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RAT/429/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 28.11.2025
An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Stephan Keller
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am
11.12.2025
Betrifft:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE: Keine Unterstützung der Stadt Düsseldorf für
Abschiebungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur Sitzung des Stadtrates am 11. Dezember 2025 stellt Die Linke. Ratsfraktion
Düsseldorf folgenden Antrag:
Der Besetzungsprozess für die Stelle eine:r Mitarbeiter:in für Außendienst-
und Haftangelegenheiten im Allgemeinen Rückkehrmanagement der
Kommunalen Ausländerbehörde wird gestoppt.
Die Stelle wird aus dem Stellenplan gestrichen.
Begründung:
Ohne politische Debatte hat die Stadt Düsseldorf offenbar schon vor eineinhalb
Jahren die Stelle eine:r Mitarbeiter:in für Außendienst- und Haftangelegenheiten im
Allgemeinen Rückkehrmanagement der Kommunalen Ausländerbehörde eingerichtet.
Die Ausschreibung der Stelle in diesem Jahr bewog Die Linke Ratsfraktion, in der
Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 25.11.2025 nach den
rechtlichen Rahmenbedingungen der Stelle anzufragen.
Die Antwort der Beigeordneten Koch konnte Bedenken der Linken nicht ausräumen.
Die/der städtische Mitarbeiter:in soll auf Weisung von Vorgesetzten bei Festnahmen
und Abschiebungen mitwirken und es wurde behauptet, dass die/der Mitarbeiter:in
„ keine eigenen aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen zur Einleitung
freiheitsbeschränkender bzw. freiheitsentziehender Maßnahmen " träfen.
Zugleich besagt die Antwort der Beigeordneten aber: „ die Mitarbeitenden der
Ausländerbehörde treffen hierbei nur in einem engen Spielraum vorläufige
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Quelle: https://dejure.org/gesetze/AufenthG/62.html
Entscheidungen bis zur richterlichen Anordnung im Sinne des § 62 Absatz 5
Aufenthaltsgesetz " .
Dieser „ enge Spielraum " des Aufenthaltsgesetzes beinhaltet, dass die
Mitarbeitenden der Ausländerbehörde auch „ vorläufige Entscheidungen bis zur
richterlichen Anordnung im Sinne des § 62 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz" treffen.
Dies umfasst die Festnahme von Ausländer:innen ohne richterliche Anordnung, wenn
„ die richterliche Entscheidung ( ... ) nicht vorher eingeholt werden kann und der
begründete Verdacht vorliegt, dass sich der Ausländer der Anordnung der
Sicherungshaft entziehen will " . 1
Die Stelle ist demnach mit der Kompetenz ausgestattet, schwerste
Grundrechtseingriffe bis zum Freiheitsentzug nach eigenem oder dem Ermessen von
Vorgesetzten im Städtischen Dienst vorzunehmen.
Als Qualifikation für diese Tätigkeit ist laut Stellenausschreibung eine Ausbildung im
mittleren Verwaltungsdienst - oder „ eine vergleichbare Qualifikation im Bereich
öffentliche Sicherheit, Verwaltung oder Ordnung " ausreichend. Lediglich ein
Verwaltungslehrgang erfolgt als weitere Qualifikation nach der Einstellung.
Dies in Kombination mit weitgehenden Kompetenzen, gepaart mit einer Tätigkeit in
einem hochsensiblen Arbeitsbereich, erhöht nach Einschätzung der Linken das Risiko
für Fehlentscheidungen bei Grundrechtseingriffen; mit teils nicht reparablen Folgen.
Nach Kenntnisstand der Linken Ratsfraktion ist die Landeshauptstadt Düsseldorf
nicht verpflichtet, polizeiliche Aufgaben im Bereich Abschiebungen zu unterstützen.
Daher beantragt Die Linke, diese Stelle aus dem Stellenplan zu streichen. Dies wäre
ein politisches Zeichen an die geflüchteten Menschen in der Stadt, dass die
Landeshauptstadt Düsseldorf sie mit Blick auf eine mögliche Bleibeperspektive
behandelt und nicht mit dem Ziel der Absschiebung.
Freundliche Grüße
Chris J. Demmer Nicole Müller
F.d.R. Sönke Voigt