Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 1
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 1 · Sitzung vom 18.09.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 13.10.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung von Stellplätzen im Anwohnerparkbereich.
Geplant ist die Nutzungsänderung in einem Baudenkmal. Die bislang als Wohnung genehmigten Flächen vom Erdgeschoss bis zum 2. Obergeschoss sowie die im Jahr 1986 genehmigte Wohnung im Dachgeschoss werden künftig als Galerie mit Verwaltung genutzt werden. Planungsrechtliche Belange werden hierdurch nicht berührt. Durch die Änderung der Nutzung entsteht ein zusätzlicher Stellplatzbedarf. Von den 7 notwendigen Stellplätzen sind 2 Stellplätze aus dem genehmigten Bestand zugrunde zu legen. 3 Stellplätze sollen im Anwohnerparkbereich abgelöst werden. Für die 2 restlichen Stellplätze werden gemäß § 3 Abs. 8 der Stellplatzsatzung 8 neue Fahrradstellplätze geschaffen. Die Ablösung von Stellplätzen im Anwohnerparkbereich fällt in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Gibt es bereits Überlegungen und Planungen zu einer veränderten Gehwegsituation auf der Thomasstraße?
2. Ist die Einrichtung/Umwandlung der Thomasstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich eine Übergangslösung für mehr Sicherheit für Fußgänger:innen, bis die Verlegung des Bürgersteiges auf die Nordseite realisiert werden kann?
3. Sind auch andere kurzfristig umsetzbare Lösungen möglich?
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es bereits Überlegungen und Planungen zu einer veränderten Gehwegsituation auf der Thomasstraße? 2. Ist die Einrichtung/Umwandlung der Thomasstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich eine Übergangslösung für mehr Sicherheit für Fußgänger:innen, bis die Verlegung des Bürgersteiges auf die Nordseite realisiert werden kann?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV1/150/2026 Beigeordnete Zuschke Bürgersteig auf der Thomasstraße Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (BV1/150/2026) Frage 1: Gibt es bereits Überlegungen und Planungen zu einer veränderten Gehwegsituation auf der Thomasstraße? Frage 2: Ist die Einrichtung/Umwandlung der Thomasstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich eine Übergangslösung für mehr Sicherheit für Fußgänger:innen, bis die Verlegung des Bürgersteiges auf die Nordseite realisiert werden kann? Frage 3: Sind auch andere kurzfristig umsetzbare Lösungen möglich? Antwort zu Frage 1: Nach Kenntnis der Verwaltung sind die Sanierungsarbeiten auf dem Grundstück südlich der Thomasstraße (Staatskanzlei) noch nicht abgeschlossen. Bis dahin wird weiterhin empfohlen, diesen Umbau abzuwarten. Ein Zeitplan kann nicht benannt werden. Die Verwaltung befindet sich im Austausch zu den Planungen. Antwort zu Frage 2 und 3: Der mögliche Sicherheitsgewinn durch die übergangsweise Ausweisung der Thomasstraße als verkehrsberuhigter Bereich wird als gering eingeschätzt, da die Thomasstraße aufgrund ihrer bestehenden Gestaltung, abgesehen von der Beschilderung, nicht als verkehrsberuhigter Bereich erkennbar wäre. Insbesondere der deutliche gestalterische Unterschied zum unmittelbar anschließenden, bereits als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesenen Mannesmannufer und der vorhandene Hochbord könnten bei den Verkehrsteilnehmenden zu unterschiedlichen Erwartungen hinsichtlich der zulässigen Fahrweise führen. Eine Ausweisung ohne entsprechende bauliche bzw. gestalterische Anpassung würde daher voraussichtlich keinen wesentlichen zusätzlichen Sicherheitsgewinn für den Fußverkehr erzielen. Zudem sieht die Verwaltung derzeit aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens und der bestehenden Fußverkehrsführung keinen dringenden Handlungsbedarf. Die ca. 80 m lange Straße dient überwiegend der Erschließung von Stellplätzen und des Mannesmannufers, für welches mit der Schranke bereits eine temporäre Zufahrtsbeschränkung besteht. Die Einfahrt von der Haroldstraße ist bereits nur für Anlieger freigegeben. Angesichts der Einschätzung des Bedarfes und der bestehenden Haushaltslage beabsichtigt die Verwaltung aktuell keine Umsetzung von Maßnahmen an der Thomasstraße.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Inwieweit ist der Verwaltung bekannt, dass dieses Haus zum Verkauf steht?
2. Wenn ja, ist es im Rahmen des ausgegebenen Ziels „Überwindung der Obdachlosigkeit“ von Interesse für die Stadt, es zu erwerben?
3. Wenn ja, gibt es Verhandlungsergebnisse??
Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Inwieweit ist der Verwaltung bekannt, dass dieses Haus zum Verkauf steht? 2. Wenn ja, ist es im Rahmen des ausgegebenen Ziels „Überwindung der Obdachlosigkeit“ von Interesse für die Stadt, es zu erwerben?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV1/152/2026 Beigeordnete Koch Don Bosco Haus Klosterstraße Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung des Bezirksvertretung 1 am 26.06.2026 Frage 1: Inwieweit ist der Verwaltung bekannt, dass dieses Haus zum Verkauf steht? Antwort: Das Amt für Migration und Integration befindet sich derzeit in Verhandlungen mit dem Eigentümer. Im Rahmen dieser Verhandlungen hat dieser explizit zum Ausdruck gebracht, das Objekt nicht verkaufen zu wollen. Es wird daher eine Erbpacht oder eine Anmietung angestrebt. Die Verhandlungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Frage 2: Wenn ja, ist es im Rahmen des ausgegebenen Ziels „Überwindung der Obdachlosigkeit" von Interesse für die Stadt, es zu erwerben? Antwort: Siehe Ausführungen zu Frage 1. Frage 3: Wenn ja, gibt es Verhandlungsergebnisse?? Antwort: Siehe Ausführungen zu Frage 1.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Auf den Stadtbahnlinien U78/79 sind die zwischen Klever Straße/Ergoplatz und Reeser Platz liegenden drei Haltestellen auf Grund fehlender Hochbahnsteige für Fahrgäste mit Bewegungseinschränkungen oder Kinderwagen auf einer Distanz von 1,2 km nicht nutzbar.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV1/229/2026 Stadtkämmerin Schneider Barrierefreier Haltestellenausbau Schiene auf der Kaiserswerther Straße zwischen Kle- verstraße/Ergoplatz und Reeser Platz Anfrage der SPD-Fraktion Frage 1: Wann wird der Anfang 2023 aufgenommene Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung für eine Tunnelplanung fortgesetzt? Antwort: Die Fortsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung für eine Tunnelplanung ist abhängig von den Ergebnissen der Prüfung der Förderfähigkeit. Ohne Förderung wäre eine Tunnellösung auf der Kaiserswerther Straße aufgrund der hohen Kosten nicht umsetzbar. Frage 2: Wann werden belastbare Zahlen über die voraussichtlichen Kosten einer Tunnellösung zur politischen Entscheidungsfindung vorliegen? Antwort: Bislang entspricht der Planungsstand dem einer Machbarkeitsstudie. Insofern stellen die ak- tuell vorliegenden Zahlen lediglich eine grobe Kostenschätzung dar. Für die Herbeiführung einer politischen Entscheidung ist zunächst eine Aussage zur Förder- fähigkeit erforderlich. Wenn diese vorliegt kann die Verwaltung eine entsprechende Vorlage mit einem Entscheidungsvorschlag zur weiteren Vorgehensweise einbringen. Frage 3: Wann wird der Prüfungsprozess über die Förderfähigkeit einer Tunnellösung abgeschlossen sein? Antwort: Eine Tunnellösung für die Kaiserswerther Straße ist nach derzeitigem Erkenntnisstand als ei- genständige Maßnahme nicht förderfähig. Daher wird aktuell untersucht, ob unter Berücksich- tigung möglicher Wechselwirkungen und Synergien mit der geplanten U81 ein für die Förder- fähigkeit ausreichender Nutzen-Kosten-Indikator erreicht werden kann. Die hierfür erforderlichen Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Nach derzeitiger Einschätzung wird mit belastbaren Ergebnissen bis Mitte 2027 gerechnet. Seite 1 von 1
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wieso war die Stadt nicht in der Lage in der Pandemie, wie viele Besitzer von Gewerbeimmobilien, Ihren Mietern entgegenzukommen?
