Beschlussvorlage Aktenzeichen BV2/260/2026

Bauantrag Erkrather Straße 141 – Errichtung einer Wohnanlage mit 32 Wohnungen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Erkrather Straße 141 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 12Dokumente 23. September 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück „Erkrather Straße 141" liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5676/055 aus dem Jahr 2002. Dieser setzt für den betreffenden Bereich unter anderem ein besonderes Wohngebiet (WB), straßenbegleitend eine überbaubare Grundstücksfläche sowie eine V-geschossige Bebauung und im rückwärtigen Bereich eine Bebauungstiefe von 12,0 m für eine I-geschossige Bebauung fest. Darüber hinaus enthält der Bebauungsplan auch textliche Festsetzungen zur Grundstücksbegrünung und der Unterbringung des ruhenden Verkehrs.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 23. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV2/260/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Katasterauszug · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Freianlagenplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    Grundriss Erdgeschoss · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Weitere Unterlage

    Grundriss Staffelgeschoss · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  8. Weitere Unterlage

    Schnitte · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  9. Weitere Unterlage

    Nordfassade · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  10. Weitere Unterlage

    Südfassade · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  11. Weitere Unterlage

    Westfassade · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  12. Weitere Unterlage

    Bebauungsplan Nr. 5676/55 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  13. Sitzung · TOP 3.2

