Beschlussvorlage Aktenzeichen OVA/011/2020

Beschluss des Masterplans „Energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung“ inkl. Erhaltungsvorschlag für die Gasbeleuchtung

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Kein Beratungstermin veröffentlicht Im Ratsinformationssystem ist derzeit kein belastbarer Beratungstermin verknüpft.
Münsterstraße 50 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 10Dokumente 6. Februar 2020veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Der Rat beschließt die Bereitstellung der erforderlichen investiven Mittel in einer Gesamthöhe von 156,5 M io. € für die Jahre 2021 bis 2035. Dies entspricht einem jährlichen Ansatz von etwa 10,44 Mio. € für alle Bestandteile der Straßenbeleuchtungsinfrastruktur.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt, die Straßenbeleuchtungsinfrastruktur in Düsseldorf gemäß dem vorgelegten Vorschlag der Verwaltung fortzuentwickeln. Insbesondere beschließt er, das vorgelegte Erhaltungskonzept für die Gasbeleuchtung zur Grundlage des weiteren Prozesses zu machen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. Februar 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00370879.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00370879.pdf Published Time: Thu, 29 Oct 2020 09:06:45 GMT Number of Pages: 28 Markdown Content: OVA/011/2020 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Beschluss des Masterplans „Energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung„ inkl. Erhaltungsvorschlag für die Gasbeleuchtung Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 28.02.2020 Anhörung Bezirksvertretung 2 18.02.2020 Anhörung Bezirksvertretung 3 10.03.2020 Anhörung Bezirksvertretung 4 26.02.2020 Anhörung Bezirksvertretung 5 26.02.2020 Anhörung Bezirksvertretung 6 20.05.2020 Anhörung Bezirksvertretung 7 25.02.2020 Anhörung Bezirksvertretung 8 07.05.2020 Anhörung Bezirksvertretung 9 28.02.2020 Anhörung Behindertenrat 16.03.2020 Anhörung Ordnungs - und Verkehrsausschuss 26.02.2020 Vorberatung Ausschuss für Umweltschutz 05.03.2020 Vorberatung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 27.02.2020 Vorberatung Haupt - und Finanzausschuss 04.05.2020 Vorberatung Rat 14.05.2020 Entscheidung Beschlussdarstellung: Seite 2 Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt, die Straßenbeleuchtungsinfrastruktur in Düsseldorf gemäß dem vorgelegten Vorschlag der Verwaltung fortzuentwickeln. Insbesondere beschließt er, das vorgelegte Erhaltungskonzept für die Gasbeleuchtung zur Grundlage des weiteren Prozesses zu machen. Der Rat beschließt die Bereitstellung der erforderlichen investiven Mittel in einer Gesamthöhe von 156,5 M io. € für die Jahre 2021 bis 2035. Dies entspricht einem jährlichen Ansatz von etwa 10,44 Mio. € für alle Bestandteile der Straßenbeleuchtungsinfrastruktur. Sachdarstellung: Vorbemerkungen Bezug Vorlagen zum Thema Gasbeleuchtung: Nr. 66/ 24/2019, 66/38/2019, 66/70/2018, 66/92/2015 im Zusammenhang mit 01/324/2015 und 01/342/2015 und 66/44/2010 Vorlagen zum Lichtmasterplan: Ratsbeschluss Lichtmasterplan in 2003, Beschluss Lichtmasterplan 2 (Nr. 61/ 47/2009) Anlass und Gegenstand der Beschlussvorlage / Änderungen gegenüber dem Vorbericht Diese Vorlage knüpft an den Vorbericht zum Masterplan „Energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung“, der im ersten Sitzungszyklus 2020 in die Gremien eingebracht wurde, an. Sie übernimmt die inhaltlich-konzeptionellen Grundlagen mit kleinen redaktionellen Anpassungen und ergänzt diese um konkrete Informationen zu den Themen Kosten , Finanzierung und CO 2-Bilanz . Diese Inhalte werden