Antrag Aktenzeichen BV10/212/2025

Kreuzungssituationen in Hellerhof-Ost - Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN -

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Güstrower Straße 3 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 19. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der Straßenabschnitt der Dresdener Straße zwischen den Einmündungen der Heiligenstädter Straße und der Wernigeroder Straße in die Dresdener Straße ein „verkehrsberuhigter Bereich" eingerichtet werden kann.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Bei den beiden im Prüfantrag genannten Kreuzungen liegt jeweils eine unklare Vorfahrt-Situation vor. Die Verwaltung hat offenbar versucht, diese durch das Aufstellen von „Vorfahrt"- und „Vorfahrt gewähren"-Schildern zu klären. Dennoch kommt es an beiden Kreuzungen zu Zweifeln der Verkehrsteilnehmer, wer vorfahrtberechtigt ist. So steht etwa auf der Dresdener Straße für die in nördlicher Richtung fahrenden Verkehrsteilnehmer an der Kreuzung Clausthal -Zellerfelder- Straße ein „Vorfahrt-gewähren"-Schild. Verkehrsteilnehmer, die sich in südlicher Richtung bewegen, finden vor dieser Kreuzung das Schild „Vorfahrt" vor. Wollen sie aus ihrer Sicht links in die Clausthal-Zellerfelder-Straße abbiegen, müssen sie aber wohl als Linksabbieger dem Gegenverkehr auf der Dresdener Straße Vorfahrt gewähren. Es müssen also beide warten und es bleibt dem Zufall überlassen, wer zuerst fährt. Die Unklarheiten der Vorfahrtsregelung dürften ferner dadurch verstärkt werden, dass an beiden genannten Stellen der Straßenabschnitt der Dresdener Straße aufgepflastert ist, während die jeweils abbiegende Wegführung eine durchgehende Asphaltdecke hat. Das Einrichten eines verkehrsberuhigten Bereichs würde die tatsächliche Verkehrslage an die „gefühlte" angleichen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Dokumenttexte

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BV10/212/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 19.11.2025 Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung 10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 02.12.2025 Betrifft: Kreuzungssituationen in Hellerhof-Ost - Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN - Antrag: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der Straßenabschnitt der Dresdener Straße zwischen den Einmündungen der Heiligenstädter Straße und der Wernigeroder Straße in die Dresdener Straße ein „verkehrsberuhigter Bereich" eingerichtet werden kann. Begründung: Bei den beiden im Prüfantrag genannten Kreuzungen liegt jeweils eine unklare Vorfahrt-Situation vor. Die Verwaltung hat offenbar versucht, diese durch das Aufstellen von „Vorfahrt"- und „Vorfahrt gewähren"-Schildern zu klären. Dennoch kommt es an beiden Kreuzungen zu Zweifeln der Verkehrsteilnehmer, wer vorfahrtberechtigt ist. So steht etwa auf der Dresdener Straße für die in nördlicher Richtung fahrenden Verkehrsteilnehmer an der Kreuzung Clausthal -Zellerfelder- Straße ein „Vorfahrt-gewähren"-Schild. Verkehrsteilnehmer, die sich in südlicher Richtung bewegen, finden vor dieser Kreuzung das Schild „Vorfahrt" vor. Wollen sie aus ihrer Sicht links in die Clausthal-Zellerfelder-Straße abbiegen, müssen sie aber wohl als Linksabbieger dem Gegenverkehr auf der Dresdener Straße Vorfahrt gewähren. Es müssen also beide warten und es bleibt dem Zufall überlassen, wer zuerst fährt. Die Unklarheiten der Vorfahrtsregelung dürften ferner dadurch verstärkt werden, dass an beiden genannten Stellen der Straßenabschnitt der Dresdener Straße aufgepflastert ist, während die jeweils abbiegende Wegführung eine durchgehende Asphaltdecke hat. Das Einrichten eines verkehrsberuhigten Bereichs würde die tatsächliche Verkehrslage an die „gefühlte" angleichen. Seite 2 Für das Einrichten eines verkehrsberuhigten Bereichs sprechen weitere wichtige Gründe: a) Die derzeitige Sperrung der A 59 in südliche Richtung führt dazu, dass Navigationssysteme Umleitungen auch über Tempo 30 -Straßen vorschlagen. Nach den Erfahrungen der vorangegangenen kurzen Sperrungen der A 59 steht zu befürchten, dass die im nächsten Jahr anstehende Sperrung in nördliche Richtung zu einem massiven Staugeschehen auf der B 8 zwischen der Stadtgrenze und der Aral - Tankstelle führen wird. Dann werden die Navigationssysteme den Fahrern den Umweg über die Dresdener Straße vorschlagen. b) Auf dem fraglichen Abschnitt der Dresdener Straße sind die Bürgersteige auf demselben Höhenniveau wie die Straße. Das verleitet bei Begegnungsverkehr zum Befahren des Bürgersteigs. c) Auf der Höhe des Evangelischen Gemeindezentrums befindet sich ein viel genutzter Überweg über die Dresdener Straße. Auch dort ist der kreuzende Fußweg höhengleich mit der Fahrbahn, der zudem zusätzlich aufgepflastert ist und den kreuzenden Fußgängern den fehlerhaften Eindruck vermittelt, es handle sich um eine verkehrsberuhigte Zone. Auch im Hinblick darauf, dass es sich um eine Zuwegung zu den beiden weiter westlich gelegenen Kindergärten handelt, bietet sich an, Kraftfahrzeuge dort zu langsamerer Fahrweise zu bewegen.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/212/2025