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BV7/160/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag, Ratinger Landstraße 86
- Errichtung eines Fahrradunterstandes -
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 706.10.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück Ratinger Landstraße 86 liegt außerhalb des Geltungsbereichs
eines Bebauungsplans. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die die
Landwirtschaft dargestellt. Zudem befindet es sich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets.
Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt gemäß § 35 Abs. 2 BauGB.
Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung eines Fahrradunterstands für die Bewohner
des denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses. Dieser ist hinter einem bereits bestehenden
unterirdischen Flüssiggasbehälter samt oberirdischem Revisionszugang geplant.
Aufgrund der Beurteilung gemäß § 35 Abs. 2 BauGB fällt die Genehmigung des Bauantrags
in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Auf der Fläche des geplanten Fahrradunterstands ist ursprünglich ein Müllstandplatz seitens
der Verwaltung genehmigt worden. Diesem Standort wurde jedoch vom zuständigen
Entsorgungsbetrieb nicht zugestimmt. Die Abfallbehälter wurden daraufhin an anderer Stelle
aufgestellt. Für die Errichtung des Fahrradunterstandes kann nun auf die bereits versiegelte
Fläche zurückgegriffen werden.
Das Vorhaben beeinträchtigt das Denkmal nicht. Das Institut für Denkmalpflege hat die
denkmalrechtliche Erlaubnis bereits erteilt.
Weitere öffentliche Belange sind ebenfalls nicht betroffen.
Eine Zufahrt ist bereits vorhanden. Das Niederschlagswasser wird über die belebte
Bodenzone des Grundstücks beseitigt. Eine gesonderte Beseitigung von Abwasser ist nicht
erforderlich. Die Erschließung ist daher gesichert.
Die Verwaltung hat gegen die Erteilung der Baugenehmigung keine Bedenken.
Nachrichtlich:
Für das Vorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Lageplan
Grundriss, Ansichten, Ortsbilder
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