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Title: 00488815.pdf
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Published Time: Tue, 28 Nov 2023 10:30:42 GMT
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Markdown Content:
RAT/248/2023
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 05.06.2023
An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller
Sitzung des Rates am 15. Juni 2023
Betrifft:
Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Qualität sichern
– Sofortmaßnahme Anpassung Honorarrahmen für Bildungsangebote in der OGS im
Schuljahr 2023/24
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Keller,
seit dem Jahr 2003 gilt für die V ergütung von Bildungsangeboten in der schulischen
Ganztagsbetreuung ein Honorarrahmen. Die Höhe der Honorarsätze wurde seitdem
nicht angepasst (Ausnahme: einmalige Anhebung des Honorarsatzes für vom
Kulturamt empfohlene Künstlerinnen und Künstler sowie für Musikerinnen und
Musiker der Clara -Schumann -Musikschule im Jahr 2010 auf 28,00
Euro/Projekteinheit).
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der
Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen.
Antrag:
Der Rat der Landesh auptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung,
1. den Honorarrahmen für die Bildungsanbieterinnen und -anbieter in der OGS für
das Schuljahr 2023/24 je Projekteinheit (UE) à 45 Minuten haushaltsneutral aus
vorhandenen Restmitteln (Kostenstelle: 2124203, Kon to: 52910500) wie folgt
anzupassen: Seite 2
Anbieterinnen und Anbieter mit einem Fachhochschul -, Hochschul - oder
Berufsabschluss, qualifiziert nach Düsseldorfer Modell, erhalten ein
Regelhonorar von 35,00 Euro je Projekteinheit (UE).
Anbieterinnen und Anbieter mit einem Fachhochschul - oder
Hochschulabschluss erhalten ein Regelhonorar von 30,00 Euro je
Projekteinheit (UE).
Anbieterinnen und Anbieter mit einem Berufsabschluss erhalten ein
Regelhonorar von 25,00 Euro je Projekteinheit (UE).
Anbieterinnen und Anbieter ohne Berufsabschluss sowie Studierende,
qualifiziert nach Düsseldorfer Modell, erhalten ein Regelhonorar von 20,00
Euro je Projekteinheit (UE).
Anbieterinnen und Anbieter ohne Berufsabschluss sowie Studierende erhalten
ein Regelhonorar von 15,00 E uro je Projekteinheit (UE).
2. das bestehende kostenfreie Weiterbildungsangebot (Qualifizierung nach
Düsseldorfer Modell) kurzfristig auf alle – an Grundschulen im Offenen
Ganztag bzw. in Kindertageseinrichtungen – tätigen Personen auszuweiten.
3. ein Konzept zur OGS -Qualitätssicherung von den zuständigen Akteurinnen und
Akteuren 1 zu erstellen, einen Honorarrahmen für die Schuljahre 2024/25 ff.
erarbeiten, beides in den zuständigen Fachausschüssen (Schule, Jugendhilfe,
Kultur und Sport) vorberaten und im Rat be schließen zu lassen.
Begründung
Mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige Bildungsförderung und Betreuung im
Primarbereich zu unterstützen, wurde zum Schuljahr 2003/04 die OGS in der
Landeshauptstadt eingeführt. „Bildung soll wieder als ganzheitlich er Prozess
verstanden werden und nicht in schulisches Lernen auf der einen und bloße
Betreuung auf der anderen Seite aufgespalten werden.“ (Beschlussvorlage
01/128/03 im RAT am 26.06.2003). „Die individuelle ganzheitliche Bildung von
Kindern, die Entwicklu ng ihrer Persönlichkeit, der Selbst - und Sozialkompetenzen,
ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb sollen systematisch
gestärkt werden.“ 2
Eine Maßnahme zur Sicherung dieses ganzheitlichen Prozesses ist seit 2003 das
> 1U. a. Amt für Schule und Bildung, Amt für Soziales und Jugend, Sportamt, Kulturamt,
> Medienzentrum für die Landeshauptstadt Düsseldorf/LVR -Zentrum für Medien und Bildung, Clara -
> Schumann -Musikschule, Stadtsportbund, Bädergesellschaft, Düsseldorfer Unternehmerscha ft.
> 2Die Offene Ganztagsschule in Düsseldorf. Eine Evaluation aus verschiedenen Perspektiven nach
> 12 Jahren, Landeshauptstadt Düsseldorf, o. J., S. 8. Seite 3
Engagement v on ausgewiesenen Expertinnen und Experten auf den Gebieten der
Kunst, der Musik, des Tanzes, der Kultur, des Sports und anderer Bereiche, die unter
dem Begriff „Bildungsanbieter“ auf Honorarbasis in der OGS tätig sind. „Die
außerunterrichtlichen Angebote der OGS sollten zu einem attraktiven, qualitativ
hochwertigen und umfassenden örtlichen Bildungs -, Erziehungs - und
Betreuungsangebot führen […].“ 3
CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine angemessene Vergütung
von Honorarkräften in der OGS ein, die in erheblichem Umfang zur Sicherung der
Qualität beitragen. Dadurch wollen wir gewährleisten, dass geeignete
Bildungsanbieterinnen und Bildungsanbieter für eine Tätigkeit in der OGS gewonnen
bzw. dauerhaft gebunden werden können. Daher halten wir es fü r überfällig, deren
Honorare als Sofortmaßnahme zum Schuljahr 2023/24 zu anzupassen. Zudem
beauftragen wir die Verwaltung, zusammen mit allen beteiligten Stellen – auch mit
Blick auf den kommenden Rechtsanspruch – ein qualitätssicherndes Bildungs - und
Betr euungskonzept zu erarbeiten und dabei auch einen neuen Honorarrahmen zu
entwickeln.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Tups Angela Hebeler Norbert Czerwinski