Errichtung von Fahrradabstellanlagen an den Eingängen des Nordfriedhofs; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 06.12.2024; BV1/258/2024
Worum es geht
Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.
Aus „Sachdarstellung“
Die Bezirksvertretung 1 hat die Verwaltung gebeten, am Nordfriedhof in direkter Nähe zum Haupteingang mindestens fünf Fahrradbügel und an den Nebeneingängen jeweils mindestens zwei Fahrradbügel zu installieren.
Stellungnahme der Verwaltung: Gemäß den Regelungen der Satzung für die Friedhöfe und für die Feuerbestattungsanlage der Landeshauptstadt Düsseldorf ist das Mitführen von Fahrrädern auf den Friedhöfen nicht verboten. Fahrräder werden insbesondere von ältere Menschen mitgeführt, um Materialien für die Grabpflege auf dem Friedhof zu transportieren. Lediglich das Fahren ist untersagt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. Januar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Bezirksvertretung 1
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/006/2025