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Title: 00478429.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00478429.pdf
Published Time: Wed, 10 May 2023 10:18:24 GMT
Number of Pages: 4
Markdown Content:
OVA/063/2023
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Barrierefreier Haltestellenumbau Merziger Straße
Fachbereich:
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 16.06.2023 Entscheidung
Ordnungs - und
Verkehrsausschuss 16.08.2023 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt dem barrierefreien Umbau der Haltestelle Merziger Straße zu.
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Fällung von vier Straßenbäumen.
Sachdarstellung:
Veranlassung
Im Rahmen der aktuellen Stadtentwicklungsziele und den Mobilitätsbedürfnissen aller Bevölkerungsgruppen, vor allem den Belangen von Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen, soll die Straßenbahnhaltestelle Merziger Straße im Düsseldorfer Stadtteil Derendorf barrierefrei ausgebaut werden.
Die Umbaumaßnahmen beziehen sich auf die vorhandene Gleisanlage, Bahnsteige und den angrenzenden Straßenraum.
Heutiger Zustand
Die Haltestelle Merziger Straße ist eine Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 704, die den Stadtteil Düsseldorf Derendorf im 10 Minuten-Takt mit der Innenstadt verbindet. Sie ist ein Inselbahnsteig und liegt zwischen den zwei Richtungsfahrbahnen der Seite 2
Merziger Straße. Sie beinhaltet ein durchgehendes Hauptgleis mit einem Einstiegs-und einem Ausstiegsbahnsteig sowie ein paralleles Abstellgleis. Das Abstellgleis ist über eine Weiche, welche sich zurzeit im Bereich hinter den Bahnsteigen befindet, entgegen der Fahrtrichtung angebunden und nur durch Zurücksetzen des Straßenbahnfahrzeugs befahrbar. Angrenzend an den Gleis-/Haltestellenbereich befinden sich auf beiden Seiten in ganzer Länge Parkstreifen in Längsaufstellung.
Die Höhe der vorhandenen Bahnsteigkanten betragen derzeit ca. 10 bis 12 cm über Schienenoberkante (SOK). Ein barrierefreier Einstieg in eine Niederflurstraßenbahn ist somit zurzeit nicht gewährleistet. Die Nutzlänge der Bahnsteige liegt bei jeweils ca. 45 m. Die derzeit eingesetzten Fahrzeuge der Typen NF6/NF8 und NF 10 haben eine Fahrzeuglänge von 30 bzw. 40 m.
Die Bahnsteigbefestigung besteht aus schwarz/weiß-Plattierung im Schachbrett-muster. Taktile Elemente bzw. Blindenleiteinrichtungen sowie eine Dynamischen Fahrgastinformationsanlage (DyFa) sind nicht vorhanden. Der Einstiegsbahnsteig verfügt über eine Wartehalle.
Die Beleuchtung des Straßenraumes und der Bahnsteige erfolgt über Gaslaternen.
Geplante Maßnahme
Um den Betriebsablauf der Rheinbahn zu verbessern, ist die Schaffung einer Überholmöglichkeit für Straßenbahnen zwingend erforderlich, da die Straßenbahn-fahrer an dieser Endhaltestelle ihre planmäßigen Pausenzeiten einlegen. Aus diesem Grund ist mittig der Merziger Straße über eine Weiche ein zweites Gleis angeordnet, welches in der Metzer Straße wieder auf das Hauptgleis führt. Die Kapazität der Haltestelle wird auf drei barrierefreie Bahnsteige erhöht.
Zukünftig soll es einen 60 m langen Ausstiegsbahnsteig im nördlichen Bereich der Merziger Straße geben, sowie zwei parallel angeordnete Einstiegsbahnsteige mit jeweils einer Länge von 40 m und 60 m im Süden. Die teilweise Verlängerung der Bahnsteige auf 60 m soll zukünftig den Betrieb mit Fahrzeugen des Typs NF6 in Doppeltraktion ermöglichen. Die drei Bahnsteige haben eine Breite von 3,00 m und sind vollständig barrierefrei. Das Spaltmaß zwischen Tür und Bahnsteigkante beträgt durchgängig 6,0 cm. Alle Bahnsteigkanten werden auf eine Einstiegshöhe von 25 cm angehoben. In unmittelbarer Nähe zu den beiden Einstiegsbahnsteigen ist ein Personaltoilettenhaus vorgesehen. Dieses ersetzt die bestehende Personaltoilette in einer Garage im Haus Nummer 14 und verringert sogleich die Laufwege der Fahrer.
