Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/378/2025/1

Aufsichtsrat der Sana Kliniken Düsseldorf GmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 20. Januar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beschließt g e m ä ß § 63 Abs. 2 i.V.m. 113 GO NRW , 1.

Frau Beigeordnete Miriam Koch Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2.

unter Abberufung der bisherigen s t ä d t i s c h e n Mitglieder in den Aufsichtsrat der Sana Kliniken Düsseldorf GmbH zu entsenden. Die Entsendung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Aufsichtsrates weiter aus. Endet die Amtszeit des Aufsichtsrates aufgrund gesetzlicher oder gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates, so gilt diese Entsendung auch für die dann anstehende Konstituierung des Aufsichtsrates.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Der Aufsichtsrat der Sana Kliniken Düsseldorf GmbH besteht aus 9 Mitgliedern, von denen 3 Mitglieder nach den Bestimmungen des DrittelbG durch die Arbeitnehmenden der Gesellschaft zu wählen sind. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat das Recht, 2 Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, solange sie Gesellschafterin ist. Hierzu muss der Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen. Die übrigen Mitglieder werden durch Gesellschafterbeschluss bestellt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 20. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · RAT/378/2025/1

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    TOP 11 beschlossen · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 11

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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RAT/378/2025/1 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Aufsichtsrat der Sana Kliniken Düsseldorf GmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen Fachbereich : 20 - Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 11.02.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt g e m ä ß § 63 Abs. 2 i.V.m. 113 GO NRW , 1. Frau Beigeordnete Miriam Koch Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. unter Abberufung der bisherigen s t ä d t i s c h e n Mitglieder in den Aufsichtsrat der Sana Kliniken Düsseldorf GmbH zu entsenden. Die Entsendung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Aufsichtsrates weiter aus. Endet die Amtszeit des Aufsichtsrates aufgrund gesetzlicher oder gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates, so gilt diese Entsendung auch für die dann anstehende Konstituierung des Aufsichtsrates. Seite 2 Sachdarstellung: Der Aufsichtsrat der Sana Kliniken Düsseldorf GmbH besteht aus 9 Mitgliedern, von denen 3 Mitglieder nach den Bestimmungen des DrittelbG durch die Arbeitnehmenden der Gesellschaft zu wählen sind. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat das Recht, 2 Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, solange sie Gesellschafterin ist. Hierzu muss der Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen. Die übrigen Mitglieder werden durch Gesellschafterbeschluss bestellt. Bisher nehmen folgende Vertreter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf Aufsichtsratsmandate bei der Sana Kliniken Düsseldorf GmbH wahr: 1. H e r r B e i g e o r d n e t e r Christian Zaum gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. R a t s h e r r Andreas-Paul Stieber

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/378/2025/1