am Ende der Vorlage ausgeführt (s. Punkte Kosten für die Umrüstung und Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung, Finanzierung sowie Klimarelevanz ). Zudem wurden einzelne Anlagen im Vergleich zum Vorbericht leicht angepasst :Die Stellungnahme der Initiative Düsseldorfer Gaslicht wurde auf Grundlage der Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zu den erfolgten Vorstellungen des Vorberichtes in den öffentlichen Gremiensitzungen überarbeitet und ergänzt. Weiterhin wurden in den Anlagen „Dokumentation zum Bürgerdialog“, „Karte Erhaltungsvorschlag“ sowie „Hinweiskatalog Erhaltungsvorschlag“ redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Aufbau der Vorlage Analog zum Vorbericht stellt diese Vorlage zunächst den Sachstand des Gesamtprozesses zur zukünftigen Ausgestaltung der öffentlichen Beleuchtung in Düsseldorf dar (TEIL I). Daran anknüpfend erläutert sie die wesentlichen Prozessbausteine des Masterplans „Energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung“ und dessen Kernergebnis – den Erhaltungsvorschlag für die Gasbeleuchtung (TEIL II). Seite 3 TEIL I Gesamtprozess zur Weiterentwicklung der öffentlichen Straßenbeleuchtung in Düsseldorf Hintergründe Die Stadt Düsseldorf muss sich hinsichtlich ihrer öffentlichen Straßenbeleuchtung neu aufstellen. Dies betrifft sowohl die rund 56.000 strombetriebenen als auch die 14.000 gasbetriebenen Leuchten. Der Bedarf der Neuaufstellung bezieht sich auf die Ausstattung und den Betrieb. Die Notwendigkeit einer neuen Strategie liegt in mehreren Faktoren begründet, die sich überlagern, teilweise jedoch auch konträr gegenüberstehen:  Der fortschreitende Klimawandel fordert einen schonenden Umgang mit fossilen Brennstoffen und eine hohe Energieeffizienz.  Verschiedene Richtlinien und Vorgaben (u. a. auf EU-Ebene) fordern bestimmte Lichtleistungen bzw. begründen Anforderungen an die Verkehrs-, Produkt- und Betriebssicherheit.  Der bestehende Vertrag mit den Stadtwerken für den Betrieb der Straßenbeleuchtung ist maximal bis 2024 verlängerbar und muss neu ausgeschrieben werden (s. Vorlage OVA/038/2019). Deshalb wurde der Vertrag im Dezember 2019 mit Wirkung zum 31.12.2020 gekündigt. Mit Beschluss des Masterplans fließen die Mengengerüste für die erforderlichen Maßnahmen in den Bereichen Gas- und Strombeleuchtung in den Vergabeprozess ein und können so in den indikativen Angeboten der potenziellen Bieter berücksichtigt werden. Die Neuvergabe soll zum 01.01.2021 erfolgen.  Der Lichtmasterplan der Stadt Düsseldorf aus dem Jahr 2003 bedarf einer Evaluation und Anpassung an moderne technische und gestalterische Entwicklungen.  Der hohe Gasleuchtenbestand zeichnet Düsseldorf aus und steht vor einer denkmalrechtlichen Anerkennung. Er gilt als national wertvolles Kulturdenkmal.  Der Betrieb des Gasnetzes wird aufgrund einer Marktraumumstellung nur noch mit H-Gas möglich sein (statt wie bisher mit L-Gas) und erfordert technische Anpassungen an den Leuchten.  Seit über 10 Jahren setzt sich eine zunehmende Zahl an Bürgerinnen und Bürgern für den Erhalt der gasbetriebenen Straßenbeleuchtung als identitätsstiftendes Element im Stadtraum ein. Die Belange des Denkmalschutzes, Anforderungen an Klimagerechtigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, technische Anforderungen und das ausgeprägte Votum von Bürgerinnen und Bürgern für einen Fortbestand der Gasbeleuchtung sind daher in einer Gesamtstrategie für eine öffentliche gas- und strombetriebene Straßenbeleuchtung zusammenzubringen. Die Strategie soll zugleich die Aufenthaltsqualität im Stadtraum sichern oder steigern. Seite 4 Bausteine Die