Beschlussvorlage Aktenzeichen BV7/160/2026

Bauantrag, Ratinger Landstraße 86 - Errichtung eines Fahrradunterstandes -

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Ratinger Landstraße 86 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 5Dokumente 21. August 2026veröffentlicht

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Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung.
  • der Verwaltung genehmigt worden. Diesem Standort wurde jedoch vom zuständigen

- Errichtung eines Fahrradunterstandes - Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 706.10.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung.

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BV7/160/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Ratinger Landstraße 86 - Errichtung eines Fahrradunterstandes - Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 706.10.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Ratinger Landstraße 86 liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die die Landwirtschaft dargestellt. Zudem befindet es sich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt gemäß § 35 Abs. 2 BauGB. Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung eines Fahrradunterstands für die Bewohner des denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses. Dieser ist hinter einem bereits bestehenden unterirdischen Flüssiggasbehälter samt oberirdischem Revisionszugang geplant. Aufgrund der Beurteilung gemäß § 35 Abs. 2 BauGB fällt die Genehmigung des Bauantrags in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Auf der Fläche des geplanten Fahrradunterstands ist ursprünglich ein Müllstandplatz seitens der Verwaltung genehmigt worden. Diesem Standort wurde jedoch vom zuständigen Entsorgungsbetrieb nicht zugestimmt. Die Abfallbehälter wurden daraufhin an anderer Stelle aufgestellt. Für die Errichtung des Fahrradunterstandes kann nun auf die bereits versiegelte Fläche zurückgegriffen werden. Das Vorhaben beeinträchtigt das Denkmal nicht. Das Institut für Denkmalpflege hat die denkmalrechtliche Erlaubnis bereits erteilt. Weitere öffentliche Belange sind ebenfalls nicht betroffen. Eine Zufahrt ist bereits vorhanden. Das Niederschlagswasser wird über die belebte Bodenzone des Grundstücks beseitigt. Eine gesonderte Beseitigung von Abwasser ist nicht erforderlich. Die Erschließung ist daher gesichert. Die Verwaltung hat gegen die Erteilung der Baugenehmigung keine Bedenken. Nachrichtlich: Für das Vorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Lageplan Grundriss, Ansichten, Ortsbilder Seite 2

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/160/2026