2. Wieso bevorzugt die Stadt stattdessen den Leerstand?
Die Chocolaterie Gut & Gerne musste im Frühjahr 2024 schließen, da sie die Einbrüche nach Corona und die weitere Mietsteigerung, die die Stadt während der Pandemie vorgenommen hatte, nicht mehr stemmen konnte. Alle Versuche der Betreiber, die Stadt zu einem Entgegenkommen zu bewegen, scheiterten.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV1/230/2026 Stadtkämmerin Schneider Leerstand in den Rathausarkaden - Anfrage der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 1 Frage 1: Wieso war die Stadt nicht in der Lage in der Pandemie, wie viele Besitzer von Gewerbeimmobilien, Ihren Mietern entgegenzukommen? Antwort: Als öffentliche Vermieterin ist die Verwaltung an haushaltsrechtliche Grundsätze - insbesondere den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 75 Gemeindeordnung NRW) sowie den kommunalrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz - gebunden und kann Mietkonditionen nicht in gleicher Flexibilität anpassen wie private Eigentümer. Anders als private Vermieter, die im Einzelfall frei über Mietnachlässe entscheiden können, unterliegt die Verwaltung zudem der Kommunalaufsicht und muss jede Abweichung von marktüblichen Konditionen sachlich begründen und dokumentieren, um dem Vorwurf einer unzulässigen Beihilfe oder Ungleichbehandlung vorzubeugen. Die Möglichkeiten der Unterstützung wurden während der Pandemie gleichwohl einzelfallabhängig geprüft. Aus Datenschutzgründen kann das Amt für Gebäudemanagement zum Fall des Schokoladengeschäftes am Burgplatz keine Informationen mitteilen. Das Amt für Gebäudemanagement möchte jedoch betonen, dass es seinen Gewerbemietern nach jeweiliger Prüfung Mietnachlässe, Stundungen oder Ratenzahlungsvereinbarungen während der Pandemie - wenn die Voraussetzungen vorlagen - gewähren konnte. Diese wurden unter Berücksichtigung von staatlichen Sofort- und Überbrückungshilfen auf Antrag der Mieter geprüft und gewährt, um eine Doppelförderung auszuschließen und die Mittel zielgerichtet dort einzusetzen, wo tatsächlich ein wirtschaftlicher Bedarf bestand. Alle Mieter des Amtes für Gebäudemanagement wurden in gleicher Weise behandelt; ein pauschaler, undifferenzierter Mietverzicht - wie ihn einzelne private Eigentümer gewähren konnten - hätte demgegenüber sowohl haushaltsrechtlich als auch mit Blick auf die Gleichbehandlung aller städtischen Mieter nicht vertreten werden können. Frage 2: Wieso bevorzugt die Stadt stattdessen den Leerstand? Antwort: Die Verwaltung möchte vorab betonen, dass ihr an Leerstand nicht gelegen ist - im Gegenteil bedeutet er Mindereinnahmen und laufenden Pflegeaufwand ohne Gegenwert. Die Schließung der Chocolaterie Gut & Gerne ist auch aus Sicht der Verwaltung bedauerlich. Seither laufen jedoch kontinuierlich Bemühungen, die Fläche sowie die angrenzenden Ladenlokale wieder zu beleben: Es gab mehrere Vermarktungsanläufe und Gespräche mit potenziellen Betreibern, unter anderem über die städtische Wirtschaftsförderung, ortsansässige Gewerbemakler sowie über Direktansprache branchenspezifischer Filialisten und inhabergeführter Konzepte. Dabei haben einige Interessenten zunächst konkretes Interesse signalisiert, im weiteren Verlauf der Gespräche jedoch wieder abgesagt. Ausschlaggebend waren dabei ausdrücklich nicht die Mietkonditionen, die bereits im Rahmen des Inserats transparent und marktgerecht kommuniziert worden waren, sondern standortbezogene Faktoren, wie z.B. fehlende Anlieferungs- und Parkmöglichkeiten. Der Standort erweist sich damit als anspruchsvoll - sowohl die Lage der Ladenzeile als auch die baulichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen schränken den Kreis geeigneter, wirtschaftlich tragfähiger Konzepte spürbar ein. Eine isolierte Reduzierung der Miete unterhalb marktüblicher Sätze würde an diesen strukturellen Standortnachteilen nichts ändern, zugleich aber einen Präzedenzfall für andere städtische Gewerbeflächen schaffen und wäre mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung sowie dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur schwer vereinbar. Hierbei ist zudem auf die allgemeine Marktlage hinzuweisen: Leerstand im innerstädtischen Einzelhandel ist bundesweit ein strukturelles Problem, das keineswegs auf Düsseldorf beschränkt ist. Die durchschnittliche Leerstandsquote in deutschen Innenstädten liegt mittlerweile bei rund 15 Prozent, gegenüber rund zehn Prozent in Vor-Corona-Zeiten.1 Seit 2020 mussten deutschlandweit rund 46.000 Geschäfte schließen - Ursachen sind neben pandemiebedingten Nachwirkungen vor allem der anhaltende Strukturwandel im stationären Einzelhandel durch den wachsenden Online-Handel sowie veränderte Konsumgewohnheiten, die sich unmittelbar auf die Flächennachfrage in Nebenlagen auswirken. Auch für Düsseldorf gilt dabei: Die Nachfrage konzentriert sich deutlich auf die absoluten 1a- Lagen - allen voran die Königsallee. Die Ladenzeile Burgplatz zählt nicht zu diesen City- Spitzenlagen; auch die IHK Düsseldorf weist in ihren Positionspapieren zur Cityentwicklung auf drohende Leerstände und zähe Nachnutzungsprozesse selbst in prominenteren City- Randbereichen hin.2 Vor diesem Hintergrund ist der Leerstand an diesem konkreten Standort auch Ausdruck einer marktweiten Entwicklung, der sich die Verwaltung nicht entziehen kann. Umso mehr