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APS/127/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Fichtenstraße 20, 20a, 22, 22a, 24 - Errichtung von 4
Mehrfamilienhäusern und einer Kindertagesstätte auf einer gemeinsamen
Großgarage
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 2 04.11.2025 Anhörung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
26.11.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung erteilt die erforderlichen
Befreiungen.
Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung, des Maßes de r
Nutzung, der Geschossigkeit sowie des Überschreitens von Baugrenzen und
Baulinien.
Sachdarstellung:
Das Bauvorhaben wurde der Bezirksvertretung bereits in der Sitzung am 03.09.2019
als Bauvoranfrage unter der der Vorlagenummer BV2/017/2019 vorgelegt und
positiv beschieden.
Die Geltungsdauer der Bauvoranfrage war jedoch erloschen, weshalb der
Bezirksvertretung der Bauantrag in der Sitzung vom 03.09.2024 unter der
Vorlagenummer BV2/182/2024 erneut vorgelegt wurde, jedoch zum damaligen
Zeitpunkt vertagt wurde.
Zum Zeitpunkt der Vorlage BV2/017/2019 aus der Sitzung vom 03.12.2019 erfolgte
die Beurteilung nach § 31 Abs. 2 BauGB. Daran schloss sich die erneute Vorlage an.
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Die weitere Überprüfung - auch der in der Sitzung vom 03.09.2024 gestellten Fragen
aus der BV zeigte, dass eine Bewertung über den § 31 Abs. 3 BauGB hier angebracht
wäre. Insbesondere sollen die Themen des sozial geförderten Wohnungsbaus und die
Vereinbarkeit mit dem umliegenden Gewerbe hier vertraglich parallel abgesichert
werden.
Zuständig ist bei dieser Änderung der Beurteilungsgrundlage nunmehr der Ausschuss
für Planung und Stadtentwicklung
Geplant ist weiterhin die Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser, einer Tiefgarage und
einer Kindertagesstätte. Das rückwärtige Mehrfamilienhaus s owie die
Kindertagesstätte entstehen parallel zu der Bebauung an der Kiefernstraße.
Das Dach der Kindertagesstätte wird intensiv begrünt. Auf den Dächern der
Wohngebäude im rückwärtigen Bereich entstehen Grün - und Gemeinschaftsflächen.
Darüber hinaus werden die Fassaden ebenfalls begrünt.
Durch das Vorhaben entstehen 56 Wohneinheiten und eine 4 -zügige
Kindertagesstätte Von den 56 Wohneinheiten sind 12 als geförderte Wohneinheiten
geplant.
Für die Realisierung des geplanten Bauvorhabens sind nach § 31 Abs. 2 und § 31
Abs. 3 BauGB folgende Befreiungen von den Festsetzungen des geltenden
Bebauungsplans erforderlich.
Im festgesetzten Gewerbegebiet ist die Errichtung von Wohnnutzungen vorgesehen.
Die an der Fichtenstraße geplanten Wohngebäude überschreite n die im
Bebauungsplan festgesetzte maximale Geschosszahl. Anstelle der zulässigen vier
Vollgeschosse sind fünf Vollgeschosse vorgesehen.
Im nordwestlichen Grundstücksbereich wird die Baugrenze zwischen der
überbaubaren Grundstücksfläche und der festgeset zten Grünfläche um ca. 5 m in
Richtung der Grünfläche überschritten, sodass Teile dieser Grünfläche überbaut
werden.
Geringfügige Überschreitung der Baugrenze durch das Treppenhaus von Haus B.
Das geplante Treppenhaus von Haus B überschreitet die rückwärt ige Baugrenze
geringfügig.
Straßenseitig weicht das Vorhaben über eine Länge von ca. 45 m zwischen 0 cm und
52 cm von der festgesetzten Baulinie zurück.
Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl
(GFZ).
Die zulässigen Grundflächenzahlen werden um bis zu 0,17 überschritten. Im Bereich
des GE 2 wird die zulässige Geschossflächenzahl um bis zu 1,8 überschritten.
Begründung:
Das Bauvorhaben hat sich gegenüber der ursprünglichen Planung nicht geändert. Die
folgenden Begründungen haben damit auch weiterhin Gültigkeit.
Das Grundstück ist gegenwärtig nahezu vollumfänglich überbaut und versiegelt.
Durch das Vorhaben wird die Grundstücksfläche teilweise entsiegelt und begrünt.
Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft, in der eine reine Wohnnutzung zu finden
ist, ist die Ansiedlung heranrückender Gewerbebetriebe nur bedingt möglich.