Der Oberbau der Gleise erfolgt je nach Abschnitt im offenen Schotteroberbau oder geschlossen im Dresdener Oberbau. Vor den Bahnsteigen ist ein offenes Schottergleis vorgesehen. Die Kurvenbereiche werden geschlossen im Dresdner Oberbau mit Asphalteindeckung ausgeführt, was unter anderem der Feuerwehr als Aufstellfläche dient.
Die Ausstattung der Haltestellen hinsichtlich Wetterschutzeinrichtung mit Sitz-gelegenheit, Beschilderung, Fahrgastinformation und Abfallbehältern wird dem aktuellen Ausbaustandard der Rheinbahn und der Stadt Düsseldorf angepasst. Für sehbehinderte Menschen wird der Bahnsteig, entsprechend dem aktuellen
Gestaltungsstandard der Stadt Düsseldorf sowie der DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“, mit taktilen und kontrastierenden Leiteinrichtungen als Orientierungshilfe und zum sicheren Auffinden der Einstiegsposition ausgestattet. Dies gilt gleichermaßen für die unmittelbar umliegenden Fahrbahnquerungen. Die nördliche Gleisquerung unmittelbar am Anfang der Merziger Straße wird als Umlaufsperre ausgebildet. Seite 3
Die Bahnsteige sind untereinander über Laufwege und Rampen verbunden. An-grenzend an den Zugängen der Bahnsteige sind Fahrradabstellmöglichkeiten geplant.
Die Fahrbahnbreite auf der nördlichen Seite reduziert sich von ca. 6,00 m auf ca. 3,55 m. Die Gehwegbreite bleibt auf dieser Seite unverändert. In Gegenrichtung reduziert sich die Fahrbahnbreite von 5,00 m auf 3,50 m. Der Gehweg verbreitert sich im Mittel um ca. 70 cm auf eine Breite von ca. 2,85 m.
Die Merziger Straße liegt innerhalb einer Tempo 30 Zone. Der Radverkehr findet hier weiterhin auf der Fahrbahn statt.
Die Bäume im Seitenraum bleiben zwischen den Parkplätzen erhalten und deren Baumscheiben werden vergrößert, sodass den Bäumen mehr Platz zur Ausbildung der Wurzeln bleibt. Für die Gleisverlegung ist es erforderlich, drei kleinere Bäume und einen größeren Baum mit einem Stammumfang von 1,5 m zu fällen. Gleichzeitig sind acht neue Baumpflanzungen geplant.
Durch die Connected Mobility Düsseldorf werden ergänzende Multimodalitäts-angebote im Umfeld der Haltestelle errichtet. Dazu zählen u.a. folgende Module: 4 x CarsharingStation mit E-LadeStation, Sharing Stationen, Fahrradbügel und eine Fahrrad-Abstellanlage.
Durch den Umbau der Haltestelle und die damit einhergehende Strukturierung des Straßenraums verändert sich auch das Angebot an öffentlichen Parkständen. Derzeit befinden sich 95 Parkstände im Ausbaubereich. Weiterhin werden derzeit bis zu 50 Fahrzeuge ungeordnet im öffentlichen Straßenraum abgestellt, ohne dass hierfür Parkstände ausgewiesen sind. Die Fahrzeuge werden zum Beispiel vor Garagen-zufahrten oder am linken Fahrbahnrand der sehr breiten Einrichtungs-fahrbahn in Fahrtrichtung Rather Straße abgestellt.
Mit dem Umbau werden 18 Parkstände in Schrägaufstellung auf der Merziger Straße in Fahrtrichtung Rather Straße am linken Fahrbahnrand hergestellt und zusätzlich 17 Parkstände in Längsrichtung am rechten Fahrbahnrand. In Gegenrichtung entstehen 32 Parkstände in Schrägaufstellung am linken Fahrbahnrand. Insgesamt werden somit 67 Parkstände neu gebaut.
Eine Kompensation der durch die Umstrukturierung des Straßenraums, der CMD-Module und der Baumpflanzungen entfallenden 28 Parkstände im Öffentlichen Raum ist innerhalb des Quartiers aufgrund fehlender Flächen nicht möglich. Im Umfeld werden private Stellplätze zu Miete angeboten. Der Mietpreis liegt aktuell zwischen 71,50 Euro und 140,00 Euro. Zukünftig soll hierdurch ein geringer Bedarf an privaten Pkw resultieren.