sieht die Verwaltung ihre Aufgabe darin, durch ein tragfähiges Standortkonzept - statt kurzfristiger Einzelmaßnahmen - gegenzusteuern (siehe hierzu Antwort zu Frage 3). Frage 3: Werden Optionen geprüft, wie der zwischenzeitliche Leerstand besser genutzt werden könnte, zum Beispiel, die Schaufenster Vereinen, Schulen oder anderen Organisationen zur Verfügung gestellt werden könnten, um etwas zu zeigen. Antwort: Priorität hat die Entwicklung eines tragfähigen, nachhaltigen Nutzungskonzepts für die Ladenzeile insgesamt, das die gesamte Fläche in ihrer städtebaulichen und wirtschaftlichen Wirkung betrachtet und nicht einzelne Ladenlokale isoliert. Hierzu laufen derzeit strategische Abwägungen unter Einbindung der Wirtschaftsförderung. Bis zur Umsetzung eines solchen Konzepts wird der zwischenzeitliche Leerstand aktiv für Interimsnutzungen genutzt. Dieser Ansatz verfolgt mehrere Ziele zugleich: Er wirkt einem optisch und städtebaulich unattraktiven „toten" Schaufensterbereich entgegen, erhält die Frequenz und Aufenthaltsqualität in der Ladenzeile und ermöglicht zugleich, unterschiedliche Nutzungsideen unter Realbedingungen zu erproben, bevor eine langfristige Vermietungsentscheidung getroffen wird. Hierzu werden die Flächen auf der städtischen Homepage angeboten und die Belegung in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung, ortsansässigen Maklern und stadtnahen Organisationen vorangetrieben. So ist für das ehemalige Chocolaterie-Ladenlokal vom 16.11. bis 01.12.2026 eine temporäre Nutzung im Rahmen einer Wohltätigkeitskampagne einer städtischen Tochter vorgesehen. Die angeregte Öffnung der Schaufensterflächen für Vereine, Schulen oder andere Organisationen zu Ausstellungszwecken ist bereits heute möglich: Eine Bewerbung um eine Interimsnutzung der Ladenzeile steht grundsätzlich jedem offen und kann jederzeit formlos bei der Verwaltung eingereicht werden. Die Verwaltung prüft solche Anfragen zeitnah und unbürokratisch, insbesondere im Hinblick auf Versicherungs- und Sicherheitsfragen sowie die zeitliche Vereinbarkeit mit bereits geplanten Interimsnutzungen. 1 ZDFheute, "Insolvenzen und Leerstand: Der Kampf gegen das Innenstadt-Sterben", 24.12.2025 (Daten u. a. von Creditreform) 2 IHK Düsseldorf, Positionspapier "Perspektiven für die Düsseldorfer Innenstadt" / Drei-Punkte-Papier zur Cityentwicklung Die Verwaltung ist ausdrücklich offen dafür, diese Möglichkeit künftig noch aktiver zu bewerben, um weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren die Nutzung der Flächen bekannt zu machen und leerstehende Schaufenster in der Zwischenzeit sichtbar zu beleben.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung von 3 Stellplätzen im Anwohnerparkbereich.
Das Vorhabengrundstück Immermannstraße 10 liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 5576/78, welcher unter anderem die Art der baulichen Nutzung als Kerngebiet festlegt. Somit erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 30 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung von 1 Stellplatz im Anwohnerparkbereich.
Das Vorhabengrundstück Steinstraße 2 liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5576/78. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 1 BauGB beurteilt. Geplant ist die Nutzungsänderung eines Büros zu einer Praxis für orthopädische Behandlungen im 4. Obergeschoss des Gebäudes. Durch die geplante Nutzungsänderung entsteht ein Mehrbedarf an Stellplätzen. Im Gegensatz zur vorherigen Nutzung ist für die Arztpraxis der Nachweis von 3 Stellplätzen erforderlich, davon sind 2 Stellplätze durch den Bestand bereits nachgewiesen, 1 Stellplatz soll abgelöst werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Vorhabengrundstück Rather Straße 11 liegt im ungeplanten Innenbereich. Es wird daher bauplanungsrechtlich nach § 34 Abs. 1 BauGB beurteilt. Die Umgebung des Vorhabengrundstücks entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO. Die geplante Nutzung zu Wohnzwecken ist daher zulässig. Außerdem liegt das Vorhabengrundstück innerhalb eines Anwohnerparkbereiches.
Der erforderliche Mehrbedarf an Stellplätzen kann nicht auf dem Vorhabengrundstück und auch nicht durch die Eintragung einer Baulast auf einem anderen Grundstück nachgewiesen werden. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist sehr gut. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Ablösung der Stellplätze.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Ablösung von einem Stellplatz im Anwohnerparkbereich.
Das Vorhabengrundstück Schäferstraße 3 liegt im unbeplanten Innenbereich. Das Bauvorhaben wird daher bauplanungsrechtlich nach § 34 Abs. 1 BauGB beurteilt. Geplant ist die Aufstockung des bestehenden III-geschossigen Gebäudes um II Geschosse, die Schließung der Baulücke - welche durch den Abbruch der angrenzenden Garage entsteht - und der Umbau des Gebäudes. Durch die Verlegung des Hauseingangs in den Bereich der Baulücke entsteht eine barrierefreie Erschließung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt für die 8. Pflanzperiode des Stadtbaumkonzeptes 2026/2027 die Pflanzung von insgesamt 9 neuen Baumpflanzungen (Handlungsfeld 1) sowie die Sanierung von 3 vorhandenen Baumstandorten unter Erhalt des Baumes (Handlungsfeld 2) und die Sanierung von 11 bestehenden Baumstandorten mit Erneuerung des Baumbestandes (Handlungsfeld 4).
