Bauantrag Erkrather Straße 141 – Errichtung einer Wohnanlage mit 32 Wohnungen
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Erkrather Straße 141 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug12Dokumente23. September 2026veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Das Vorhabengrundstück „Erkrather Straße 141" liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5676/055 aus dem Jahr 2002. Dieser setzt für den betreffenden Bereich unter anderem ein besonderes Wohngebiet (WB), straßenbegleitend eine überbaubare Grundstücksfläche sowie eine V-geschossige Bebauung und im rückwärtigen Bereich eine Bebauungstiefe von 12,0 m für eine I-geschossige Bebauung fest. Darüber hinaus enthält der Bebauungsplan auch textliche Festsetzungen zur Grundstücksbegrünung und der Unterbringung des ruhenden Verkehrs.
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Bezirksvertretung 2. Kein Ergebnisvermerk hinterlegt.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
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Dokumenttexte
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BV2/260/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Erkrather Straße 141 - Errichtung einer Wohnanlage mit 32 Wohnungen
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 206.10.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück „Erkrather Straße 141" liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 5676/055 aus dem Jahr 2002. Dieser setzt für den betreffenden Bereich
unter anderem ein besonderes Wohngebiet (WB), straßenbegleitend eine überbaubare
Grundstücksfläche sowie eine V-geschossige Bebauung und im rückwärtigen Bereich eine
Bebauungstiefe von 12,0 m für eine I-geschossige Bebauung fest. Darüber hinaus enthält
der Bebauungsplan auch textliche Festsetzungen zur Grundstücksbegrünung und der
Unterbringung des ruhenden Verkehrs.
Geplant ist die Errichtung eines unterkellerten, VI-geschossigen Mehrfamilienwohnhauses
mit insgesamt 32 Wohneinheiten. Außerdem sind 15 oberirdische Stellplätze vorgesehen.
Das derzeit vorhandene Bürogebäude sowie das im rückwärtigen Grundstücksbereich
vorhandene Nebengebäude sollen hierfür abgebrochen werden. Das geplante Gebäude wird
geschlossen an das Nachbargebäude Erkrather Straße 139 angebaut und zum Grundstück
Erkrather Straße 143 ebenfalls auf die neu geplante Grenze gebaut.
Für das Vorhaben sind folgende Befreiungen erforderlich.
Die rückwärtigen Balkone überschreiten die festgesetzte I-Geschossigkeit im rückwärtigen
Bereich um jeweils 2,0 m.
Bei dem obersten Geschoss handelt es sich um ein Vollgeschoss, da es nicht allseitig von
der Gebäudekante zurückspringt. Damit wird die festgesetzte Geschossigkeit um ein
Geschoss überschritten.
Die textliche Festsetzung Nr. 4 des Bebauungsplans sieht vor, dass ebenerdige Stellplätze
und Garagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen in das Gebäude integriert
oder zum Innenhof hin allseits baulich umschlossen werden. Die geplanten Stellplätze sollen
hingegen offen im rückwärtigen Grundstücksbereich angeordnet werden. Zudem liegt die
Stellplatzanlage ungefähr zur Hälfte außerhalb der festgesetzten überbaubaren
Grundstücksfläche.
Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1.000 m² fällt die Entscheidung über die
Befreiungen in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Die Überschreitung der Geschossigkeit durch die rückwärtig angeordneten Balkone um 2,0
m ist geringfügig, zudem befinden sich die Balkone im Bereich der rückwärtigen
überbaubaren Grundstücksfläche, für die jedoch nur eine I-geschossige Bebauung
vorgesehen ist.
Die Überschreitung der festgesetzten V-Geschossigkeit durch das oberste Geschoss ist
städtebaulich vertretbar. Die Fläche nimmt weniger als ¾ der darunterliegenden
Geschossfläche ein und gilt nur deshalb als Vollgeschoss, weil es im rückwärtigen Bereich
nicht von der Gebäudekante zurückspringt. Nach aktuell geltender Bauordnung würde das
oberste Geschoss nicht als Vollgeschoss gewertet werden.
Bereits bei der bisherigen Grundstücksnutzung befand sich an gleicher Stelle eine
Stellplatzanlage vergleichbarer Größe.
Durch die Neuplanung wird der rückwärtige Grundstücksbereich gegenüber dem bisherigen
Zustand aufgewertet. Die bislang vollständig asphaltierte Fläche wird teilweise entsiegelt und
begrünt. Die Stellplätze werden in den gestalteten Innenhof integriert und mit
Rasenfugenpflaster beziehungsweise einer versickerungsfähigen Pflasterfläche hergestellt.
Unter Berücksichtigung der bestehenden und geplanten Grundstückssituation bestehen
gegen die beantragten Befreiungen keine städtebaulichen Bedenken.
Nachrichtlich:
Für das Vorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden.
Der notwendigen Stellplätze werden vollständig auf dem Grundstück nachgewiesen.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Lageplan
Bebauungsplan Nr. 5676/55
Freianlagenplan
Grundriss Erdgeschoss
Grundriss Staffelgeschoss
Schnitte
Nordfassade
Südfassade
Westfassade
Seite 2
Freianlagenplan als Text anzeigen
Title: 00597819.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00597819.pdf
Published Time: Tue, 22 Sep 2026 05:52:59 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
+ 19.80
Schornstein
+ 18.36
First NG
= 60.11ü.NN
+ 17.97
= 59.72ü.NN
+ 17.03
+ 16.90
First
vorh. BW
= 57.78ü.NN
OK Brandwand
+ 14.42
SB NG
= 56.17ü.NN
+ 13.95
= 55.70ü.NN
OK Dachrinne NG
Nachbargebäude + 11.97
= 53.72ü.NN
Erkrather Straße 139 DG NG
+ 11.25
= 53.00ü.NN
3.OG NG
+ 8.35
= 50.10ü.NN
2.OG NG
+ 5.45
= 47.20ü.NN
1.OG NG
+ 2.55
= 44.30ü.NN
Hofbebauung auf
dem Grundstück
Erkrather Straße 139
EFH
gepl. Geb.
± 0.00
Erkrather = 41.75ü.NN
Straße
OKTBest. Durchfahrt NG
- 1.75 - 1.75
= 40.00ü.NN = 40.00ü.NN
UG NG
- 4.00
= 37.75ü.NN
- 5.05
= 36.70ü.NN
WESTFASSADE
Bebauungsplan Nr. 5676/55 als Text anzeigen
Title: 00597849.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00597849.pdf
Published Time: Tue, 22 Sep 2026 07:15:52 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
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