Beschlussvorlage Aktenzeichen BV8/020/2025

Bauvorbescheid Hasseler Richtweg 66, 68, 70, 72 ,74, 76, 78 – Neubau von Mehrfamilienhäusern, Stellplätzen und einer Jugendeinrichtung

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Hasseler Richtweg 66 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 8Dokumente 8. Januar 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen von dem Maß der baulichen Nutzung und von der überbaubaren Grundstücksfläche.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplan es 6073/014 aus dem Jahr 1969, der für das Baugrundstück die Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet ausweist. Des Weiteren werden die Geschossflächenzahl, die Grundflächenzahl, die Geschossigkeit sowie Baulinien und Baugrenzen festgesetzt. Der hintere Teil des Grundstückes liegt außerhalb des Bebauungsplanes.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 8. Januar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV8/020/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvorbescheid Hasseler Richtweg 66, 68, 70, 72 ,74, 76, 78 - Neubau von Mehrfamilienhäusern, Stellplätzen und einer Jugendeinrichtung Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 23.01.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen von dem Maß der baulichen Nutzung und von der überbaubaren Grundstücksfläche. Sachdarstellung: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplan es 6073/014 aus dem Jahr 1969, der für das Baugrundstück die Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet ausweist. Des Weiteren werden die Geschossflächenzahl, die Grundflächenzahl, die Geschossigkeit sowie Baulinien und Baugrenzen festgesetzt. Der hintere Teil des Grundstückes liegt außerhalb des Bebauungsplanes. Das geplante Projekt umfasst den Bau von 150 geförderten Wohnungen und den dazugehörigen PKW-Stellplätzen sowie einer gemeinnützigen Jugendeinrichtung. Mit dem geplanten Neubau von neun Mehrfamilienhäusern, die um einen bepflanzten Innenhof angeordnet sind, soll das Grundstück in aufgelöster Blockrandbebauung neu strukturiert werden. Im Nordwesten des Grundstückes soll eine oberirdische Stellplatzanlage entstehen. Die im Bebauungsplan festgelegten Baulinien und Baugrenzen werden durch die geplante Anordnung der Wohngebäude und Stellplätze nicht eingehalten. Daher muss von der überbaubaren Grundstücksfläche befreit werden. Die Wohngebäude entlang des Hasseler Richtweges sind III-geschossig, im hinteren Seite 2 Teil des Grundstückes IV- und V-geschossig geplant. Die festgesetzte II- Geschossigkeit wird daher um bis zu 3 Geschosse überschritten. Für diese Überschreitungen sind Befreiungen von der Geschossigkeit erforderlich. Aufgrund der Baumasse ergeben sich Überschreitungen von der festgesetzten Geschossflächenzahl von 0,7 auf bis zu 1,77 und von der Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,55, die ebenfalls Befreiungen erforderlich machen. Der Bauvorbescheid soll ausschließlich der Prüfung planungsrechtlicher Fragestellungen dienen. Begründung: Die Festsetzungen des Bebauungsplanes berücksichtigen die ursprünglich vorhandene Wohnbebauung. Mit der vorliegenden Planung wird das übergeordnete städtebauliche Konzept des Gebietes nicht beeinträchtigt. Die Anordnung der Gebäude und die Bebauungstiefe orientiert sich an den vorhandenen Wohngebäuden Hasseler Richtweg 80 -100 auf dem südöstlich angrenzenden Grundstück. Aufgrund der benötigten Gebäudetiefen für angemessene Wohnungsgrundrisse und der Neuanordnung der Baukörper um einen Innenhof wird die Befreiung von der überbaubaren Grundstücksfläche durch die Planung als städtebaulich vertretbar angesehen. Die Höhenentwicklung geht auf die südöstlich gelegene Nachbarbebauung ein. Die geplante Höhenstaffelung nimmt Rücksicht auf die westlich angrenzende kleinteilige Bebauung. Daher bestehen keine Bedenken gegen die Befreiungen zur Überschreitung der Geschossigkeit. Die Überschreitungen von der Geschossflächenzahl und der Grundflächenzahl resultieren aus den vorangegangen Befreiungen. Der geplanten Ausnutzung des Grundstücks wird zugestimmt, da bezahlbarer Wohnungsraum dringend benötigt wird. Die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Nachrichtlich: Für die Realisierung des Bauvorhabens ist die Fällung von ca. 57 satzungs- geschützten Bäumen erforderlich. Die abschließende Prüfung zu den Fällungen und Ausgleichsmaßnahmen erfolgt im Zuge der Baugenehmigung vom Friedhofs -, Forst- und Gartenamt, durch die Konkretisierung der Freiraumplanung mit einer strukturreichen Bepflanzung. Der Schutz des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes bleibt durch die vorhandene Gehölzkulisse entlang der Grundstücksgrenze gewahrt. Die Dachflächen sollen extensiv begrünt und mit Photovoltaikanlagen versehen werden. Seite 3 Anlagen: Katasterauszug Luftbild Ausschnitt Bebauungsplan Lageplan Lageplan mit Straßenhöhenschnitt Übersichtsplan Außenanlagen
Ausschnitt Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: 2025-01-07 17_20_56-Düsseldorf Maps  Mozilla Firefox URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00540579.pdf Published Time: Wed, 08 Jan 2025 08:25:35 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/020/2025