Antrag Aktenzeichen BV7/180/2025

Wegerecht und Zufahrtsbeschränkungen am Sauerweg / Abshof - Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP -

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Sauerweg / Abshof · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 18. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Antrag“

Zur Klärung u.a. des Wegerechts, der Zufahrtsbeschränkungen rund um den Abshof wird die Verwaltung zu den folgenden Punkten um Stellungnahme und gfs. Ortstermin gebeten: 1. Wegerecht Darstellung des bestehenden Wegerechts am Sauerweg (Bereich Abshof), einschließlich Rechtsgrundlagen, Wegestatus und Zuständigkeiten.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner des Bereichs Sauerweg / Abshof haben die Mitglieder der Bezirksvertretung auf eine Reihe von Unklarheiten und erheblichen Irritationen im Zusammenhang mit dem bestehenden Wegerecht sowie den jüngst festgestellten baulichen Maßnahmen hingewiesen. Nach den vorliegenden Hinweisen wurden im Bereich des Sauerwegs zusätzlich zu den bislang bekannten und genehmigten Zugangseinrichtungen (ein Viehgitter und eine Schranke) ein weiteres Viehgitter sowie ein Fundament errichtet. Diese Maßnahmen geben Anlass zu der Frage, ob hierfür eine entsprechende bau-, natur- oder ordnungsrechtliche Genehmigung vorliegt und ob die Errichtung mit dem bestehenden Wegerecht sowie der tatsächlichen Widmung bzw. Nutzung des Weges vereinbar ist.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Sauerweg – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Dokumenttexte

