetzungen auch künftig nachvollziehbar, einheitlich und auf Grundlage der jeweils aktuellen Gegebenheiten sicherzustellen. Damit wird gewährleistet, dass Entscheidungen über die Finanzierung von Beförderungsleistungen den tatsächlichen Wegebeziehungen, den jeweils bestehenden außerschulischen Lernorten und der aktuellen Datenlage angemessen Rechnung tragen. Frage 3: Welche finanziellen Einsparungen erwartet die Verwaltung durch die nun veränderte Praxis? Antwort: Mit der Einführung beziehungsweise Anwendung der Leitlinien kalkuliert die Verwaltung nicht mit einem konkreten finanziellen Einsparbetrag. Ziel der Leitlinien ist vielmehr, die bestehende Struktur der Beförderung zu außerschulischen Lernorten dauerhaft abzusichern und eine sachgerechte sowie wirtschaftlich verantwortbare Verwendung der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel sicherzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kosten für Busbeförderungen in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen sind. Dies ist mit den gestiegenen Personal-, Energie- und Betriebskosten zu begründen. Gleichzeitig hat sich die Nachfrage nach Beförderungsleistungen für Schulklassen deutlich erhöht. Vor diesem Hintergrund geht es bei der Anwendung der Leitlinien nicht um einen wesentlichen Abbau von Beförderungsleistungen oder um die Erzielung eines kurzfristigen Einspareffektes. Vielmehr soll durch die regelmäßige Überprüfung der Voraussetzungen gewährleistet werden, dass die vorhandenen Haushaltsmittel auch unter den veränderten Rahmenbedingungen auskömmlich bleiben und die bestehende Beförderungsstruktur verlässlich fortgeführt werden kann. Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Hitzewellen des Sommers 2026 haben gezeigt, dass extreme Hitze nicht nur individuelle Gesundheitsgefahren birgt, sondern auch die gesundheitliche und soziale Infrastruktur Düsseldorfs belastet. Besonders gefährdet sind ältere, erkrankte, behinderte und pflegebedürftige Menschen. Zugleich geraten die Einrichtungen und Beschäftigten, die sie versorgen, selbst unter zusätzlichen Druck. Der Düsseldorfer Hitzeaktionsplan benennt diese Risiken und verweist auf einrichtungsbezogene Hitzeschutzpläne. Konkrete kommunale Maßnahmen beschränken sich, soweit mir bekannt, jedoch weitgehend auf Information, Sensibilisierung und die Aufforderung an die Einrichtungen zur Vorsorge. Offen bleibt, ob dies angesichts zunehmender und länger andauernder Hitzebelastungen ausreicht. Zusätzliche Personal- und Einsatzreserven, Notfall- und Ausweichkapazitäten, Kühlmöglichkeiten, die Koordination von Krankenhauskapazitäten oder abgestimmte Eskalationsstufen werden nicht konkret beschrieben. Zudem ist eine belastbare Bilanz der Hitzefolgen für Düsseldorf erforderlich. Dazu gehören Einsatzzahlen, gesundheitliche Beschwerden, Todesfälle in Zusammenhang mit der Hitze und mögliche Übersterblichkeit. Auch die Belastung von Rettungsdiensten, Notaufnahmen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Bestattungswesen sollte erfasst werden um ein umfassendes Bild zu bekommen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hintergrund: Im Rahmen der letzten Gremien-Sitzungen zum Themenkomplex NAV Eisenstraße sind Fragestellungen zu kommunalbezogenen Sachverhalten entstanden, um deren Beantwortung wir die Verwaltung ersuchen. Insbesondere geht es um Grundlagen und Begründungen für konkretes Verwaltungshandeln sowie die Identifikation einer Festlegung zur Sicherung des an das Lessing- Gymnasium grenzenden Außenbereiches.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann ist geplant, dem Rat den Bedarfsbeschluss für die Sanierung des Theatermuseums zur Entscheidung vorzulegen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/497/2026 Beigeordnete Koch Anfrage der Ratsfrau Lehmann zur Sitzung des Rates am 24.09.2026 Betrifft: Sanierung von Kulturgebäuden: Theatermuseum Frage 1: Wann ist geplant, dem Rat den Bedarfsbeschluss für die Sanierung des Theater- museums zur Entscheidung vorzulegen? Eine Machbarkeitsstudie für die Gesamtsanierung einschließlich Umsetzung Barrierefrei- heit wurde erarbeitet und im April 2025 abgeschlossen. Der Projektstart nach Geschäftsanweisung Bau ist Ende August 2025 erfolgt. Aufgrund des vorgegebenen Investitionsrahmens seitens der Landeshauptstadt Düsseldorf, soll die Projektbearbeitung ab 2028 wieder aufgenommen werden. Frage 2: Über welchen Zeitraum werden sich nach einem positiven Bedarfsbeschluss die weiteren Phasen der Sanierung von der Ausschreibung, über die Beauftragung eines Planungsbüros, die eigentliche Planung, die Durchführung der Baumaß- nahmen bis hin zum Abschluss der Sanierung nach bisherigen Erfahrungswerten erstrecken? (Bitte voraussichtliche Dauer der einzelnen Phasen aufschlüsseln.) Für die Erstellung des Bedarfsbeschlusses wird nach Wiederaufnahme des Projektes noch rund 1 Jahr Bearbeitungszeit benötigt, da in dieser Zeit die Ausschreibung und Beauftra- gung eines Planungsbüros erfolgen muss und die Vorplanung erstellt wird. Vom positiven Bedarfsbeschluss bis zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschuss muss auch mit rund 1 Jahr gerechnet werden, da in dieser Zeit die Entwurfsplanung mit Kos- tenberechnung erarbeitet wird und die Kosten überprüft werden. Nach positivem Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss bis zum Beginn Bauausführung werden rund 1,5 Jahre für die Werk- und Detailplanungen, Ausschreibungen und Verga- ben benötigt. Von Beginn der Bauausführung bis zur Fertigstellung wird von rund 1,5 Jahren Bauzeit ausgegangen, sodass vom positiven Bedarfsbeschluss bis zur Fertigstellung nach bisheri- gen Erfahrungswerten von einer Dauer von rund 4 Jahren ausgegangen werden kann.