Nach der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Behindertengleichstellungs-gesetz müssen öffentliche Wege, Plätze und Straßen und öffentliche zugängliche Verkehrsanlagen barrierefrei gestaltet werden. Gemäß dem Personenbeförderungs-gesetz muss eine vollständige Barrierefreiheit bis 2022 erreicht werden, vgl. auch Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf (Ö Vorlage NR. 66/37/2017). Die Maßnahme soll daher auch ohne Kompensation der 28 umgenutzten Parkstände umgesetzt werden, da die Barrierefreiheit technisch anders nicht hergestellt werden kann.
Durch die Anpassung der Gleislage entstehen Ansprüche auf passive Schallschutzmaßnahmen.
Alle Einfahrten und Fahrbeziehungen werden nach Abschluss der Bauarbeiten auf-rechterhalten. Sofern kurzzeitige Sperrungen während der Bauzeit erfolgen müssen, Seite 4
werden diese durch die örtliche Bauleitung mit den betroffenen Anliegern abgestimmt.
In der Straße befinden sich 16 Gasleuchten Modell Ansatzleuchten und 2Gasleuchten Modell Aufsatzleuchten Die heutigen Verbrauchswerte betragen 82.170 kWh/Jahr (15.066 kg CO2 im Jahr). Die Planung sieht den Rückbau der 18 Gaslichtpunkte und die Errichtung einer strombetriebenen Beleuchtungsanlage mit 20 Stromlichtpunkten in LED 3.000 Kelvin (warmweiße Farbgebung) vor. Die zukünftigen Verbrauchswerte betragen 1.992 kWh/Jahr (626 kg CO2 im Jahr).
Die verwaltungsinterne Abstimmung bzgl. der öffentlichen Beleuchtung erfolgte unter Beteiligung des Instituts für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bauaufsichtsamt und dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland. Die Interessenvertreter Initiative Düsseldorfer Gaslicht, Seniorenrat Stadt Düsseldorf und Behindertenrat Stadt Düsseldorf wurden im Kleiner Kreis Erhalt Gasbeleuchtung informiert und gehört. Die Stellungnahmen der Interessenvertreter sowie die Abwägung der Verwaltung und weitere Informationen zur Maßnahme können der Anlage 3 entnommen werden.
Nach Abschluss des Planungs- und Beteiligungsprozesses sind diese nun zum Abbau vorgesehenen Gasleuchten nicht Bestandteil der zu erhaltenen rd. 9.850 Gas-
Lichtpunkten gemäß dem derzeit gültigen Masterplan „Energieeffiziente und
historische Straßenbeleuchtung inklusive Erhaltungsvorschlag für die
Gasbeleuchtung“ (OVA/011/2020).
Baudurchführung und Kosten
Die aktuell geschätzten Kosten für die Baumaßnahme zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle wurden im Rahmen einer Kostenschätzung von der Rheinbahn ermittelt und belaufen sich auf ca. 6.000.000 Euro. Kostenträger der Maßnahme ist die Rheinbahn AG. Die Maßnahme ist bereits beim Zuwendungsgeber angemeldet und eingeplant.
Es ist vorgesehen, die Umsetzung der Baumaßnahme im Jahr 2025 durchzuführen.
Anlagen:
Anlage 1 - Übersichtskarte Anlage 2 - Lageplan Anlage 3 - Planungsblatt ÖB
Anlage 1 - Übersichtskarte als Text anzeigen
Title: 00478439.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00478439.pdf
Published Time: Tue, 07 Mar 2023 05:53:21 GMT
Number of Pages: 1
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Stand: Nr.: © LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH; Weitergabe sowie Vervielfältigung dieses Dokuments, Verwertung und Mitteilung seines Inhalts sind verboten, soweit nicht ausdrücklich gestattet.
## Merziger Straße Barrierefreier Ausbau Straßenbahnhaltestelle "Merziger Straße" - Übersichtskarte 1:25.000 ---25.03.2022
> P:\004-Rheinbahn\0727 Haltestelle Merziger Straße\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\02_Übersichtskarten\220325_Übersichtskarte.dwg
Anlage 1 Straßenbahnhaltestelle Merziger Straße
Anlage 3 - Planungsblatt ÖB als Text anzeigen
Title: TMAbs1
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00478441.pdf
Published Time: Tue, 07 Mar 2023 05:54:49 GMT
Number of Pages: 3
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66/6 .4
Öffentliche Beleuchtung
13. Februar 2023
Seite 1/3 Stellungnahmen GLP aus Kleiner Kreis
# Planungsblatt Öffentliche Beleuchtung
# Ö18 -216W Merziger Straße
OT 15 / Quartier Denkmalpflege: 15004
Zusammenfassung Sachstand und Kurzbeschreibung Planung
Betroffener Planungsabschnitt:
Merziger Straße zwischen Rather Straße und Metzer Straße
Anlass der Maßnahme:
Die Gasleuchten stehen an der Merziger Straße im Bereich der Straßenbahnwendeschleife im Quar-
tier „Metzer - Spichernstraße“, welches als Potentiell denkmalwert eingestuft wurde.