zukünftige Ausgestaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung in Düsseldorf ist vor diesem Hintergrund Gegenstand eines komplexen Gesamtprozesses. Dieser Gesamtprozess widmet sich vier übergeordneten Aspekten. Für jeden Teilbereich wird ein eigener Output erzeugt und in die politischen Gremien eingebracht: 1. Art der Netzstruktur inklusive ihrer Ausstattungselemente unter besonderer Berücksichtigung der Gasbeleuchtung (Hardware) Output:  1.1. Masterplan energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung: Der Masterplan macht unter Berücksichtigung diverser Rahmenbedingungen (Denkmalschutz, klimatische Erfordernisse, technische Anforderungen und Umstellungen, Verkehrssicherheit, Kostengesichtspunkte etc.) einen Vorschlag für die zukünftige Ausgestaltung der Beleuchtungsinfrastruktur im gesamten Stadtgebiet. Im Kern stellt er dar, wo und in welchem Umfang die Gasbeleuchtung erhalten bleiben sollte. Zudem skizziert er den Umsetzungsprozess für eine Neugestaltung des Netzes.  1.2. Quartiersweise Detailplanung: Die Ergebnisse des Masterplans werden nach Beschlussfassung quartiersweise konkretisiert. In Form von Informationsvorlagen werden die Planungen in die jeweiligen Bezirksvertretungen eingespeist. In Einzelfällen werden zusätzlich Beschlüsse gemäß GA Bau bzw. ZO (für größere Umbaumaßnahmen) vorbereitet und in die zuständigen Gremien eingebracht. 2. De finition von gestalterischen und qualitativen Zielsetzungen für das „Produkt Licht“ Output:  Lichtmasterplan: Der Lichtmasterplan wird im Tandem mit dem Masterplan energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung entwickelt. Er definiert Beleuchtungsqualitäten und -intensitäten in verschiedenen räumlichen Strukturen und bildet damit einen Referenzrahmen für die Lichtgestaltung im öffentlichen Raum. 3. Rechtliche Vorgaben hinsichtlich räumlich differenzierter erforderlicher Beleuchtungsintensitäten – ordnungspolitische Dimension Output:  Beleuchtungssatzung: Die Richtlinie DIN EN 13201 empfiehlt u. a. Beleuchtungsstärken für den öffentlichen Raum. Sofern davon abweichende Lichtstärken Umsetzung finden sollen, sind diese klar zu definieren, zu begründen und – aus Gründen der Rechtssicherheit – verbindlich festzulegen. Dies soll durch eine stadtweite Satzung erfolgen, die die Lichtsituation für verschiedene Straßenkategorien (unabhängig von der Art der Beleuchtung oder Lichtquelle) festlegt. Seite 5 4. Betrieb des Netzes der öffentlichen Straßenbeleuchtung Output:  Beleuchtungsvertrag mit geeignetem Betreiber bzw. vorgelagerte Schritte der Ausschreibung und Vergabe: Derzeit betreiben die Stadtwerke die öffentliche Straßenbeleuchtung in Düsseldorf. Dieser Vertrag wird zeitnah auslaufen. Zudem wird sich die Netzstruktur zukünftig verändern (s. Punkt 1). Eine dauerhafte Weiterführung des Vertrages ist insofern nicht möglich, eine Neuausschreibung der Leistungen erforderlich. Systematik und Einordnung der Vorlage zum Masterplan energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung Sämtliche benannte Teilbereiche werden zum einen in einem jeweils interdisziplinären Ansatz für sich vertieft behandelt. Zum anderen werden alle Teilbereiche miteinander verschnitten betrachtet. Der Informationsfluss zwischen den einzelnen Arbeitsfeldern ist u. a. gewährleistet durch personelle Überschneidungen. (Zur Systematik s. auch Abbildung 1.) Gegenstand dieser Vorlage, ist die zukünftige Art der Netzstruktur inklusive ihrer Ausstattungselemente (s. Punkt 1.1 in der obenstehenden Liste). Besondere Berücksichtigung findet dabei der Gasleuchtenbestand, der die öffentliche Beleuchtung in Düsseldorf