Beschlussvorlage Aktenzeichen BV1/193/2026

Bauantrag, Immermannstraße 10 – Nutzungsänderung im 1. Obergeschoss von Büroflächen in eine orthopädische Praxis

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Immermannstraße 10 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 7Dokumente 27. Juli 2026veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung von 3 Stellplätzen im Anwohnerparkbereich.
  • Im vergangenen Jahr lagen der Bezirksvertretung bereits zwei Beschlussvorlagen zu dem
  • Durch die Nutzungsänderung entsteht im Gegensatz zu dem genehmigten Bestand ein

Bauantrag, Immermannstraße 10 - Nutzungsänderung im 1. Obergeschoss von Büroflächen in eine orthopädische Praxis Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 118.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung:

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BV1/193/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Immermannstraße 10 - Nutzungsänderung im 1. Obergeschoss von Büroflächen in eine orthopädische Praxis Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 118.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung von 3 Stellplätzen im Anwohnerparkbereich. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Immermannstraße 10 liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 5576/78, welcher unter anderem die Art der baulichen Nutzung als Kerngebiet festlegt. Somit erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 30 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB. Im vergangenen Jahr lagen der Bezirksvertretung bereits zwei Beschlussvorlagen zu dem Grundstück vor. Die Bauvorhaben umfassten die Umnutzung von Büroflächen zu einer Fachpraxis für Gefäßchirurgie und Phlebologie im 2. Obergeschoss (BV1/094/2025) bzw. zu einer ambulanten HNO-Praxis im 3. Obergeschoss (BV1/053/2026). Die Bezirksvertretung beschloss die Ablösung von jeweils 2 Stellplätzen im Anwohnerparkbereich. Das geplante Vorhaben umfasst eine Nutzungsänderung von Büroflächen zu einer orthopädischen Praxis im 1. Obergeschoss. Diese ist im Kerngebiet zulässig. Durch die Nutzungsänderung entsteht im Gegensatz zu dem genehmigten Bestand ein Mehrbedarf an Stellplätzen. Da eine Herstellung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich ist, soll eine Ablösung von 3 Stellplätzen erfolgen. Da das Grundstück sich in einem Anwohnerparkbereich befindet, fällt die Entscheidung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: In dem Bereich ist eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr vorhanden. Gleichzeitig stehen auch in angemessener Entfernung öffentliche Parkhäuser mit ausreichend Stellplätzen zur Verfügung. Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Ablösung der Stellplätze. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Grundriss 1. Obergeschoss Ansichten I Ansichten II, Schnitt Seite 2
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Title: 00593935.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00593935.pdf Published Time: Wed, 29 Jul 2026 06:59:13 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: KG EG 6. OG 3. OG 1. OG 4. OG 4. OG 5. OG 2. OG 3. OG 1. OG 2. OG 6. OG 5. OG OSTANSICHT VORHANDENE NACHBARBEBAUUNG NORDANSICHT 2. RW 2. RW >= 0,90 m x 1,20 m >= 0,90 m x 1,20 m

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/193/2026