Durch den barrierefreien Ausbau der Haltestellenbereiche müssen auch die Stand orte der öffentli-
chen Beleuchtung neu geplant werden
Umsetzung Filter Masterplan
Der Masterplan „Energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung inkl. Erhaltungsvo rschlag für
die Gasbeleuchtung“ (OVA 011/2020) beschreibt u.a. den verbindlichen Filter „ÖPNV (Bus / Stra-
ßenbahn) “ wie folgt:
‚Der beschriebene Filter ÖPNV wird als verbindliches Kriterium betrachtet, welches zwingend Be-
rücksichtigung finden muss. Ein Betrieb von Gasbeleuchtung entlang dieser Strecken soll größten-
teils entfallen. Potenzielle Einzelfallprüfungen im Rahmen der Detailplanung bleiben vorbehalten.‘
Planungsauftrag
Rückbau Gas, Neuplanung Strom
Die Gasleuchten stehen an der Merziger Straße beidseitig entl ang der Straßenbahnlinie. Diese ist
hier als Endhaltestelle und als Schleife ausgebildet, die mittig im Straßenraum liegt.
Diese gasbetriebenen Leuchten können aus nachfolgenden Gründen dauerhaft nicht gehalten wer-
den:
a) Ein angemessenes Beleuchtungsniveau gemäß der geforderten Beleuchtungsklasse M3 bis M6
kann mit gasbetriebenen Leuchten nicht erreicht werden. Eine Ausnahmeregelung im Rahmen
der vorbereiteten städtischen Satzung ist für M -Klassen nicht vorgesehen.
b) Die Erschütterung der Straßenbahn führt zu vielfachen Ausfällen der Zündung. Eine Wartung
bzw. Instandsetzung ist nur bei abgeschaltetem Oberleitungsdraht möglich ist. Das erhöhte
Störungsaufkommen und die damit verbundene erschwerte Wartung betrifft dabei nicht nur das
Modell der vor Ort eingebau ten Reihenleuchte. Auch Modelle ohne auskragenden Mast weisen
die Fehler bei den Erschütterungen durch die Straßenbahn auf.
Die Planung sieht die Demontage der gasbetriebenen Leuchten und eine Neupla nung mit LED -
Stromleuchten vor
Art der Maßnahme: Demontage und Neuplanung Strom
Leuchtenmodell: a) Ans atzleuchten 4-Fl.
b) Aufsatzleuchten
Anzahl der betroffenen GLP: a) 16 STK
b) 2 STK
Zustimmung 63/4 und LVR liegt vor: ☒Ja ☐Nein
Erläuterung 66/6:
Arbeitsauftrag aus dem Lenkungskreis vom 18.02.2022 : Individuelle Prüfung:
Die Bewertung der Straßen erfolgte individuell. Die Kriterien zur Einstufung in eine M3 Klasse sind bei den 4
in KK 10 vorgestellt en Straßen (Aachener Straße, Sternstraße, Blücherstraße und Merziger Straße ) gleich, da
auch die relevanten Parameter der Straßengeometrie gleich ausfallen.
Arbeitsauftrag aus dem Lenkungskreis vom 18.02.2022 : Auswirkungen auf das Quar tier
Durch die Neuplanung in Strom erhöht sich das Beleuchtungsniveau auf der Aachener Straße in bewusstem
Maße. Dadurch sind strombetriebene Adaptionsleuchten in die gasbeleuchteten Nachbarstraßen erforderlich,
wenn diese in Gas erhalten bleiben:
Metzer S traße Höhe Nr. 18 -20
Zu Errichtung der Adaptionsleuchten ist kein Abbau eines GLP erforderlich, da die GLP entweder beidseitig
versetzt aufgestellt sind oder aber der erste GLP weit in die Straße hinein steht. Dadurch ist ein Standort für
einen Stromlicht punkt realisierbar. Vorbehaltlich Detailplanung: Unter Umständen kann einer der neuen
Stromlichtmasten einen zweiten Leuchtenkopf aufnehmen, der die Funktion der Adaptionsleuchte über-
nimmt. 66/6 .4
Öffentliche Beleuchtung
13. Februar 2023
Seite 2/3 Stellungnahmen GLP aus Kleiner Kreis
ggf. Erläuterung 63/4 und LVR:
Zustimmung von 63/4/LVR zum Rückbau der Gasbeleuchtung in der Merziger Straße aufgrund der unter
Punkt a und b Planungsauftrag aufgeführten Gründe. Durch den Ausbau der Haltestellenbereiche
bestehen zudem erhöhte Anforderungen an das Beleuchtungsniveau. Die Zustimmung von 63/4 und
LVR erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass das Quartier entsprechend der denkmalpflegerischen K riterien
im Rahmen der Erfassung als potentiell denkmalwert eingestuft wurde .