in weiten Teilen der Stadt prägt. Kernstück der Vorlage ist daher der Erhaltungsvorschlag zur Gasbeleuchtung, der dargestellt und ausführlich begründet wird. Das Beschlussergebnis wird Gegenstand des angestrebten Beleuchtungsvertrages (Punkt 4) und fließt in die weiteren zu erstellenden Dokumente (Punkt 2 und 3) ein. Die Umsetzungsplanung im Detail (Punkt 1.2.) wird nach Beschlussfassung weiter konkretisiert. Abbildung 1: Systematik Gesamtprozesse öffentliche Beleuchtung Seite 6 Zeitschienen und aktueller Sachstand Gesamtprozess „Straßenbeleuchtung“ Der Sachstand zu den verschiedenen Bausteinen des Gesamtprozesses stellt sich aktuell wie folgt dar: 1. Masterplan energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung und quartiersweise Detailplanungen 1.1. Der Masterplan ist Gegenstand dieser Vorlage. Er wurde und wird in Zusammenarbeit der Unteren Denkmalbehörde und des Amtes für Verkehrsmanagement, mit Beteiligung des Dezernates 03 sowie unter Einbeziehung des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland im Landschaftsverband Rheinland und von Bürgervertretern entwickelt. Präsentiert werden im Kern ein Erhaltungsvorschlag für die Düsseldorfer Gasbeleuchtung sowie der Weg dorthin. 1.2. Nach Beschlussfassung bedarf der Masterplan einer umsetzungsbezogenen räumlichen Konkretisierung auf Quartiersebene. Hierzu werden entsprechende Detailplanungen erstellt. Insgesamt ist dabei ein schrittweises Vorgehen vorgesehen. Über einen Zeitraum von acht Jahren (bis zum Jahr 2028) werden alle Quartiere in den Blick genommen. Bausteine der Netzanpassung bilden im Einzelnen einerseits die technische Umrüstung der zu erhaltenden Bestände (Anpassung an H-Gas), andererseits die Anpassung des Netzes im Sinne von Umsetzung oder Rückbau von Beständen, Ersatz, Ergänzung etc. Über Informationsvorlagen sowie ggf. über Beschlüsse gemäß GA Bau bzw. ZO werden die jeweils zuständigen Gremien in den Prozess eingebunden. 2. Beleuchtungssatzung Die anerkannten Regeln der Technik empfehlen abhängig von der Komplexität der örtlichen verkehrlichen Situationen bestimmte Beleuchtungsniveaus. Systembedingt kann die Gasbeleuchtung, die in ihrer maximalen Beleuchtungsstärke begrenzt ist, diese Beleuchtungsstärken z. T. nicht erreichen. Eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik ist möglich, bedarf aber einer Begründung und rechtlichen Verankerung. Vor diesem Hintergrund soll eine Beleuchtungssatzung erstellt werden, die für die gesamte Stadt und unabhängig von der Art der Beleuchtung bestimmte Beleuchtungsniveaus räumlich festlegt. Auf Grundlage verschiedener verkehrlicher Aspekte und unter Abwägung der denkmalschutzrechtlichen Belange werden Bereiche definiert, in denen eine Unterschreitung der empfohlenen Niveaus auch aus Sicht der Verkehrssicherheit vertretbar ist. Die Beleuchtungssatzung stellt somit eine wichtige rechtliche Grundlage für den Weiterbetrieb der Gasbeleuchtung dar. Die Definition und Diskussion zentraler Anforderungen einer Beleuchtungssatzung erfolgte auch im Rahmen des Dialogprozesses zur Gasbeleuchtung. Intensiv wurden im Arbeitskreis Umwelt und Gesundheit die Auswirkungen kalt-weißen Lichts auf Mensch und Tier sowie das Thema „Lichtverschmutzung“ diskutiert (s. auch Anlage „Dokumentation“, Kapitel 5). Auch vor diesem Hintergrund wird das Thema Lichttemperatur in der Satzung aufgegriffen werden. Eine Vorlage zur Beleuchtungssatzung soll dem Rat im Frühjahr dieses Jahres zum Beschluss vorgelegt werden. Seite 7 3. Beleuchtungsvertrag und Vergabeprozess Zum aktuellen Stand liegt bereits eine Entscheidung über den Betrieb des Netzes der öffentlichen