Sitzung · Sitzung beendet

Jugendhilfeausschuss

Abgeschlossen
Dauer 1 Std. 35 Min.
Ort Rathaus - Sitzungssaal 1. OG
Gremium Jugendhilfeausschuss

Jugendhilfeausschuss · Sitzung vom 02.09.2026

Worum es geht – und was dokumentiert ist

Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.

19 öffentliche TOPs mit Ergebnisvermerk 4 Themen mit zugeordneten schriftlichen Antworten 15 Themen mit lesbaren Originalpassagen

Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 15.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.

Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.

Weitere Themen dieser Sitzung

Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.

TOP 5.2 · Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Dabringhauser Str. 34einstimmig beschlossen
TOP 5.2 · JHA/053/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus, vormals Katholischer Kirchengemeindeverband Düsseldorfer Rheinbogen, einen freiwilligen städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung für Kinder in Höhe von insgesamt 23.083,00 Euro zu gewähren.

Aus „Sachdarstellung“

Bei dem vorgenannten Träger Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus betreibt die viergruppige Tageseinrichtung für Kinder an der Dabringhauser Straße 34. Bei einer Hygieneprüfung der Küche wurden erhebliche bauliche Mängel durch das Amt für Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) protokolliert. Die Abnutzung der Möbel führt dazu, dass der Grad des zulässigen Hygienestandards nicht eingehalten werden kann. Es wurde ein Bußgeld angedroht für den Fall, dass kein Austausch der Küche erfolgt.

TOP 5.3 · Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Duisburger Str. 62aeinstimmig beschlossen
TOP 5.3 · JHA/054/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Diakonie Düsseldorf einen freiwilligen städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung für Kinder in Höhe von insgesamt 148.165,77 Euro zu gewähren. Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das Jahr 2026.

Aus „Sachdarstellung“

Bei dem vorgenannten Träger Diakonie Düsseldorf handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger Diakonie Düsseldorf betreibt die dreigruppige Tageseinrichtung für Kinder an der Duisburger Straße 62a.

TOP 5.4 · Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Ellerstraße 191einstimmig beschlossen
TOP 5.4 · JHA/055/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger DRK Jugendhilfe Düsseldorf gGmbH einen freiwilligen städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung für Kinder in Höhe von insgesamt 16.252,43 Euro zu gewähren. Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das Jahr 2026.

Aus „Sachdarstellung“

Bei dem vorgenannten Träger DRK Jugendhilfe Düsseldorf gGmbH handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Die viergruppige Tageseinrichtung für Kinder mit angeschlossenem Familienzentrum an der Ellerstraße 191 wurde im September 2002 durch die Katholische Kirche eröffnet und 2006 durch das damalige Deutsche Rote Kreuz - Kreisverband Düsseldorf (nunmehr DRK Jugendhilfe Düsseldorf gGmbH) übernommen. Bei einer routinemäßigen Hygieneprüfung der Küche wurden erhebliche bauliche Mängel der Küche durch das Amt für Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) protokolliert. Die Abnutzung der Möbel führt dazu, dass der Grad des zulässigen Hygienestandards nicht eingehalten werden kann.

TOP 5.5 · Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Krahestr. 13beinstimmig beschlossen
TOP 5.5 · JHA/056/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Kleine Freiheit e.V. einen freiwilligen städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung für Kinder in Höhe von insgesamt 3.498,99 Euro zu gewähren. Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das Jahr 2026.

Aus „Sachdarstellung“

Bei dem vorgenannten Träger Kleine Freiheit e.V. handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger Kleine Freiheit e.V. betreibt die viergruppige Tageseinrichtung für Kinder an der Krahestr. 13a/b (Elterninitiative).

TOP 5.6 · Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Akazienweg 4einstimmig beschlossen
TOP 5.6 · JHA/064/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Angermäuse gGmbH einen freiwillig städtischen Zuschuss zur investiven Maßnahme „Neubau der Tageseinrichtung für Kinder" Akazienweg 4 in Höhe von insgesamt 1.092.785 Euro zu gewähren. Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das Jahr 2026.

Aus „Sachdarstellung“

Der Träger Angermäuse gGmbH wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.01.2024 erstmalig, zunächst befristet für ein Jahr, und dann am 17.09.2025 erneut befristet bis zum 31.07.2026 als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch) anerkannt. Die Verlängerung der befristeten Anerkennung für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2027 erfolgt zeitgleich zur Vorlage zum kommunalen Investitionskostenzuschuss im Rahmen einer gesonderten Beschlussvorlage.

