Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 1
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung kompakt
30.01.2026 · Bezirksvertretung 1
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
mehrheitlich beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
einstimmig beschlossen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Bezirksvertretung 1 · Sitzung vom 30.01.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 02.03.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der Bauvoranfrage.
Das Vorhabengrundstück Rotterdamer Straße 40 liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 35 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Grünfläche dargestellt. Zudem befindet es sich innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets sowie teilweise im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt das Gestaltungskonzept für die Westseite der Königsallee anlässlich der anstehenden Wiederherstellung der Gehwege im Bereich der neu errichteten Gebäude „ TRINKAUS KARREE " und „ LeCoeur " . Auf Grundlage der beigefügten Plandarstellungen und nachfolgenden Beschreibung beauftragt der Rat die Verwaltung entsprechende Kostenteilungs- und Umsetzungsvereinbarungen abzuschließen. Die Widerherstellung soll 2026 erfolgen, um so mit Abschluss der Hochbaumaßnahme eine funktionsfähige Kö zu erreichen .
Im Bereich der Königsallee 21, 32 und 37 werden die Bauvorhaben der Investoren umgesetzt. Im Zuge der Bautätigkeiten sind umfangreiche Schäden an den Oberflächenbelägen entstanden, die durch die Bauherren zu beseitigen sind. Mit der zwangsläufig notwendigen Wiederherstellung der Gehwege im Frühjahr 2026 ergibt sich die Chance, den Gehwegbereich aufzuwerten. Hierzu sind die Entwicklungspartner initiativ auf die Stadt zugekommen, woraus sich eine Win-win- Situation ergibt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt, dass der Bezirksbürgermeisterin für das Jahr 2026 maximal 1.500,- Euro für Präsente, kleine Auslagen, Bewirtung et cetera zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produktsachkonto 011 111 140 10000 54990100 - Betreuung der Bezirksvertretungen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Ist der Leerstand der Stadt bekannt?
2. Sind bereits Schritte unternommen worden, den Leerstand zu beenden?
3. Wenn ja, mit welcher Begründung besteht der Leerstand fort?
Die Verwaltung wird gebeten, folgenden Fragen zu beantworten: 1. Ist der Leerstand der Stadt bekannt? 2. Sind bereits Schritte unternommen worden, den Leerstand zu beenden? 3. Wenn ja, mit welcher Begründung besteht der Leerstand fort?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV1/020/2026 Beigeordnete Zuschke Stellungnahme zur Anfrage „Leerstand Wohnhaus Stephanienstr./Ecke Hohenzollernstr." Frage 1: Ist der Leerstand der Stadt bekannt? Antwort: Der Leerstand ist der Wohnungsaufsicht bekannt. Das Objekt befindet sich in einem laufenden Verwaltungsverfahren mit dem Ziel der Rückführung des Wohnraums zu Wohnzwecken. Fragen 2 und 3: Sind bereits Schritte unternommen worden, den Leerstand zu beenden? Wenn ja, mit welcher Begründung besteht der Leerstand fort? Antwort: Aufgrund des erforderlichen Objektleerstands im Zuge von Kernsanierungsarbeiten sowie bestehender Verkaufsabsichten beantragte der Verfügungsberechtigte gemäß den Bestimmungen der Wohnraumschutzsatzung eine Genehmigung zur Zweckentfremdung des Wohnraums. Nach Prüfung des Anliegens ist eine befristete Leerstandsgenehmigung bis Ende des Jahres 2024 erteilt worden. Wegen erheblicher Einschränkungen konnte die Bauphase jedoch nicht wie geplant abgeschlossen werden. Die Arbeiten werden voraussichtlich Anfang 2026 fortgesetzt. Es liegt ein entsprechender Antrag auf Verlängerung der Leerstandsgenehmigung vor, der sich derzeit in Prüfung befindet. BV1/020/2026 Beigeordnete Zuschke Stellungnahme zur Anfrage „Leerstand Wohnhaus Stephanienstr./Ecke Hohenzollernstr." Frage 1: Ist der Leerstand der Stadt bekannt? Antwort: Der Leerstand