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BV7/180/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 18.11.2025
Fraktionen von CDU, BÜ90/Die Grünen,
SPD und FDP
Bezirksvertretung 7
An
Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk 7
Antrag
zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 02.12.2025
Betrifft:
Wegerecht und Zufahrtsbeschränkungen am Sauerweg / Abshof
- Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP -
Antrag:
Zur Klärung u.a. des Wegerechts, der Zufahrtsbeschränkungen rund um den Abshof
wird die Verwaltung zu den folgenden Punkten um Stellungnahme und gfs.
Ortstermin gebeten:
1. Wegerecht
Darstellung des bestehenden Wegerechts am Sauerweg (Bereich Abshof),
einschließlich Rechtsgrundlagen, Wegestatus und Zuständigkeiten.
2. Erreichbarkeit
Darstellung der Erreichbarkeit des Bereichs durch Post, Lieferdienste, Müllentsorgung
sowie insbesondere Rettungsdienste und Feuerwehr. Prüfung, ob Einschränkungen
bestehen bzw. zu erwarten sind.
3. Zufahrtsbeschränkungen
Prüfung, weshalb neben den genehmigten Einrichtungen (ein Viehgitter, eine
Schranke) ein zweites Viehgitter errichtet wurde.
Darstellung der Genehmigungslage sowie der Vereinbarkeit mit dem Wegerecht.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu p rüfen, inwieweit die errichteten oder
geplanten Zufahrtsbeschränkungen den in der Niederschrift des Naturschutzbeirates
vom 11.12.2023 dargestellten Einschätzungen, Empfehlungen bzw.
naturschutzfachlichen Vorgaben entsprechen oder diesen entgegenstehen.
4. Schrankengebühr
Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Schrankengebühr am Sauerweg/Abshof.
Darstellung, ob hierfür eine gewerberechtliche Erlaubnis erforderlich ist bzw. vorliegt
und ob die Gebührenerhebung im Landschaftsschutzgebiet rechtlich zulässig ist.
5. Landschaftsschutzgebiet
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Prüfung, ob die genannten baulichen Anlagen (Schranken, Viehgitter, Fundamente)
im Landschaftsschutzgebiet genehmigungsfähig sind bzw. gegen
naturschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen und ob die Feststellungen des
Naturschutzbeirates vom 11.12.2023 hierbei berücksichtigt wurden bzw. hätten
berücksichtigt bzw. weitere Genehmigungen eingeholt werden müssen.
6. Wasserstau / künstliches Aufstauen
Prüfung, ob im Bereich Sauerweg / Abshof ein dauerhafter Wasserstau, eine
künstliche Aufstauung oder eine gezielte Veränderung des natürlichen
Wasserabflusses vorliegt.
Darstellung:
1. ob hierfür eine wasser-, natur- oder ordnungsrechtliche Genehmigung
erforderlich wäre bzw. vorliegt,
2. welche Auswirkungen der Wasserstau auf W egesubstanz, Umgebung,
Naturschutz und die Nutzbarkeit des Weges hat,
3. ob der Wasserstau in Zusammenhang mit den vorhandenen oder neu
errichteten Zugangsbeschränkungen steht.
7. Begehbarkeit für Wanderer
Prüfung, ob seitlich der Viehgitter ein besser passierbarer, schmaler Weg für
Wanderer nebst Hunden angelegt werden kann. Abhängig von der körperlichen
Konstitution sind die Viehgitter nicht für jedermann begehbar. Für Kleinkinder und
Hunde besteht eine große Verletzungsgefahr.
Begründung:
Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner des Bereichs Sauerweg / Abshof haben die
Mitglieder der Bezirksvertretung auf eine Reihe von Unklarheiten und erheblichen
Irritationen im Zusammenhang mit dem bestehenden Wegerecht sowie den jüngst
festgestellten baulichen Maßnahmen hingewiesen. Nach den vorliegenden Hinweisen
wurden im Bereich des Sauerwegs zusätzlich zu den bislang bekannten und
genehmigten Zugangseinrichtungen (ein Viehgitter und eine Schranke) ein weiteres
Viehgitter sowie ein Fundament errichtet. Diese Maßnahmen geben Anlass zu der
Frage, ob hierfür eine entsprechende bau-, natur- oder ordnungsrechtliche
Genehmigung vorliegt und ob die Errichtung mit dem bestehenden Wegerecht sowie
der tatsächlichen Widmung bzw. Nutzung des Weges vereinbar ist.
Weiterhin wurde der Bezirksvertretung berichtet, dass vor Ort eine Schrankengebühr
erhoben bzw. angekündigt werde. Dies wirft Fragen nach der rechtlichen Zulässigkeit
einer solchen Gebührenerhebung auf, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche
gewerbliche Nutzung, dass etwaige Erfordernis einer gewerberechtlichen Erlaubnis
sowie der Vereinbarkeit einer solchen Nutzung mit der Lage des Bereichs im
Landschaftsschutzgebiet. In diesem Zusammenhang besteht Klärungsbedarf, ob die
Erhebung einer Gebühr oder die Installation zusätzlicher Zugangsvorrichtungen mit
den einschlägigen Vorgaben des Naturschutz-, Landschaftsschutz- und
Ordnungsrechts in Einklang steht.
Zudem wurden mögliche Einschränkungen der Erreichbarkeit durch Post - und
Lieferdienste, die Abfallentsorgung sowie insbesondere durch Rettungsdienste und
die Feuerwehr vorgetragen. Eine jederzeitige und ungehinderte Erreichbarkeit des
Gebietes durch Einsatz- und Versorgungsfahrzeuge ist im Interesse der öffentlichen
Sicherheit und Daseinsvorsorge zwingend zu gewährleisten. Es ist daher zu prüfen,
ob die neu errichteten baulichen Anlagen geeignet sind, die Befahrbarkeit oder den
Zugang für diese Dienste zu beeinträchtigen.
Vor dem Hintergrund der geschilderten Sachlage erscheint eine umfassende Klärung
der rechtlichen Grundlagen, der Genehmigungs- und Verantwortlichkeitsverhältnisse
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sowie der Auswirkungen der errichteten Einrichtungen erforderlich. Ziel ist es,
Transparenz herzustellen, mögliche Verstöße gegen geltende Vorschriften zu
identifizieren und ggf. erforderliche Maßnahmen zur Wiederherstellung eines
genehmigungskonformen Zustandes ableiten zu können.
gez.:
Martin Klein Eva Mörger Thors Haedecke André Kiel
CDU Bündnis 90/Die Grünen SPD FDP
Anlagen:
Niederschrift 10. Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Düsseldorf und Fotos
Niederschrift 10. Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Düsseldorf und Fotos als Text anzeigen
Title: KM_C360i25111912420
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00569198.pdf
Published Time: Wed, 19 Nov 2025 11:46:32 GMT
Number of Pages: 5
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