TOP 6.1 · Landeszuschuss zur Finanzierung der Transformationskosten in Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2026/2027zur Kenntnis genommen
TOP 6.1 · JHA/071/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Die Landeshauptstadt Düsseldorf gewährt den Trägern der nach dem Kinderbildungsgesetz geförderten Tageseinrichtungen für Kinder in Düsseldorf seit dem Kindergartenjahr 2025/2026 eine freiwillige städtischen Leistung in Höhe des Eigenanteils (Sonderförderung) gem. § 36 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz sowie über den Mietzuschuss gem. § 34 KiBiz. Diese Zuwendung erfolgt zur Sicherung der Trägervielfalt, der Aufrechterhaltung bzw. des Ausbaus des Betreuungsplatzangebots sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung einheitlicher Qualitätsstandards.

TOP 7.2 · Chancenfonds: Handlungskonzept für Hassels Nord - Streetwork, Quartiersmanagement und Ordnungspartnerschafteinstimmig beschlossen
TOP 7.2 · JHA/065/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Konzeptes "žStreetwork, Quartiermanagement und Ordnungspartnerschaft" in Hassels Nord. Für die Umsetzung werden aus dem Chancenfonds für das Jahr 2026 Mittel in Höhe von 50.000 Euro, für das Jahr 2027 205.000 Euro und für das Jahr 2028 155.000 Euro bereitgestellt. Der Erprobungszeitraum beträgt zwei Jahre. Die Umsetzung beginnt am 01.10.2026.

Aus „Sachdarstellung“

Hassels-Nord ist ein Sozialraum mit besonders hohem sozialen Handlungsbedarf. Ein großer Anteil der Bewohner und Bewohnerinnen ist von Armut betroffen. Der Anteil der Kinder und Jugendliche, die in SGB II-Haushalten leben, ist höher als in jedem anderen Düsseldorfer Sozialraum. Die schwierigen Lebensbedingungen führen zu weiteren Benachteiligungen im Hinblick auf die Gesundheit, den Bildungserfolg und die grundsätzliche Teilhabe der Menschen des Quartiers. Dies wurde in den letzten Jahrzehnten häufig und ausführlich beschrieben, untersucht und dokumentiert. Aktuell wird beobachtet, dass das Quartier weiterhin deutlich unter Druck steht: ï‚· Der öffentliche Raum wird insbesondere in den Abendstunden und an Wochenenden von Teilen problematischer Bevölkerungsgruppen vereinnahmt. ï‚· Zunahme von Konflikten, Vandalismus und Vermüllung im öffentlichen Raum. ï‚· Steigendes Unsicherheits- und Angstempfinden in der Bewohnerschaft. ï‚· Wiederkehrende Müllproblematik. Trotz täglicher Reinigungsleistungen (jährliche Aufwendungen der LEG für Müllbeseitigung: rund 500.000"¯â‚¬) ist keine langfristige Verbesserung zu erkennen. ï‚· Negative Auswirkungen auf das Wohnumfeld, das Quartiersimage und das nachbarschaftliche Zusammenleben.

TOP 8.1 · Verfahrenslotsinnen und -lotsen in Düsseldorf – Erfolgsmodell für Teilhabe, Inklusion und Umsetzung der SGB VIII-Reformzur Kenntnis genommen
TOP 8.1 · AGS/055/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat der Bundesgesetzgeber die schrittweise Entwicklung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe eingeleitet. Ziel ist es, die Unterstützung von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen perspektivisch in einem gemeinsamen Leistungssystem zusammenzuführen, Zugangsbarrieren abzubauen und Teilhabechancen nachhaltig zu verbessern.

TOP 9.1 · Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - hier Kusselköppchen gGmbHeinstimmig beschlossen
TOP 9.1 · JHA/052/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch) rückwirkend ab 01.08.2026 die unbefristete Anerkennung des Trägers „Kusselköppchen gGmbH". Die Anerkennung wird mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen ausgesprochen: 1.Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet 2.Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 27 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen oder zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen oder nicht mehr vorliegen.

Aus „Sachdarstellung“

Die „Kusselköppchen gGmbH" wurde im Januar 2024 gegründet. Die Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Vanessa Metzger-Willnauer. Der Jugendhilfeausschuss hat die Gesellschaft in seiner Sitzung am 07.05.2025 zunächst befristet für die Dauer eines Jahres als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

TOP 9.2 · Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - hier: Angermäuse gGmbHeinstimmig beschlossen
TOP 9.2 · JHA/063/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch) in Verbindung mit § 6 KiBiz (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) - rückwirkend zum 01.08.2026 - die Verlängerung der befristeten Anerkennung des Trägers „Angermäuse gGmbH" zum Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder um ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2027. Die befristete Anerkennung wird mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen ausgesprochen: 1.Während des Zeitraums der befristeten Anerkennung berichtet der Träger unaufgefordert über den Fortschritt der Planung sowie der Tätigkeit ab Aufnahme des Betriebes. Der Bericht erfolgt in Form eines Sachberichtes schriftlich gegenüber der Verwaltung des Amtes für Soziales und Jugend bis zum 30.04.2027.

