Antrag Aktenzeichen BV3/192/2024

Nutzung des Fürstenplatzes durch alle Generationen (Antrag Herr Feldmann - FDP)

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heinz-Schmöle-Straße 10 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 12. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Antrag“

 Die Bezirksvertretung 3 fordert die Verwaltung auf, einen Vorschlag zur Anpassung der Nutzungszonen des Fürstenplatzes zu erarbeiten, der sich in die folgenden Bereiche gliedert: Spielbereiche für Kinder - sollen weiterhin geschützt und priorisiert werden. Erholungs- und Begegnungszonen für alle, um die Bedürfnisse aller Generationen zu berücksichtigen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV3/192/2024 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 12.11.2024 Herr Feldmann (FDP) Bezirksvertretung 3 An den Bezirksbürgermeister Herrn Dietmar Wolf c/o Bezirksverwaltungsstelle 3 Bachstraße 145 4017 Düsseldorf Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 26.11.2024 Betrifft: Nutzung des Fürstenplatzes durch alle Generationen (Antrag Herr Feldmann - FDP) Der Fürstenplatz ist ein zentraler Ort für die Anwohner des Viertels und dient traditionell als sozialer Treffpunkt für Menschen aller Altersgruppen. Insbesondere für ältere Menschen, die in der Umgebung leben, ist der Fürstenplatz ein wichtiger Verweilort, um am sozialen Leben teilzunehmen und der Ver einsamung entgegenzuwirken. In den letzten Monaten wurden vermehrt ältere Personen, die den Fürstenplatz ohne Kinder aufsuchten, vom Ordnungsamt unter Androhung von Bußgeldern aufgefordert den Platz zu verlassen. Dies stützt sich auf die derzeitigen Regelungen, die den Fürstenplatz vollständig als reinen Spielplatz ausweisen, der nur in Begleitung von Kindern betreten werden darf. Diese Vorgehensweise stößt bei den Anwohnern auf großes Unverständnis und sorgt für Unzufriedenheit. Der großflächige Fürstenplatz wird von der Bevölkerung nicht nur als Spielplatz, sondern auch als Naherholungsort und sozialer Treffpunkt genutzt. Dies gilt insbesondere für ältere Menschen, die dort ihre Freizeit verbringen, sich austauschen und die Nähe zu ihrer Nachbarschaft suchen. Der Fürstenplatz ist nicht nur ein Spielplatz, sondern ein zentraler Verweilort für die gesamte Nachbarschaft. Eine Einschränkung der Nutzung ausschließlich für Familien mit Kindern widerspricht der sozialen Funktion des Platzes. Wir als Bezirksvertretung sollten uns dafür einsetzen, dass öffentliche Räume in unserem Viertel generationenübergreifend zugänglich bleiben und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts beitragen. Gerade in Zeiten, in denen soziale Isolation insbesondere für ältere Menschen ein Problem darstellt, ist es unsere Verantwortung, die Nutzung von Seite 2 Gemeinschaftsräumen wie dem Fürstenplatz zu erleichtern, anstatt sie durch bürokratische Hürden zu erschweren. Antrag:  Die Bezirksvertretung 3 fordert die Verwaltung auf, einen Vorschlag zur Anpassung der Nutzungszonen des Fürstenplatzes zu erarbeiten, der sich in die folgenden Bereiche gliedert: Spielbereiche für Kinder - sollen weiterhin geschützt und priorisiert werden. Erholungs- und Begegnungszonen für alle, um die Bedürfnisse aller Generationen zu berücksichtigen. Vielen Dank im Voraus für die Mühe. gez. Jan Feldmann Seite 3 Seite 4

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/192/2024