Das Stadtbaumkonzept sieht in der Umsetzung die Pflanzung neuer Straßenbäume und die Sanierung vorhandener Straßenbäume in klimatisch besonders belasteten Stadtteilen vor. Das Konzept ist eines der fünfzehn Schlüsselmaßnahmen im Klimaanpassungskonzept für Düsseldorf.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung für das Thai Food Festival am Tonhallenufer. Bei der Veranstaltung sollen neben thailändischem Streetfood zum Verzehr an Ort und Stelle auch Waren im Rahmen eines Thaimarktes angeboten werden. Der Markt fand bereits im Juni erfolgreich statt, es wurde keine Beschwerden bekannt. Das Verwaltungsverfahren war bei Vorlagenerstellung noch nicht abgeschlossen. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag unter entsprechendem Vorbehalt zu entsprechen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat mit Beschluss des Antrag RAT/214/2024 in Verbindung mit dem Änderungsantrag RAT/250/2024/1 vom 19.09.2024 die Verwaltung beauftragt, an einigen Fußgängerampelanlagen im Bereich der Heinrich-Heine-Allee, der Königsallee und des Johannes-Rau-Platzes gleichgeschlechtliche Vielfalts-Ampelpärchen und Radschlägersymbole zu installieren. Die Auswahl der Ampelanlagen sollte sich dabei an der Frequentierung orientieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt gemäß § 3 Abs. 2 der Bezirkssatzung folgende Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung beziehungsweise der Um-und Erweiterungsbauten.
Liste B: Aufstellung von Bücherschränken: Die Bezirksvertretung 1 hat am 22.05.2026 die Aufstellung eines Bücherschrankes an der Mobilitätsstation Römerstraße (Kreuzung Collenbach-/Weißenburg/Golzheimer Straße) beschlossen. Seitens der Anwohnerschaft wurde angeregt, im Bereich Schwerinstraße einen Bücherschrank aufzustellen. Für beide Maßnahmen fallen jeweils Kosten in Höhe von 10.000,- Euro an.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Herr Hillmann wurde im Behindertenrat für den Stadtbezirk 1 gewählt und ist als Stellvertretung für Herrn Norbert Zielonka zuzulassen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Gemäß § 3 (2) der Satzung zur Nutzung des Ehrenhofes sind Veranstaltungen, die nicht von nicht am Ehrenhof ansässigen Kulturinstituten durchgeführt werden, zulässig und sollen nur an insgesamt maximal 18 Kalendertagen pro Jahr (zuzüglich ggf. erforderlichem Zeitaufwand für Auf- und Abbauarbeiten) zugelassen werden. Nach Anhörung der Bezirksvertretung sowie der ansässigen Kulturinstitute entscheidet hierüber im Einzelfall die Verwaltungskonferenz.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie ist die Aufgabenverteilung beim aktuellen Quartiersmanagement Worringer Platz?
2. Wer ist beim Quartiersmanagement Worringer Platz für Anregungen, Beschwerden und Ideen aus der Bevölkerung und Politik zuständig?
3. Was sind die neuen Kontaktdaten des Quartiersmanagements (Postadresse, E- Mail, Social Media)?
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist die Aufgabenverteilung beim aktuellen Quartiersmanagement Worringer Platz? 2. Wer ist beim Quartiersmanagement Worringer Platz für Anregungen, Beschwerden und Ideen aus der Bevölkerung und Politik zuständig?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV1/151/2026 Beigeordnete Koch Quartiersmanagement Worringer Platz Anfrage Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 18. September 2026 Frage 1: Wie ist die Aufgabenverteilung beim aktuellen Quartiersmanagement Worringer Platz? Beantwortung zu Frage 1: Zum 31. Dezember 2025 endeten sowohl die Förderung des Projekts „KreativRaum D" im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren", zu dem auch das Reallabor Worringer Platz gehörte, als auch die Beauftragung der Diakonie Düsseldorf mit dem bis dahin bestehenden Quartiersmanagement am Worringer Platz. Seitdem werden die beiden im Projekt „KreativRaum D" eingesetzten Mitarbeitenden mit städtischen Mitteln weiterbeschäftigt und nehmen Aufgaben des Quartiersmanagements am Worringer Platz wahr. Eine dauerhafte Übernahme beziehungsweise Weiterfinanzierung der Stellen wird derzeit geprüft. Inhaltlich knüpft ihre Tätigkeit an die im Reallabor entwickelten Prozesse und Strukturen an. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf der Vernetzung der unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure vor Ort sowie der Weiterentwicklung des Quartiers. Das Quartiersmanagement ist damit bewusst als vernetzende und koordinierende Struktur ausgerichtet; klassische sozialarbeiterische Tätigkeiten gehören nicht zum Aufgabenprofil. Frage 2: Wer ist beim Quartiersmanagement Worringer Platz für Anregungen, Beschwerden und Ideen aus der Bevölkerung und Politik zuständig? Beantwortung zu Frage 2: Anregungen, Beschwerden und Ideen aus der Bevölkerung und Politik, die den Worringer Platz betreffen, können an das Projekt „Sicherheit im Bahnhofsumfeld" (SiBu) unter [email protected] gerichtet werden. Frage 3: Was sind die neuen Kontaktdaten des Quartiersmanagements (Postadresse, E-Mail, Social Media)? Beantwortung zu Frage 3: Das Quartiersmanagement ist wie folgt erreichbar: FREIBAD Worringer Platz 8 40210 Düsseldorf E-Mail: [email protected] [email protected]
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Anwohner und Gewerbetreibende berichten seit Monaten über eine dauerhafte Nutzung der Arkaden des städtischen Gebäudes an der Akademiestraße 2 als Lager- und Aufenthaltsort. In diesem Zusammenhang wird regelmäßig von erheblichen Verschmutzungen und Beeinträchtigungen des Umfeldes berichtet. Da sich das Gebäude im Eigentum der Landeshauptstadt Düsseldorf befindet, besteht ein besonderes Interesse an einer zeitnahen Klärung der Situation und möglichen Lösungsansätzen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV1/163/2026 Stadtkämmerin Schneider Situation im Bereich Akademiestraße 2 - Maßnahmen gegen dauerhafte Lagerbildung und Verschmutzungen - Anfrage der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 1 Frage 1: Welche Maßnahmen ergreift die Landeshauptstadt Düsseldorf als Eigentümerin des Gebäudes Akademiestraße 2, um die seit längerer Zeit bestehende Lagerbildung unter den Arkaden sowie die damit verbundenen Beeinträchtigungen für Anwohner, Besucher und Gewerbetreibende zu beseitigen. Stellungnahme Ordnungsamt: Vorliegend bestehen für den Ordnungs- und Servicedienst keine unmittelbaren hoheitlichen Eingriffsmöglichkeiten. Zur Unterbindung der Nutzung als Aufenthalts- bzw. Übernachtungsort ist daher die Ausübung des Hausrechts vorgesehen; bei Bedarf kann die Polizei zur Unterstützung hinzugezogen werden. Die Situation wird nach aktuellem Kenntnisstand durch ein bis zwei Personen verursacht, die sich dauerhaft bzw. regelmäßig im Bereich des Gebäudeeingangs aufhalten und dort auch übernachten. Gleichzeitig wird deren Aufenthalt von Beschäftigten des im Gebäude ansässigen Tourismusbüros bislang toleriert. Stellungnahme Amt für Gebäudemanagement: Nach Eingang der Stellungnahme des Ordnungsamtes wurde das Gebäude Akademiestraße 2 durch das Amt für Gebäudemanagement vor Ort kontrolliert. Dabei konnte zum Zeitpunkt der Ortsbegehung die geschilderte Situation nicht festgestellt werden. Auch an den benachbarten Gebäuden im unmittelbaren Umfeld wurden keine lagernden Personen angetroffen. Da weder Verschmutzungen noch Beschädigungen festgestellt wurden, sieht das Amt für Gebäudemanagement derzeit keine Veranlassung, weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann wird der abgetragene Mittelteil des Fahrbahntrennstreifens wieder aufgebracht?