Beleuchtung (Punkt 4 der obenstehenden Liste) vor (s. Vorlage OVA/038/2019, beschlossen im OVA am 06.11.2019). Hinsichtlich der Vergabe- und Vertragsgestaltung wurde ein Ansatz entwickelt, der gleichermaßen hinreichend konkret und ausreichend flexibel für Anpassungen ist. 4. Lichtmasterplan Der vorliegende Lichtmasterplan der Stadt Düsseldorf aus dem Jahr 2003 wird derzeit evaluiert. Hierzu wurde ein externes Büro (a g Licht GbR, Bonn) beauftragt. Der Auftragnehmer war in den Dialogprozess zur Gasbeleuchtung eingebunden, um den Informationsfluss in beide Richtungen zu ermöglichen. Sofern als Ergebnis der Evaluation eine Fortschreibung bzw. Neuauflage des Lichtmasterplans erforderlich erscheint, ist ein entsprechender Auftrag zu vergeben, der je nach Umfang erneut auszuschreiben ist. Ergebnisse der Evaluierung werden im Laufe des Jahres 2020 vorgelegt. Daran anknüpfend wird eine Aufzeigung der weiteren Schritte erfolgen. TEIL II: Masterplan Energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung Anlass und Gegenstand des Masterplans Ursprünglich sollte mit dem „Masterplan energieeffiziente Straßenbeleuchtung“ die Umrüstung der Beleuchtungshardware insgesamt – sowohl elektrifizierte (insgesamt etwa 56.000 Leuchten im Stadtgebiet) als auch größtenteils die gasbetriebenen Leuchten (insgesamt rund 14.000 Leuchten im Stadtgebiet) - auf umweltfreundlichere, energiesparende Varianten konzipiert werden. Allerdings wurden im Verfahren die Aufgabe der Gasleuchten u

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- Dokumentation zum Bürgerdialog als Text anzeigen
Title: 00370884.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00370884.pdf Published Time: Thu, 06 Feb 2020 12:22:54 GMT Number of Pages: 40 Markdown Content: 1 # Düsseldorf Nähe trifft Freiheit Abschlussdokumentation des Dialogprozesses eleuchtung Zukunft der Gas 3 # Inhaltsverzeichnis Einleitung 41 Arbeitskreis Denkmal, Stadtbild und Kulturgut 72 Arbeitskreis Recht und Sicherheit 93 Arbeitskreis Technik 10 4 Arbeitskreis Kosten 11 5 Arbeitskreis Umwelt und Gesundheit 12 6 Fragen und Antworten aus den Arbeitskreisen 14 6.1 Verordnungen und Normen 14 6.2 Zertifizierung der Gasbeleuchtung 16 6.3 Funktionsweise der Gasbeleuchtung 17 6.4 Anprallschutz für die Straßenbeleuchtung 18 6.5 Wartung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung 19 6.6 Unterschutzstellung und Denkmalpflege 20 6.7 Straßenbeleuchtung und Stadtbild 23 6.8 Förderung und Finanzierung 23 6.9 Anliegerbeiträge 24 6.10 Kostenszenarien 25 6.11 Lichtfarbe und Lichtintensität (Stadtbild, Gesundheit und Umwelt) 27 6.12 Umwelt und Naturschutz 30 6.13 Tourismus und Marketing 31 Bibliographie 34 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitskreise 36 # Auftraggeberin Landeshauptstadt Düsseldorf Amt für Verkehrsmanagement Auf’m Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf Ansprechpartner Dirk Bommes Landeshauptstadt Düsseldorf Dezernat für Planen, Bauen, Mobilität und Grundstückswesen Burgplatz 1, 40213 Düsseldorf Telefon +49 211 89-92110 Telefax +49 211 89-31800 E-Mail [email protected] # Beteiligungsagentur Zebralog GmbH & Co KG – Agentur für crossmediale Bürgerbeteiligung Niederlassung Bonn Adenauerallee 15 53111 Bonn Telefon +49 228 763706-13 Telefax +49 228 9691611-99 E-Mail [email protected] Abschlussdokumentation des Dialogprozesses zur Zukunft der Gasbeleuchtung in Düsseldorf im Dezember 2019 4Seit 2005 wird in Düsseldorf über die Zukunft der Gasbeleuchtung diskutiert. Mit rund 14.000 Leuch-ten spielt die Gasbeleuchtung eine wichtige Rolle in der Straßenbeleuchtungsinfrastruktur, aber auch als kulturhistorisches