ist der Wohnungsaufsicht bekannt. Das Objekt befindet sich in einem laufenden Verwaltungsverfahren mit dem Ziel der Rückführung des Wohnraums zu Wohnzwecken. Fragen 2 und 3: Sind bereits Schritte unternommen worden, den Leerstand zu beenden? Wenn ja, mit welcher Begründung besteht der Leerstand fort? Antwort: Aufgrund des erforderlichen Objektleerstands im Zuge von Kernsanierungsarbeiten sowie bestehender Verkaufsabsichten beantragte der Verfügungsberechtigte gemäß den Bestimmungen der Wohnraumschutzsatzung eine Genehmigung zur Zweckentfremdung des Wohnraums. Nach Prüfung des Anliegens ist eine befristete Leerstandsgenehmigung bis Ende des Jahres 2024 erteilt worden. Wegen erheblicher Einschränkungen konnte die Bauphase jedoch nicht wie geplant abgeschlossen werden. Die Arbeiten werden voraussichtlich Anfang 2026 fortgesetzt. Es liegt ein entsprechender Antrag auf Verlängerung der Leerstandsgenehmigung vor, der sich derzeit in Prüfung befindet.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In der Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 05.09.2025 wurden für die Ampelanlage an der Rather Straße in Höhe der Elfride-Bial- Straße/Spichernstraße 53.000 € aus Liste B) Haushalt 2025 zur Verfügung gestellt damit, laut Aussage des Amtes für Verkehrs-management, die Baumaßnahme noch 2025 beginnen konnte. Leider wurde bisher mit dem Bau der Ampelanlage immer noch nicht begonnen. Da der Antrag für eine Querungshilfe an der Rather Straße in Höhe der Elfride- Bial-Straße/Spichernstraße bereits am 26.01.2024 einstimmig von der Bezirksvertretung 1 verabschiedet wurde, fragen wir uns, ob diese Maßnahme Teil des neuen Haushalts ist und die 53.000 € der Bezirksvertretung 1 nicht mehr benötigt werden.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV1/026/2026 Beigeordnete Zuschke Stellungnahme zur Anfrage „Ampelanlage Rather Straße" Frage 1: Warum wurde mit dem Bau der Ampelanlage auf der Rather Straße in Höhe der Elfride- Bial-Straße/Spichernstraße nicht Ende 2025 begonnen, obwohl die Bezirksvertretung 1 in ihrer Sitzung am 05.09.2025 53.000 € zur Verfügung gestellt hat, um genau das zu erwirken? Frage 2: Wann ist mit dem Beginn der Bauarbeiten zu rechnen? Frage 3: Wurde die Maßnahme in dem neuen Haushalt berücksichtigt, so dass die Mittel der BV1 nicht mehr notwendig sind? Antwort zu Frage 1: Das Amt für Verkehrsmanagement hat im Juli 2025 einen Förderantrag für fünf Gehwegmaßnahmen im Projekt „Multimodalität für lebenswerte Quartiere in Düsseldorf - Multi-Mo-DUS" bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht. Die Lichtsignalanlage Elfriede-Bial-Straße / Rather Straße ist eine dieser 5 Maßnahmen. Eine der Fördervoraussetzungen ist, eine Erklärung der Kämmerei, dass die Finanzierung der Maßnahme gesichert ist. Nach der Zusage der Bezirksvertretung, 53.000 EUR bereit zu stellen, wurde diese Erklärung erteilt und der Bezirksregierung vorgelegt. Parallel dazu wurde die zuwendungsunschädliche Bauerlaubnis beantragt, um mit der Maßnahme beginnen zu können. Seitens der Bezirksregierung wurde mitgeteilt, dass keine zuwendungsunschädliche Bauerlaubnisse mehr erteilt werden und eine Aufnahme ins Programm „Nahmobilität" und die Erteilung des Zuwendungsbescheides abzuwarten ist. Dieser wurde bis heute nicht erteilt, somit kann mit der Maßnahme nicht begonnen werden. Antwort zu Frage 2: Der Zeitpunkt des Baubeginns ist derzeit noch offen und abhängig von der Erteilung des Zuwendungsbescheides. Laut Aussage der Bezirksregierung ist mit einer Rückmeldung bis Ende des 1. Quartals 2026 zu rechnen. Antwort zu Frage 3: Die Restfinanzierung der Gehwegmaßnahmen setzt sich aus Mitteln des Klimaetats, Haushaltsmitteln des Amtes 66 sowie den von der BV1 zur Verfügung gestellten Mitteln für die Maßnahme Elfriede-Bial-Straße/ Rather Straße zusammen. Die Mittel der BV1 sind fest eingeplant und somit weiterhin notwendig.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 bestellt Frau Patrycja Kasperski zur Schriftführung.
