Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV1/042/2026

Kapelle Nordfriedhof/Akustik; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 30.01.2026; BV1/014/2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Akademiestraße 2 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 9. Februar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Die Verwaltung wurde gebeten, durch geeignete technische und bauliche Maßnahmen die Akustik in der Kapelle des Nordfriedhofs zu verbessern, so dass auch im hinteren Bereich der Kapelle Trauerreden verfolgt werden können. Dabei sollte die Kapelle auch mit induktiven Höranlagen ausgestattet werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 9. Februar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · BV1/042/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 8.2

    Bezirksvertretung 1. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

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BV1/042/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Kapelle Nordfriedhof/Akustik; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 30.01.2026; BV1/014/2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 27.02.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Verwaltung wurde gebeten, durch geeignete technische und bauliche Maßnahmen die Akustik in der Kapelle des Nordfriedhofs zu verbessern, so dass auch im hinteren Bereich der Kapelle Trauerreden verfolgt werden können. Dabei sollte die Kapelle auch mit induktiven Höranlagen ausgestattet werden. Stellungnahme der Verwaltung: Der Friedhofsverwaltung ist bewusst, dass die Anforderungen der Angehörigen und Besucherinnen und Besucher sehr hoch sind, da jede Trauerfeier ein einmaliges Ereignis darstellt und das Verstehen des gesprochenen Wortes ein wichtiger Bestandteil der Trauerarbeit ist. Da die Kapelle des Nordfriedhofs unter Denkmalschutz steht und aufgrund des gegebenen Baukörpers, stellt die Kapelle hohe Anforderungen an die Akustik. Aus diesem Grund wurde ein renommierter Fachbetrieb beauftragt die Einmessung des Klangraums vorzunehmen und auf Grundlage der Ergebnisse anschließend eine, speziell für die Kapelle des Nordfriedhofs zugeschnittene Beschallungsanlage zu planen und zu installieren. Nach Installation der Beschallungsanlage wurde diese bereits vor mehr als zehn Jahren um eine Induktionsschleife für Hörgeschädigte erweitert. Zwischenzeitig wurde die Funktionstüchtigkeit, sowie die Gesamtakustik mehrfach durch den Fachbetrieb ohne Beanstandungen kontrolliert. Hörgeschädigte werden durch entsprechende Piktogramme auf das Vorhandensein und die Nutzungsmöglichkeit einer Induktionsschleife hingewiesen. Grundlegende Voraussetzung für die verständliche Übertragung des gesprochenen Wortes ist jedoch, dass die Rednerinnen und Redner sowie Pfarrerrinnen und Pfarrer richtig und direkt in das Mikrofon einsprechen. Seite 2 Es ist jedoch wiederkehrend festzustellen, dass die vorhandenen Mikrofone nicht benutzen werden und eine somit frei im Raum stehende Trauerrede gehalten wird. Dies kann zu den in der Antragsbegründung beschriebenen Eindrücken führen. Bei einer am 12.12.2025 beigewohnten Trauerfeier in der Kapelle saßen mehre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gartenamtes (darunter auch ein Mitarbeiter mit Hörgeräten) an unterschiedlichen Stellen in der Kapelle und konnten die Redebeiträge einwandfrei verstehen. Aus Sicht der Verwaltung befindet sich die Beschallungsanlage auf aktuellen Stand. Es wird jedoch nochmals Kontakt zum Fachunternehmen aufgenommen, um die Anlage hinsichtlich der Akustik zu prüfen. Die Bezirksvertretung wird anschließend über das Ergebnis informiert.

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/042/2026