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Stiftung Denkmalschutz kommt in ihrem kürzlich veröffentlichten „Schwarzbuch der Denkmalpflege"1 zum Ergebnis, dass in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt 1.077 Baudenkmale verloren gegangen sind. Viele der geschützten Bauwerke wurden abge- rissen oder entgegen ihrem Denkmalstatus umgebaut. Es gebe zudem eine Dunkel- ziffer. Die Stiftung fordert Abrisse und Streichungen von der Denkmalliste (beispiels- weise durch Verlust des Denkmalstatus' durch Umbau) durch Veröffentlichung transparent zu machen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage RAT/498/2026 Beigeordnete Zuschke Anfrage des Ratsherrn Demmer (DIE LINKE) zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 24.09.2026: Schwarzbuch Denkmalschutz Die Fragen werden wie folgt beantwortet: Frage 1 Wie viele denkmalgeschützte Gebäude gingen in den letzten zehn Jahren aus welchen Gründen verloren? (Bitte nach Jahren und Gründen - wie Abriss oder Verlust des Denkmalschutzes durch Umbau u.A. - aufschlüsseln) Antwort In den letzten zehn Jahren sind 4 Gebäude erfasst, bei denen der Denkmalschutz verloren gegangen ist beziehungsweise ein Abbruch erfolgte. Frage 2 In wie vielen Fällen erfolgte eine Abriss- oder Umbaugenehmigung entgegen dem Rat des LVR-Amts für Denkmalpflege Rheinland? (Bitte nach Jahren und Gründen aufschlüsseln.) Antwort: Eine eindeutige zahlenmäßige Beantwortung ist aufgrund der unterschiedlichen und teilweise komplexen Verfahrensabläufe nicht möglich. Umbauten führen auch nicht automatisch zum Denkmalverlust. Sie sind häufig notwendig, die Denkmäler weiterhin zu nutzen und damit auf Dauer für die Nachwelt zu erhalten. Frage 3 In wie vielen der oben genannten Fällen waren politische Gremien der Stadt Düsseldorf beteiligt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Antwort: Die Beteiligung politischer Gremien lässt sich aufgrund der unterschiedlichen Verfahrensabläufe nachträglich nicht mehr feststellen. Zuschke Seite 1/1 - Es gilt das gesprochene Wort. -
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Kleine Kommission Klimaneutralität in Düsseldorf traf am 23.06.2026 von 16:00 bis 17:30 Uhr im Rheinturmsaal des Rathauses zusammen und diskutierte die im Folgenden zusammengefassten Themen. Klimaschutz-Monitor - Controlling-Tool Klimaneutralität Die Verwaltung stellte das Controlling-Tool zur Klimaneutralität, den Klimaschutz- Monitor, vor, welches am 25.06.2026 auf der städtischen Website veröffentlicht wird. Das Tool setzt den Ratsbeschluss RAT/704/2021 um, der fordert, ein Konzept zu erarbeiten, um Klimaschutzmaßnahmen in Düsseldorf zu controllen und für die Öffentlichkeit transparent zu machen. Basierend auf dem in 2023 durch den Rat zur Kenntnis genommenen Konzept (AUS/048/2022) für ein solches Controlling-Tool wurde anschließend eine europaweite Ausschreibung durchgeführt, in dem sich die finnische Softwarefirma Kausal Oy, eine Ausgliederung aus der Umweltverwaltung der Stadt Helsinki, durchsetzen konnte und mit dem Betrieb der Software für drei Jahre beauftragt wurde. Das Controlling-Tool kann unter http://klimaschutz- monitor.duesseldorf.de/ eingesehen werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Mitglieder der Kleinen Kommission für nachhaltige Entwicklung (KKnE) tagen gemeinsam mit den Fachexpertinnen und Fachexperten als Jury für den Zukunftspreis Düsseldorf 2026 am 01.07.2026 um 17 Uhr im Rathaus. Thema und Fachexpertise Zukunftspreis 2026 Mit dem Zukunftspreis zeichnet die Landeshauptstadt Düsseldorf besonderes Enga-gement für Nachhaltigkeit aus. Unter dem Motto „Ausgezeichnet Nachhaltig" dreht sich dieses Jahr beim Zukunftspreis alles um das Thema „Armutsfolgen mindern - Dabei sein ermöglichen".
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Kleine Kommission Radverkehr wurde gemäß Ratsbeschluss vom 10.12.2020 eingerichtet und trat am 23.09.2026 zu ihrer 34. Sitzung im Dezernat für Planen, Bauen, Wohnen, Grundstückswesen und Mobilität um 15 Uhr zusammen. Die Vorsitzende, Frau Cordes, eröffnete die Sitzung. Die Mitglieder trafen sich in Präsenz.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt, die Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf (ZO), wie aus der beiliegenden Anlage 1 - Synopse Spalte neue Fassung - ersichtlich, zu ändern.
I. In die Ratssitzung am 19.03.2026 wurde die Beschlussvorlage Nr. APS/007/2026 eingebracht, die sich mit der Anwendung des sogenannten „Bauturbos" beziehungsweise der 2025 eingeführten Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) zur Beschleunigung des Wohnungsbaus befasst hat. Im Rahmen der Beschlussvorlage sollte festgelegt werden, wie Düsseldorf diese neuen gesetzlichen Möglichkeiten zukünftig nutzen will.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beschließt, den Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung für die restliche Dauer der laufenden Wahlperiode neu zu besetzen.
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Rates vom 06.11.2025 wurde der Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung gebildet. Zugleich wurden durch den Rat der Stadt als stimmberechtigte Mitglieder 13 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürgerinnen und Bürger gewählt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stimmt vorbehaltlich der erneuten Beschlussfassung über die Übertragung der Trägerschaft für das Betriebsmodul „Tagesaufenthalt" auf den SKFM Düsseldorf e. V. in der parallel eingebrachten Vorlage AGS/064/2026 der Finanzierung des Tagesaufenthalts mit Tagesruhebetten in Trägerschaft des SKFM am Standort Eisenstraße zum 01.10.2026 (frühester Start) zu. Im Hinblick auf die bevorstehende Genehmigung des Haushaltes der LHD durch die Bezirksregierung Düsseldorf sollen die benötigten Mittel bis zum Jahresende 2026 zunächst aus dem Budget des Amtes 54 bereitgestellt werden. Ab 2027 ist eine Finanzierung in der Haushaltsplanung 2027/2028 zu berücksichtigen.