Zusätzlich wäre aufgrund der einschränkenden Fes tsetzungen kein produzierendes
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und emittierendes Gewerbe möglich.
Die unregelmäßige Form und die begrenzte nutzbare Fläche bezogen auf die
vorhandene Grundstückstiefe erschweren eine wirtschaftliche Bebauung und
verhindern eine effiziente Anordnung von Gebäuden zur gewerblichen Nutzung. Mit
der Wohnnutzung und der Kita ist dieses Grundstück nutzbar. Nachgewiesen ist,
dass die vorhandenen Gewerbebetriebe in der Ausübung ihrer Nutzung nicht
beeinträchtigt werden
Hinsichtlich der Befreiung von der Art der baulichen Nutzung dient das Vorhaben der
Schaffung dringend benötigten Wohnraums in einem Gebiet mit angespanntem
Wohnungsmarkt. Das Baugrundstück grenzt unmittelbar an ein bestehendes
Wohngebiet an, sodass die geplante Wohnnutzung eine städtebaulich sinnvol le und
verträgliche Fortführung der vorhandenen Wohnbebauung darstellt.
Bezüglich der Überschreitung der festgesetzten Geschossigkeit durch die Gebäude A
und B an der Fichtenstraße ist festzuhalten, dass die zulässige Zahl der
Vollgeschosse um ein Geschos s überschritten wird. Aufgrund des abfallenden
Straßenverlaufs wird jedoch die Firsthöhe des unmittelbar angrenzenden
Bestandsgebäudes unterschritten, sodass keine städtebaulichen Beeinträchtigungen
zu erwarten sind.
Die Überschreitung der rückwärtigen Ba ugrenze sowie die Inanspruchnahme der
festgesetzten Grünfläche im nordwestlichen Grundstücksbereich werden durch die
Planung eines zusätzlichen, bis zu 9 m breiten, intensiv begrünten Grünstreifens mit
Einzelbäumen östlich der Gebäude kompensiert. Hierdurc h wird die
Inanspruchnahme der Grünfläche ausgeglichen und eine städtebaulich hochwertige
Freiraumgestaltung gewährleistet.
Die geringfügige Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze durch das Treppenhaus
von Haus B wird durch den Umstand ausgeglichen, da ss Haus A im rückwärtigen
Bereich hinter die festgesetzte Baugrenze zurücktritt und diese nicht vollständig
ausnutzt.
Die Abweichung von der straßenseitig festgesetzten Baulinie resultiert aus einer
Empfehlung des Amtes für Verkehrsmanagement, wonach zur Herstellung eines
verkehrssicheren und barrierefreien Gehwegs eine Gehwegbreite von 1,90 m
erforderlich ist.
Die Überschreitungen der maximal zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) sowie der
Geschossflächenzahl (GFZ) im Bereich des Gewerbegebiets GE 2 werden durch eine
entsprechende Unterschreitung der festgesetzten Werte im Bereich des
Gewerbegebiets GE 1 kompensiert, sodass sich im Gesamtgebiet ein ausgewogenes
Verhältnis ergibt.
Der Bebauungsplan enthält textliche Festsetzungen zur Begrenzung gewerblicher
Emissionen zum Schutz der bestehenden Wohnnutzung. Durch diese Festsetzungen
sowie durch den neu entstehenden Grünstreifen wird gewährleistet, dass die
Zulassung von Wohnnutzungen im Plangebiet keine zusätzlichen Einschränkungen
für die bestehende gewerbliche Nutzung zur Folge hat.
Vor diesem Hintergrund bestehen aus Sicht der Verwaltung keine städtebaulichen
oder planungsrechtlichen Bedenken gegen die Erteilung der beantragten
Befreiungen.
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Nachrichtlich:
Für das Bauvorhaben wird 1 satzungsgeschützter Baum gefällt. Ersatzpflanzungen
sind auf dem Grundstück geplant.
Die erforderlichen Stellplätze sind im Innenhof und der geplanten Tiefgarage
nachgewiesen.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Bebauungsplan
Lageplan mit Dachaufsicht
Haus A+B Grundriss Erdgeschoss
Haus C+D Grundriss Erdgeschoss
Haus E Grundriss Erdgeschoss, Dachgeschoss
Haus A+B Ansicht Nord+Süd
Haus C+D Ansicht Ost+Süd
Haus E Anischten
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Title: 00565454.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00565454.pdf
Published Time: Wed, 15 Oct 2025 11:16:51 GMT
Number of Pages: 1
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Maßstab 1 : 1000 erstellt am: 21.08.2025