Errichtung von Fahrradabstellanlagen an den Eingängen des Nordfriedhofs - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Verwaltung wird gebeten, am Nordfriedhof in direkter Nähe zum Haupteingang mindestens fünf Fahrradbügel und an den Nebeneingängen jeweils mindestens zwei Fahrradbügel zu installieren.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Besucher:innen des Nordfriedhofs, welche mit dem Fahrrad anreisen, sollen die Möglichkeit haben, die Räder an den jeweiligen Eingängen sicher abstellen zu können.
Inzwischen darf man den Friedhof mit einem an der Hand geführten Fahrrad betreten. Wenn man jedoch einer Beerdigung beiwohnen oder den Friedhof für einen Spaziergang nutzen möchte, ist man darauf angewies en, das Fahrrad abzustellen. Die vorhandenen Bügel am Haupteingang befinden sich jenseits des Parkplatzes und sind vom Eingang aus kaum wahrzunehmen, an den Nebeneingängen sind keine sicheren Abstellmöglichkeiten vorhanden.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
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Beratungsweg
Bezirksvertretung 1
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Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.
- Diese Vorlage wird im amtlichen Titel genannt
Errichtung von Fahrradabstellanlagen an den Eingängen des Nordfriedhofs; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 06.12.2024; BV1/258/2024
BV1/235/2026Beleg der Verknüpfung
Amtlicher Titel: Errichtung von Fahrradabstellanlagen an den Eingängen des Nordfriedhofs; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 06.12.2024; BV1/258/2024
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/258/2024