Zur Umsetzung des Ratsauftrags zum „Stadtverträglichen Hilfenetz" (AGS/019/2026) sollen - vorbehaltlich der parallel vorgesehenen erneuten Beschlussfassung über die Trägerschaft des SKFM Düsseldorf e. V. - die finanziellen Voraussetzungen für den Tagesaufenthalt mit Tagesruhebetten am Standort Eisenstraße geschaffen werden. Ziel ist ein stufenweiser Betriebsaufbau mit einem verlässlichen niedrigschwelligen Angebot und einem sicheren, geordneten Betrieb.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der circa drei Hektar große Änderungsbereich liegt im westlichen Teil des Düsseldorfer Stadtteils Benrath. Der Geltungsbereich wird im Norden und Westen durch ein Industriegebiet sowie im Süden durch die Benrodestraße und anliegender Wohnbebauung, im Osten durch die Marbacher Straße und die Fortführung des Gewerbegebietes begrenzt. Der Änderungsbereich liegt an der Schnittstelle zwischen dem Zentrum Benrath und den nördlich und westlich angrenzenden Industrie- und Gewerbegebieten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Anlass Die Quotierungsregelung, eingebettet in das „Düsseldorfer Baulandmodell", fördert die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und treibt die Wohnungsbauoffensive 2030 damit maßgeblich an. Integriert in mehrere Bausteine des Baulandmodells unterstützt die Quotierungsregelung das zentrale Ziel des Baulandmodells, einer gemeinwohlorientierten Baulandentwicklung in Düsseldorf. Die bisherige Regelung sieht bei der Entwicklung von Bauvorhaben auf privaten Grundstücken feste Anteile von 50% öffentlich geförderten Wohnraum vor. Bei der Entwicklung von städtischen Grundstücken sind aktuell mindestens 60% öffentlich geförderte Wohnungen vorzusehen, ergänzt um zielgruppenspezifische bzw. gemeinwohlfördernde Wohnformen. Mit der letzten Beschlussfassung (Vorlage APS/085/2023) im Jahr 2023 wurde festgelegt, die Quotierungsregelung nach drei Jahren zu evaluieren. Seit 2023 haben sich die Rahmenbedingungen des Wohnungs- und Finanzmarktes weiter deutlich verschärft: Gestiegene Zinsen, hohe Bau- und Materialkosten sowie Kapazitätsengpässe in der Bauwirtschaft führen zu spürbaren Einbrüchen bei Neubauprojekten und einer insgesamt zurückhaltenden Investitionstätigkeit. Der Bedarf an bezahlbarem und zielgruppenspezifischem Wohnraum in Düsseldorf bleibt hingegen auf einem hohen Niveau (siehe auch die aktuell veröffentlichten Wohnungs- und Grundstücksmarktberichte 2026 der Landeshauptstadt Düsseldorf). Gleichzeitig stößt die Förderkulisse der öffentlichen Wohnraumförderung auf eine hohe Nachfrage. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat im Jahr 2026 wie auch in den Vorjahren vom Land NRW ein Regelbudget für die Wohnraumförderung erhalten. Darüber hinaus bestehen weitere Fördermöglichkeiten, etwa zu den Sonder-Budgettöpfen der Quartiersförderung sowie zur Förderung des Studierenden- und Auszubildendenwohnens. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist jedoch absehbar, dass das Fördermittelbudget des Landes überzeichnet sein wird und Fördermittel perspektivisch nicht in allen Fällen im gewünschten Umfang bereitgestellt werden können. Zusätzliche Förderzugänge, beispielsweise über die Quartiersförderung können zwar zur Finanzierung beitragen, sind allerdings an weitere Fördervoraussetzungen geknüpft und ebenfalls limitiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage einschließlich der erforderlichen Befreiung. Eine Befreiung von den Festsetzungen zur Art der Nutzung ist erforderlich.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 5479/030 und 5479/033. Beide Bebauungspläne setzen für das Vorhabengrundstück ein D1-Gebiet (Sondergeschäftsgebiet) fest. Demnach sind Bürogebäude, bauliche Anlagen für Verwaltung sowie soziale und kulturelle Zwecke sowie Wohnungen für Aufsichtspersonen zulässig.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Neubau der Rettungswache 24 an der Völklinger Straße" mit einer Gesamtsumme von 15.097.600 EUR (brutto) inklusive Ausstattung und Inventar und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu. In diesem Zusammenhang stimmt der Rat der Stadt Düsseldorf der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 370.000 EUR durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu.
Ausgangssituation Die Rettungswache 24 (Fürstenwall 206) ist als Unterbringung für den Rettungsdienst nicht mehr tauglich. Eine nutzungsspezifische Weiterentwicklung im Bestand ist nicht möglich. Zudem steht im Abschlussbericht einer Organisationsuntersuchung sowie in den Rettungsdienstbedarfsplänen die Notwendigkeit zur Prüfung bzw. die Forderung nach einer Verlegung in Richtung Westen, um eine bessere Flächenabdeckung der rettungsdienstlichen Versorgung zu ermöglichen.1,2 Die Verlegung der Rettungswache 24 an einen Standort weiter südwestlich an die Völklinger Straße verbessert die Flächenabdeckung der rettungsdienstlichen Versorgung im Bereich Düsseldorf-Hafen. Die bereits in den Rettungsdienstbedarfsplänen ab dem Jahr 2000 empfohlene Standortverlegung 3,4 ist insbesondere im Hinblick auf die bereits erfolgten und noch geplanten Entwicklungen des Ortsteils dringend erforderlich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In Zeiten angespannter Haushaltslagen sind sogenannte „Klimaschutzausgaben" von höchst fragwürdigem Nutzen. Das Geld des Steuerzahlers ist verantwortungsvoll in Bereichen konkret bestehenden Bedarfs und nachweislichen Nutzens zu investieren!
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Kombinierter Neubau der Rettungswache 50 und des Geräteshauses der Freiwilligen Feuerwehr in Kalkum" mit einer Gesamtsumme von 17.938.400,00 Euro (brutto) inklusive Ausstattung und Inventar und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu.
