Änderung der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Rat der Stadt beschließt die Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf (ZO), wie aus der beiliegenden Anlage 1 - Synopse Spalte neue Fassung - ersichtlich, zu ändern.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Die Zuständigkeiten für die Angelegenheiten der Volkshochschule (VHS) werden vom Schulausschuss in den Kulturausschuss verlagert. Hinsichtlich bildungsrelevanter Angelegenheiten der VHS wird dem Schulausschuss ein Recht zur Beratung und Abgabe einer Empfehlung eingeräumt. (§§ 10 und 16).
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 14. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Vorgang · RAT/007/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Weitere Unterlage
Synopse · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 6
Rat. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/007/2026