    Bezirksvertretung 2. Kein Ergebnisvermerk hinterlegt.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
BV2/260/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Erkrather Straße 141 - Errichtung einer Wohnanlage mit 32 Wohnungen Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 206.10.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück „Erkrather Straße 141" liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5676/055 aus dem Jahr 2002. Dieser setzt für den betreffenden Bereich unter anderem ein besonderes Wohngebiet (WB), straßenbegleitend eine überbaubare Grundstücksfläche sowie eine V-geschossige Bebauung und im rückwärtigen Bereich eine Bebauungstiefe von 12,0 m für eine I-geschossige Bebauung fest. Darüber hinaus enthält der Bebauungsplan auch textliche Festsetzungen zur Grundstücksbegrünung und der Unterbringung des ruhenden Verkehrs. Geplant ist die Errichtung eines unterkellerten, VI-geschossigen Mehrfamilienwohnhauses mit insgesamt 32 Wohneinheiten. Außerdem sind 15 oberirdische Stellplätze vorgesehen. Das derzeit vorhandene Bürogebäude sowie das im rückwärtigen Grundstücksbereich vorhandene Nebengebäude sollen hierfür abgebrochen werden. Das geplante Gebäude wird geschlossen an das Nachbargebäude Erkrather Straße 139 angebaut und zum Grundstück Erkrather Straße 143 ebenfalls auf die neu geplante Grenze gebaut. Für das Vorhaben sind folgende Befreiungen erforderlich. Die rückwärtigen Balkone überschreiten die festgesetzte I-Geschossigkeit im rückwärtigen Bereich um jeweils 2,0 m. Bei dem obersten Geschoss handelt es sich um ein Vollgeschoss, da es nicht allseitig von der Gebäudekante zurückspringt. Damit wird die festgesetzte Geschossigkeit um ein Geschoss überschritten. Die textliche Festsetzung Nr. 4 des Bebauungsplans sieht vor, dass ebenerdige Stellplätze und Garagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen in das Gebäude integriert oder zum Innenhof hin allseits baulich umschlossen werden. Die geplanten Stellplätze sollen hingegen offen im rückwärtigen Grundstücksbereich angeordnet werden. Zudem liegt die Stellplatzanlage ungefähr zur Hälfte außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche. Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1.000 m² fällt die Entscheidung über die Befreiungen in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Die Überschreitung der Geschossigkeit durch die rückwärtig angeordneten Balkone um 2,0 m ist geringfügig, zudem befinden sich die Balkone im Bereich der rückwärtigen überbaubaren Grundstücksfläche, für die jedoch nur eine I-geschossige Bebauung vorgesehen ist. Die Überschreitung der festgesetzten V-Geschossigkeit durch das oberste Geschoss ist städtebaulich vertretbar. Die Fläche nimmt weniger als ¾ der darunterliegenden Geschossfläche ein und gilt nur deshalb als Vollgeschoss, weil es im rückwärtigen Bereich nicht von der Gebäudekante zurückspringt. Nach aktuell geltender Bauordnung würde das oberste Geschoss nicht als Vollgeschoss gewertet werden. Bereits bei der bisherigen Grundstücksnutzung befand sich an gleicher Stelle eine Stellplatzanlage vergleichbarer Größe. Durch die Neuplanung wird der rückwärtige Grundstücksbereich gegenüber dem bisherigen Zustand aufgewertet. Die bislang vollständig asphaltierte Fläche wird teilweise entsiegelt und begrünt. Die Stellplätze werden in den gestalteten Innenhof integriert und mit Rasenfugenpflaster beziehungsweise einer versickerungsfähigen Pflasterfläche hergestellt. Unter Berücksichtigung der bestehenden und geplanten Grundstückssituation bestehen gegen die beantragten Befreiungen keine städtebaulichen Bedenken. Nachrichtlich: Für das Vorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. Der notwendigen Stellplätze werden vollständig auf dem Grundstück nachgewiesen. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Lageplan Bebauungsplan Nr. 5676/55 Freianlagenplan Grundriss Erdgeschoss Grundriss Staffelgeschoss Schnitte Nordfassade Südfassade Westfassade Seite 2
Freianlagenplan als Text anzeigen
