Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - hier Kusselköppchen gGmbH
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente8. Juni 2026veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch) rückwirkend ab 01.08.2026 die unbefristete Anerkennung des Trägers „Kusselköppchen gGmbH".
Die Anerkennung wird mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen ausgesprochen: 1.Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet 2.Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 27 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen oder zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen oder nicht mehr vorliegen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Die „Kusselköppchen gGmbH" wurde im Januar 2024 gegründet. Die Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Vanessa Metzger-Willnauer.
Der Jugendhilfeausschuss hat die Gesellschaft in seiner Sitzung am 07.05.2025 zunächst befristet für die Dauer eines Jahres als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
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Dokumenttexte
Beschlussvorlage als Text anzeigen
JHA/052/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - hier Kusselköppchen
gGmbH
Fachbereich:
51 - Amt für Soziales und Jugend
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Jugendhilfeausschuss02.09.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8.
Buch) rückwirkend ab 01.08.2026 die unbefristete Anerkennung des Trägers
„Kusselköppchen gGmbH".
Die Anerkennung wird mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen
ausgesprochen:
1.Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet
2.Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 27 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen
oder zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht
vorliegen oder nicht mehr vorliegen.
Sachdarstellung:
Die „Kusselköppchen gGmbH" wurde im Januar 2024 gegründet. Die
Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Vanessa Metzger-Willnauer.
Der Jugendhilfeausschuss hat die Gesellschaft in seiner Sitzung am 07.05.2025
zunächst befristet für die Dauer eines Jahres als Träger der freien Jugendhilfe
anerkannt.
Gemäß §22 Abs. 6 KiBiz kann die Kindertagespflege in Einzelfällen mit angestellten
Kindertagespflegepersonen angeboten werden. Einer der Voraussetzungen hierfür
ist, dass der Anstellungsträger anerkannter Träger der Jugendhilfe ist.
Der fristgerecht eingereichte Tätigkeitsbericht liegt vor. Dieser ist nachvollziehbar,
schlüssig und umfasst sämtliche für die Bewertung erforderlichen Inhalte. Die
Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung sind erfüllt.
Die Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 SGB VIII werden weiterhin kumulativ erfüllt.
Die Verwaltung schlägt vor, der Beschlussvorlage über die unbefristete Anerkennung
zuzustimmen.
Anlagen:
Tätigkeitsbericht der Kusselköppchen gGmbH
Seite 2
Tätigkeitsbericht der Kusselköppchen gGmbH als Text anzeigen
Kusselköppchen gGmbH
Am Walbert 6b
40468 Düsseldorf
Anerkannter freier Träger der Jugendhilfe Düsseldorf
TÄTIGKEITSBERICHT
Berichtszeitraum: 07.05.2025 - 10.04.2026
1. Trägerprofil und rechtliche Einordnung
Die Kusselköppchen gGmbH ist ein anerkannter freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB
VIII. Die Tätigkeit des Trägers orientiert sich an den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII sowie den
Richtlinien des Jugendamtes Düsseldorf. Unter der Marke „Mein Purzelbäumchen" werden mehrere
Kindertagespflegen und Großtagespflegen betrieben. Ziel ist die Sicherstellung einer qualitativ
hochwertigenpHG0ab60ö kindgerechten und familiennahen Betreuung im U3-Bereich. Insgesamt betreuen wir 56
Familien in verschiedenen Stadteilen der Landeshauptstadt Düsseldorf. Unser Team besteht aus 15
geschulten Mitarbeiter/innen.
2. Quantitativer und qualitativer Ausbau
Im Berichtszeitraum wurde das Betreuungsangebot sowohl quantitativ als auch qualitativ erweitert. Zum
01.08.2025 konnten zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden. Die Übernahme der Großtagespflege
Oststraße 60pAGbaW06ö 40210 Düsseldorf stellt einen weiteren wichtigen Baustein dar. Zudem erfolgt der Ausbau zum
20.04.2026pAGbaArAö eines weiteren Standortes im Nordcarree 8pHG4tbHAö 40477 DüsseldorfpAö wo weitere 5 Plätze angeboten
werden.
3. Pädagogisches Konzept und Bildungsauftrag
Die pädagogische Arbeit orientiert sich an den Grundsätzen der frühkindlichen BildungpbG6aaba4ö Betreuung und
Erziehung. Zentrale Elemente sind BindungsorientierungpAGba6btö individuelle Förderung sowie die Unterstützung
der Selbstbildungsprozesse der Kinder. Kleine Gruppengrößen ermöglichen eine intensive Begleitung und
stärken die emotionale Sicherheit.
4. Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Flexible Betreuungszeiten tragen wesentlich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Durch individuelle
Betreuungsmodelle können unterschiedliche Lebenssituationen berücksichtigt werden. Dies stellt einen
wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe von Familien dar.
5. Kooperation und Vernetzung
Die Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen stellt einen zentralen Bestandteil der Arbeit dar. Ziel ist
die Gestaltung gelingender Übergänge in die Kita sowie die Sicherstellung kontinuierlicher
Bildungsbiografien. Durch unsere Kooperationen mit verschiedenen Kindertageseinrichtungen schaffen wir
hierfür eine wertvolle Brücke. Der enge fachliche Austausch zwischen Kindertagespflegepersonen und
pädagogischen Fachkräften der Kitas ermöglicht espAGbat46ö individuelle BedürfnissepHGt4A4Wö Entwicklungsstände und
Gewohnheiten der Kinder frühzeitig zu berücksichtigen. So können Übergänge gezielt vorbereitet und
sensibel gestaltet werden. Gemeinsame KennenlernterminepHG4tbHAö sowie abgestimmte Eingewöhnungskonzepte
sorgen dafürpHG06a0Aö dass Kinder und Eltern die neue Einrichtung bereits vor dem Wechsel als vertrauten Ort
erleben. Gleichzeitig erhalten Eltern Sicherheit und TransparenzpHG6Ha4ö was den gesamten Übergangsprozess
betrifft.
Darüber hinaus leisten unsere Kooperationen auch einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der
Kindertageseinrichtungen. Insbesondere in SituationenpHGt6aHHö in denen beispielsweise Geschwisterkinder keinen
unmittelbaren Kitaplatz erhaltenpAGbWW4ö können diese vorübergehend in unseren Kindertagespflegestellen betreut
werden. Dadurch wird Familien eine verlässliche Übergangslösung geboten und gleichzeitig der Druck auf
die Kitas reduziert. Unsere Angebote tragen somit nicht nur zur individuellen Förderung der Kinder beipAGbat46ö
sondern unterstützen auch das gesamte Betreuungssystem. Sie schaffen FlexibilitätpHGt6aHHö sichern
Betreuungskontinuität und ermöglichen es den Kitasp3U2AHAG6bAbUNvö ihre vorhandenen Ressourcen gezielter einzusetzen.
Folgende Kooperationen wurden ausgebaut:
• Familienzentrum St. BrunopHGt6aHHö Oldenburger Str. 6pHGt6aHHö 40468 Düsseldorf
• Familienzentrum LeopoldstraßepHGt6aHHö Leopoldstraße 30pHGt6aHHö 40211 Düsseldorf
• Kita St. AdolfuspHGtA6tö Cordobastraße 2pHGt6aHHö 40477 Düsseldorf
• Kita StresemannstraßepHGt6aHHö Stresemannstraße 21pHGt6aHHö 40210 Düsseldorf
6. Inklusion und Diversität
Die Einrichtungen fördern aktiv die Inklusion von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf. Kulturelle
Vielfalt wird als Ressource verstanden und im pädagogischen Alltag integriert. Feste und Traditionen aus
verschiedenen KulturenpAGbWW4ö wie beispielsweise das ZuckerfestpAGbat46ö werden aufgegriffen und gemeinsam mit den
Kindern erlebt. Dies stärkt nicht nur das GemeinschaftsgefühlpHGt6aHHö sondern fördert auch gegenseitigen RespektpHGt6aHHö
Toleranz und interkulturelles Verständnis bereits im frühen Kindesalter.
Darüber hinaus bieten wir einen besonders geeigneten Rahmen für Kinder mit individuellem Förderbedarf.
Durch die kleinen Gruppen und die intensive Betreuung können Entwicklungsbedürfnisse gezielt
wahrgenommen und begleitet werden. Kinder mit Inklusionsbedarf profitieren von der ruhigenpHGt6aHHö
überschaubaren Struktur sowie von stabilen Bezugspersonen.
In begründeten Einzelfällen besteht die MöglichkeitpHGt0Hrrö dass Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf auch
über das dritte Lebensjahr hinaus für ein weiteres Jahr in der Kindertagespflege verbleiben. Voraussetzung
hierfür ist eine fachlich fundiertepHG0aAAaö professionelle Einschätzung durch die zuständigen StellenpHG4tbHAö insbesondere
durch den I-Punkt sowie der Fachberatung SKFM e.V.
