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BV6/068/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage, Kalkumer Straße 78 - Errichtung eines Wohnhauses mit 9 Parteien
und Stellplätzen
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 6 21.05.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück Kalkumer Straße 78 liegt im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen einfachen Bebauungsplanes Nr. 5481/18, der bis auf Fluchtlinien
- aus heutiger Sicht Baulinien - und einen zu begrünenden Vorgarten keine weiteren
Festsetzungen trifft. Die Umgebungsbebauung entspricht einem allgemeinen
Wohngebiet (WA). Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs.
3 i.V.m. § 34 Abs. 2 BauGB beurteilt.
Das bestehende Mehrfamilienhaus an der Kalkumerstraße 78 soll zur Gartenseite hin
mit einem III-geschossigen Flachdachriegel mit 9 Wohneinheiten angebaut werden.
Eine Erschließung mit Zufahrt zu Garagen im Hinterhof existiert bereits. Die
bestehenden Garagen sollen abg erissen und durch 7 offene Stellplätze ersetzt
werden.
Um den Versiegelungsgrad von ca. 75 % zu verbessern, soll das Flachdach des
geplanten Riegels intensiv begrünt werden. An der westlichen Grundstücksgrenze soll
eine Lärmschutzwand mit Kletterpflanzen zusätzlich begrünt werden.
Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1000 m² und der Bebauung im
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Hintergelände, fällt die Entscheidung über die Genehmigung der Bauvoranfrage in die
Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die
Umgebung ein.
Die nähere Umgebung wird als allgemeines Wohngebiet (WA) bewertet, weshalb die
geplante Wohnnutzung zulässig ist.
Mit einer Bautiefe von ca. 38,70 m bleibt das Vorhaben unterhalb der Bautiefe der
Bebauung auf dem Grundstück Oldenburger Straße 14 mit etwa 48 m sowie der
geplanten Bebauung auf dem Grundstück Kalkumer Straße 70 (BV6/085/2023) mit
48,45 m.
Die geplante Attikahöhe von ca. 9,06 m liegt unterhalb der Firsthöhe des
straßenseitigen Riegels mit ca. 13,19 m sowie auch unterhalb der Gebäudehöhen der
Gebäude Segeberger Weg 1 bis 9 mit etwa 12,80 m.
Die geplante Grundfläche von insgesamt 473 m² unterschreitet die
Gesamtgrundflächen auf den Grundstücken Segeberger Weg 1 bis 9 und O ldenburger
Weg 16 bis 24 (etwa 1800 m²) sowie die geplanten Grundflächen auf dem
Grundstück Kalkumer Straße 70 (etwa 2200 m²) deutlich.
Die Erschließung ist über die bestehende Zufahrt von der Kalkumer Straße gesichert.
Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehmigung.
Nachrichtlich:
Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Fluchtlinienplan
Luftbild Fluchtlinie
Lageplan
Ansicht Nord
Ansicht Ost
Ansicht Süd
Schnitt
Beschlussvorlage Kalkumer Straße 70
Fluchtlinienplan als Text anzeigen
Title: 5481-018-00.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00552470.pdf
Published Time: Thu, 08 May 2025 07:02:26 GMT
Number of Pages: 1
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