2. Ist bis zur Aufbringung des fehlenden Mittelbereichs hier seitens des entsprechenden Amtes angedacht, deutliche Hinweisschilder anzubringen?
Vor einigen Monaten wurde der Fahrbahntrennstreifen auf der Bagelstraße auf der Höhe Schinkelstraße in der Länge mittig abgefräst, wodurch es dem PKW- und Radverkehr, kommend aus der Richtung Franklinstraße, möglich war, in beide Richtungen der Bagelstraße abzubiegen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Sind die Schäden an den Straßenbäumen bzw. an den Bäumen in den Parks schon alle aufgenommen?
1. Wenn nicht, wann kann mit einer Bestandsaufnahme gerechnet werden?
2. Welche Möglichkeiten wird die Verwaltung in den nächsten Jahren ergreifen, damit die Bäume zukünftig besser geschützt werden können?
Die Hitze sowie die langanhaltende Trockenheit in diesjährigen Sommer hat den Bäumen entlang der Straßen und in den Parks ziemlich zugesetzt. Die Folgen davon sind überall im Stadtbild absehbar, früh abgeworfene Blätter und Nadeln sind Beispiele dafür. Da auch in den nächsten Jahren mit ähnlichen langanhaltenden Hitze- und Trockenperioden zu rechnen ist, bitte ich um die Beantwortung der oben gestellten Fragen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV1/227/2026 Beigeordneter Kral Zustand der Bäume an den Straßen und in den Parks in unserem Stadtbezirk nach dem Hitzesommer 2026, BV1/227/2026, Anfrage Herr Peter Klein (DIE LINKE) Frage 1: Sind die Schäden an den Straßenbäumen bzw. an den Bäumen in den Parks schon alle aufgenommen? Frage 2: Wenn nicht, wann kann mit einer Bestandsaufnahme gerechnet werden? Frage 3: Welche Möglichkeiten wird die Verwaltung in den nächsten Jahren ergreifen, damit die Bäume zukünftig besser geschützt werden können? Antwort zu 1 und 2: Um die Verkehrssicherheit der Bäume im öffentlichen Raum zu gewährleisten, werden diese regelmäßig durch qualifiziertes Fachpersonal kontrolliert. Dabei werden vorhandene Schäden aufgenommen, dokumentiert und erforderliche Baumpflegemaßnahmen abgeleitet. Diese werden anschließend durch städtisches Fachpersonal oder beauftragte Fachfirmen durchgeführt und gewährleisten die Verkehrssicherheit der Bäume. Die negativen Auswirkungen des Klimawandels beeinträchtigen auch den Düsseldorfer Baumbestand in zunehmendem Maße. Seit 2018 führen Hitze- und Trockenperioden zu Vitalitätsverlusten, welche einen höheren Pflegeaufwand und Ausfällen von Bäumen zur Folge hat. Besonders betroffen sind hierbei die rund 61.000 Straßenbäume, die zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit regelmäßig kontrolliert und gepflegt werden müssen. Die zunehmenden Baumverluste der letzten Jahre bzw. des letzten Sommers lassen sich jedoch nicht eindeutig den Klimawandelfolgen wie Trockenheit und Hitze zuordnen. Die Schäden an Bäumen sind zumeist auf eine Kombination mehrerer Faktoren zurückzuführen. Extremwetterbedingungen, wie langfristige Trockenheit, führen zu verstärktem Vitalitätsverlust, vorzeitigem Laubabwurf und einer erhöhten Anfälligkeit für Krankheiten und Schädlingsbefall. Bäume an Standorten mit ungünstigen Wachstumsbedingungen sind von den Auswirkungen besonders betroffen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Bäume auf stark versiegelten Flächen, mit begrenztem Wurzelraum, in dicht bebauten Bereichen sowie auf Tiefgaragen- und Tunneldecken. Die Auswirkungen der oben genannten Faktoren sind meistens erst in den folgenden Vegetationsperioden erkennbar. Demzufolge kann das Gartenamt keine belastbaren Daten von Schäden an Bäumen erstellen, die ausschließlich aufgrund von Trockenheit, Hitze oder anderen klimabedingten Auswirkungen entstanden sind. Antwort zu 3: Zum Schutz des wertvollen Baumbestandes in Düsseldorf setzt das Gartenamt bereits seit mehreren Jahren verschiedene Maßnahmen um: Seit 2015 bildet das Düsseldorfer Stadtbaumkonzept die Grundlage für die gezielte Pflanzung neuer sowie die Sanierung bestehender Baumstandorte, insbesondere in klimatisch stark belasteten Stadtteilen. Das Stadtbaumkonzept zählt zu den 15 zentralen Maßnahmen des Klimaanpassungskonzepts der Stadt Düsseldorf. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels liegt ein besonderer Fokus darauf, die Standortbedingungen von Straßenbäumen zu verbessern und zukünftig Baumarten einzusetzen (Düsseldorf Zukunftsbaumliste), die besser an die veränderten klimatischen Bedingungen im urbanen Raum angepasst sind. Auf diese Weise soll die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Düsseldorfer Baumbestandes langfristig und nachhaltig gestärkt werden. Zudem werden Baumgruben und -beete an verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet vergrößert, wodurch die Standortbedingungen für die Straßenbäume deutlich verbessert werden können. Durch die teilweise Entsiegelung der Gehwegbereiche kann Regenwasser besser versickern und steht den Bäumen dadurch länger zur Verfügung. Eine weitere Maßnahme des Gartenamts zum Schutz des städtischen Grüns ist die zusätzliche Bewässerung von Bäumen und Bepflanzungen entlang von Straßen sowie in Grünanlagen, insbesondere während niederschlagsarmer und heißer Perioden. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wurde die Bewässerung im vergangenen Sommer deutlich intensiviert. Rund 16.000 Bäume in Düsseldorf wurden von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie beauftragten Unternehmen mit zusätzlichem Wasser versorgt. Um Rückschlüsse über die vorhandene Feuchtigkeit im Boden zu ziehen, nutzt das Gartenamt unter anderem moderne Sensorik. Derzeit sind im gesamten Stadtgebiet 115 Bäume mit insgesamt 460 Sensoren ausgestattet, welche unter anderem die Wasserspannung im Boden messen. Aus diesen Messergebnissen werden Rückschlüsse auf die bestehende Bodenfeuchte abgeleitet, um eine ressourcenschonende und bedarfsgerechte Wässerung durchführen zu können. Bei der Bewässerung von Bäumen legt das Gartenamt einen besonderen Schwerpunkt auf junge Bäume im ersten bis achten Standjahr, um deren Anwachsen und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Darüber hinaus bewässert das Gartenamt Bäume an besonders schwierigen Standorten, wie beispielsweise auf Tunneldecken, über Tiefgaragen oder auf stark versiegelten Flächen. An diesen Standorten ist die Ausbildung eines tiefreichenden Wurzelsystems aufgrund der eingeschränkten Bodenverhältnisse nur bedingt oder unter erschwerten Bedingungen möglich. Bäume im ersten bis vierten Standjahr werden witterungsabhängig bis zu 21-mal jährlich bewässert. Bäume im fünften bis achten Standjahr sowie Bäume an schwierigen Standorten werden, abhängig von der Witterung und den erhobenen Sensordaten, etwa sechsmal jährlich bewässert. Dabei werden pro Baum und Bewässerungsgang bis zu 150 Liter Wasser ausgebracht. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen setzt das Gartenamt auf bürgerschaftliches Engagement. Interessierten Düsseldorferinnen und Düsseldorfern stellt das Gartenamt Bewässerungssäcke mit einem Volumen von bis zu 60 Litern zur Verfügung. Das eingefüllte Wasser sickert langsam in den Boden, wodurch die Wurzeln kontinuierlich Feuchtigkeit erhalten und mehr Wasser aufnehmen können.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die kleinformatige Broschüre „Sicherheit im Bahnhofsumfeld" zu aktualisieren und neu aufzulegen. Die neue Auflage soll den Beratungsstellen, dem Einzelhandel, der Gastronomie im Bahnhofsumfeld und den Anwohnenden zur Verfügung gestellt werden.