Ausgangssituation Die Erneuerung der Rettungswache 50 (Kreuzbergstraße 79) ist aufgrund der baulichen Situation zwingend erforderlich. Dabei ist die Erneuerung an einem alternativen Standort in Kombination mit der ebenso dringenden Erneuerung des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Kalkum (Edmund-Bertrams-Straße 14) wirtschaftlich sinnvoll. Eine Verlegung der Rettungswache steht im Einklang mit den Forderungen aus einer Organisationsuntersuchung und den folgenden Rettungsdienstbedarfsplänen nach einer besseren Flächenabdeckung in Richtung Norden.1,2 Eine Verlegung der Rettungswache 50 an einen Standort weiter im Norden des Stadtgebietes verbessert die Flächenabdeckung der rettungsdienstlichen Versorgung in den Ortsteilen Kalkum, Kaiserswerth, Angermund und Wittlaer3,4.Vom bisherigen Standort werden 1 Gutachten zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung des städtischen Rettungsdienstes im Amt 37 der Landeshauptstadt Düsseldorf; Forplan Dr. Schmiedel GmbH; 2001 2 Rettungsdienstbedarfsplan 2020 der Landeshauptstadt Düsseldorf 3 Gutachten zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung des städtischen Rettungsdienstes im Amt 37 der Landeshauptstadt Düsseldorf; Forplan Dr. Schmiedel GmbH; 2001 4 Rettungsdienstbedarfsplan 2025 der Landeshauptstadt Düsseldorf Teile der nördlichen Wohngebiete planerisch nicht innerhalb von sechs Minuten Fahrzeit erreicht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In Zeiten angespannter Haushaltslagen sind sogenannte „Klimaschutzausgaben" von höchst fragwürdigem Nutzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Behindertenrat empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Sachdarstellung tabellarisch aufgeführten Mitglieder des Behindertenrates zur Entsendung in die benannten Ausschüsse des Rates vorzuschlagen.
Gemäß Punkt 4. der Geschäftsordnung des Behindertenrates der Landeshauptstadt Düsseldorf kann der Behindertenrat aus den Reihen seiner stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertretungen dem Rat der Stadt Düsseldorf jeweils ein beratendes Mitglied und für den Fall der Verhinderung eine Stellvertretung zur Entsendung in die nachstehenden Ausschüsse vorschlagen. Die Änderungen betreffen ausschließlich die in der Tabelle aufgeführten Ausschüsse; die Besetzungen der anderen Ausschüsse bleiben unverändert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die „Bekanntgabe der genehmigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen des Haushaltsjahres 2026 bis zum 31.08.2026" ist wie folgt aufgeteilt: a) Mittelbereitstellungen im Teilergebnisplan b) Mittelbereitstellungen im Teilfinanzplan c) Haushaltsneutrale Mittelbereitstellungen im Teilergebnisplan d) Mittelbereitstellungen im konsumtiven Teil des Gesamtfinanzplans In der Anlage ist ein Fall enthalten, welcher bis zum 31.08.2026 über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellt wurde (Mittelbereitstellung im Teilergebnisplan). Nicht enthalten sind diejenigen Fälle, die bereits vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf über separate Beschlussvorlagen beschlossen worden sind.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) nimmt mit besonderem Dank die vom Katzenschutzbund Düsseldorf e.V. angetragene Treuhandschaft für die unselbstständige „von-Burgsdorff-Stiftung für Katzen in Not" an.
Der gemeinnützig anerkannte Katzenschutzbund Düsseldorf e.V. strebt aufgrund einer Erbschaft die Errichtung einer unselbstständigen Stiftung mit dem Zweck des Tierschutzes an. Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: a) die Gründung und Unterhaltung eines Katzenasyls zur Aufnahme und Pflege herrenloser, nicht vermittelbarer, kranker und/oder alter Katzen, die durch den Verein Katzenschutzbund e.V. in das Asyl eingebracht werden b) die Förderung von Projekten im Bereich Katzenschutz in Düsseldorf und Umgebung, insbesondere in Kooperation mit dem Verein Katzenschutzbund Düsseldorf e.V.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) beschließt, für die Übernahme von Bürgschaften Provisionen nach den Ziffern. 6.1.1 und 6.1.2 der Anlage 2 zur Bürgschaftsrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) für die Wirtschaft und die freien Berufe (SMBL. NW 651) in der jeweils gültigen Fassung weiterhin zu erheben. Die in der Bürgschaftsrichtlinie des Landes NRW genannten Provisionssätze und Beträge für das einmalige und laufende Bürgschaftsentgelt gelten als Richtwerte bzw. Obergrenzen für die von der LHD erhobenen Bürgschaftsprovisionen. Die Kämmerin / der Kämmerer kann hiervon nach unten abweichende Bürgschaftsprovisionssätze und Beträge festlegen, die sich an der jeweiligen Marktsituation orientieren. Für Bürgschaften im Bereich des sozialen Wohnungsbaues und des Schulbaues sowie für unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 52 und 53 der Abgabenordnung werden keine Bürgschaftsprovisionen erhoben. Die für die Übernahme von Bürgschaften getroffenen Regelungen gelten analog für die Abgabe von harten Patronatserklärungen.
Aufgrund des in der Bürgschaftsrichtlinie des Landes NRW angepassten Provisionssatzes und der Erweiterung der Ausnahmetatbestände um den Wohnungsbau wird der bestehende Ratsbeschluss neugefasst. Gemäß der zurzeit geltenden Bürgschaftsrichtlinie des Landes NRW werden als einmaliges Antragsentgelt 0,5 % des beantragten Bürgschaftsbetrages, jedoch mindestens 250 EUR, höchstens 25.000 EUR, und als laufendes Bürgschaftsentgelt 1,0 % p.a. des Bürgschaftsbetrages bzw. des verbleibenden Bürgschaftsbetrages erhoben. Die bisherigen Ausnahmeregelungen sind auf den sozialen Wohnungsbau sowie gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung beschränkt. Es ist sachgerecht und verwaltungsökonomisch, ebenfalls auf die Erhebung von Bürgschaftsprovisionen für Schulbaumaßnahmen zu verzichten. Zur Finanzierung von Maßnahmen wird von den Kreditinstituten in der Regel die Übernahme einer Bürgschaft oder die Abgabe einer harten Patronatserklärung seitens der LHD zu Gunsten der/des Bürgschaftsnehmerin/s verlangt. Harte Patronatserklärungen sind bei einer kommunalen Gebietskörperschaft den Bürgschaften in der Wirkung gleich zu setzen. Somit sollen die Regelungen für Bürgschaftsprovisionen analog für die Abgabe von harten Patronatserklärungen gelten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat möge folgende Änderung zu dem vorgelegten Beschluss beschließen: Der vierte Absatz der „Beschlussdarstellung" lautet neu wie folgt: „Für Bürgschaften im Bereich des Schulbaues sowie für unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 52 und53 der Abgabenordnung werden keine Bürgschaftsprovisionen erhoben."
