Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/012/2026

Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 28. Januar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Gemäß Beschluss soll ein digitales Abstimmungssystem für die Ratssitzungen eingeführt werden. Dieses Projekt ist inzwischen abgeschlossen und das digitale Abstimmungssystem kann eingeführt werden, sodass die Änderung/Ergänzung der Geschäftsordnung des Rates erforderlich ist.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 28. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Vorgang · RAT/012/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Synopse · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 5

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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RAT/012/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Fachbereich : 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 11.02.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt, die Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf, wie aus der beiliegenden Anlage „ Synopse " in der Spalte „ Neue Fassung " ersichtlich, zu ändern. Sachdarstellung: Gemäß Beschluss soll ein digitales Abstimmungssystem für die Ratssitzungen eingeführt werden. Dieses Projekt ist inzwischen abgeschlossen und das digitale Abstimmungssystem kann eingeführt werden, sodass die Änderung/Ergänzung der Geschäftsordnung des Rates erforderlich ist. Anlagen: Synopse
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1 RAT/012/2026 Änderung der Geschäftsordnung des Rates Geltende Fassung Neue Fassung §1 Einberufung des Rates ... (4) Die Einberufung inklusive der Sitzungsunterlagen und der Nachträge erfolgt in elektronischer Form. Die Ratsmitglieder werden per E-Mail informiert, sobald die oben genannten Unterlagen im Ratsinformationssystem abrufbar sind. Die Ratsmitglieder teilen jede Änderung ihrer E-Mail-Adresse unverzüglich dem Büro der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters mit. Auf Wunsch werden die Einberufung inklusive der Sitzungsunterlagen und der Nachträge ausschließlich in gedruckter Form mit postalischer Zustellung zur Verfügung gestellt. neu ... §1 Einberufung des Rates ... (4) Die Einberufung inklusive der Sitzungsunterlagen und der Nachträge erfolgt in elektronischer Form. Die Ratsmitglieder werden per E-Mail informiert, sobald die oben genannten Unterlagen im Ratsinformationssystem abrufbar sind. Die Ratsmitglieder teilen jede Änderung ihrer E-Mail-Adresse unverzüglich dem Büro der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters mit. Auf Wunsch werden die Einberufung inklusive der Sitzungsunterlagen und der Nachträge ausschließlich in gedruckter Form mit postalischer Zustellung zur Verfügung gestellt. Für die digitale Gremienarbeit und die Durchführung von digitalen Abstimmungen wird den Ratsmitgliedern die notwendige Software sowie ein mobiles Endgerät zur Verfügung gestellt. Die ordnungsgemäße Bedienung und die Pflege der Software (insbesondere durch das regelmäßige Aufspielen von Updates des Betriebssystems oder der verwendeten Softwareanwendungen sowie die Sicherstellung von ausreichendem Speicherpla tz für die Anwendung der Systeme) obliegt den Ratsmitgliedern . Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, ihr mobiles Endgerät zur Ratssitzung mitzuführen. Für Ratsmitglieder, die nach Satz 4 ihre Unterlagen in gedruckter Form erhalten, wird in der jeweiligen Sitzung ein mobiles Endgerät bereitgestellt. Sätze 6 und 7 gelten in diesen Fällen nicht. ... 2 Geltende Fassung Neue Fassung § 17 Abstimmung ... (4) Soweit der Rat nichts anderes beschließt, wird durch Erheben der Hand vom Platz aus abgestimmt. ... § 17 Abstimmung ... (4) Soweit der Rat nichts anderes beschließt, wird durch Erheben der Hand vom Platz aus abgestimmt. Abstimmungen gemäß § 50 Abs. 1 bis 3 GO können entsprechend § 17a auch digital durchgeführt werden. ... neu § 17a Digitale Abstimmung (1) Abstimmungen nach § 50 Abs. 1 bis 3 GO können auch digital durchgeführt werden. Die Entscheidung über die Durchführung einer digitalen Abstimmung trifft die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister. Die Durchführung einer digitalen Abstimmung kann von einem Ratsmitglied angeregt werden. Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister kann die Durchführung der digitalen Abstimmung insbesondere ablehnen, soweit sich die Sitzung dadurch verzögert. (2) Die Ratsmitglieder müssen in eigener Person digital abstimmen. Zur digitalen Abstimmung berechtigt sind nur die zum Zeitpunkt der Abstimmung im Sitzungssaal anwesenden Ratsmitglieder. Sollte ein Ratsmitglied an einer Abstimmung nicht teilnehmen dürfen (beispielsweise wegen Befangenheit oder Abwesenheit in der Sitzung), teilt es dies rechtzeitig vorab der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister mit. (3) Bei geheimen Abstimmungen muss gewährleistet sein, dass die Stimmabgabe der einzelnen Ratsmitglieder für alle Beteiligten geheim bleibt. Der Rat kann im Einzelfall mit Stimmmehrheit entscheiden, dass die geheime Abstimmung nicht unter Verwendung des eingesetzten Abstimmungssystems erfolgt. (4) Das Ergebnis der Abstimmung wird durch die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister bekannt gegeben und in der Niederschrift protokolliert. Bei offenen und namentlichen 3 Geltende Fassung Neue Fassung Abstimmungen wird das Stimmverhalten für alle Anwesenden und im Live-Stream optisch angezeigt. § 21 Ausschüsse und Bezirksvertretungen (2) §§ 1 Abs. 6, 8 und 12 Abs. 5 finden auf Ausschüsse und Bezirksvertretungen keine Anwendung. Die Dauer der Redezeit kann durch Beschluss des Gremiums festgesetzt werden. §§ 9 und 11 finden auf Ausschüsse keine Anwendung. § 1 Abs. 5 sowie § 3 Abs. 4 bis 7 findet auf Bezirksvertretungen keine Anwendung. ... § 21 Ausschüsse und Bezirksvertretungen (2) § 1 Abs. 4 S. 5, 8 und 9 und Abs. 6 sowie §§ 8, 12 Abs. 5, 17 Abs. 4 S. 2 und 17a finden auf Ausschüsse und Bezirksvertretungen keine Anwendung. Die Dauer der Redezeit kann durch Beschluss des Gremiums festgesetzt werden. §§ 9 und 11 finden auf Ausschüsse keine Anwendung. § 1 Abs. 5 sowie § 3 Abs. 4 bis 7 findet auf Bezirksvertretungen keine Anwendung. ...

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/012/2026