Die erfolgreiche kleinformatige Broschüre „Sicherheit im Bahnhofsumfeld" muss dringend aktualisiert werden. Öffnungszeiten müssen ggf. angepasst und Angebote ergänzt werden, wie zum Beispiel Jot drop, die mobile Dusche von Flingern mobil. Bei ihrem ersten Erscheinen wurde das Format von Anwohner*innen, Hilfsorganisationen und dem Einzelhandel sehr begrüßt und fand Anklang im gesamten Bahnhofsumfeld. Da diese Auflage inzwischen vergriffen ist und weitere Angebote, Ansprechpersonen und Formate, wie zum Beispiel SiBu hinzugekommen sind, ist es sinnvoll, diese Borschüre neu aufzulegen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, eine Sicherung des Radweges auf der Bankstraße vor der Markthalle vorzunehmen, sowie eine Markierung auf der Fahrbahn aufzubringen, damit Autofahrende aus der Bankstraße von der Mauerstraße kommend, an der Kreuzung ihr Tempo drosseln und die vorgeschriebene Vorfahrt beachten.
Der Fahrradweg vor der Markthalle auf der Bankstraße wird leider sehr häufig von Kund*innen der Markthalle als Kurzparkzone genutzt, so dass Radfahrende ungesichert in den Gegenverkehr ausweichen müssen, um die parkenden Autos passieren zu können. Zudem beklagen Anwohnende, dass Autofahrer*innen aus der Mauerstraße kommend, sehr oft an der Kreuzung die Vorfahrt nicht beachten und nahezu ungebremst die Kreuzung Bankstraße/Schwerinstraße passieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, auf der Füsilierstraße am Ende zum Frankenplatz und in der Mitte der Straße, Fahrradabstellanlagen zu beiden Straßenseiten auf jeweils einem Parkplatz einzurichten. Zudem wird darum gebeten, in der Mitte der Straße eine Überquerung für Fußgänger und Rollatoren einzurichten.
Die Füsilierstraße ist eine Straße mit schmalem Querschnitt. Beidseitig parken Autos halb auf dem Bürgersteig, der sehr schmal ist. Wenn dann noch Fahrräder auf dem Bürgersteig geparkt werden, kommen Rollstuhlfahrende und Menschen mit Kinderwagen oder Rollator nicht mehr durch die verbleibenden Zwischenräume. Das Problem wird durch die zunehmende Breite der Fahrzeuge noch verstärkt. Fahrradabstellanlagen helfen das Problem zu vermindern. Anwohnende würden auch unter dem Aspekt der Diebstahlsicherung Fahrradabstellanlagen begrüßen, da es auf der Straße kaum Möglichkeiten gibt Räder anzuschließen. Eine Fußgängerquerung in der Mitte der Straße ist nötig, weil die Autos oft so dicht hintereinander Parken, dass mit Kinderwagen oder Rollator kein Durchkommen möglich ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir beantragen daher die Demarkierung der Bodenmarkierung und die damit einhergehende umgehende Verlegung der Sharingstation auf einen zu benennenden Bereich, der nicht mit dem Altglas/Altpapiercontainern kollidiert.
Wir, die Fraktion der AfD in der Bezirksvertretung 1, beantragen die umgehende Verlegung des ausgewiesenen Bereiches der Sharing-Station auf der Schirmerstrasse Höhe Hausnummer 8.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir, die Fraktion der AfD in der Bezirksvertretung 1, beantragen, für eine der kommenden Sitzungen der Bezirksvertretung 1 die Interessengemeinschaft Königsallee zum Zweck des Informationsaustauschs einzuladen.
Die Königsallee ist für die Stadt Düsseldorf als renommierte Luxusmeile ein wirtschaftliches und internationales Aushängeschild. Aktuell befinden sich im Bereich der Königsallee und auch in angrenzenden Straßen, wie zum Beispiel der Steinstraße, Großbaustellen. Das Aufkommen an Baustellen führt zu Verkehrsbehinderungen und entsprechendem Ausweichverkehr.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah Maßnahmen zu ergreifen, um die Stufenanlage am K20 zu erneuern, da diese große Schäden aufweist.
An der gesamten Stufenanlage sind Steine herausgebrochen und beschädigt. Das ist nicht nur optisch störend, es besteht auch Sturzgefahr.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, mit den Betreibern umliegender Parkhäuser Kontakt aufzunehmen, um Maßnahmen zu besprechen, die zu einer besseren Entlastung der Poststraße und Entlastung des Parkhauses am Carlsplatz führen. Folgende Parkhäuser mit weiteren freien Kapazitäten sind in der Nähe, aber offensichtlich zu wenig bekannt.
In der Altstadt / Carlstadt kommt es immer wieder zu einem hohen Verkehrsaufkommen, besonders bei Veranstaltungen und Abendkonzerten. Die meisten Autofahrer steuern über die Poststraße das Parkhaus am Carlsplatz an. Dies ist oftmals überlastet und es kommt zu Stau. Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen haben Probleme bei Einsätzen durchzukommen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, bei genehmigten Veranstaltungen am Mannesmannufer/Rathausufer regelmäßig die Lautstärken zu überprüfen.
