Sitzung · Sitzung beendet
Jugendhilfeausschuss
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Jugendhilfeausschuss · Sitzung vom 02.09.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 15.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf (aufgeschlüsselt nach städtischen Einrichtungen und freien Trägern) nehmen ab dem 1. August 2026 am Kita- Helfer:innen-Programm NRW teil?
2. Welche Erkenntnisse und Erfahrungswerte liegen der Verwaltung bezüglich der spürbaren Entlastung des pädagogischen Fachpersonals im Kita-Alltag durch den Einsatz der Kita-Helferinnen und -helfer vor?
3. In welchem Umfang führen die Düsseldorfer Kitas die verpflichtenden Entwicklungsgespräche durch, um Kita-Helferinnen und -Helfer für eine weiterführende pädagogische Qualifizierung oder Ausbildung zu gewinnen?
1)Wie viele Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf (aufgeschlüsselt nach städtischen Einrichtungen und freien Trägern) nehmen ab dem 1. August 2026 am Kita- Helfer:innen-Programm NRW teil? 2)Welche Erkenntnisse und Erfahrungswerte liegen der Verwaltung bezüglich der spürbaren Entlastung des pädagogischen Fachpersonals im Kita-Alltag durch den Einsatz der Kita-Helferinnen und -helfer vor?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Antworten der Verwaltung zu JHA/066/2026 Stadtdirektor Hintzsche Jugendhilfeausschuss am 02.09.2026 Anfrage der FDP-Ratsfraktion hier: Einsatz, Inanspruchnahme und Weiterentwicklung des Kita-Helfer:innen Programms NRW in Düsseldorf Frage 1: Wie viele Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf (aufgeschlüsselt nach städtischen Einrichtungen und freien Trägern) nehmen ab dem 1. August 2026 am Kita- Helfer:innen-Programm NRW teil? Antwort: Ab dem 1. August 2026 nehmen 98 städtische Kindertageseinrichtungen und 232 Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft am Kitahelfer*innenprogramm NRW teil. Frage 2: Welche Erkenntnisse und Erfahrungswerte liegen der Verwaltung bezüglich der spürbaren Entlastung des pädagogischen Fachpersonals im Kita-Alltag durch den Einsatz der Kita-Helferinnen und -helfer vor? Antwort: Die vorliegenden Erfahrungswerte der Verwaltung basieren auf den Rückmeldungen der Kita-Leitungen und zeigen, dass Kitahelfer*innen das pädagogische Fachpersonal vor allem durch die Übernahme praktischer Alltagsaufgaben spürbar entlasten. Die konkreten Entlastungseffekte lassen sich in folgende Aufgabenbereiche unterteilen: • Ordnung, Hygiene und Hauswirtschaft Sauberkeit im Alltag: Die Hilfskräfte sorgen für verlässliche Ordnung und Sauberkeit in den Gruppenräumen, Fluren und Garderoben. Auch übernehmen sie wichtige hygienische Maßnahmen, wie beispielhaft die Reinigung von Spielmaterialien und Mobiliar in den Gruppen. • Küche: Die Kräfte unterstützen in der Küche sowie rund um das Mittagessen, zum Beispiel beim Holen und Bringen des Geschirrs. Bei Ausfällen der Küchenkräfte übernehmen sie auch Spül- und Reinigungsdienste. • Vorbereitung und Instandhaltung Die Hilfskräfte unterstützen bei der Vorbereitung und Pflege pädagogischer Materialien, wie zum Beispiel dem Aussortieren oder Instandsetzen defekter oder unvollständiger Spiele. Seite 1 von 2 • Begleitung im Kita-Alltag Die Kitahelfer*innen unterstützen die Fachkräfte bei der Begleitung der Kinder beim An- und Ausziehen an der Garderobe, besonders in der betreuungsintensiven Winterzeit. Durch diese gezielten