Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/378/2025

Aufsichtsrat der Sana Kliniken Düsseldorf GmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 19. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 63 Abs. 2 i.V.m. 113 GO NRW, 1.

Herrn Beigeordneten Christian Zaum Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2.

unter Abberufung der bisherigen städtischen Mitglieder in den Aufsichtsrat der Sana Kliniken Düsseldorf GmbH zu entsenden. Die Entsendung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Aufsichtsrates weiter aus. Endet die Amtszeit des Aufsichtsrates aufgrund gesetzlicher oder gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates, so gilt diese Entsendung auch für die dann anstehende Konstituierung des Aufsichtsrates.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Der Aufsichtsrat der Sana Kliniken Düsseldorf GmbH besteht aus 9 Mitgliedern, von denen 3 Mitglieder nach den Bestimmungen des DrittelbG durch die Arbeitnehmenden der Gesellschaft zu wählen sind. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat das Recht, 2 Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, solange sie Gesellschafterin ist. Hierzu muss der Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen. Die übrigen Mitglieder werden durch Gesellschafterbeschluss bestellt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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RAT/378/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Aufsichtsrat der Sana Kliniken Düsseldorf GmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen Fachbereich: 20 - Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 63 Abs. 2 i.V.m. 113 GO NRW, 1. Herrn Beigeordneten Christian Zaum Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. unter Abberufung der bisherigen städtischen Mitglieder in den Aufsichtsrat der Sana Kliniken Düsseldorf GmbH zu entsenden. Die Entsendung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Aufsichtsrates weiter aus. Endet die Amtszeit des Aufsichtsrates aufgrund gesetzlicher oder gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates, so gilt diese Entsendung auch für die dann anstehende Konstituierung des Aufsichtsrates. Seite 2 Sachdarstellung: Der Aufsichtsrat der Sana Kliniken Düsseldorf GmbH besteht aus 9 Mitgliedern, von denen 3 Mitglieder nach den Bestimmungen des DrittelbG durch die Arbeitnehmenden der Gesellschaft zu wählen sind. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat das Recht, 2 Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, solange sie Gesellschafterin ist. Hierzu muss der Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen. Die übrigen Mitglieder werden durch Gesellschafterbeschluss bestellt. Bisher nehmen folgende Vertreter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf Aufsichtsratsmandate bei der Sana Kliniken Düsseldorf GmbH wahr: 1. Herr Beigeordneter Christian Zaum gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. Ratsherr Andreas-Paul Stieber

Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen

Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/378/2025