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Beteiligungsbericht 2024 der Landeshauptstadt Düsseldorf entspricht den gesetzlichen Regelungen; der Aufbau des Beteiligungsberichts orientiert sich am Musterbeteiligungsbericht des Landes NRW, der im April 2021 veröffentlicht wurde.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung der Maßnahme „Neubau einer Kindertageseinrichtung am Kuthsweg 43" mit einer Gesamtsumme von 8.422.900 € (brutto) inkl. Ausstattung und Inventar und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu.
Gesamtkosten der Maßnahme8.422.900 EUR Kosten der Errichtung / IPM7.757.000 EUR Kosten der Landeshauptstadt Düsseldorf (Ausstattung und Inventar / Rückbau): Rückbau (investive Kosten) 233.700 EUR +Ausstattung und Inventar (konsumtive Kosten) 203.692 EUR + Ausstattung und Inventar (investive Kosten) 228.508 EUR = Gesamtkosten LHD 665.900 EUR Jährliche Nettofolgekosten1.508.901 EUR Zuzüglich einmaliger Abschreibungsaufwand Restbuchwert des bereits abgebrochenen Gebäudes in 202542.156 EUR Bedarfslage: Die Stadt Düsseldorf hat seit dem 01.08.2013 den gesetzlichen Anspruch der einjährigen Kinder auf einen Betreuungsplatz sicherzustellen (Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes). Dies erfordert einen erheblichen Ausbau des bestehenden Betreuungssystems. Düsseldorf verfügt zwar über ein gutes, jedoch nicht ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Sanierung Gesamtfassade der Tonhalle, Ehrenhof 1, ausgenommen Westfassade" mit einer Gesamtsumme von 34.889.900 EUR und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projektmanagement Düsseldorf GmbH (IPM) zu. In diesem Zusammenhang stimmt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 1.861.183 EUR für das Jahr 2026 durch Frau Stadt Kämmerin Schneider zu. Darüber hinaus beschließt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Beauftragung der IPM mit der Durchführung von Maßnahmen und Instandhaltungsarbeiten zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes, vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrates. Die Bereitstellung für die einzelnen Haushaltsjahre ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Deckung erfolgt aus dem Gesamthaushalt.
Innerhalb und außerhalb des denkmalgeschützten Gebäudes aus dem Jahre 1926 treten immer wieder Feuchtigkeitsschäden auf, die u.a. auf schadhafte Wasser- und Abwasserleitungen und Entwässerungsanlagen der Dachterrasse, aber auch auf nicht mehr funktionierende Abdichtungen der Fassadenelemente zurückzuführen sind. Am 19.9.2024 beschloss der Rat zunächst die Sanierung der Westfassade der Tonhalle im Zusammenhang mit den notwendigen Sanierungsarbeiten des Verwaltungstraktes (KUA/047/2024). Der Beschluss erfolgte losgelöst von den weiteren Sanierungsmaßnahmen an den übrigen Fassadenflächen der Tonhalle, eingeschlossen der Dachterrasse und dem wesentlichen Entwässerungssystem. Die Untersuchungen zur durchgeführten Planung laut Bedarfsbeschluss KUA/045/2025 konkretisieren die Maßnahmen zur vollständigen Sanierung der Außenhülle (Fassade und Terrasse) und Beseitigung der Schäden. Zur Erfassung des Leistungsumfangs und zur Vermeidung von Risiken aus nicht entdeckten Schäden im Bestand wurden Bestandsaufnahmen und Bauteilöffnungen zur Prüfung durch Gutachter und Fachingenieure durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in der Planung verarbeitet und in der Kostenberechnung berücksichtigt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt 1. die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Erweiterung Cecilien- Gymnasiums am Schulstandort Schorlemerstraße um 6 Mehrzweckräume" mit einer Gesamtsumme von 3.230.000 EUR inkl. Ausstattung und Inventar sowie jährlichen Folgekosten in Höhe von 377.413 EUR und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu. 2. die Verwaltung zu ermächtigen, das erforderliche Personal zur Verfügung zu stellen und zusätzlich zu finanzieren.
Ausgangssituation Der Schulausschuss hat die Verwaltung beauftragt eine Machbarkeitsstudie zur potentiellen Erhöhung der Schulplatzkapazität am Standort Niederkasser Straße 36 unter Berücksichtung des Anspruches auf einen Ganztagsplatz sowie der Aufnahme des Raumbedarfs des Cecilien-Gymnasiums nach Aufgabe des Standortes Comeniusstraße 1 zu erstellen (vgl. SCHUA/093/2023). Zudem wurde die Verwaltung ermächtigt, die IPM mit der Durchführung der Machbarkeitsstudie zu beauftragen. Die Realisierung der Bedarfe ist grundsätzlich am Standort Niederkasseler Straße 36 möglich. Aufgrund des damit einhergehenden großen Baukörpers wurde darüber hinaus die Abbildung des Raumbedarfs für das Cecilien-Gymasium am Hauptstandort, Schorlemerstraße 99 untersucht. Im Endergebnis ist die Realisierung am Hauptstandort Schorlemerstraße 99 im Nord-Osten auf einem ungenutzten Teil der Grünanlage möglich. Bedarfskonkretisierung Der Bedarf wurde gemäß Raumprogramm und erwartetem Bedarf für 117 Schüler*innen auf 6 Mehrzweckräume à 55m² festgelegt. Darstellung der Maßnahmen Variante zur Umsetzung Als Variante zur Umsetzung wurde eine Totalunternehmervergabe (TU-Vergabe) gewählt. Eine TU-Vergabe impliziert eine kombinierte Ausschreibung von Bau- und Planungsleistungen zu einem Pauschalfestpreis in einem frühen Stadium der Projektabwicklung. Konkret bedeutet das, dass fünf Bieter ein Angebot über die zu beschaffende Leistung abgegeben haben. Diese Angebote beinhalten eine Entwurfsplanung mit Pauschalfestpreis. Die Angebote wurden fachlich über eine Bewertungsmatrix bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot wurde zur Ermittlung der Gesamtkosten der Maßnahme herangezogen und ist Grundlage dieses Beschlusses. Konzept und Funktionszusammenhänge Die geplante Bauweise basiert auf einer modernen, nachhaltigen Holzbaukonstruktion mit einem hohen Vorfertigungsgrad. Die tragenden und raumabschließenden Bauteile werden überwiegend als vorgefertigte Holztafelelemente sowie Brettsperrholzelemente ausgeführt. Die industrielle Vorfertigung im Werk gewährleistet eine hohe Ausführungsqualität, kurze Bauzeiten und eine deutliche Reduzierung von Emissionen auf der Baustelle. Insbesondere werden hierdurch Lärm- und Staubbelastungen im sensiblen Umfeld minimiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für das Projekt „Klärwerk-Süd, Anbau Betriebsgebäude BA2" (I-8030617005) die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.