Entlastungen im nicht-pädagogischen Bereich gewinnen die Fachkräfte wertvolle Zeit, die sie für die Bildungsarbeit und die intensive pädagogische Betreuung der Kinder nutzen. Frage 3: In welchem Umfang führen die Düsseldorfer Kitas die verpflichtenden Entwicklungsgespräche durch, um Kita-Helferinnen und -Helfer für eine weiterführende pädagogische Qualifizierung oder Ausbildung zu gewinnen? Antwort: Die kontinuierliche fachliche und persönliche Weiterentwicklung ihrer Beschäftigten ist ein zentrales Anliegen der Stadtverwaltung Düsseldorf. Mit allen bei der Stadt beschäftigten Kitahelfer*innen werden Entwicklungsgespräche zu Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung durchgeführt, wie es gemäß Nr. 4.3 der Förderrichtlinien vorgegeben ist. Darüber hinaus werden kontinuierlich zwischen den Kitahelfer*innen und den Leitungen der Einrichtungen Beratungs- und Mitarbeiterjahresgespräche durchgeführt. Zusätzlich werden verschiedene digitale und analoge Formate zur Weiterbildung und gezielten Wissensvermittlung angeboten. Im Rahmen dieser Formate werden auch Informationen zu Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen im pädagogischen Bereich vermittelt. Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2. Wie viele Eltern haben Betreuungsbedarf angezeigt, der außerhalb der Betreuungszeiten der gewählten Grundschule liegt?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
JHA/067/2026 Stadtdirektor Hintzsche Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.09.2026 Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion: OGS-Angebot Frage 1: Wie gestalten sich die Anmeldezahlen der Ganztagsbetreuung an Düsseldorfer Grundschulen für das Schuljahr 2026/2027? (Bitte aufschlüsseln nach Schule, rhythmisierter Ganztag/OGS, Abholzeiten, Art des Ganztagsangebots) Antwort: Die Anmeldezahlen der Ganztagsbetreuung an den Düsseldorfer Grundschulen wurden aktuell nach Stadtbezirken ausgewertet, um eine kompakte und übersichtliche Darstellung zu erhalten. Die Anmeldezahlen in den Stadtbezirken verteilen sich folgendermaßen: 14.00-Uhr 15.00-Uhr 16.00-Uhr Im 16-Uhr Modell Modell Modell Modell enthaltene GTK- Plätze* Plätze Stadtbezirk 1 91 430 1486 389 Plätze Stadtbezirk 2 139 377 1463 932 Plätze Stadtbezirk 3 209 807 2376 865 Plätze Stadtbezirk 4 206 430 952 594 Plätze Stadtbezirk 5 172 743 505 0 Plätze Stadtbezirk 6 271 781 994 179 Plätze Stadtbezirk 7 212 644 693 34 Plätze Stadtbezirk 8 239 816 1204 384 Plätze Stadtbezirk 9 305 1018 1983 578 Plätze Stadtbezirk 10 91 246 715 58 *Ganztagsklassen = Klassen im Rhythmisierten Ganztag Frage 2: Wie viele Eltern haben Betreuungsbedarf angezeigt, der außerhalb der Betreuungszeiten der gewählten Grundschule liegt? Antwort: Der Betreuungsbedarf, welcher über den rechtsanspruchserfüllenden Zeitrahmen hinausgeht, wird aufgrund der unterschiedlichen, individuellen Bedarfslagen je Standort von den jeweiligen Schulen und Trägern vor Ort erfasst und verarbeitet. Die konkreten Anfangs- und Schlusszeiten der Betreuung sind unter anderem abhängig vom Stundenplan und werden im Einvernehmen zwischen Träger und Schule abgestimmt. Der individuell vertraglich zugesicherte Betreuungsbedarf der Kinder innerhalb des gewählten Zeitmodells ist dabei stets sicherzustellen. Bei Bedarf kann im Einvernehmen zwischen Schule, Träger und den Erziehungsberechtigten durch flexible Personaleinsatzplanung auch