Aufsichtsrat der Neue Schauspiel – Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Ersatzwahl
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 63 Abs. 2 in Verbindung mit § 113 Abs. 2 GO NRW, mit sofortiger Wirkung unter Abberufung von Herrn Peter Knäpper Herrn Dr. Christoph Laugs in den Aufsichtsrat der Neue Schauspiel-Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu bestellen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Der Aufsichtsrat der Neue Schauspiel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung besteht aus mindestens 16, höchstens 17 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an: - die/der für Kulturfragen zuständige Minister*in des Landes Nordrhein-Westfalen oder ein*e von ihr/ ihm benannte*r Vertreter*in - die/ der Finanzminister*in des Landes Nordrhein-Westfalen oder ein*e von ihr/ ihm benannte*r Vertreter*in - die/ der Oberbürgermeister*in der Landeshauptstadt Düsseldorf oder ein*e von ihm benannte*r Vertreter*in - die/ der Kulturdezernent*in der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Beratungsweg
Rat
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/380/2024