Die Schriftführung ist gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen durch die Bezirksvertretung zu bestellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss beschließt - unter Vorbehalt, dass die Bezirksvertretung 01 keine Bedenken äußert -, dass im Jahr 2026 die nachfolgend aufgeführten Veranstaltungen auf dem Burgplatz in der dargelegten Form durchgeführt werden können.
Es ist beabsichtigt, für die bisher angemeldeten und folgend aufgeführten Veranstaltungen entsprechende Erlaubnisse zur Nutzung des öffentlichen Straßenraums auf dem Burgplatz zu erteilen. Die Veranstaltungen orientieren sich an den Richtlinien für die Nutzung des Burgplatzes. Die geplanten Betriebs-, Auf- und Abbauphasen sind gesondert dargestellt. Es wird der jetzige Stand wiedergegeben; im Laufe der Detailplanungen kann es dabei noch zu Anpassungen der jeweiligen Konzepte kommen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Für den Knotenpunkt Ulmenstraße/Johannstraße/Heinrich-Erhardt-Straße hat die Unfallkommission den Beschluss gefasst, bereits vor der für 2027 geplanten, baulichen Umgestaltung, den freien Rechtsabbieger zur Erhöhung der Verkehrssicherheit mit einfach Mitteln abzusperren. Aktueller Zustand: Der Knoten Ulmenstraße / Johannstraße / Heinrich-Erhardt-Straße ist mit einer Gesamtbelastung von werktäglich ca. 80.000 Kfz/24h (davon ca. 4% Schwerverkehrsanteil) eine hoch belastete Kreuzung im Stadtteil Derendorf. Die verkehrliche Belastung ergibt sich aus der Bedeutung der Ost-West-Richtung, die als B7, gemeinsam mit der B1 den Lückenschluss der Autobahn A 52 zwischen Meerbusch-Büderich und Düsseldorf-Mörsenbroich darstellt. Die in Nord-Süd- Richtung verlaufende Ulmenstraße ist geringer belastet und hat im Verkehrssystem eine stadtteilverbindende Funktion. Auf der Ulmenstraße verkehren die Straßenbahnlinien 705 und 707. Über die Achse Johannstraße / Heinrich-Erhardt- Straße verlaufen Buslinien. Die Achse Johannstraße / Heinrich-Erhardt-Straße hat am Knoten Ulmenstraße in beide Richtungen 3 Geradeausfahrstreifen. Hinzu kommt jeweils noch ein separater Rechtsabbiegestreifen in die Ulmenstraße. Aus Richtung Westen kommend, gibt es 2 Linksabbiegestreifen nach Norden in die Ulmenstraße. Im Bereich des Knotens befinden sich Bus- und Straßenbahnhaltestellen. Rad- und Gehwege sind in den Nebenanlagen vorhanden. Der Knoten ist signalgeregelt. Rad- und Fußverkehr werden mit gemeinsamen Kombischeiben signalisiert. Die Furten über Johannstraße und Heinrich-Erhardt-Straße sind durch Mittelinseln unterbrochen, die Furten über die Ulmenstraße durch die Straßenbahnhaltestelleninseln. Der Rechtsabbieger aus der Ulmenstraße in die Heinrich-Erhardt-Straße ist als freier Rechtsabbieger ausgebaut. Unsignalisierte, freie Rechtsabbieger gelten aufgrund höherer Abbiegegeschwindigkeiten als unfallbegünstigend und werden bei Neuplanungen daher nicht mehr eingesetzt. Planungen: Beide Achsen sind Bestandteil des Düsseldorfer Radhauptnetzes. Perspektivisch sollen die dortigen Radverkehrsanlagen auf richtlinienkonforme Maße ausgebaut werden und auch der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen erfolgen. Der vollständige Rückbau des freien Rechtsabbiegers ist in diesem Zuge ebenfalls geplant.