Der oben genannte Bereich ist als Wohngebiet ausgewiesen, bei dem besondere Lärmgrenzen gelten. Anwohner am Mannesmannufer / Rathausufer beschweren sich aber häufiger über zu hohe Lärmbelästigungen.
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Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, ob und wie die Freifläche auf der Tuchtinsel in Richtung Ernst-Schneider-Platz bis zur Neubebauung temporär teilweise für Gastronomie und/oder andere öffentliche Nutzungen zur Verfügung gestellt werden kann.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die derzeitige provisorische Beleuchtung am Gießerjungen auf der Zollstraße zu entfernen und die bestehende Beleuchtung zu reparieren oder durch eine fest installierte LED-Laterne zu ersetzen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Öffentliche Beleuchtung wird an der Zollstraße am Übergang zum Marktplatz durch ein solarbetriebenes mobiles Provisorium sichergestellt. Dies war aufgestellt worden, um auch im Zuge der Bauarbeiten an der ‚Alte Kämmerei' inklusive Gerüststellung in dem Bereich eine temporäre Verbesserung der Beleuchtungssituation zu erreichen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten, auf den Fahrbahnen rund um den Stephanienspielplatz „Tempo 30" Piktogramme aufzubringen. Stellungnahme der Verwaltung: Im Bereich des Spielplatzes wurden bereits ein Verkehrszeichen Vz136 „Kinder" auf der Stephanienstraße aufgestellt sowie ein Piktogramm „Kinder" auf der Klosterstraße markiert. Zudem besteht am Zugang Klosterstraße ein Halteverbot, aufgrund dessen eine sehr gute Sichtbarkeit aller Verkehrsteilnehmenden untereinander besteht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten, die Golzheimer Straße auf die Prioritätenliste für die Straßensanierung zu setzen, um den Straßenbelag zu sanieren und dabei zu prüfen, ob ggf. Flüsterasphalt aufgetragen werden kann. Stellungnahme der Verwaltung: Dem Amt für Verkehrsmanagement ist durch regelmäßige Zustandserfassungen und - bewertungen der teilweise instandsetzungsbedürftige Zustand einiger Straßen im Stadtgebiet bekannt.
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Die Verwaltung wurde gebeten, vor dem Eingang zum Röntgeninstitut Fahrradständer zu installieren. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung folgt der Begründung und wird dort auf dem Bürgersteig fünf Fahrradbügel aufstellen. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung und der angespannten Haushaltslage kann die Verwaltung derzeit keine verlässliche Aussage zum Umsetzungszeitpunkt machen.
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Die Verwaltung wurde gebeten, auf dem Spielplatz Stephanienstraße einen Basketballkorb zu installieren. Stellungnahme der Verwaltung: Die Einrichtung eines Basketballkorbes auf dem Spielplatz an der Stephanienstraße kann nicht umgesetzt werden. Aufgrund der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung und den mit dem Basketballspielen verbundenen Lärmimmissionen, ist eine Umsetzung in solchen Quartierslagen nicht zulässig.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die insbesondere an Freitag- und Samstagabenden geeignet sind, die Ansammlung der Tuning- und Auto-Poser-Szene im Bereich unterhalb der Theodor-Heuss-Brücke zu unterbinden sowie illegale Fahrzeugrennen und sonstige verkehrsgefährdende Aktivitäten auf der Rotterdamer Straße wirksam zu verhindern. Dabei sollen insbesondere verstärkte Kontrollen, sowie ordnungsrechtliche und temporäre bauliche Maßnahmen geprüft werden. Die Maßnahmen sollen dabei in enger Abstimmung und unter Einbindung der Polizei zu konzipieren und umgesetzt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten, die Gehwegfläche im Bereich der Ausfahrt der Feuer- und Rettungswache 3 zur Münsterstraße instand zu setzen bzw. zu erneuern und hierbei eine dauerhaft belastbare Ausführung sicherzustellen. Stellungnahme der Verwaltung: Der angesprochene Bereich ist der Verwaltung bereits bekannt und wurde gemeinsam mit der Feuerwehr vor Ort besichtigt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung1 bittet die Verwaltung, Kontakt mit der Telekom aufzunehmen und eine umgehende Entfernung der Überbleibsel von Telefonzellen zu veranlassen, zum Beispiel in der Hunsrückenstraße und am Kai und Lore Lorentz Platz an der Kunsthalle.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Bestand befindet sich auf dem Vorhabengrundstück ein Kirchengebäude, welches abgebrochen werden soll. Das Gebäude ist nicht als Baudenkmal eingetragen. An Stelle dessen ist der Neubau eines Kirchengebäudes mit darunterliegender Tiefgarage sowie einem erdgeschossigen Parkdeck geplant.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten, auf dem kleinen Platz zwischen Kaiserswerther- / Nord und Venloerstraße Blumenkästen aufzustellen. Stellungnahme der Verwaltung: Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die gewünschte Aufstellung der Blumenkübel im öffentlichen Straßenraum. Die Standorte sind zuvor mit dem Amt für Verkehrsmanagement abzustimmen. Die Blumenkübel können durch das Gartenamt zur Verfügung gestellt werden, eine anschließende Unterhaltung der Kübel kann allerdings nicht geleistet werden.
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Die Bezirksvertretung 1 hat in ihrer Sitzung am 26.06.2026 beschlossen, die Kosten in Höhe von 6.300 Euro für die Installation eines Waschbeckens in Raum 0.5 der Matthias-Claudius- Grundschule aus Liste A zur Verfügung zu stellen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung bedankt sich für die Bereitschaft der Bezirksvertretung 1 gemäß Antrag BV1/159/2026 Kosten zur Installation eines Waschbeckens in Raum 0.5 an der Matthias- Claudius-Grundschule zur Verfügung zu stellen. Dem Antrag lag dabei die Annahme zu Grunde die Maßnahme sei während der laufenden Ausführung Anfang Juni 2026 gestoppt worden, weil es keine finanziellen Mittel mehr gäbe und ein Loch in der Wand dauerhaft verbleiben müsse. Diese Annahme ist jedoch unzutreffend. Die Leistungen für die Installation eines neuen Waschbeckens wurden durch die Verwaltung ganzheitlich geplant, ausgeschrieben und vergeben. Die Finanzierung der Maßnahme war zu keinem Zeitpunkt der Ausführung gefährdet und auch kein Grund für eine Unterbrechung. Im Zuge der laufenden Ausführung entstanden allein Kapazitätsprobleme der ausführenden Firma, weshalb die Arbeiten ungeplant pausieren mussten. Um den offenen Wandbereich zu sichern und die Verschmutzung im Raum zu minimieren, wurde die Wand vorübergehend provisorisch geschlossen. Mittlerweile sind die Installationsarbeiten im Raum 0.5 vollständig abgeschlossen, sodass die Klasse wieder über ein funktionsfähiges Waschbecken und eine sauber verschlossene Wand verfügt.
