Kreuzungssituationen in Hellerhof-Ost - Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN -
Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der Straßenabschnitt der Dresdener Straße zwischen den Einmündungen der Heiligenstädter Straße und der Wernigeroder Straße in die Dresdener Straße ein „verkehrsberuhigter Bereich" eingerichtet werden kann.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Bei den beiden im Prüfantrag genannten Kreuzungen liegt jeweils eine unklare Vorfahrt-Situation vor. Die Verwaltung hat offenbar versucht, diese durch das Aufstellen von „Vorfahrt"- und „Vorfahrt gewähren"-Schildern zu klären. Dennoch kommt es an beiden Kreuzungen zu Zweifeln der Verkehrsteilnehmer, wer vorfahrtberechtigt ist. So steht etwa auf der Dresdener Straße für die in nördlicher Richtung fahrenden Verkehrsteilnehmer an der Kreuzung Clausthal -Zellerfelder- Straße ein „Vorfahrt-gewähren"-Schild. Verkehrsteilnehmer, die sich in südlicher Richtung bewegen, finden vor dieser Kreuzung das Schild „Vorfahrt" vor. Wollen sie aus ihrer Sicht links in die Clausthal-Zellerfelder-Straße abbiegen, müssen sie aber wohl als Linksabbieger dem Gegenverkehr auf der Dresdener Straße Vorfahrt gewähren. Es müssen also beide warten und es bleibt dem Zufall überlassen, wer zuerst fährt. Die Unklarheiten der Vorfahrtsregelung dürften ferner dadurch verstärkt werden, dass an beiden genannten Stellen der Straßenabschnitt der Dresdener Straße aufgepflastert ist, während die jeweils abbiegende Wegführung eine durchgehende Asphaltdecke hat. Das Einrichten eines verkehrsberuhigten Bereichs würde die tatsächliche Verkehrslage an die „gefühlte" angleichen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Beratungsweg
Bezirksvertretung 10
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Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.
- Informationsvorlage mit Beschlussbezug
Kreuzungssituation in Hellerhof-Ost - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/212/2025 vom 02.12.2025 -
BV10/004/2026Beleg der Verknüpfung
Amtlicher Titel: Kreuzungssituation in Hellerhof-Ost - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/212/2025 vom 02.12.2025 -
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/212/2025