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt: 1. die Ausführung und Finanzierung der Maßnahme „ Leibniz-Montessori- Gymnasium - Umsetzung des Raumbedarfs für ein vierzügiges Gymnasium in G9 durch eine bauliche Erweiterung sowie Umbauten im Bestand mit einer Gesamtsumme von 26.860.000 EUR (brutto) inkl. Ausstattung und Inventar sowie jährliche Folgekosten i.H.v. 1.596.377 EUR und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu. 2. folgende schulorganisatorische Maßnahmen für das Leibniz-Montessori- Gymnasium, Scharnhorststr. 8, 40477 Düsseldorf, Schulnr. 164471 a) Erhöhung der Zügigkeit um einen auf vier Züge ab dem Schuljahr 2029/2030. b) Die ab dem 01.08.2026 dauerhafte Nutzung des bereits bis zum 31.07.2026 befristet genehmigten Teilstandortes am Standort Gneisenaustraße 60, 40477 Düsseldorf.
G esamtkosten der Maßnahme 26.860.000 EUR Kosten der Errichtung / IPM 25.578.691 EUR Kosten der Landeshauptstadt Düsseldorf (Ausstattung und Inventar): konsumtive Kosten 694.040 EUR + investive Kosten 587.269 EUR = Gesamtkosten 1.281.309 EUR Jährliche Nettofolgekosten 1.596.377 EUR zuzüglich einmaliger Abschreibungsaufwand 48.763 EUR Abzüglich Refinanzierung aus Umsatzsteuerüberhang 264.543 EUR Bedarfskonkretisierung Aufgabenstellung Um die Zügigkeit der Schule von 3 auf 4 zu erhöhen und einen Schulbetrieb in G9 zu ermöglichen, soll diese erweitert werden. Die entsprechenden baulichen Möglichkeiten wurden in einer vorgeschalteten Machbarkeitsstudie eruiert. Das Ergebnis dieser ist, dass die naturwissenschaftlichen (NTW) Fachräume aus dem Bestand ausgegliedert und neu errichtet werden. Die NTW-Fachräume im Bestand werden zu allgemeinen Unterrichtsräumen umgewidmet, um die erforderliche Anzahl von Klassenräumen für eine Vierzügigkeit in G9 bereitstellen zu können. Darüber hinaus ist dringend eine umfassende brandschutztechnische Sanierung des Bestands notwendig. Hinzu kommt der Umbau der Hausmeisterwohnung zu Büro- und Verwaltungsräumen, sowie eine umfassende Sanierung des Bestands. Grundlage für die Planung ist das Raumprogramm, welches durch das Amt für Schule und Bildung in Abstimmung mit der Schulleitung erstellt wurde. Daraus resultieren folgende BGF-Werte: Bestand BGF (R): ca. 10.030 m² Bestand BGF (S): ca. 115 m² Summe Bestand BGF gesamt ca. 10.145 m² Neubau BGF (R): ca. 1.855m² Neubau BGF (S): ca. 236 m² Summe Neubau BGF gesamt ca. 2.091m² Bauort und Erschließung Schule: Leibniz-Montessori-Gymnasium Stadtbezirk: 1 Stadtteil: Pempelfort Gemarkung: Derendorf Flur: 8 Flurstück: 203 Grundstücksgröße: ca. 8.100 m2 Eigentümer: Landeshauptstadt Düsseldorf Im Umfeld der Schule befinden sich vorwiegend blockartige, verdichtete Wohnbaustrukturen. Innerhalb einer dieser Blöcke fügt sich die Schule als Substruktur ein. Das ursprüngliche Schulgebäude ist ein wiederaufgebautes Vorkriegsgebäude, welches sukzessive um ein Aula-/Sporthallengebäude, einen Klassentrakt und einer Gymnastikhalle erweitert wurde. In jüngerer Vergangenheit ist eine Mensa in das Aula-/Sporthallengebäude eingefügt worden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Veranstalterin beantragt die Festsetzung von acht Fischmärkten auf dem Tonhallenufer im Jahre 2026. Die Termine wurden so ausgewählt, dass es zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung keine hinderlichen Überschneidungen mit anderen Großveranstaltungen gibt. Beim ersten Fischmarkt im Jahr 2025 gab es Beschwerden bezüglich der Überfüllung der Veranstaltungsfläche und der Zugangsregelung zu dem Veranstaltungsbereich. Die Mängel wurden behoben, die folgenden Fischmärkte verliefen unauffällig.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Maßnahmen werden aktuell im Rahmen des Förderprojekts EKISO Bismarckstraße seitens der Fachverwaltungen geplant?