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Die Verwaltung wurde gebeten, in der Worringer Straße die Längsparkplätze im Bereich der Hausnummern 82 und 86 in eine Lieferzone umzuwandeln. Stellungnahme der Verwaltung: Die Einrichtung einer Liefer- und Ladezone kann erfolgen, wenn die dortige Sommerterrasse nicht mehr besteht bzw. die Genehmigung dafür ausläuft. Die aktuelle Genehmigung endet Anfang Oktober 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, ob durch die Einrichtung einer Diagonalsperre im Kreuzungsbereich Leopoldstraße / Cantadorstraße oder durch andere geeignete verkehrslenkende Maßnahmen der Durchgangs- bzw. Umgehungsverkehr reduziert und eine Verkehrsberuhigung in der Leopold- und Cantadorstraße erreicht werden kann.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In ihrer Sitzung am 25.09.2015 hat die Bezirksvertretung 1 die Bezirksverwaltungsstelle 1 beauftragt, regelmäßig einen Sachstandsbericht über die Umsetzung ihrer Beschlüsse zu geben. Die der Vorlage anliegende tabellarische Aufstellung enthält die in den Sitzungen der Bezirksvertretung 1 im laufenden Jahr gefassten Beschlüsse und Sachstände, unterteilt in offene und aus Sicht der Verwaltung erledigte Beschlüsse (Kurzform).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Prüfung zur Einrichtung eines weiteren Anwohnerparkgebietes in Golzheim - Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 21.02.2025; BV1/033/2025 - Beantwortung der Nachfrage: Nachfrage: Ratsherr Ghasemi möchte wissen, ob die Verwaltung einen konkreten Zeitplan benennen kann.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat sich für die Anschaffung von Fahrradständer (Anlehnbügel) der Firma Ziegler, Modell RASBO, entschieden: An den sechs Eingängen des Friedhofs sollen insgesamt 12 Bügel installiert werden. Pro Bügel können zwei Fahrräder angeschlossen werden, diese sind mit 500€ je Bügel kalkuliert. Aktuell wird die Möglichkeit zur Finanzierung geklärt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für die Durchführung des Projektes heilpädagogisches Reiten an die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Lennéstraße in Höhe von bis zu 800,- EUR.
Heilpädagogisches Reiten ermöglicht Schülerinnen und Schülern handlungsbezogene Erfahrungen, wie Tiere artgerecht gehalten, gefüttert und gepflegt werden. Die auf die Schülergruppe abgestimmten Angebote fördern die sensorische und motorische Entwicklung, aber auch das soziale Verhalten sowie das Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein der Kinder.
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Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für die Ausstellung einer Wandzeichnung von Thomas Kohl mit dem Titel 'Es verschmolz ihm alles in eine Linie, wie eine steigende und sinkende Welle zwischen Himmel und Erde' an den Verein FÜNFZEHNWOCHEN in Höhe von bis zu 500,- EUR.
Der Verein Fünfzehnwochen verfolgt laut gültiger Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, insbesondere die Förderung von Kunst und Kultur. Im Rahmen dieses Auftrags plant der Verein im Zeitraum vom 04.10.2026 bis Januar 2027 eine öffentlich zugängliche Ausstellung mit dem Titel - THOMAS KOHL 'Es verschmolz ihm alles in eine Linie, wie eine steigende und sinkende Welle zwischen Himmel und Erde' - eine Wandzeichnung.
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Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für das Ausstellungsprogramm „Resonanzräume Pempelfort" an die Initiative Kunstraum Pempelforter in Höhe von bis zu 15.000,- EUR.
Für das Ausstellungsprogramm „Resonanzräume Pempelfort" (12. April - 20. Dezember 2026) beantragt der Kunstraum Pempelforter eine finanzielle Unterstützung. Die Künstlerinitiative bietet seit August 2024 freien, kostenlosen Zugang zu zeitgenössischer Kunst im Stadtbezirk 1. Der Zuschuss dient der Professionalisierung und nachhaltigen Fortführung dieser Arbeit. Konkret gedeckt werden damit Aufwände für Künstlerhonorare, Technik und Transporte, um das Angebot auch in Zukunft für alle Besucher:innen kostenfrei zu halten.
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Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses für die Anmietung eines mobilen Eiswagens an den Altstadtengel e.V. in Höhe von 481,50 EUR.
Altstadtengel e.V. ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der sich der direkten und niederschwelligen Unterstützung von hilfsbedürftigen und wohnungslosen Menschen in Düsseldorf verschrieben hat. Um den Betroffenen eine gezielte Abkühlung und eine Freude zu ermöglichen, hat der Verein am 15. August 2026 eine besondere Sommeraktion ins Leben gerufen. In Kooperation mit einem mobilen Eiswagen wurde auf dem Grabbeplatz kostenlos Speiseeis an wohnungslose und bedürftige Mitmenschen verteilt.
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Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Vergabe eines Zuschusses an knacKPunkt - Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e.V. für die Instandsetzung und Bepflanzung eines steineingefassten Beckens in Höhe von bis zu 3.500,- EUR.
Auf dem Privatgrundstück der Contipark Parkgaragengesellschaft mbH, Grupellostraße 33 befindet sich derzeit ein mit Kieselsteinen befülltes, ungenutztes Steinbeet. Besucherinnen und Besucher des Knackpunktes hatten die kreative und nachhaltige Idee, dieses triste Beet zu bepflanzen und dauerhaft zu pflegen. Um diesem Wunsch Struktur zu geben, hat sich eine starke Kooperation gebildet: Gemeinsam mit dem Kreativraum D und dem Verein Platzgrün wurde eine konkrete Planung ausgearbeitet, um das Areal ökologisch aufzuwerten und zu einem Ort der Begegnung zu machen.
1 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Städtische Pressemitteilungen ergänzen die Unterlagen. Ankündigungen beschreiben geplante Themen, keine Ergebnisse. Auch spätere Mitteilungen ersetzen weder den amtlichen Beschluss noch die Niederschrift.
Die Bezirksvertretung 1 (Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim) kommt am Freitag, 18. September 2026, 14 Uhr, im Sitzungssaal 1. OG des Rathauses, Marktplatz 2, zur öffentlichen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorstellung des Gute-Nacht-Busses für Frauen sowie das Stadtbaumkonzept für Düsseldorf. Alle Interessierten sind zu dieser Sitzung herzlich eingeladen. Die Sitzung wird auch gestreamt - der Stream ist erreichbar über die Adresse https://www.duesseldorf.de/livestream/livestreams-bezirksvertretungen. Die Tagesordnung und die Unterlagen zu dieser Sitzung sind im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf veröffentlicht unter: www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen.html
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
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