eine Randzeitenbetreuung über die vorgenannte Mindestbetreuungszeit hinaus mit den vorhandenen personellen Ressourcen angeboten werden. Seite 1 von 2 JHA/067/2026 Stadtdirektor Hintzsche Frage 3: Inwiefern beeinflussen die von den Eltern gewählten Betreuungszeiten das AG-Angebot, insbesondere das der externen Anbieter? Antwort: Das Bildungsbudget für die externen Bildungsangebote richtet sich nach den Betreuungsbedarfen der Eltern an dem jeweiligen Schulstandort. Daraus ergeben sich standortabhängig unterschiedliche Bildungsbudgets. Das 16.00-Uhr-Modell entspricht dem bisherigen OGS-System, daher wird in diesem Modell das gleiche Bildungsbudget wie bisher in Höhe von 600 Euro je Kind im Schuljahr bereitgestellt. Aufgrund der verkürzten Zeitressource für Bildungsangebote im 15.00-Uhr-Modell, erhalten die Schulen in diesem Modell ein Bildungsbudget in Höhe von 300 Euro je Kind. Für die Klassen im Rhythmisierten Ganztag (Ganztagsklassen) finanziert die Landeshauptstadt Düsseldorf zusätzlich eine ganze Erzieher*innenstelle pro Klasse. Unabhängig davon erhalten die Schulen auch hier ein Bildungsbudget in Höhe von 400 Euro je Kind. Mit der Neukonzeption der Ganztagsbetreuung ist für den Umfang der Betreuungszeit von acht Stunden keine Kürzungen des Bildungsbudgets verbunden. Vielmehr sind durch die Finanzierung von einer zusätzlichen Koordinationskraft (Vollzeit) und Küchenkraft (25 Stunden) über alle Standorte hinweg, ergänzende personelle Ressourcen berücksichtigt worden. Seite 2 von 2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2. Wie hoch ist die Rückholquote der Landeshauptstadt Düsseldorf?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Antworten der Verwaltung zu JHA/068/2026 Stadtdirektor Hintzsche Jugendhilfeausschuss am 02.09.2026 Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt hier: Unterhaltsvorschuss Frage 1: Wie ist die Situation in Düsseldorf? (Bitte inkl. Auflistung von Daten zur Anzahl der Kinder, die derzeit Unterhaltsvorschuss beziehen, Höhe der jährlichen Auszahlungen in den letzten Jahren, was zurückgefordert werden konnte) Antwort: Derzeit erhalten 5.910 Kinder laufende Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Die leistungsberechtigten Kinder verteilen sich wie folgt auf die Altersgruppen: • Auf die Altersgruppe der 0- bis 5-Jährigen entfallen 956 Kinder. Der monatliche Höchstbetrag des Unterhaltsvorschusses beträgt in dieser Altersgruppe 227 Euro je Kind. • Der Altersgruppe der 6- bis 11-Jährigen sind 2.552 Kinder zuzuordnen. Für sie beträgt der monatliche Höchstbetrag 299 Euro je Kind. • Auf die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen entfallen 2.402 Kinder. Der monatliche Höchstbetrag beläuft sich auf 394 Euro je Kind. Die tatsächliche Leistungshöhe kann sich im Einzelfall durch anzurechnende Einkommen (z.B. Unterhaltszahlungen, Halbwaisenrente) verringern. Die Gesamtausgaben beliefen sich im Jahr 2024 auf 22.775.489 Euro und 2025 auf 22.563.972 Euro. Der Bund trägt 40 Prozent der Ausgaben; Land und Kommune jeweils 30 Prozent. Daraus ergeben sich kommunale Anteile von ca. 6,83 Mio. Euro in 2024 bzw. 6,77 Mio. Euro in 2025. Seite 1 von 3 Nach den nordrhein-westfälischen UVG-Durchführungsverordnungen ist das Landesamt für Finanzen seit dem 01. Juli 2019 für die Heranziehung aller seit diesem Datum neu bewilligten Fälle zuständig. Für Düsseldorf ist keine eigene Rückholquote