Beschlussvorlage Aktenzeichen SEBD/030/2026

Änderung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für das Projekt „Blanckertzstraße, Regenklärbecken“ (I-2030711013) - Beschluss -

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 15. Juli 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Betriebsausschuss beschließt die neuen Gesamtkosten des Bauvorhabens für das Projekt "Blanckertzstraße, Regenklärbecken" (I-2030711013) in Höhe von 1.413.880 Euro gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 3 der Betriebssatzung des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Der am nordöstlichen Stadtrand gelegene Ortsteil Ludenberg besitzt zwei Einzugsgebiete, die beide ihren Niederschlagswasseranteil in den Pillebach entwässern. Das Projekt „Blanckertzstraße, Regenklärbecken" behandelt dabei die Einleitsituation des Einzugsgebietes Blanckertzstraße. Vor dem Hintergrund der zum Teil hohen Verkehrsbelastung der Straßen in diesem Einzugsgebiet muss das anfallende Niederschlagswasser vor der Einleitung in den Pillebach gemäß Trennerlass NRW (2004) zukünftig gereinigt werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. Juli 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Blanckertzstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · SEBD/030/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Anlage 1 Lageplan mit Darstellung des Projektes · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 14

    Bauausschuss. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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SEBD/030/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Änderung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für das Projekt „Blanckertzstraße, Regenklärbecken„ (I-2030711013) Fachbereich: 67 - Stadtentwässerungsbetrieb Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bauausschuss08.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Betriebsausschuss beschließt die neuen Gesamtkosten des Bauvorhabens für das Projekt "Blanckertzstraße, Regenklärbecken" (I-2030711013) in Höhe von 1.413.880 Euro gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 3 der Betriebssatzung des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf. Beschlusslage: In seiner Sitzung vom 13.05.2025 beschloss der Betriebsausschuss den Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss (Vorlagennummer: SEBD/015/2025) für die Maßnahme „Blanckertzstraße, Regenklärbecken" (I-2030711013) mit Gesamtkosten in Höhe von 1.168.184 Euro. Sachdarstellung: Der am nordöstlichen Stadtrand gelegene Ortsteil Ludenberg besitzt zwei Einzugsgebiete, die beide ihren Niederschlagswasseranteil in den Pillebach entwässern. Das Projekt „Blanckertzstraße, Regenklärbecken" behandelt dabei die Einleitsituation des Einzugsgebietes Blanckertzstraße. Vor dem Hintergrund der zum Teil hohen Verkehrsbelastung der Straßen in diesem Einzugsgebiet muss das anfallende Niederschlagswasser vor der Einleitung in den Pillebach gemäß Trennerlass NRW (2004) zukünftig gereinigt werden. Durch einen kurz vor der Einleitstelle bereits vorhandenen Regenrückhaltekanal besteht an dieser Stelle die Möglichkeit, das vorhandene Stauvolumen durch ein Klärbecken als Reinigungsstufe zu erweitern. Dies erspart den Bau eines großvolumigen Beckens. Die Reinigungsstufe scheidet durch Überlauf und Tauchwände Schmutzstoffe ab. Die abgeschiedenen Schmutzstoffe werden mit einer Entleerungspumpe in den Freispiegelkanal in der Blanckertzstraße geleitet. Die Strom- und Datenversorgung erfolgt über die Anbindung an das nahegelegene Schmutzwasser-Pumpwerk Blanckertzstraße. Hierfür wird eine Leerrohrtrasse bis zum Pumpwerk hergestellt. Das Baugebiet liegt im Grenzbereich