Beschlussvorlage Aktenzeichen BV6/144/2026

Bauantrag Am Röttchen 106 – Neubau eines Mehrfamilienhauses (6 WE)

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Am Röttchen 106 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 6Dokumente 3. September 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen, der festgesetzten Flächen für Garagen und Stellplätze, der geschlossenen Bauweise sowie der Zulässigkeit von Stellplätzen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen erforderlich. Darüber hinaus ist eine Befreiung von der festgesetzten Dachneigung erforderlich.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück Am Röttchen 106 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5481/27. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt.

Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein reines Wohngebiet (WR) fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung sind eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 0,8 und eine Geschossigkeit von II festgesetzt. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan eine geschlossene Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen, Flächen für Garagen und Stellplätze sowie eine Dachneigung von 45° fest.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 3. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV6/144/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Katasterauszug · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Grundriss Erdgeschoss · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Schnitt und Ansichten · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Sitzung · TOP 6

    Bezirksvertretung 6. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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BV6/144/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Am Röttchen 106 - Neubau eines Mehrfamilienhauses (6 WE) Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 614.10.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen, der festgesetzten Flächen für Garagen und Stellplätze, der geschlossenen Bauweise sowie der Zulässigkeit von Stellplätzen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen erforderlich. Darüber hinaus ist eine Befreiung von der festgesetzten Dachneigung erforderlich. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Am Röttchen 106 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5481/27. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein reines Wohngebiet (WR) fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung sind eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 0,8 und eine Geschossigkeit von II festgesetzt. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan eine geschlossene Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen, Flächen für Garagen und Stellplätze sowie eine Dachneigung von 45° fest. Die Erschließung des Vorhabengrundstücks erfolgt, wie bereits im Bestand, über das straßenseitig gelegene Grundstück Am Röttchen 104a. Sowohl die Zufahrt als auch die erforderlichen Leitungen sind öffentlich-rechtlich durch eine Baulasteintragung gesichert. Der östliche Teil des Baugrundstücks soll begrünt und mit einer Kinderspielfläche versehen werden. Für das Vorhaben sind folgende Befreiungen erforderlich: Das geplante Wohngebäude befindet sich vollständig außerhalb der festgesetzten Baugrenzen und teilweise innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Flächen für Garagen und Stellplätze. Abweichend von der festgesetzten geschlossenen Bauweise soll das Gebäude mit Grenzabstand errichtet werden. Nach den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sind Stellplätze außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nicht zulässig. Fünf der insgesamt sechs geplanten Stellplätze befinden sich außerhalb der festgesetzten Baugrenzen. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan eine Dachneigung von 45° fest. Ein geringfügiger Teil der Dachfläche soll hiervon abweichend mit einer Dachneigung von 16° ausgeführt werden. Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1.000 m² sowie der Bebauung im Hintergelände fällt die Entscheidung über die Erteilung der erforderlichen Befreiungen in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Die beiden bestehenden Gebäude auf dem Grundstück weisen eine Grundfläche von insgesamt 291 m² auf. Das geplante Wohngebäude hat mit 239 m² eine geringere Grundfläche. Nach Abbruch der beiden vorhandenen Bestandsgebäude ist die Errichtung eines zweigeschossigen Mehrfamilienhauses mit insgesamt sechs Wohneinheiten und sechs Stellplätzen vorgesehen. Das geplante Gebäude weist eine GRZ von 0,22 und eine GFZ von 0,56 auf. Die im Bebauungsplan festgesetzten Werte für GRZ und GFZ werden deutlich unterschritten. Mit Rücksicht auf die Nachbarschaft wurde das Wohngebäude so weit wie möglich auf der westlichen Grundstücksseite angeordnet. Dadurch kann im östlichen Grundstücksbereich eine größere zusammenhängende Freifläche geschaffen werden, die begrünt und mit einer Kinderspielfläche versehen werden soll. Die damit verbundene Lage des Gebäudes außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar. Abweichend von der festgesetzten geschlossenen Bauweise soll das Gebäude mit Grenzabstand errichtet werden. Durch die vorgesehene offene Bauweise werden die nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erforderlichen Grenzabstände eingehalten. Fünf der sechs geplanten Stellplätze können nicht innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen beziehungsweise innerhalb der Baugrenzen angeordnet werden, da auf einem Teil der festgesetzten Stellplatzflächen das Wohngebäude vorgesehen ist. Durch diese Anordnung kann die im östlichen Grundstücksbereich verbleibende Fläche als zusammenhängende begrünte Freifläche erhalten und genutzt werden. Ein untergeordneter Teil der Dachfläche soll mit einer Dachneigung von 16° anstelle der festgesetzten 45° ausgeführt werden. Dies ist erforderlich, um im Treppenhaus die notwendige Kopfhöhe zu gewährleisten. Da hiervon nur ein geringfügiger Teil der gesamten Dachfläche betroffen ist und die festgesetzte II-Geschossigkeit eingehalten wird, bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken. Seite 2 Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen keine Bedenken. Nachrichtlich: Für die Umsetzung des Vorhabens müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. Die Begrünungsmaßnahmen wurden mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt auf dem Grundstück abgestimmt. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Lageplan Grundriss Erdgeschoss Schnitt und Ansichten Seite 3

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/144/2026