bekannt, da die erforderlichen Daten hierfür nicht vorliegen. Frage 2: Wie hoch ist die Rückholquote der Landeshauptstadt Düsseldorf? Antwort: Im kommunalen Zuständigkeitsbereich existieren rund 2.833 „Altfälle". Als Altfälle werden die Fälle aller Kinder bezeichnet, die deutschlandweit bereits vor dem 1. Juli 2019 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschuss- gesetz bezogen haben. Die Stadt kann die Rückholquote für diese Fälle nicht ermitteln, weil hierfür eine zusammengeführte Auswertung von kommunalen und landesweiten Daten nötig wäre. 2024 wurden aus Altfällen 2.314.814 Euro vereinnahmt, 2025 waren es 2.040.986 Euro. Davon verbleiben jeweils 50 % bei der Stadt, die übrigen 50 % gehen an das Land Nordrhein-Westfalen. Frage 3: Welche personellen und organisatorischen Ressourcen stehen der Unterhaltsvorschussstelle für die Rückforderung zur Verfügung? (Vollzeitstellen, Fallzahlen pro Sachbearbeitung) Antwort: Für die Bearbeitung der kommunalen „Rückgriffsfälle" stehen derzeit sieben Vollzeitäquivalente (VZÄ) zur Verfügung, wobei jede(r) Mitarbeitende im Schnitt 365 Fälle bearbeitet. Ab Oktober 2026 wird das Team durch eine zusätzliche Vollzeitkraft verstärkt, sodass künftig acht VZÄ für die Heranziehung im Einsatz sind. Die Fallbearbeitung wird durch ein Fachverfahren unterstützt, das Wiedervorlagen, Frist- und Verjährungswarnungen (Ampelsystem) sowie ein automatisiertes Priorisierungssystem bietet. Seite 2 von 3 Die Heranziehung umfasst die Prüfung der Leistungsfähigkeit, die Berechnung und Geltendmachung der Forderung sowie ggf. die Erlangung eines Titels. Zur Titulierung wird entweder ein vereinfachtes Unterhaltsverfahren beim Familiengericht oder ein Mahnverfahren beim Amtsgericht eingeleitet. Ohne zulässige Einwendungen wird ein vollstreckbarer Beschluss erlassen, dem anschließend die Zwangsvollstreckung (Gehalt-, Krankengeld-, Konten- oder Sachpfändung, Vermögensauskunft, ggf. Haftbefehl, Aufrechnungsersuchen beim Finanzamt) folgt. Aufwändig sind streitige Fälle, unklare Leistungsfähigkeit, Selbstständige, Auslandsfälle, gerichtliche Verfahren sowie ausbleibende Zahlungen, für die Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich sind. Sechs weitere Sachbearbeitende unterstützen insbesondere Fälle mit selbstständigen oder im Ausland lebende Zahlungspflichtige. Zusätzlich werden Einkommensermittlungen und Abfragen bei Behörden über Konten- und Behördendaten (Rentenversicherung, Krankenkassen, KFZ-Zulassungsstellen, Jobcenter) vorgenommen. Der Rückgriff ist oft ein langfristiger Prozess, der maßgeblich von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen abhängt. Festgestellte Forderungen werden zum Soll gestellt und sämtliche rechtlichen Instrumente konsequent genutzt. Mit dem fortschreitenden Abbau des kommunalen Altfallbestandes verringert sich das rückgriffsspezifische Aufgabenvolumen kontinuierlich; nach vollständiger Erledigung entfällt der altfallbezogene Teil der kommunalen Rückgriffsbearbeitung. Seite 3 von 3
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Inwiefern werden intergenerative Aspekte bei der Gestaltung und Weiterentwicklung Sozialer Orte in Düsseldorf berücksichtigt? Wie werden dabei die Bedarfe und Perspektiven von Kindern und Jugendlichen einbezogen? Welche Potenziale sieht die Verwaltung, Soziale Orte stärker für Begegnungen zwischen den Generationen zu nutzen?
