Toilettenanlage am Nordfriedhof Eingang Kennedydamm - überfraktioneller Antrag
Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Verwaltung wird gebeten, die Toilettenanlage am Haupteingang des Nordfriedhofs (Kennedydamm) in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 14. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Vorgang · BV1/013/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
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Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 8.1
Bezirksvertretung 1. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen
Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.
- Diese Vorlage wird im amtlichen Titel genannt
Toilettenanlage am Nordfriedhof Eingang Kennedydamm; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 30.01.2026; BV1/013/2026
BV1/057/2026Beleg der Verknüpfung
Amtlicher Titel: Toilettenanlage am Nordfriedhof Eingang Kennedydamm; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 30.01.2026; BV1/013/2026
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/013/2026