2. Mit welchen Maßnahmen möchte die Verwaltung die Funktionstüchtigkeit der Fahrradstraße Bismarckstraße verbessern, die durch häufige Verstöße gegen die Einbahnstraßenregelung, durch den stark ausgeprägten Parksuchverkehr und durch die daraus resultierende Fahrbahnenge für Radfahrende erheblich eingeschränkt ist?
3. Wann werden die entsprechenden Maßnahmen umgesetzt?
Die Verwaltung wird gebeten, folgenden Fragen zu beantworten: 1. Welche Maßnahmen werden aktuell im Rahmen des Förderprojekts EKISO Bismarckstraße seitens der Fachverwaltungen geplant? 2. Mit welchen Maßnahmen möchte die Verwaltung die Funktionstüchtigkeit der Fahrradstraße Bismarckstraße verbessern, die durch häufige Verstöße gegen die Einbahnstraßenregelung, durch den stark ausgeprägten Parksuchverkehr und durch die daraus resultierende Fahrbahnenge für Radfahrende erheblich eingeschränkt ist? 3. Wann werden die entsprechenden Maßnahmen umgesetzt?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Maßnahmen wurden bislang geprüft oder angestoßen, um die Sicherheit und Übersichtlichkeit der Kreuzung Schirmerstraße / Schinkelstraße / Beuthstraße zu verbessern ?
2. Gibt es eine Priorisierung bzw. einen Zeitrahmen, wann mit einer Umsetzung von verbessernden Maßnahmen zu rechnen ist ?
Der Kreuzungsbereich Schirmerstraße / Schinkelstraße / Beuthstraße birgt für Fußgänger*innen Risiken und ist unter anderem für Kinder und Familien mit Kita-, Schul- und weiteren Alltagswegen oder für Personen mit eingeschränkter Mobilität eine deutliche Gefahrenstelle. Eine sichere Querung wird durch unklare Sichtachsen und fehlende Querungshilfen und teils hohem Verkehrsaufkommen gefährdet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Möglichkeiten bietet der Gesetzgeber der Verwaltung, um den Verfall denkmalgeschützter Gebäude aufzuhalten, damit nicht am Ende der Abbruch droht?
2. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung im konkreten Fall Poststraße 24 bisher unternommen?
3. Welche Maßnahmen zur Beendung des Leerstandes der Wohnungen in diesem Gebäude sind von der Verwaltung bisher unternommen worden bzw. sollen zeitnah unternommen werden?
Seit vielen Jahren schon steht das 1843 von dem Architekten Anton Schnitzler errichtete denkmalgeschützte Gebäude Poststraße 24 leer. Mittlerweile berichten AnwohnerInnen von Feuchteschäden an dem Gebäude, die von außen sichtbar sind. Dies sind die Folgen des jahrelangen Leerstandes dieses Gebäudes, der schon im Frühjahr 2025 Thema einer Anfrage in der Bezirksvertretung war.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Toilettenanlage am Haupteingang des Nordfriedhofs (Kennedydamm) in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, durch geeignete technische und bauliche Maßnahmen die Akustik in der Kapelle des Nordfriedhofs zu verbessern, so dass auch im hinteren Bereich der Kapelle Trauerreden verfolgt werden können. Dabei sollte die Kapelle auch mit induktiven Höranlagen ausgestattet werden.