Der Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt die Begegnung der Generationen als ein wichtiges Leitmotiv für die Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur heraus. Bestehende soziale Einrichtungen sollen stärker für das gemeinsame Miteinander genutzt und durch weitere Orte der Begegnung ergänzt werden. Auch die Fachkonferenz „Stadtgesellschaft gemeinsam gestalten - Perspektiven für ein generationenübergreifendes Miteinander in Düsseldorf" im April 2026 hat die Bedeutung von Begegnungsorten für das Zusammenleben der Generationen hervorgehoben. Dabei wurde deutlich gemacht, dass ein lebendiges Quartiersleben Orte braucht, an denen Jung und Alt zusammenkommen können. Generationengerechte Quartiere benötigen Räume, die Begegnung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Als wichtige Voraussetzungen wurden zudem niedrigschwellige Begegnungsorte und verlässliche Netzwerke benannt.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Antworten der Verwaltung zu JHA/070/2026 Stadtdirektor Hintzsche Jugendhilfeausschuss am 02.09.2026 Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier: Soziale Orte und intergeneratives Miteinander Frage 1: Inwiefern werden intergenerative Aspekte bei der Gestaltung und Weiterentwicklung Sozialer Orte in Düsseldorf berücksichtigt? Antwort: Bei der Gestaltung und Weiterentwicklung Sozialer Orte in Düsseldorf haben generative Aspekte große Relevanz. Soziale Orte sollen Begegnung und Teilhabe im Quartier ermöglichen, dies schließt intergenerative Ansätze und Formate automatisch ein. Oft geht es darum, neben einer bestimmten Kernzielgruppe, wie beispielsweise Familien in den Familienzentren, auch anderen Gruppierungen aus dem Stadtteil die Türen zu öffnen und vorhandenes Raumpotenzial so zum Wohle aller Bürger*innen zur Verfügung zu stellen. Frage 2: Wie werden dabei die Bedarfe und Perspektiven von Kindern und Jugendlichen einbezogen? Antwort: Kinder und Jugendliche werden bei der Gestaltung und Weiterentwicklung der von ihnen bereits genutzten Orte gemäß dem Grundsatz der Partizipation immer einbezogen. Die pädagogischen Fachkräfte in den Institutionen (Kita/Familienzentren, Häuser für Kinder, Jugendliche und Familien sowie Freizeiteinrichtungen) setzen dies selbstverständlich und mit großem Know-How um. Darüber hinaus steht die Servicestelle Partizipation bereit, bei der Erfassung der Kinder- und Jugendperspektive zu beraten und zu unterstützen. Frage 3: Welche Potenziale sieht die Verwaltung, Soziale Orte stärker für Begegnungen zwischen den Generationen zu nutzen? Antwort: Soziale Orte sind offen für die Menschen aus dem Quartier und Stadtteil. Über eine oder mehrere festgelegte Kernzielgruppen hinaus wird damit der Begegnungsspielraum erweitert. Die Chancen und Potenziale, intergenerativen Austausch und Aktivitätsräume zu schaffen, sind damit wesentlich größer. Die Ausgestaltung obliegt den Menschen vor Ort und richtet sich jeweils auch nach räumlichen und personellen Gegebenheiten. Umfassendere Informationen werden dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung im Oktober 2026 vorgelegt werden. Seite 1 von 1
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung der Maßnahme „Neubau einer Kindertageseinrichtung am Kuthsweg 43" mit einer Gesamtsumme von 8.422.900 € (brutto) inkl. Ausstattung und Inventar und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu.
Gesamtkosten der Maßnahme8.422.900 EUR Kosten der Errichtung / IPM7.757.000 EUR Kosten der Landeshauptstadt Düsseldorf (Ausstattung und Inventar / Rückbau): Rückbau (investive Kosten) 233.700 EUR +Ausstattung und Inventar (konsumtive Kosten) 203.692 EUR + Ausstattung und Inventar (investive Kosten) 228.508 EUR = Gesamtkosten LHD 665.900 EUR Jährliche Nettofolgekosten1.508.901 EUR Zuzüglich einmaliger Abschreibungsaufwand Restbuchwert des bereits abgebrochenen Gebäudes in 202542.156 EUR Bedarfslage: Die Stadt Düsseldorf hat seit dem 01.08.2013 den gesetzlichen Anspruch der einjährigen Kinder auf einen Betreuungsplatz sicherzustellen (Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes). Dies erfordert einen erheblichen Ausbau des bestehenden Betreuungssystems. Düsseldorf verfügt zwar über ein gutes, jedoch nicht ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus, vormals Katholischer Kirchengemeindeverband Düsseldorfer Rheinbogen, einen freiwilligen städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung für Kinder in Höhe von insgesamt 23.083,00 Euro zu gewähren.