Kosten Vorläufige Gesamtkosten (brutto) 7.235.194 EUR Vorläufige jährliche Nettofolgekosten35.883 EUR Bedarfslage Der Bereich Klärwerke des Stadtentwässerungsbetriebes benötigt eine räumliche Kapazitätserweiterung. Derzeit sind 35 Mitarbeitende aus drei verschiedenen Abteilungen auf die Arbeitsplätze des bestehenden Betriebsgebäudes verteilt. Um den akuten Raummangel kurzfristig aufzufangen, wurden zwölf Arbeitsplätze in temporären Bürocontainern neben dem Gebäude untergebracht. Dieses Provisorium ist weder energetisch noch ergonomisch dauerhaft tragbar und verhindert eine effiziente Zusammenarbeit. Mit dem geplanten Anbau wird die Containerlösung aufgelöst und eine zeitgemäße Unterbringung aller 35 Mitarbeitenden an einem zentralen Standort gewährleistet. Zusätzlich müssen acht Bedarfsarbeitsplätze für externe Bauleiter, Praktikanten sowie temporäre Bedarfe (z. B. für den betrieblichen Gesundheitsschutz/Mutterschutz) aus dem bereits abgerissenen Baubüro wieder zur Verfügung gestellt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Nach den Änderungen der Zuständigkeitsordnung (ZO) vom 27.01.2000, zuletzt durch Ratsbeschluss vom 11.12.2025, ergeben sich Änderungen für die Betriebssatzung des SEBD. Dadurch ist eine einheitliche Vorgehensweise in Bezug auf Wertgrenzen zwischen dem SEBD und den übrigen Einheiten der Landeshauptstadt Düsseldorf sichergestellt. Des Weiteren führen Änderungen der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO) zu erforderlichen Anpassungen. Ferner werden in die Betriebssatzung redaktionelle Änderungen vorgenommen. Aufgrund der Anzahl der vorgenommenen Änderungen wird die Betriebssatzung in Gänze neu beschlossen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sinnvolles Abbilden der Inflation bei unveränderter substantieller Zuständigkeit und Einbindung von Rat und Bauausschuss.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für eine Umbauagentur „Büro zu Wohnen" zu erarbeiten und die Personal- und Sachmittelbedarfe dieser Agentur zu ergründen. Ziel der Umbauagentur ist es, Büroleerstand zu identifizieren und Eigentümer*innen (teilweise) leerstehender Bürogebäude zu unterstützen, diese Flächen in Wohnraum zu überführen, um damit einen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes zu leisten.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf sieht sich aktuell mit den Herausforderungen eines angespannten Wohnungsmarktes und einem stetig wachsenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum konfrontiert. Vor dem Hintergrund steigender Baukosten und jüngster Hindernisse bei der Umsetzung beschlossener Ziele muss der durch die Wohnungsoffensive angestoßene Neubau von Wohnungen zwingend um die Betrachtung des Gebäudebestands ergänzt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Beschlusstext der Vorlage RAT/458/2026 wird wie folgt ersetzt: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die Umwandlung geeigneter Büro- und Gewerbeimmobilien in Wohnraum strategisch und systematisch zu unterstützen. Hierzu benennt die Verwaltung innerhalb ihrer bestehenden Organisationsstruktur eine zentrale verwaltungsinterne Anlauf- und Koordinierungsstelle „Büro zu Wohnen".
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, eine ämter- und dezernatsübergreifende Steuerung des personalwirtschaftlichen Konsolidierungsprozesses sicherzustellen. Hierzu ist eine geeignete Koordinierungsstruktur einzurichten oder zu benennen, die den Gesamtprozess strategisch begleitet, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Leistungsfähigkeit der Verwaltung bewertet und eine einheitliche Steuerung des Gesamtprozesses gewährleistet.
Die SPD/Volt Ratsfraktion lehnt einen pauschalen Personalabbau und undifferenzierte Einsparungen auf Kosten der Beschäftigten sowie der Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung grundsätzlich ab. Die Beschäftigten der Landeshauptstadt brauchen Sicherheit und Verlässlichkeit. Gleichzeitig müssen sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass die Stadtverwaltung auch künftig leistungsfähig bleibt und ihre Aufgaben zuverlässig erfüllt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf möge beschließen: Die folgenden Stellen und Strukturen werden zum 31.12.2027 abgeschafft bzw. in die Fachämter integriert: oBeauftragte für Gleichstellung, Antidiskriminierung und Diversität (soweit nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben) oSeparate Stabsstellen für „Nachhaltigkeit" und „Klimaschutz" (Überschneidung mit Umweltamt) oRedundante Koordinierungsstellen (z. B. Integration, Senioren, Jugend) Die freiwerdenden Mittel werden prioritär für innere Sicherheit, Drogenbekämpfung und Unterstützung einheimischer bedürftiger Bürger verwendet.