Für Angehörige und Teilnehmende ist es wesentlich, Trauerreden und Wortbeiträge während einer Trauerfeier angemessen verfolgen zu können. Die Kapelle des Nordfriedhofs ist stark frequentiert; nahezu alle Beerdigungen im Düsseldorfer Norden werden dort mit einer Trauerfeier begleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten Maßnahmen zu ergreifen, die Radfahrenden eine sichere und durchgängig geführte Verbindung von der Duisburger Straße zur Vagedesstraße in Fahrtrichtung Adlerstraße sowie zwischen Duisburger Straße und Venloer Straße in Fahrtrichtung Fischerstraße ermöglichen. Zu berücksichtigen ist dabei auch die Verbesserung der Sicherheit für Radfahrende, die von der Duisburger Straße über die Straßenbahnschienen in die Vagedesstraße in Richtung Süd-Osten fahren.
Der Radweg auf der Duisburger Straße in beide Fahrtrichtungen wurde erst im Jahr 2025 fertig gestellt. Dennoch fehlt an den genannten Übergängen eine sichere Weiterführung. Bei Weiterfahrt von der Duisburger Straße aus Pempelfort kommend endet der Radweg abrupt beim Übergang auf die Vagedesstraße (Kreuzung Rosenstraße) und die Straße verengt sich. Überholende Kraftfahrzeuge können im weiteren Verlauf keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Radfahrenden einhalten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Fahrbahnmarkierung des Zebrastreifens über die Klosterstraße in Höhe der Einmündung Charlottenstraße zu erneuern.
Die genannte Markierung ist abgefahren und kaum noch zu erkennen. Direkt an der Einmündung der Charlottenstraße befinden sich ein Kinderspielplatz, die St. Benedikt-Schule und das Zitty-Familienzentrum, daher sollte die Erneuerung an dieser Stelle Priorität haben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, vor den Ausfahrten der Feuerwache auf der Münsterstraße eine gut sichtbare Markierung für das absolute Halteverbot auf dem Gehweg oder an anderer geeigneter Stelle aufzubringen.
Aus Schilderungen von Feuerwehrleuten und eigenen Erfahrungen wird deutlich, dass leider immer wieder PKW vor den Ausfahrten geparkt werden und möglicherweise die freie und schnelle Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge behindern. Die Fahrzeughalter:innen wollen dort vermeintlich nur kurz halten, um zum Beispiel etwas im Kiosk zu besorgen, oder jemanden in der benachbarten Münstertherme abzuholen. Welche Auswirkungen ihr regelwidriges Parken haben kann, ist ihnen selten bewusst.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, die BV1 über den geplanten Zeitablauf des Umbaus des Grabbeplatzes und der Parkhäuser am Grabbeplatz und an der Kunsthalle zu informieren. Darüber hinaus würden wir gerne erfahren, ob es bereits Verhandlungen mit dem Betreiber des Parkhauses in der Galerie an der Kö über eine Erweiterung der Öffnungszeiten gibt.