Bei dem vorgenannten Träger Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus betreibt die viergruppige Tageseinrichtung für Kinder an der Dabringhauser Straße 34. Bei einer Hygieneprüfung der Küche wurden erhebliche bauliche Mängel durch das Amt für Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) protokolliert. Die Abnutzung der Möbel führt dazu, dass der Grad des zulässigen Hygienestandards nicht eingehalten werden kann. Es wurde ein Bußgeld angedroht für den Fall, dass kein Austausch der Küche erfolgt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Diakonie Düsseldorf einen freiwilligen städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung für Kinder in Höhe von insgesamt 148.165,77 Euro zu gewähren. Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das Jahr 2026.
Bei dem vorgenannten Träger Diakonie Düsseldorf handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger Diakonie Düsseldorf betreibt die dreigruppige Tageseinrichtung für Kinder an der Duisburger Straße 62a.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger DRK Jugendhilfe Düsseldorf gGmbH einen freiwilligen städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung für Kinder in Höhe von insgesamt 16.252,43 Euro zu gewähren. Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das Jahr 2026.
Bei dem vorgenannten Träger DRK Jugendhilfe Düsseldorf gGmbH handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Die viergruppige Tageseinrichtung für Kinder mit angeschlossenem Familienzentrum an der Ellerstraße 191 wurde im September 2002 durch die Katholische Kirche eröffnet und 2006 durch das damalige Deutsche Rote Kreuz - Kreisverband Düsseldorf (nunmehr DRK Jugendhilfe Düsseldorf gGmbH) übernommen. Bei einer routinemäßigen Hygieneprüfung der Küche wurden erhebliche bauliche Mängel der Küche durch das Amt für Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) protokolliert. Die Abnutzung der Möbel führt dazu, dass der Grad des zulässigen Hygienestandards nicht eingehalten werden kann.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Kleine Freiheit e.V. einen freiwilligen städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung für Kinder in Höhe von insgesamt 3.498,99 Euro zu gewähren. Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das Jahr 2026.
Bei dem vorgenannten Träger Kleine Freiheit e.V. handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger Kleine Freiheit e.V. betreibt die viergruppige Tageseinrichtung für Kinder an der Krahestr. 13a/b (Elterninitiative).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Angermäuse gGmbH einen freiwillig städtischen Zuschuss zur investiven Maßnahme „Neubau der Tageseinrichtung für Kinder" Akazienweg 4 in Höhe von insgesamt 1.092.785 Euro zu gewähren. Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das Jahr 2026.
Der Träger Angermäuse gGmbH wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.01.2024 erstmalig, zunächst befristet für ein Jahr, und dann am 17.09.2025 erneut befristet bis zum 31.07.2026 als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch) anerkannt. Die Verlängerung der befristeten Anerkennung für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2027 erfolgt zeitgleich zur Vorlage zum kommunalen Investitionskostenzuschuss im Rahmen einer gesonderten Beschlussvorlage.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Landeshauptstadt Düsseldorf gewährt den Trägern der nach dem Kinderbildungsgesetz geförderten Tageseinrichtungen für Kinder in Düsseldorf seit dem Kindergartenjahr 2025/2026 eine freiwillige städtischen Leistung in Höhe des Eigenanteils (Sonderförderung) gem. § 36 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz sowie über den Mietzuschuss gem. § 34 KiBiz. Diese Zuwendung erfolgt zur Sicherung der Trägervielfalt, der Aufrechterhaltung bzw. des Ausbaus des Betreuungsplatzangebots sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung einheitlicher Qualitätsstandards.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Konzeptes "žStreetwork, Quartiermanagement und Ordnungspartnerschaft" in Hassels Nord. Für die Umsetzung werden aus dem Chancenfonds für das Jahr 2026 Mittel in Höhe von 50.000 Euro, für das Jahr 2027 205.000 Euro und für das Jahr 2028 155.000 Euro bereitgestellt. Der Erprobungszeitraum beträgt zwei Jahre. Die Umsetzung beginnt am 01.10.2026.
