Antrag AfD Aktenzeichen RAT/482/2026

AfD will Radweg in Schadowstraße abschaffen und Fußgängerzone wieder einrichten

Amtlicher Titel: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Aufhebung der Radwegeführung in der Schadowstraße und Wiederherstellung einer reinen Fußgängerzone

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 26. August 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die AfD‑Fraktion beantragt, den bestehenden Radweg in der Schadowstraße abzuschaffen und den betroffenen Abschnitt wieder als reine Fußgängerzone auszuweisen. Gleichzeitig soll die Verwaltung sichere Ersatzradwege im umliegenden Straßennetz planen und beschildern. Der Antrag begründet sich mit häufigen Unfällen und Konflikten zwischen Radfahrern und Fußgängern, zuletzt einem schweren Unfall mit einem Kind.

Warum wichtig

Für Fußgänger, insbesondere Kinder, Senioren und mobilitätseingeschränfte Personen, wird die Gefahr von Kollisionen reduziert; Radfahrer müssen jedoch Umwege in Kauf nehmen.

Die Details

  • Antrag: Aufhebung des Radwegs in der Schadowstraße und Wiedereinrichtung einer reinen Fußgängerzone.
  • Ziel: Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger in einem stark frequentierten Einkaufsbereich.
  • Begründung: Wiederholte Unfälle und ein schwerer Vorfall mit einem Kind zeigen Konfliktpotenzial zwischen Rad- und Fußverkehr.
  • Auftrag an Verwaltung: Alternative, sichere und leistungsfähige Radverkehrsführungen im umliegenden Straßennetz ausweisen und beschildern.
  • Umsetzung: Zeitnahe Realisierung unter Berücksichtigung der Unfallstatistik und polizeilichen Lagebewertung.

Einordnung

Der Vorschlag ändert die Verkehrsführung einer der meistfrequentierten Einkaufsstraßen der Düsseldorfer Innenstadt. Fußgänger erhalten einen reinen, sichereren Raum, während Radfahrer auf Nebenstraßen umgeleitet werden – das betrifft Anwohner, Einzelhändler und Pendler.

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am
  • 24.09.2026 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.
Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Antrag als Text anzeigen
RAT/482/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 25.08.2026 An den Vorsitzenden des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller Betrifft: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Aufhebung der Radwegeführung in der Schadowstraße und Wiederherstellung einer reinen Fußgängerzone Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 24.09.2026 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen. Antrag: Die bestehende Radwegeführung durch die Schadowstraße wird aufgehoben. Die Schadowstraße wird im betreffenden Abschnitt wieder als reine Fußgängerzone ausgewiesen. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative, sichere und leistungsfähige Radverkehrsführungen im umliegenden Straßennetz auszuweisen und entsprechend auszuschildern. Die Maßnahme ist unter Berücksichtigung der Unfallstatistik sowie der polizeilichen Lagebewertung zeitnah umzusetzen Begründung: Die Schadowstraße ist eine der meistfrequentierten Einkaufsstraßen der Düsseldorfer Innenstadt. Sie wird - abgesehen vom markierten Radweg - nahezu ausschließlich von Fußgängern genutzt. Die hohe Aufenthalts- und Passantenfrequenz führt zu einer besonderen Schutzbedürftigkeit dieses Straßenraumes. Seit Einrichtung des Radweges kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen Radfahrern und zu Fußgängern. Nach Angaben der Polizei Düsseldorf wurden in den vergangenen Jahren wiederholt Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrern und Fußgängern im Bereich der Schadowstraße registriert. Die polizeiliche Verkehrsunfallstatistik von 2024 weist für Düsseldorf insgesamt aus, dass die Zahl der Unfälle mit Personenschaden unter Beteiligung von Fahrrädern in innerstädtischen Lagen weiterhin auf hohem Niveau liegt.1 Ein besonders gravierender Vorfall ereignete sich auf Höhe des ehemaligen Karstadt-Gebäudes, bei dem ein Kind durch eine Kollision mit einem Radfahrer schwer verletzt wurde.2 In Reaktion darauf wurden größere Blumenkübel zur optischen und räumlichen Trennung von Geh- und Radbereich aufgestellt. Diese Maßnahme hat jedoch nach übereinstimmenden Beobachtungen von Gewerbetreibenden und Passanten nicht zu einer grundlegenden Entschärfung der Konfliktlage geführt. Fußgängerzonen dienen gemäß § 45 Abs. 1c StVO in erster Linie der Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs. In hochfrequentierten Einkaufsbereichen besteht eine erhöhte Gefahr, da viele Kunden - darunter Kinder, ältere Menschen sowie mobilitätseingeschränkte Personen - nicht mit schnellfahrenden Radfahrern rechnen. Studien zur Verkehrssicherheit in Mischverkehrsbereichen zeigen, dass insbesondere bei hohen Fußgängerfrequenzen und fehlender baulicher Trennung das Konflikt- und Unfallrisiko signifikant steigt (vgl. u. a. Erkenntnisse der Bundesanstalt für Straßenwesen zu Verkehrssicherheit in innerörtlichen Geschäftsstraßen). Angesichts der dokumentierten Unfalllage, der strukturellen Nutzung als Einkaufs- und Aufenthaltsraum sowie der besonderen Schutzbedürftigkeit der dort verkehrenden Personen ist die Aufhebung des Radweges sachlich geboten. Der Radverkehr wird auch trotz dieser einschränkenden Maßnahme weiterhin ein integraler Bestandteil kommunaler Verkehrspolitik bleiben, der jedoch nicht zulasten der Verkehrssicherheit in hochfrequentierten Fußgängerbereichen erfolgen darf. Eine Verlagerung des Radverkehrs auf umliegende, hierfür besser geeignete Straßenzüge ist daher vorzusehen. Mit freundlichen GrüßenFür die Richtigkeit: Elmar Salinger Thomas Krabbe AfD-Fraktion Düsseldorf 1 https://duesseldorf.polizei.nrw/sites/default/files/2025-03/jahresbericht-2024- onlineversion.pdf 2 https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/blaulicht/duesseldorf-stadtmitte- vierjaehrige-nach-unfall-mit-radfahrer-schwer-verletzt_aid-72107725 Seite 2 Seite 3

KI-gestützt aufbereitet am 16. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/482/2026