Uns erreichen immer wieder Anfragen, wann und wie die Umgestaltung des Grabbeplatzes und der genannten Parkhäuser ablaufen wird. Viele Menschen, vor allem Opern- und Altstadtbesucher:innen sorgen sich um Parkmöglichkeiten zu Vorstellungszeiten und am Wochenende, wenn die beiden Parkhäuser übergangsweise nicht mehr zur Verfügung stehen. Damit das Parkhaus in der Galeria an der Kö eine Alternative darstellen kann, müssen die Öffnungszeiten zumindest temporär angepasst werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Immer wieder werden wir auf den desolaten Zustand des Bolker Sterns angesprochen, u.a. von der Altstadtgemeinschaft, verbunden mit der Frage, wann die Neugestaltung des Bolker Sterns endlich erfolgt. Dazu würden wir gerne Auskunft geben können.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten, einen Sachstandsbericht über die weitere Vorgehensweise und deren Zeitplan zu geben. Stellungnahme der Verwaltung: Sowohl das Gehäuse des Lüftungsschachts (Eigentum der Düsseldorf, Carschhaus GmbH), als auch die öffentlichen Flächen im Bereich der Kasernenstraße 1a sind Bestandteil der geplanten Umgestaltung des Heinrich-Heine-Platzes.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, die das Überfahren roter Ampeln und die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an der Duisburger Straße / Sternstraße ahnden und verhindern. Stellungnahme der Verwaltung: Die Kreuzung Duisburger Straße / Sternstraße ist der Unfallkommission bekannt. In der relevanten 3-Jahresbetrachtung war das Unfallgeschehen im Jahr 2024 stark rückläufig.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten, Auskunft über den aktuellen Leerstand des historischen Gebäudes in der Eiskellerstraße 9 zu geben. Stellungnahme der Verwaltung: Dem Bauaufsichtsamt liegen leider keine Informationen hinsichtlich des Leerstandes an der Eiskellerstraße 9 vor.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten, an dieser Ecke auf den breiten Bürgersteigen Fahrradabstellmöglichkeiten zu installieren. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat im Kreuzungsbereich drei geeignete Standorte im Seitenraum identifiziert und wird dort mehrere Fahrradbügel aufstellen. Die Umsetzung wird im Jahr 2026 erfolgen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten, Sachstand über das aktuelle Genehmigungsverfahren zu geben und alle Möglichkeiten zu prüfen, die Einrichtung einer Wettannahme zu verhindern. Stellungnahme der Verwaltung: Die Wettannahme in den Geschäftsräumen der Hunsrückenstraße 40 wurde im Rahmen eines Antragsverfahrens geprüft und genehmigt. Planungsrechtlich ist hier zwischen einem Wettbüro und einer Wettannahme zu differenzieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Für die sich in der Zone befindlichen Schirmerstraße , Schinkelstraße, Arndtstraße, Wielandstraße , Beuthstraße und Düsselthaler Straße (zwischen Derendorfer Straße und Schinkelst r aße) sollten die vorhandenen Tempo 30 Markierungen auf den Fahrbahnen ausgebessert sowie neue Markierungen in den Einfahrten in diese Zone erstellt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Auf der Prinz-Georg-Straße (zwischen Rochus- und Benedikt-Schmittmann-Straße) sollten auf dem Mittelstreifen unter den Bäumen mehr Parkbänke (mindestens 4 Stück) aufgestellt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Auf dem Mittelstreifen der Prinz-Georg-Straße bestehen Potentiale zur Aufstellung von weiteren Bankstandorten. Mit der Neuanordnung von Bänken empfiehlt die Verwaltung, die bestehenden zwei Bänke zu ersetzen. Insbesondere die Holzauflage der südlichen Bank ist in einem wartungsbedürftigen Zustand.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In ihrer Sitzung am 25.09.2015 hat die Bezirksvertretung 1 die Bezirksverwaltungsstelle 1 beauftragt, regelmäßig einen Sachstandsbericht über die Umsetzung ihrer Beschlüsse zu geben. Die der Vorlage anliegende tabellarische Aufstellung enthält die in den Sitzungen der Bezirksvertretung 1 im laufenden Jahr gefassten Beschlüsse und Sachstände, unterteilt in offene und aus Sicht der Verwaltung erledigte Beschlüsse (Kurzform).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung nimmt die Anregung auf und prüft die Einrichtung von Radverkehrsanlagen in beide Richtungen auf der Gerresheimer Straße zwischen Vinzenzplatz und Worringer Straße. Aufgrund der Vielzahl von Wünschen aus den 10 Bezirksvertretungen, der Bürgerschaft und den politischen Gremien, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage zum Umsetzungszeitpunkt genannt werden.
