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RAT/029/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 26.01.2026
An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Stephan Keller
Antrag der Ratsfraktionen SPD/Volt und DIE LINKE zur Sitzung des Rates
am 11.02.2026
Betrifft:
Antrag der Ratsfraktionen DIE LINKE und SPD/Volt: Kein Raum für die Relativierung
des Nationalsozialismus
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur Sitzung des Stadtrates am 11. Februar 2026 stellen die Ratsfraktionen SPD/Volt
und Die Linke folgenden Antrag:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, umgehend ein Hausverbot für Björn
Höcke, MdL Thüringen, für alle Räumlichkeiten in Besitz oder Anmietung der
Landeshauptstadt Düsseldorf zu erlassen.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, den Düsseldorfer Kreisverband der
AfD darauf hinzuweisen, dass Veranstaltungen mit Herrn Höcke in
Räumlichkeiten der LHD infolge dieses Hausverbotes nicht mehr
durchführbar und daher abzusagen sind.
Erfolgt die Absage der Veranstaltung durch die AfD nicht, wird der
bestehende Mietvertrag der LHD mit der AfD für eine Veranstaltung mit
Herrn Höcke im Kulturhaus Süd einseitig gekündigt.
Begründung:
Der thüringische AfD-Politiker und Landtagsabgeordnete Björn Höcke wird wegen
seiner Standpunkte und Aktivitäten von Sozialwissenschaftler:innen,
Geschichtswissenschaftler:innen und auch dem Bundesamt für Verfassungsschutz
(BfV) einhellig als rechtsextrem eingestuft.1 Er ist vor allem durch seine
1 Alexander Häusler, Rainer Roeser: Zwischen Euro-Kritik und rechtem Populismus.
Merkmale des Rechtsrucks in der AfD. In: Andreas Zick, Beate Küpper: Wut, Verachtung,
Abwertung. Rechtspopulismus in Deutschland. Hrsg. für die Friedrich-Ebert-Stiftung von
Ralf Melzer und Dietmar Molthagen, Dietz, Bonn 2015, ISBN 3-8012-0478-2, S.
124-145, Zitate S. 125 und 137.
geschichtsrevisionistischen und relativierenden Äußerungen zum Nationalsozialismus
auffällig geworden.
Von seiner Haltung zum Nationalsozialismus zeugt auch seine Nähe zur Partei
NPD/Heimat. Höckes Autorenschaft von Artikeln in einer NPD-Zeitschrift unter
Pseudonym wird vom BfV als „nahezu unbestreitbar" beurteilt.2 Regelmäßige
Kontakte Höckes zum NPD/Heimat-Vorstandsmitglied Thorsten Heise sind bezeugt.3
Die bekanntesten Beispiele von Höckes fortlaufenden Versuchen, die
Menschheitsverbrechen des Nationalsozialismus zu relativieren, waren die
Bezeichnung der deutschen Erinnerungskultur als „dämlicher Bewältigungspolitik"
und des Berliner Holocaust-Mahnmals in Berlin als „Denkmal der Schande".4
Aus dem breiten Spektrum von NS-nahen Äußerungen und Positionen Höckes hat der
Gebrauch einer verbotenen Losung der Sturmabteilung der NSDAP zweimal zur
rechtskräftigen Verurteilung Höckes geführt.5 Ein Unrechtsbewusstsein ist bei Höcke
nicht vorhanden; vielmehr hat Höckes Provokation zur Verwendung der NSDAP-
Losung durch andere AfDler geführt.6 Im Januar 2025 beantragte Höcke dann auf
einem Bundesparteitag der AfD sogar, eine Abschaffung der politischen
Straftatbestände der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen
verfassungswidriger und terroristischer Organisationen in das AfD-Wahlprogramm
aufzunehmen.7
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat im März 2019 den Beschluss „Städtische Räume
sind kein Ort für Hetze" (Vorlage 01/ 80/2019) gefasst, um die Propagierung
menschenverachtender Inhalte in den Räumen der multikulturellen Landeshauptstadt
zu verhindern. Das fehlende Unrechtsbewusstsein Höckes angesichts seiner zweiten
Verurteilung und sein Antrag an den AfD-Bundesparteitag vom Januar 2025 lassen
uns schließen, dass eine Wiederholung verbotener Nazi-Losungen von ihm zu
erwarten ist, wenn er sich davon einen Effekt verspricht. Eine Bühne für diesen
Effekt sollte die Stadt Düsseldorf ihm nicht bieten. Die Einladung an Björn Höcke
durch die AfD Düsseldorf betrachten wir als einen Fall, auf den der Beschluss des
Rates „Städtische Räume sind kein Ort für Hetze" eindeutig zur Anwendung kommen
muss.
Die Ratsfraktionen SPD-Volt und Die Linke beantragen deshalb, Björn Höcke ein
Hausverbot für alle Räumlichkeiten der LHD zu erteilen und die Düsseldorfer AfD
aufzufordern, ihre Veranstaltung mit Björn Höcke abzusagen. Wenn die AfD dem
nicht nachkommt, sollte der Mietvertrag von Seiten der Stadt gekündigt werden.
Freundliche Grüße
Sabrina Proschmann Sigrid Lehmann Chris J. Demmer
2 https://netzpolitik.org/2019/wir-veroeffentlichen-das-verfassungsschutz-gutachten-zur-
afd/#2019-01-15_BfV-AfD-Gutachten_C-III-7.2
3 https://www.zeit.de/2018/38/bjoern-hoecke-afd-neonazi-freundschaft-
rechtsextremismus/komplettansicht
4 https://www.tagesspiegel.de/politik/der-totale-hocke-4912966.html
5
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025168.ht
ml?nn=10690868
6 https://www.n-tv.de/politik/Der-Machtplan-der-Alice-Weidel-article25483554.html
7 https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/hoecke-afd-parteitag-volksverhetzung-
antrag100.html
Seite 2
F.d.R. Sönke Voigt
Seite 3