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BV7/180/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 18.11.2025 Fraktionen von CDU, BÜ90/Die Grünen, SPD und FDP Bezirksvertretung 7 An Bezirksbürgermeister Stadtbezirk 7 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 02.12.2025 Betrifft: Wegerecht und Zufahrtsbeschränkungen am Sauerweg / Abshof - Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP - Antrag: Zur Klärung u.a. des Wegerechts, der Zufahrtsbeschränkungen rund um den Abshof wird die Verwaltung zu den folgenden Punkten um Stellungnahme und gfs. Ortstermin gebeten: 1. Wegerecht Darstellung des bestehenden Wegerechts am Sauerweg (Bereich Abshof), einschließlich Rechtsgrundlagen, Wegestatus und Zuständigkeiten. 2. Erreichbarkeit Darstellung der Erreichbarkeit des Bereichs durch Post, Lieferdienste, Müllentsorgung sowie insbesondere Rettungsdienste und Feuerwehr. Prüfung, ob Einschränkungen bestehen bzw. zu erwarten sind. 3. Zufahrtsbeschränkungen Prüfung, weshalb neben den genehmigten Einrichtungen (ein Viehgitter, eine Schranke) ein zweites Viehgitter errichtet wurde. Darstellung der Genehmigungslage sowie der Vereinbarkeit mit dem Wegerecht. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu p rüfen, inwieweit die errichteten oder geplanten Zufahrtsbeschränkungen den in der Niederschrift des Naturschutzbeirates vom 11.12.2023 dargestellten Einschätzungen, Empfehlungen bzw. naturschutzfachlichen Vorgaben entsprechen oder diesen entgegenstehen. 4. Schrankengebühr Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Schrankengebühr am Sauerweg/Abshof. Darstellung, ob hierfür eine gewerberechtliche Erlaubnis erforderlich ist bzw. vorliegt und ob die Gebührenerhebung im Landschaftsschutzgebiet rechtlich zulässig ist. 5. Landschaftsschutzgebiet Seite 2 Prüfung, ob die genannten baulichen Anlagen (Schranken, Viehgitter, Fundamente) im Landschaftsschutzgebiet genehmigungsfähig sind bzw. gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen und ob die Feststellungen des Naturschutzbeirates vom 11.12.2023 hierbei berücksichtigt wurden bzw. hätten berücksichtigt bzw. weitere Genehmigungen eingeholt werden müssen. 6. Wasserstau / künstliches Aufstauen Prüfung, ob im Bereich Sauerweg / Abshof ein dauerhafter Wasserstau, eine künstliche Aufstauung oder eine gezielte Veränderung des natürlichen Wasserabflusses vorliegt. Darstellung: 1. ob hierfür eine wasser-, natur- oder ordnungsrechtliche Genehmigung erforderlich wäre bzw. vorliegt, 2. welche Auswirkungen der Wasserstau auf W egesubstanz, Umgebung, Naturschutz und die Nutzbarkeit des Weges hat, 3. ob der Wasserstau in Zusammenhang mit den vorhandenen oder neu errichteten Zugangsbeschränkungen steht. 7. Begehbarkeit für Wanderer Prüfung, ob seitlich der Viehgitter ein besser passierbarer, schmaler Weg für Wanderer nebst Hunden angelegt werden kann. Abhängig von der körperlichen Konstitution sind die Viehgitter nicht für jedermann begehbar. Für Kleinkinder und Hunde besteht eine große Verletzungsgefahr. Begründung: Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner des Bereichs Sauerweg / Abshof haben die Mitglieder der Bezirksvertretung auf eine Reihe von Unklarheiten und erheblichen Irritationen im Zusammenhang mit dem bestehenden Wegerecht sowie den jüngst festgestellten baulichen Maßnahmen hingewiesen. Nach den vorliegenden Hinweisen wurden im Bereich des Sauerwegs zusätzlich zu den bislang bekannten und genehmigten Zugangseinrichtungen (ein Viehgitter und eine Schranke) ein weiteres Viehgitter sowie ein Fundament errichtet. Diese Maßnahmen geben Anlass zu der Frage, ob hierfür eine entsprechende bau-, natur- oder ordnungsrechtliche Genehmigung vorliegt und ob die Errichtung mit dem bestehenden Wegerecht sowie der tatsächlichen Widmung bzw. Nutzung des Weges vereinbar ist. Weiterhin wurde der Bezirksvertretung berichtet, dass vor Ort eine Schrankengebühr erhoben bzw. angekündigt werde. Dies wirft Fragen nach der rechtlichen Zulässigkeit einer solchen Gebührenerhebung auf, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche gewerbliche Nutzung, dass etwaige Erfordernis einer gewerberechtlichen Erlaubnis sowie der Vereinbarkeit einer solchen Nutzung mit der Lage des Bereichs im Landschaftsschutzgebiet. In diesem Zusammenhang besteht Klärungsbedarf, ob die Erhebung einer Gebühr oder die Installation zusätzlicher Zugangsvorrichtungen mit den einschlägigen Vorgaben des Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Ordnungsrechts in Einklang steht. Zudem wurden mögliche Einschränkungen der Erreichbarkeit durch Post - und Lieferdienste, die Abfallentsorgung sowie insbesondere durch Rettungsdienste und die Feuerwehr vorgetragen. Eine jederzeitige und ungehinderte Erreichbarkeit des Gebietes durch Einsatz- und Versorgungsfahrzeuge ist im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Daseinsvorsorge zwingend zu gewährleisten. Es ist daher zu prüfen, ob die neu errichteten baulichen Anlagen geeignet sind, die Befahrbarkeit oder den Zugang für diese Dienste zu beeinträchtigen. Vor dem Hintergrund der geschilderten Sachlage erscheint eine umfassende Klärung der rechtlichen Grundlagen, der Genehmigungs- und Verantwortlichkeitsverhältnisse Seite 3 sowie der Auswirkungen der errichteten Einrichtungen erforderlich. Ziel ist es, Transparenz herzustellen, mögliche Verstöße gegen geltende Vorschriften zu identifizieren und ggf. erforderliche Maßnahmen zur Wiederherstellung eines genehmigungskonformen Zustandes ableiten zu können. gez.: Martin Klein Eva Mörger Thors Haedecke André Kiel CDU Bündnis 90/Die Grünen SPD FDP Anlagen: Niederschrift 10. Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Düsseldorf und Fotos
Niederschrift 10. Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Düsseldorf und Fotos als Text anzeigen
Title: KM_C360i25111912420 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00569198.pdf Published Time: Wed, 19 Nov 2025 11:46:32 GMT Number of Pages: 5 Markdown Content:

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/180/2025