Angesichts des geplanten Haushaltsdefizits von rund 450 Mio. € für 2026 muss die Verwaltung konsequent verschlankt werden. Viele Beauftragte und Stabsstellen erzeugen vor allem Berichte, Sitzungen und Parallelstrukturen, liefern aber wenig messbaren Nutzen für die Bürger. Eine schlanke Verwaltung setzt Prioritäten statt ideologischer Doppelstrukturen zu pflegen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf möge beschließen: 1.Das Amt für Migration und Integration wird bis Ende 2027 auf die gesetzlich zwingenden Kernaufgaben (rechtliche Verfahren, Rückführungen, Asylverfahren) reduziert. 2.Die frei werdenden personellen und finanziellen Ressourcen werden umgeschichtet zugunsten von Maßnahmen für die einheimische Bevölkerung (Sicherheit, Drogenprävention, Unterstützung Düsseldorfer Familien und Senioren).
Das Amt hat sich zu stark auf Zuwanderung und Integrationsförderung fokussiert, während drängende Probleme wie die Crack-Szene, Obdachlosigkeit und die Überlastung von Schulen und Kitas in den Wohnvierteln unzureichend bearbeitet werden. In Zeiten knapper Kassen muss die Verwaltung wieder den Schwerpunkt auf die Kerninteressen der Düsseldorfer Bürger legen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In Zeiten knapper Kassen und eines hohen Haushaltsdefizits muss sich die Stadt auf das Wesentliche konzentrieren. Symbolpolitik und Parallelstrukturen belasten den Haushalt, ohne spürbaren Nutzen für die Bürger zu bringen. Die frei werdenden Mittel sollen priorisiert für Sicherheit, Sauberkeit und Unterstützung bedürftiger Bürger.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 24.09.2026 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.
Die bestehende Radwegeführung durch die Schadowstraße wird aufgehoben. Die Schadowstraße wird im betreffenden Abschnitt wieder als reine Fußgängerzone ausgewiesen. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative, sichere und leistungsfähige Radverkehrsführungen im umliegenden Straßennetz auszuweisen und entsprechend auszuschildern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 24.09.2026 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.
Für den oberirdisch geführten Straßenbahnabschnitt in der Hofgarten- Passage zwischen Dreischeibenhaus, Kö-Bogen und der Schadowstraße wird ein verbindliches, deutlich reduziertes Tempolimit für Straßenbahnen von 10 km/h festgesetzt. Im besonders unübersichtlichen Bereich der Tunnelzufahrten aus Richtung Fischerinsel, insbesondere nahe des Übergangs am Runden Weiher, wird zusätzlich ein verpflichtendes akustisches Warnsignal bei Ein- und Ausfahrt angeordnet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 24.09.2026 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.
Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt, den eingelagerten Musikpavillon des ehemaligen Heinrich-Heine-Platzes wieder an prominenter Stelle innerhalb des Stadtgebietes Düsseldorf für die Öffentlichkeit zugänglich, aufzustellen. Über die Vorschläge der Platzierung, wie zum Beispiel im Nordpark oder am Schloss Jägerhof werden die Düsseldorfer Bürger und Bürgerinnen in einem Beteiligungsverfahren informiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, den „Kriterienkatalog zur Reduzierung und Synchronisierung der verkaufsoffenen Sonntage in Düsseldorf" mit sofortiger Wirkung wie folgt zu ändern: Der Abschnitt „Zusätzliche Kriterien der Landeshauptstadt Düsseldorf" (Ziffern 1 bis 6, einschließlich der zugehörigen Erläuterungen) wird ersatzlos gestrichen. Für die Genehmigung verkaufsoffener Sonntage durch ordnungsbehördliche Verordnung gelten künftig ausschließlich die gesetzlichen Vorgaben des § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG) Die Verwaltung wird beauftragt, künftige Anträge des Handelsverbandes bzw. der Werbegemeinschaften auf dieser Grundlage zu prüfen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Die Sonntagsruhe ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Der Landesgesetzgeber hat mit § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG) einen abschließend austarierten Rahmen geschaffen, der dem verfassungsrechtlich gebotenen Sonntagsschutz bereits umfassend Rechnung trägt: maximal acht verkaufsoffene Sonntage pro Jahr und Verkaufsstelle, eine Höchstdauer von fünf Stunden nicht vor 13:00 Uhr, eine Deckelung auf 16 betroffene Kalendertage im Stadtgebiet sowie die Bindung an einen der im Gesetz genannten Sachgründe. Zusätzlich unterliegt jede einzelne Freigabe der strengen Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte, die für jeden einzelnen Termin einen konkreten Veranstaltungsbezug, eine belastbare Besucherprognose und eine enge räumliche Begrenzung verlangen. Der im Jahr 2012 eingeführte städtische Kriterienkatalog (siehe unter OVA/127/2025) geht in mehreren Punkten deutlich über diese gesetzlichen und gerichtlichen Anforderungen hinaus und schränkt den unternehmerischen Handlungsspielraum des Einzelhandels sowie den Gestaltungsspielraum des Rates ohne rechtliche Notwendigkeit weiter ein: Die Begrenzung auf zwölf statt der gesetzlich zulässigen 16 Kalendertage sowie auf zwei statt vier Freigaben pro Stadtteil verhindert Ladenöffnungen, die der Landesgesetzgeber ausdrücklich vorgesehen hat. Die Beschränkung auf höchstens zwei Adventssonntage und der grundsätzliche Ausschluss neuer Anlässe („Öffnungsklausel") nehmen dem Rat die Möglichkeit, im Einzelfall flexibel auf neue, für die Stadtteile bedeutsame Veranstaltungen zu reagieren - obwohl jede Einzelfreigabe ohnehin gerichtlich überprüfbar bleibt. Die zusätzliche Bindung an „äußerst besucherstarke Leitmessen" bei gesamtstädtischen Freigaben schränkt die Handlungsfähigkeit der Stadt im Standortwettbewerb mit anderen Messestädten unnötig ein. Der Ausschluss des Reformationstages ist eine politische Zusatzentscheidung, die über die in § 6 LÖG genannten Feiertage hinausgeht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf fordert gemäß § 81 Abs. 4 GO NRW die Kämmerin auf, mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre und eine Nachtragssatzung für das laufende Haushaltsjahr 2026 zu erlassen. 1.Die Inanspruchnahme der im Haushaltsplan 2026 enthaltenen Ermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen ist grundsätzlich zu sperren, soweit und solange dies zur Gegensteuerung gegen die absehbare erhebliche Verschlechterung des Jahresergebnisses und zur Sicherung der Liquidität erforderlich ist. 2.Von der Haushaltssperre ausgenommen sind insbesondere: - gesetzlich verpflichtende Leistungen, - bereits rechtswirksam eingegangene vertragliche Verpflichtungen, - Ausgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, - Leistungen der sozialen Daseinsvorsorge, soweit eine Zurückstellung rechtlich oder tatsächlich nicht möglich ist, - Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung zwingend erforderlich sind. 3.Neue freiwillige Leistungen, neue Projekte sowie nicht zwingend erforderliche Investitions- und Beschaffungsmaßnahmen dürfen bis zu einer erneuten Entscheidung über ihre Freigabe grundsätzlich nicht begonnen bzw. beauftragt werden. 4.Der Verwaltung wird aufgefordert, dem Haupt- und Finanzausschuss in jeder Sitzung über die gesperrten und freigegebenen Mittel sowie die Auswirkungen auf das Jahresergebnis 2026 zu berichten. 5.Die Haushaltssperre gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026. Eine Aufhebung oder Lockerung einzelner Sperren erfolgt nur, wenn die haushaltswirtschaftliche Entwicklung dies zulässt und die entsprechenden Mittel nachweislich benötigt werden.
