Verkehrslärmbelastung im Bereich der Rheinkniebrücke/Rheinalleetunnel abhelfen, Antrag der CDU-Fraktion
Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob auf der Rheinkniebrücke im Bereich der Ein- bzw. Ausfahrt des Rheinalleetunnels die Ergreifung zusätzlicher Lärmschutz-maßnahmen (z.B. bauliche Maßnahmen, Geschwindigkeitsmessungen) in Betracht kommen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Der Verkehrslärm in dem oben genannten Bereich der Rheinkniebrücke und die damit einhergehende Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner ist seit vielen Jahren Gegenstand politischer Beschlüsse. Bereits im Jahr 2011 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Rheinkniebrücke u.a. eine Geschwindigkeits-begrenzung auf 60 km/h für die Nachtstunden (zuvor 80 km/h) beschlossen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 28. Oktober 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Bezirksvertretung 4
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/096/2020