Title: 00597819.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00597819.pdf Published Time: Tue, 22 Sep 2026 05:52:59 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
Schnitte als Text anzeigen
Title: 00597822.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00597822.pdf Published Time: Tue, 22 Sep 2026 05:53:48 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: > Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze # UG EG 1.OG 2.OG 3.OG 4.OG # SCHNITT A-A SCHNITT B-B - 1.72 5 = 40.02 5 OKT ü.NN Best. ± 0.00 = 41.75 EFH ü.NN # SG + 3.15 + 6.30 + 9.45 + 12.60 + 15.75 - 2.85 + 16.28 + 15.93 + 19.43 - 1.40 = 40.35 OKT ü.NN Best. + 19.43 + 16.90 # SG + 15.75 # 4.OG 3.OG 2.OG 1.OG EG UG - 2.85 ± 0.00 = 41.75 EFH ü.NN + 3.15 + 6.30 + 9.45 + 12.60 + 14.07 5 + 10.92 5 + 7.77 5 + 4.62 5 + 1.47 5 - 1.65 - 2.85 > 21.15 5 > 1.72 5 > 18.00 5 3.15 2.85 3.15 3.15 3.15 3.15 3.15 3.28 40 1.58 5 62 5 1.05 1.85 89 2.26 89 2.26 89 2.26 1.40 1.27 89 2.26 89 86 60 2.05 20.83 18.30 2.53 1.58 5 62 5 64 2.26 89 2.26 89 2.26 89 2.26 89 2.26 89 2.26 1.42 2.13 5 32 5 + 19.43 + 16.90 - 1.40 = 40.35 OKT ü.NN Best. + 16.28 + 19.43 - 1.70 = 40.05 OKT ü.NN Best. + 16.28 + 19.80 > 3.15 40 2.26 89 2.26 89 2.26 1.42 89 2.26 89 2.05 20.83 1.58 5 62 5 64 2.26 89 2.26 89 2.26 89 2.26 89 2.26 89 - 1.65 = 40.10 OKT ü.NN Gepl. > 3.15 3.15 3.15 3.15 3.15 4.95 89 2.26 3.92 5 > 17.68 3.15 Erkrather Straße Straße Erkrather > 17.95 1.93 21.10 1.18 75 Körperschalldämmung als Erschütterungsschutz Körperschalldämmung als Erschütterungsschutz > 2.26 1.42 BA BW Brandschutz Bauart Brandwand, feuerbeständig FB feuerbeständig feuerhemmend FH T30-RS feuerhemmende, rauchdichte und RS rauchdichte und selbstschließende Tür DT dichtschließende Tür selbstschließende Tür BW Brandwand Alle tragenden und aussteifenden Bauteile: FB FB FB FB FB FH FH FB FB FB FB FB FB FB FB FB FB FB FB FB FB FB FH FH FH FH FH FH FH Ausführung der Fassadenbekleidung aus schwerentflammbaren Baustoffen > FB FH FB BA BW FB BA BW BA BW FB FB FB FB FB FB BA BW FB FB BA BW FB BA BW BA BW FH-A feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustoffen FH-A FH-A FH-A FH-A FH-A FH-A FH-A FH-A FH-A FH-A FH-A FH-A FH-A FH-A FH-A FH-A FH-A FH-A Tragende Teile notwendiger Treppen: FH-A
Nordfassade als Text anzeigen
+ 19.80 + 19.60 + 19.43 First + 17.97 = 59.72ü.NN + 16.28 Traufe + 12.02 = 53.77ü.NN Dach Trafo + 2.18 = 43.93ü.NN Nachbargebäude Erkrather EFH ± 0.00 Straße 139 = 41.75ü.NN OKTBest. OKTGepl. OKTGepl. OKTGepl. - 1.65 OKTBest. OKT Best. - 1.60 - 1.70 - 1.70 - 1.70 ü.NN - 1.70 = 40.10 - 1.75 = 40.15ü.NN = 40.05ü.NN = 40.05ü.NN = 40.05ü.NN = 40.05ü.NN = 40.00ü.NN Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Neu Grundstücksgrenze NORDFASSADE
Südfassade als Text anzeigen
+ 19.80 + 19.60 + 19.43 First + 17.97 = 59.72ü.NN + 17.03 + 16.85 + 16.28 + 13.75 Traufe + 12.02 = 53.77ü.NN Nachbargebäude Erkrather Straße 139 Dach Trafo + 2.18 = 43.93ü.NN Hofbebauung auf dem Grundstück Erkrather Straße 139 EFH ± 0.00 = 41.75ü.NN OKTBest. - 1.30 OKTBest. OKT Best. - 1.50 OKTBest. = 40.45ü.NN - 1.55 - 1.70 = 40.25ü.NN = 40.20ü.NN = 40.05ü.NN Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Neu Grundstücksgrenze SÜDFASSADE
Westfassade als Text anzeigen
+ 19.80 Schornstein + 18.36 First NG = 60.11ü.NN + 17.97 = 59.72ü.NN + 17.03 + 16.90 First vorh. BW = 57.78ü.NN OK Brandwand + 14.42 SB NG = 56.17ü.NN + 13.95 = 55.70ü.NN OK Dachrinne NG Nachbargebäude + 11.97 = 53.72ü.NN Erkrather Straße 139 DG NG + 11.25 = 53.00ü.NN 3.OG NG + 8.35 = 50.10ü.NN 2.OG NG + 5.45 = 47.20ü.NN 1.OG NG + 2.55 = 44.30ü.NN Hofbebauung auf dem Grundstück Erkrather Straße 139 EFH gepl. Geb. ± 0.00 Erkrather = 41.75ü.NN Straße OKTBest. Durchfahrt NG - 1.75 - 1.75 = 40.00ü.NN = 40.00ü.NN UG NG - 4.00 = 37.75ü.NN - 5.05 = 36.70ü.NN WESTFASSADE
Bebauungsplan Nr. 5676/55 als Text anzeigen
Title: 00597849.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00597849.pdf Published Time: Tue, 22 Sep 2026 07:15:52 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/260/2026