Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV1/006/2025

Errichtung von Fahrradabstellanlagen an den Eingängen des Nordfriedhofs; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 06.12.2024; BV1/258/2024

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Berty-Albrecht-Park 4 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 6. Januar 2025veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Die Bezirksvertretung 1 hat die Verwaltung gebeten, am Nordfriedhof in direkter Nähe zum Haupteingang mindestens fünf Fahrradbügel und an den Nebeneingängen jeweils mindestens zwei Fahrradbügel zu installieren.

Stellungnahme der Verwaltung: Gemäß den Regelungen der Satzung für die Friedhöfe und für die Feuerbestattungsanlage der Landeshauptstadt Düsseldorf ist das Mitführen von Fahrrädern auf den Friedhöfen nicht verboten. Fahrräder werden insbesondere von ältere Menschen mitgeführt, um Materialien für die Grabpflege auf dem Friedhof zu transportieren. Lediglich das Fahren ist untersagt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. Januar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV1/006/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Errichtung von Fahrradabstellanlagen an den Eingängen des Nordfriedhofs; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 06.12.2024; BV1/258/2024 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 24.01.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 hat die Verwaltung gebeten, am Nordfriedhof in direkter Nähe zum Haupteingang mindestens fünf Fahrradbügel und an den Nebeneingängen jeweils mindestens zwei Fahrradbügel zu installieren. Stellungnahme der Verwaltung: Gemäß den Regelungen der Satzung für die Friedhöfe und für die Feuerbestattungsanlage der Landeshauptstadt Düsseldorf ist das Mitführen von Fahrrädern auf den Friedhöfen nicht verboten. Fahrräder werden insbesondere von ältere Menschen mitgeführt, um Materialien für die Grabpflege auf dem Friedhof zu transportieren. Lediglich das Fahren ist untersagt. Die teilweise an Eingängen vorhandenen Fahrradabstellungen entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen an Quantität und Qualität. Vor diesem Hintergrund erarbeitet die Verwaltung derzeit ein Konzept für a lle kommunalen Friedhöfe, mit dem Ziel, in Eingangsnähe Fahrradabstellanlagen anzubieten. In diesem Zusammenhang wird auch die Finanzierung geprüft. Anschließend ist geplant, die Friedhöfe sukzessiv mit Fahrradbügeln auszustatten.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/006/2025