Bauvoranfrage Von-Krüger-Straße 1a, 1b, 1c, 29a, 29b, 29c, 35a, 35b, 41, 41a – Nachverdichtung einer denkmalgeschützten Wohnsiedlung - Neubau von vier III- bis IV-geschossigen Wohngebäuden
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Von-Krüger-Straße 1a · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug6Dokumente11. September 2026veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Durchführungsplans Nr. 5975/019 vom 09.10.1958. Der Durchführungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein Wohngebiet fest. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt gemäß § 30 Abs. 3 BauGB im Übrigen nach § 34 BauGB. Soweit der Durchführungsplan keine Festsetzungen trifft, ist das Vorhaben daher zulässig, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
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BV8/203/2026
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Von-Krüger-Straße 1a, 1b, 1c, 29a, 29b, 29c, 35a, 35b, 41, 41a -
Nachverdichtung einer denkmalgeschützten Wohnsiedlung - Neubau von vier III- bis IV-
geschossigen Wohngebäuden
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 810.09.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.
Sachdarstellung:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Durchführungsplans Nr. 5975/019 vom
09.10.1958. Der Durchführungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein Wohngebiet
fest. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt gemäß § 30 Abs. 3 BauGB im Übrigen
nach § 34 BauGB. Soweit der Durchführungsplan keine Festsetzungen trifft, ist das
Vorhaben daher zulässig, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Geplant ist der Neubau von vier III- bis IV-geschossigen Wohngebäuden mit einem
Bauvolumen von insgesamt 22.979 m³ in der denkmalgeschützten Wohnsiedlung Von-
Krüger-Straße.
Aufgrund des Bauvolumens von über 7000 m³, der Grundstücksgröße von mehr als 1000 m²
sowie der denkmalgeschützten Bebauung, welche neben den neu zu errichtenden
Baukörper vorhanden ist, fällt die Genehmigung der Bauvoranfrage in die Zuständigkeit der
Bezirksvertretung.
Begründung:
Die geplanten Gebäude orientieren sich hinsichtlich ihrer Höhe und Bautiefe an der
vorhandenen Umgebungsbebauung.
Der Gebäudetyp 1 ist mit 621 m², 32 Wohneinheiten, einer Wandhöhe von 13 m sowie mit IV
Geschossen geplant.
Die Gebäudetypen 2 und 4 sind ebenfalls mit jeweils 621 m² vorgesehen. Hier sollen jeweils
24 Wohneinheiten auf III Geschossen errichtet werden. Die Wandhöhe beträgt 10 m.
Der Gebäudetyp 3 weist eine Fläche von 932 m² auf. Geplant sind 48 Wohneinheiten auf IV
Geschossen mit einer Wandhöhe von 13 m. Zusätzlich ist eine Tiefgarage mit 84 Stellplätzen
vorgesehen. Von diesen 84 Stellplätzen sind 60 für das Vorhaben erforderlich. Weitere 24
Stellplätze dienen als Ersatz für entfallene Garagen.
Die Umgebungsbebauung ist vornehmlich IV-geschossig und weist Wandhöhen zwischen
12,40 m und 15,10 m auf. Die geplante Höhenentwicklung bewegt sich damit innerhalb des
in der näheren Umgebung vorhandenen Rahmens.
Die Gebäude fügen sich daher nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und
der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die
Erschließung ist gesichert.
Die Verdichtung der Wohnsiedlung ist mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt sowie dem
Institut für Denkmalschutz vorbesprochen und abgestimmt.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Genehmigung der Bauvoranfrage.
Nachrichtlich:
Für das Vorhaben müssen 26 Bäume gefällt werden. Betroffen sind 11 Ahornbäume, 6
Linden, 5 Hainbuchen, 3 Eschen sowie eine Kirsche.
Ein qualifizierter Grün- und Freiflächenplan wird im Baugenehmigungsverfahren zur Prüfung
eingereicht.
Anlagen:
Baumbestand und Fällungen
Lageplan
Grundrisse
Schnitte
Isometrie
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Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.