Aus „Sachdarstellung“

Die „Angermäuse gGmbH" wurde am 28.09.2021 gegründet und der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet. In seiner Sitzung am 17.01.2024 sowie 17.09.2025 hatte der Jugendhilfeausschuss den Träger jeweils für ein Jahr befristet anerkannt. Eine weitere Befristung ergibt sich daraus, dass die Fertigstellung der Tageseinrichtung für Kinder (Neubau) nunmehr für das Kiga-Jahr 2026/2027 geplant ist.

Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.

Was die Stadt zur Sitzung mitteilt

Städtische Pressemitteilungen ergänzen die Unterlagen. Ankündigungen beschreiben geplante Themen, keine Ergebnisse. Auch spätere Mitteilungen ersetzen weder den amtlichen Beschluss noch die Niederschrift.

Ankündigung der Stadt · 26.08.2026

Jugendhilfeausschuss tagt im Rathaus

Mitteilung hier lesen

Der Jugendhilfeausschuss trifft sich am Mittwoch, 2. September 2026, 15 Uhr, im Sitzungssaal im 1. OG des Rathauses, Marktplatz 2, zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem eine Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für das Projekt "Neubau einer Kindertageseinrichtung am Kuthsweg 43", der Landeszuschuss zur Finanzierung der Transformationskosten in Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2026/2027 sowie das Thema Verfahrenslotsinnen und -lotsen in Düsseldorf. Alle Interessierten sind zu dieser Sitzung herzlich eingeladen. Die Sitzung wird aber auch gestreamt - der Stream ist über www.duesseldorf.de/livestream erreichbar. Die Tagesordnung und die Unterlagen zu dieser Sitzung sind im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf unter www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen zu finden.

Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf · Originalmitteilung

Themen dieser Sitzung

+2 weitere Themen

Amtliche Quellen

Originaldokumente

Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.

Offizielle Niederschrift Niederschrift Ö Das amtliche Wortprotokoll der Sitzung — PDF öffnen PDF →

Orte der Sitzung

Wichtige Adressen auf der Karte

Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.

Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.

Vollständige Sitzungsdaten Tagesordnung 27 TOPs

Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.

  • TOP 1: Verpflichtung eines Ausschussmitglieds
  • TOP 2: Anerkennung der Tagesordnung einstimmig beschlossen
  • TOP 3: Genehmigung der Niederschriften
  • TOP 3.1: Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.05.2026 einstimmig beschlossen
  • TOP 3.2: Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.06.2026 einstimmig beschlossen
  • TOP 4: Anfragen
  • TOP 4.1: Anfrage der FDP-Ratsfraktion - hier: Einsatz, Inanspruchnahme und Weiterentwicklung des Kita-Helfer:innen-Programms NRW in Düsseldorf beantwortet
  • TOP 4.2: Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt - hier: OGS-Angebot beantwortet
  • TOP 4.3: Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt - hier: Unterhaltsvorschuss beantwortet
  • TOP 4.4: Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - hier: Soziale Orte und intergeneratives Miteinander beantwortet
  • TOP 5: Bau, Einrichtung und Instandsetzung von Tageseinrichtungen für Kinder
  • TOP 5.1: Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses für das Projekt "Neubau einer Kindertageseinrichtung am Kuthsweg 43" Empfehlung einstimmig beschlossen
  • TOP 5.2: Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Dabringhauser Str. 34 einstimmig beschlossen
  • TOP 5.3: Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Duisburger Str. 62a einstimmig beschlossen
  • TOP 5.4: Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Ellerstraße 191 einstimmig beschlossen
  • TOP 5.5: Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Krahestr. 13b einstimmig beschlossen
  • TOP 5.6: Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Akazienweg 4 einstimmig beschlossen
  • TOP 6: Tageseinrichtungen für Kinder
  • TOP 6.1: Landeszuschuss zur Finanzierung der Transformationskosten in Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2026/2027 zur Kenntnis genommen
  • TOP 7: Jugendförderung
  • TOP 7.1: Analoge und Digitale aufsuchende Arbeit in Düsseldorf zur Kenntnis genommen
  • TOP 7.2: Chancenfonds: Handlungskonzept für Hassels Nord - Streetwork, Quartiersmanagement und Ordnungspartnerschaft einstimmig beschlossen
  • TOP 8: Teilhabe und Inklusion
  • TOP 8.1: Verfahrenslotsinnen und -lotsen in Düsseldorf – Erfolgsmodell für Teilhabe, Inklusion und Umsetzung der SGB VIII-Reform zur Kenntnis genommen
  • TOP 9: Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
  • TOP 9.1: Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - hier Kusselköppchen gGmbH einstimmig beschlossen
  • TOP 9.2: Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - hier: Angermäuse gGmbH einstimmig beschlossen
Anwesenheit Teilnehmende Personen 24 Personen
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