Beschlussvorlage Aktenzeichen BV6/141/2026

Bauantrag, Arcadiastraße 10 – Nachträgliche Genehmigung von 72 Stellplätzen (befristet für 3 Jahre)

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Arcadiastraße 10 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 6Dokumente 27. August 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen.

Befreiungen sind notwendig von der textlichen Festsetzung Nr. 4 und Nr. 8.5.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück Arcadiastraße 10 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5870/22. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt.

Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein Kerngebiet (MK) und südlich davon ein allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine GRZ von 1,0 sowie eine GFZ von 1,7 festgesetzt. Stellplätze sind gem. textlicher Festsetzung Nr. 4 grundsätzlich unterirdisch oder auf den dafür festgesetzten Flächen zu errichten. Je 4 Stellplätze ist gem. textlicher Festsetzung Nr. 8.5 ein Baum zu pflanzen. Die Stellplatzanlage erstreckt sich über beide Baugebiete.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 27. August 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV6/141/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Katasterauszug · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Übersichtsplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    Bebauungsplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Sitzung · TOP 5

    Bezirksvertretung 6. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV6/141/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Arcadiastraße 10 - Nachträgliche Genehmigung von 72 Stellplätzen (befristet für 3 Jahre) Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 614.10.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind notwendig von der textlichen Festsetzung Nr. 4 und Nr. 8.5. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Arcadiastraße 10 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5870/22. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein Kerngebiet (MK) und südlich davon ein allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine GRZ von 1,0 sowie eine GFZ von 1,7 festgesetzt. Stellplätze sind gem. textlicher Festsetzung Nr. 4 grundsätzlich unterirdisch oder auf den dafür festgesetzten Flächen zu errichten. Je 4 Stellplätze ist gem. textlicher Festsetzung Nr. 8.5 ein Baum zu pflanzen. Die Stellplatzanlage erstreckt sich über beide Baugebiete. Beantragt ist die nachträgliche Genehmigung von 72 Stellplätzen, die bereits vorhanden sind. Die Genehmigung soll zunächst auf drei Jahre befristet erfolgen, da noch nicht abschließend geklärt ist, ob Teile der Flächen für die Umsetzung der Ortsumgehung Rat benötigt werden. Die Stellplätze dienen der umliegenden Nutzungen der Büros. Eine Nutzung für Flughafen- Parker ist nicht erlaubt. Folgende Befreiungen sind erforderlich: Eine Befreiung von der textlichen Festsetzung Nr. 4 ist notwendig, da alle Stellplätze oberirdisch und nicht in den dafür festgesetzten Flächen errichtet wurden. Eine Befreiung von der textlichen Festsetzung Nr. 8.5 ist notwendig, da keine Bäume gepflanzt wurden. Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1000 m² fällt die Entscheidung über die Erteilung der erforderlichen Befreiungen in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Die Stellplätze wurden bereits vor Jahren errichtet und sollen nun legalisiert werden. Sie werden durch die Nutzer der umliegenden Bürogebäude gut angenommen und dienen auch der Entlastung des südlich liegenden Wohngebiets. Durch die Legalisierung der zeitlich befristeten Stellplätze werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar sowie unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Sollte die Ortsumgehung Rath abschließend geplant und umgesetzt werden, kann über die drei Jahre hinaus keine erneute Genehmigung erteilt werden. Die Stellplatznutzung ist dann. einzustellen. Aus diesem Grund ist auch die Pflanzung von Bäumen innerhalb der drei Jahre nicht angezeigt. Die Verwaltung hat folglich keine Bedenken gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen. Nachrichtlich: Satzungsgeschützte Bäume sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungspläne Lageplan Übersichtsplan Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/141/2026