Die Verwaltung wurde gebeten Maßnahmen zu ergreifen, die Radfahrenden eine gesicherte Fahrt auf der Gerresheimer Straße Richtung Innenstadt zwischen Vinzenzplatz und Worringer Straße ermöglichen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung nimmt die Anregung auf und prüft die Einrichtung von Radverkehrsanlagen in beide Richtungen auf der Gerresheimer Straße zwischen Vinzenzplatz und Worringer Straße. Aufgrund der Vielzahl von Wünschen aus den 10 Bezirksvertretungen, der Bürgerschaft und den politischen Gremien, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage zum Umsetzungszeitpunkt genannt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Nachfrage zum Beschluss der Bezirksvertretung 1 „Installation einer Linksabbiegersignalanlage auf der Toulouser Allee an der nördlichen Ecke der Marc-Chagall-Straße"; BV1/092/2024: Die BV1 bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand bezüglich der Installation einer Linksabbiegersignalanlage auf der Toulouser Allee an der nördlichen Ecke der Marc-Chagall-Straße (BV1/092/2024).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für Ausstellungen und Aktionen im Rathaus und Stadtmuseum Düsseldorf an GEDOK A 46 e.V. in Höhe von bis zu 1.000,- EUR.
Der Verein GEDOK A46 - Gemeinschaft der Künstlerinnen und Kunstfördernden Düsseldorf beantragt für die Vertonung, das Mastering der Künstlerinnenvideos sowie die Raumgestaltung für Ausstellungen und Aktionen im Rathaus und Stadtmuseum finanzielle Unterstützung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für das Theaterprojekt EVICTED an Friederike Felbeck in Höhe von bis zu 2.000,- EUR.
Friederike Felbeck beantragt für die Durchführung des Theaterprojekts EVICTED an verschiedenen Orten in Düsseldorf finanzielle Unterstützung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für 3 Ausstellungen mit Meisterschüler*innen der Kunstakademie Düsseldorf an den Verein FÜNFZEHNWOCHEN in Höhe von bis zu 2.000,- EUR.
Der Verein FÜNFZEHNWOCHEN beantragt für die Durchführung von 3 Ausstellungen mit Meisterschüler*innen der Kunstakademie Düsseldorf finanzielle Unterstützung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für Habbu Babbu 2.0 an Wilfried H.G. Neuse in Höhe von bis zu 1.450,- EUR.
Wilfried H.G. Neuse beantragt für die Durchführung des Projekts Habbu Babbu 2.0 für Druckkosten, Gestaltung der Druckvorlagen und Plakatverteilung finanzielle Unterstützung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für die Nikolausfeier, die Weihnachtsfeiern und den Neujahrsempfang des Ballspielvereins 04 Düsseldorf e.V. in Höhe von bis zu 1.000,- EUR.
Der Verein Ballspielverein 04 Düsseldorf e.V. beantragt für die Durchführung von Nikolausfeier, Weihnachtsfeiern und einem Neujahrsempfang finanzielle Unterstützung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für die Nutzung eines Ausstellungsraumes an den Verein Rinde am Rhein in Höhe von bis zu 1.000,- EUR.
Der Verein Rinde am Rhein beantragt für die Nutzung eines Ausstellungsraumes für bildende Künste finanzielle Unterstützung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für die Rettung der Website an den Verein Der Golzheimer Friedhof soll leben e.V. in Höhe von bis zu 1.500,- EUR.
Der Verein der Golzheimer Friedhof soll leben e.V. beantragt für die Rettung der Website des Vereins finanzielle Unterstützung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für die Durchführung des Theaterprojekts anthropology an das English Theatre Düsseldorf - Performance & Education gUG in Höhe von bis zu 4.000,- EUR.
Das English Theatre Düsseldorf - Performance & Education gUG beantragt für die Durchführung und Realisierung der Theaterproduktion sowie für künstlerische Honorare finanzielle Unterstützung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für die Solidaritätsveranstaltung für den Iran an Frauen Leben Freiheit Düsseldorf e.V. in Höhe von bis zu 1.000,- EUR.
Der Verein Frauen Leben Freiheit Düsseldorf e.V. beantragt für die Durchführung der Solidaritätsveranstaltung (mobile Tontechnik sowie Druck- und Werbekosten) finanzielle Unterstützung.
2 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.