# Stellungnahmen Teilnehmer ‚Kleiner Kreis‘
Initiative Düsseldorfer Gaslicht
Stellungnahme per E -Mail
vom 08.06 .2022
Seniorenrat
Stellungnahme per E -Mail
vom 31 .05.2022
Behindertenrat
Stellungnahme per E -Mail
vom 30.05.2022
Wir sehen durchaus, dass der Betrieb von Gas-
beleuchtung an Straßen mit Straßenbahnlinien
problematisch sein kann. Wir sprechen uns aber
nach wie vor gegen eine Pauschalbehandlung
dieser Straßen aus. Diese Handhabung ent-
spricht nicht der im Ratsbeschluss ausdrücklich
festgehaltenen, individuellen Betrachtungs-
weise. Dass die pauschale Regelung auch noch
in der geplanten Lichtsatzung festgeschrieben
werden soll, hal ten wir eindeutig für nicht sach-
gerecht. Sowohl der Charakter des Denkmals
„Gasbeleuchtung” als auch das Stadtbild Düs-
seldorfs verlangen in einigen Fällen nach einer
individuellen Regelung.
Dazu gehört aus unserer Sicht auch die Merzi-
ger Straße. Hier spr icht sich die Initiative klar
gegen einen Abbau der Gasbeleuchtung Ö18 -
216W Merziger Straße aus.
Das hat folgende Gründe:
1.) Aus Sicht der Initiative trifft der Punkt
„schwierige Reparatur mit Stilllegung des
Schienenverkehrs” bei den vorhandenen An-
sat zleuchten nicht zu.
Die Gasleuchten in der Merziger Straße stehen
an den Seiten der sehr breiten Straße und sind
jeweils durch eine komplette Fahrbahn und ei-
nen Grünstreifen vom Gleiskörper der Straßen-
bahn getrennt. Es gibt im Grunde genommen
keinen Zusa mmenhang zwischen Straßenbahn-
strecke und Gasbeleuchtung. Die Merziger
Straße ist außerdem keine Durchgangsstraße
und wird in erster Linie von Anwohnern ge-
nutzt.
2.) Die Straßenbahnen fahren hier mit geringer
Geschwindigkeit in die Endhaltestelle ein bzw.
fahren langsam bis zur Einmündung in die
Rather Straße. Das dürfte die Erschütterungen
und damit die Störungen bei den Gaslaternen in
Grenzen halten.
3.) Ein Erhalt der Gasbeleuchtung behindert
eine Neugestaltung mit notwendiger Beleuch-
tung der Haltestelle in der Mitte der Straße
überhaupt nicht.
Der Seniorenrat stimmt der
geplanten Maßnahme aus
den genannten technischen
Gründen zu.
Der Behindertenrat Düs-
seldorf stimmt dieser Maß-
nahme zu. 66/6 .4
Öffentliche Beleuchtung
13. Februar 2023
Seite 3/3 Stellungnahmen GLP aus Kleiner Kreis
# Abwägung der Verwaltung zu den Eingaben / Stellungnahmen
Zur Stellungnahme Initiative Düsseldorfer Gaslicht
Eine Ausnahmeregelung zum Erhalt der Gaslichtpunkte kann unter Abwä gung des Belanges zur Einhaltung der
Verkehrssicherheit nicht getroffen werden.
Zur Stellungnahme Seniorenrat
Die Anregungen werden mit der vorliegenden Planung abgedeckt.
Zur Stellungna hme Behindertenrat
Die Anregungen werden mit der vorliegenden Planung abgedeckt.
# Abwägung Belange Barrierefreiheit und Belange Denkmalschutz
Nicht erforderlich da die Planung den Rückbau Gas und die Erneuerung in Strom vorsieht und dazu eine Aus-
sicht auf Zustimmung erteilt wurde.