Der Controllingbericht zur haushalts- und personalwirtschaftlichen Lage der Landeshauptstadt Düsseldorf zum 30.06.2026 zeigt eine erhebliche Verschlechterung der Haushaltslage. Er prognostiziert einen Jahresfehlbetrag von 472,9 Mio. Euro und damit eine Verschlechterung gegenüber der Planung um 82,5 Mio. Euro. Nach der aktuellen Prognose reicht die Ausgleichsrücklage nicht aus, um den erwarteten Fehlbetrag 2026 vollständig auszugleichen. Nach Auskunft der Kämmerin lässt auch Q3 bislang keine Trendwende erkennen. Darüber hinaus bestehen erhebliche Risiken für die weitere Haushaltsentwicklung. Mit dem Instrument zur Steuerung der laufenden Haushaltswirtschaft kann die Stadt kurzfristig auf eine Verschlechterung ihrer Finanzlage reagieren und die Bewirtschaftung eines bereits beschlossenen Haushalts anpassen. Mit der Haushaltssperre werden die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel nicht aufgehoben. Ihre Inanspruchnahme wird jedoch eingeschränkt: Neue Ausgaben können im Regelfall nur noch nach Einzelfallprüfung geleistet werden. Gesetzliche Verpflichtungen wie etwa im Bereich der Transferleistungen und andere zwingend notwendige Ausgaben bleiben davon unberührt. Ziel der Haushaltssperre ist es, kurzfristig gegenzusteuern, um den finanziellen Belastungen so schnell und so weit wie möglich entgegenzuwirken. Sie ist das geeignete Instrument, um kurzfristig zusätzliche Ausgaben zu begrenzen, Prioritäten zu setzen und die Einhaltung der Haushaltsziele sicherzustellen. Sie sichert kurzfristig Handlungsspielräume und schafft die Zeit, die für die Erarbeitung strukturell wirksamer Konsolidierungsmaßnahmen benötigt wird. Sie soll dabei ausdrücklich nicht zu Lasten gesetzlicher Pflichtaufgaben oder der unabweisbaren Daseinsvorsorge gehen. Vielmehr geht es darum, angesichts der angespannten Finanzlage freiwillige und aufschiebbare Ausgaben konsequent auf den Prüfstand zu stellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
A) Sachverhalt Der Abschnitt der Kaiserswerther Straße zwischen Reeser Platz und Freiligrathplatz hat ein denkmalgeschütztes, historisches Kopfsteinpflaster. An vielen Stellen ist das Pflaster - teilweise bis zu 8 cm - abgesackt (siehe beigefügte Bilder). Dadurch ist die Fahrbahn sehr uneben und die Oberfläche zudem bei Regen sehr rutschig geworden. Insbesondere für Motorrad- und E-Scooter-Fahrer ist hier bereits eine große Sturz- und Rutschgefahr erwachsen, welche durch eine weitere Verschlechterung des Straßenzustandes beständig weiter zunimmt. Fahrer, die heute über diesen Straßenabschnitt fahren, fühlen sich durch Lärm und Gerüttel in die 1950er Jahre zurückversetzt. Unter diesem Lärm leiden die Anwohner jedoch dauerhaft. Und obwohl das Tempolimit auf 30 km/h gesenkt wurde, hilft dies tatsächlich nur sehr wenig. Es verlangsamt zwar zunächst mögliche Unfälle, stoppt aber nicht das weitere Absacken der Straße und den Lärm. Im Endeffekt ist es nur eine verkehrspolitische Kosmetik. B) Problemlage Das ist zu erwarten, wenn nichts getan wird und das Pflaster weiter absackt: Erhöhtes Unfallrisiko, insbesondere für Zweiradfahrer (Motorräder, E-Scooter, Fahrräder): Bei Nässe wird das ohnehin unebene und teilweise abgesackte Kopfsteinpflaster stark rutschig. Ausweich- oder Bremsmanöver können dadurch erschwert oder unkontrollierbar werden. Zusätzlich besteht die Gefahr von Fahrzeugschäden (Reifen, Fahrwerk, Aufhängung) durch die tiefen Absackungen, herausstehenden oder fehlende Steine. Bei weiterem Absacken des Pflasters steigen sowohl das Rutschrisiko als auch die Reparaturkosten an. Wichtig: Die Kaiserswerther Straße ist eine wesentliche Zufahrt zur Messe Düsseldorf. Als Messestadt leidet das Image der Stadt, wenn Gäste, Aussteller und internationale Besucher über dieses schlechte, laute und gefährliche Pflaster fahren müssen. Der Zustand der Straße ist also nicht nur ein Problem für Anwohner und die Sicherheit. Er schadet auch dem Ansehen und der Standortqualität von Düsseldorf. Möglicherweise steht bei weiterer Verschlechterung sogar eine Sperrung von Straßenabschnitten an, will die Stadt ihrer Verkehrssicherungspflicht genügen. C) Lösungsvorschläge Für das Kopfsteinpflaster besteht Denkmalschutz.
25 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.