Hassels-Nord ist ein Sozialraum mit besonders hohem sozialen Handlungsbedarf. Ein großer Anteil der Bewohner und Bewohnerinnen ist von Armut betroffen. Der Anteil der Kinder und Jugendliche, die in SGB II-Haushalten leben, ist höher als in jedem anderen Düsseldorfer Sozialraum. Die schwierigen Lebensbedingungen führen zu weiteren Benachteiligungen im Hinblick auf die Gesundheit, den Bildungserfolg und die grundsätzliche Teilhabe der Menschen des Quartiers. Dies wurde in den letzten Jahrzehnten häufig und ausführlich beschrieben, untersucht und dokumentiert. Aktuell wird beobachtet, dass das Quartier weiterhin deutlich unter Druck steht: ï‚· Der öffentliche Raum wird insbesondere in den Abendstunden und an Wochenenden von Teilen problematischer Bevölkerungsgruppen vereinnahmt. ï‚· Zunahme von Konflikten, Vandalismus und Vermüllung im öffentlichen Raum. ï‚· Steigendes Unsicherheits- und Angstempfinden in der Bewohnerschaft. ï‚· Wiederkehrende Müllproblematik. Trotz täglicher Reinigungsleistungen (jährliche Aufwendungen der LEG für Müllbeseitigung: rund 500.000"¯â‚¬) ist keine langfristige Verbesserung zu erkennen. ï‚· Negative Auswirkungen auf das Wohnumfeld, das Quartiersimage und das nachbarschaftliche Zusammenleben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat der Bundesgesetzgeber die schrittweise Entwicklung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe eingeleitet. Ziel ist es, die Unterstützung von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen perspektivisch in einem gemeinsamen Leistungssystem zusammenzuführen, Zugangsbarrieren abzubauen und Teilhabechancen nachhaltig zu verbessern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch) rückwirkend ab 01.08.2026 die unbefristete Anerkennung des Trägers „Kusselköppchen gGmbH". Die Anerkennung wird mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen ausgesprochen: 1.Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet 2.Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 27 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen oder zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen oder nicht mehr vorliegen.
Die „Kusselköppchen gGmbH" wurde im Januar 2024 gegründet. Die Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Vanessa Metzger-Willnauer. Der Jugendhilfeausschuss hat die Gesellschaft in seiner Sitzung am 07.05.2025 zunächst befristet für die Dauer eines Jahres als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch) in Verbindung mit § 6 KiBiz (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) - rückwirkend zum 01.08.2026 - die Verlängerung der befristeten Anerkennung des Trägers „Angermäuse gGmbH" zum Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder um ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2027. Die befristete Anerkennung wird mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen ausgesprochen: 1.Während des Zeitraums der befristeten Anerkennung berichtet der Träger unaufgefordert über den Fortschritt der Planung sowie der Tätigkeit ab Aufnahme des Betriebes. Der Bericht erfolgt in Form eines Sachberichtes schriftlich gegenüber der Verwaltung des Amtes für Soziales und Jugend bis zum 30.04.2027.
Die „Angermäuse gGmbH" wurde am 28.09.2021 gegründet und der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet. In seiner Sitzung am 17.01.2024 sowie 17.09.2025 hatte der Jugendhilfeausschuss den Träger jeweils für ein Jahr befristet anerkannt. Eine weitere Befristung ergibt sich daraus, dass die Fertigstellung der Tageseinrichtung für Kinder (Neubau) nunmehr für das Kiga-Jahr 2026/2027 geplant ist.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Städtische Pressemitteilungen ergänzen die Unterlagen. Ankündigungen beschreiben geplante Themen, keine Ergebnisse. Auch spätere Mitteilungen ersetzen weder den amtlichen Beschluss noch die Niederschrift.
Der Jugendhilfeausschuss trifft sich am Mittwoch, 2. September 2026, 15 Uhr, im Sitzungssaal im 1. OG des Rathauses, Marktplatz 2, zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem eine Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für das Projekt "Neubau einer Kindertageseinrichtung am Kuthsweg 43", der Landeszuschuss zur Finanzierung der Transformationskosten in Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2026/2027 sowie das Thema Verfahrenslotsinnen und -lotsen in Düsseldorf. Alle Interessierten sind zu dieser Sitzung herzlich eingeladen. Die Sitzung wird aber auch gestreamt - der Stream ist über www.duesseldorf.de/livestream erreichbar. Die Tagesordnung und die Unterlagen zu dieser Sitzung sind im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf unter www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen zu finden.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.