Ziel ist espAGbatWWö dem Kind einen bestmöglichen Übergang zu ermöglichen und seine Entwicklung in einem
vertrauten und sicheren Umfeld weiter zu fördern. Hier haben wir einen engen Austausch und konnten in
zwei Fällen den betreffenden Kindern und Familien eine Betreuung im gewohnten Setting über das 3.
Lebensjahr weiterhin ermöglichen.
7. Qualitätssicherung
Regelmäßige ReflexionpAGaH4Hrö Teammeetings und fachlicher Austausch mit unserer Fachberatung SKFM e.V. sichern
die kontinuierliche Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität. Einbindung der Eltern durch
gruppenübergreifende ElternnachmittagepHG0WbtAö feierliche Veranstaltungen und transparenten Austausch. Die
Fachberatung wird den Eltern als fester Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit präsentiert und auch als
zusätzlicher Ansprechpartner benannt. Auch hier besteht ein pro-aktiver Austausch mit den Eltern und
unserer FachberatungpHG0rb0tö um die Qualität unserer Betreuung zu prüfen und zu sichern. Zudem werden alle
Kindertagespflegepersonen einmal im Jahr durch die Fachberatung in Ihrer Betreuungsarbeit begutachtet und
es finden Reflexionsgespräche statt.
8. Kinderschutzkonzept
Das Kinderschutzkonzept stellt einen verbindlichen und integralen Bestandteil der pädagogischen Arbeit
der Kusselköppchen gGmbH im Bereich der Kindertagespflege „Mein Purzelbäumchen" dar. Der Schutz
des Kindeswohls gemäß § 8a SGB VIII hat dabei uneingeschränkte Priorität und ist systematisch in allen
organisatorischenpAGbAAH6ö personellen und pädagogischen Prozessen verankert.
Alle eingesetzten pädagogischen Mitarbeitenden verfügen über ein erweitertes Führungszeugnis und
werden fortlaufend im Bereich Kinderschutz fachlich geschult und sensibilisiert. Die Umsetzung erfolgt
auf Grundlage verbindlicher VerhaltensstandardspHGt6aHHö insbesondere im Hinblick auf Nähe- und
Distanzregelungen sowie einer klar definierten professionellen Haltung gegenüber den betreuten
Kindern. Zur Sicherstellung eines strukturierten und rechtssicheren Vorgehens bei Verdachtsfällen auf
Kindeswohlgefährdung bestehen verbindliche Handlungsleitlinien. Beobachtungen werden kontinuierlich
und nachvollziehbar dokumentiertpAGbaraAö im Team fachlich reflektiert und unter Hinzuziehung einer insoweit
erfahrenen Fachkraft bewertet und unserer Fachberatung.
Das Kinderschutzkonzept wird regelmäßig überprüftpHGt6aHHö evaluiert und unter Berücksichtigung aktueller
fachlicher sowie gesetzlicher Entwicklungen fortgeschrieben. Hierdurch wird gewährleistetpHGr404Aö dass der
Schutzauftrag dauerhaft auf einem hohen fachlichen Niveau umgesetzt und kontinuierlich
weiterentwickelt wird.
9. Fazit und Ausblick
Als freier Träger verstehen wir unsere Aufgabe nicht nur in der Bereitstellung von BetreuungsplätzenpHGt6aHHö
sondern insbesondere in der qualitativen Weiterentwicklung. Dabei stehen die individuellen Bedürfnisse der
KinderpHGt6aHHö die Unterstützung der Familien sowie die Einhaltung und Weiterentwicklung fachlicher Standards im
Mittelpunkt unseres Handelns. Für die Zukunft ist vorgesehenpAGAHH4ö die bestehenden Strukturen weiter zu
professionalisieren und die Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen sowie weiteren Akteuren der
Jugendhilfe weiter auszubauen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Sicherung und Weiterentwicklung
der pädagogischen QualitätpAGbaraAö der Stärkung inklusiver Angebote sowie der nachhaltigen Verankerung des
Kinderschutzes in allen Arbeitsbereichen.
Die Kusselköppchen gGmbH wird auch weiterhin ihrer Verantwortung als freier Träger der Jugendhilfe
gerecht werden und aktiv dazu beitragenpAGbAAH6ö ein bedarfsgerechtespAGbat46ö qualitativ hochwertiges und zukunftsfähiges
Betreuungsangebot für Kinder und Familien in Düsseldorf sicherzustellen.
DüsseldorfpHGt6aHHö Datum: 10.04.2026
Unterschrift Träger:
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