des dort gelegenen Naturschutzgebietes. Die Ausführung der Baumaßnahme „Blanckertzstraße, Regenklärbecken" hat im Dezember 2025 begonnen. Die Fertigstellung ist aktuell bis September 2026 geplant. Im Zuge der Bauausführung wurden neue Erkenntnisse und Sachverhalte festgestellt, die bei der ursprünglichen Kostenermittlung nicht bekannt waren und somit nicht berücksichtigt werden konnten. Daraus resultieren folgende Mehrkosten: A) Geänderte Anforderungen zur Kampfmittelfreiheit: Aufgrund geänderter Anforderungen der Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen der Kampfmittelüberprüfung konnte die vorgesehene Kampfmittelsondierung mittels Magnetometermessung entgegen der ursprünglichen Planung nicht durchgeführt werden. Der Baustellenbereich befindet sich innerhalb einer ehemaligen militärisch genutzten Fläche und wurde auf Grundlage historischer Luftbildauswertungen als kampfmittelrelevanter Bereich eingestuft. Zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und einer ordnungsgemäßen Bauausführung war der Stadtentwässerungsbetrieb daher verpflichtet, ein umfassendes Räumungs- und Sicherheitskonzept für die Herstellung der Baugrube zu erarbeiten und mit der Bezirksregierung Düsseldorf abzustimmen. Als Auflage wurde festgelegt, dass der vollständige Erdaushub ausschließlich unter ständiger Begleitung einer qualifizierten munitionsfachkundigen Person erfolgen darf. Die hierdurch erforderlichen Sicherungsmaßnahmen führten zu erheblichen Einschränkungen des Bauablaufs. Insbesondere verlängerten sich die Ausführungszeiten auf mehr als den doppelten Zeitraum, wodurch neben den eigentlichen Kosten für die munitionsfachkundige Person zusätzliche Personal-, Geräte- und Baustellengemeinkosten entstanden. Da die Baumaßnahme im direkten Bereich eines vorhandenen Kanalbauwerkes liegt, waren die beschriebenen Randbedingungen zum Zeitpunkt der Kostenberechnung in diesem Umfang weder vorhersehbar noch kalkulierbar. Die hieraus resultierenden Mehraufwendungen machen eine Anpassung der Projektkosten erforderlich. Die Mehrkosten belaufen sich auf circa 150.000 Euro. B) Kostensteigerung durch erhöhte Submissionsergebnisse Die beiden Vergaben der Gewerke Bau- und Maschinenbau sowie Elektrotechnik erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung. Durch die zum Ausschreibungszeitpunkt vorliegende Marktlage sind die eigegangenen Angebote mit 11,43% für Bau- und Maschinentechnik bzw. 24,2% für die Elektrotechnik im Vergleich zum Kostenanschlag deutlich höher ausgefallen, als im Vorfeld ermittelt. Bau- und Maschinentechnik: Mehrkosten von circa 69.300 Euro beim Mindestbieter. Elektrotechnik: Mehrkosten von circa 26.400 Euro beim Mindestbieter. Da es sich hierbei um das Ergebnis eines transparenten, öffentlichen Wettbewerbs handelt, stellen diese Summen die zum aktuellen Zeitpunkt realen und unumgänglichen Marktpreise für die Umsetzung des Projekts dar. Seite 2 Zusammenstellung der Mehrkosten Bezeichnung Mehrkosten A) Geänderte Anforderungen zur Kampfmittelfreiheit150.000 Euro B) Kostensteigerung durch erhöhte Submissionsergebnisse95.696 Euro Summe Mehrkosten245.696 Euro Bisherige Beschlusssumme1.168.184 Euro Neue Beschlusssumme1.413.880 Euro Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Gebührenhaushalt des Stadtentwässerungsbetriebs und sie ist im Wirtschaftsplan 2026 und in der Wirtschaftsplanung 2025 - 2029 des Stadtentwässerungsbetriebes mit Gesamtkosten in Höhe von 1.170.000 Euro enthalten. Die zur Finanzierung der Gesamtkosten fehlenden Mittel werden durch entsprechende Mittelumschichtungen bereitgestellt. Anlagen: Anlage 1 Lageplan mit Darstellung des Projektes Seite 3

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SEBD/030/2026