Erbe der Stadt. Sie steht für ein besonderes Heimatgefühl zahlreicher Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger. Die Anforderungen an die öffentliche Beleuch-tung werden regelmäßig weiterentwickelt. Es gibt Veränderungen in Bezug auf die Energieeffizienz, die Technik, die (Verkehrs-)Sicherheit sowie neue gesetzliche Vorschriften und Normen, die Einfluss auf den Betrieb und die Infrastruktur der Straßen-beleuchtung nehmen. Hiervon ist die historische Gasbeleuchtung in Düsseldorf ebenfalls betroffen. Sie muss also verschiedenen Anforderungen entsprechen, die von technischen Entwicklungen bis hin zur Wirtschaftlichkeit des Betriebs reichen. Zugleich muss die Düsseldorfer Gasbeleuchtung ihren besonderen Stellenwert als kulturelles Denk-mal beibehalten. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger würdigen die historische Bedeutung der Gasleuchten und schät - zen ihr charakteristisches und atmosphärisches Licht. Die Gasbeleuchtung ist der Düsseldorfer Bürgerschaft nicht nur im Sinne einer technischen und infrastrukturellen Ausrüstung der Straße im Bewusstsein verankert, sondern insbesondere auch als technisch-kulturelles Denkmal der Indus trie- und Fortschrittsgeschichte der Stadt. Sie wird als emo - tionales und verbindendes Element wert geschätzt, das Atmosphäre schafft – in einer Stadt, die poly - zentrisch und heterogen zusammengewachsen ist und vielfältige Bezirksstrukturen aufweist. Aus Sicht vieler Düsseldorferinnen und Düsseldorfer hält das Netz von historischen Gaslaternen die vielgestaltige Stadt Düsseldorf zusammen. Durch das herausragende Engagement der Stadt gesellschaft – insbesondere der Initiative Düs seldorfer Gaslicht über die letzten zehn Jahre – rückte die Gasbeleuchtung in ein neues Licht. In diesem Kontext wurde 2018 ein Dialogpro zess von der Stadt Düsseldorf initiiert. Mit diesem Prozess wurden Hinweise für die Erar beitung eines Masterplans energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung und dessen Kernbestandteil, die Entwicklung eines Erhal tungsvorschlags der Gasbeleuchtung, gewonnen. Zugleich dienen diese auch der Evaluierung und Fortschreibung des Lichtmasterplans der Stadt Düsseldorf. Der Dialogprozess wird von der Bür gerbeteiligungsagentur Zebralog begleitet. Im Herbst 2018 fanden die zwei ersten Veran staltungen dieses Dialogprozesses statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger konnten teilnehmen und sammelten Hinweise, Anre gun gen und Fragen zum Betrieb der Gasbeleuchtung. Dabei wurde deutlich, dass die Bedeutsamkei ten der Themen Kultur und Denkmal sowie die Aspekte Umwelt und Gesundheit in der Betrach tung der Gasbeleuchtung bislang unzureichend berücksichtigt worden waren. Die beteiligten Bürgerinnen und Bürger äußerten zudem zahlrei che Ideen, um die Besonderheit des technischen Denkmals bekannter zu machen, sowohl inner halb der Stadtgesellschaft, als auch für Besu cherinnen und Besucher. Des Weiteren wurde deutlich, dass das besondere Licht der Gasbe leuchtung für das Stadtbild prägend ist. Die Stadt Düsseldorf nahm dies zum Anlass, den Lichtmas terplan zu evaluieren, um die Straßenbeleuch tung nicht nur aus technisch infrastruktureller Sicht, sondern ebenfalls aus gestalterischer Perspektive zu betrachten. Die gesammelten Fragen und Anregungen wur-den in den weiteren Prozess integriert und von der Stadtverwaltung zusammen mit Fachexpertinnen und Fachexperten sowie zahlreichen Mitgliedern der Initiative Düsseldorfer Gaslicht bearbeitet. Die Initiative Düsseldorfer Gaslicht hat dabei eine Sprachrohrfunktion übernommen. Sie steht in stän-digem Kontakt mit zahlreichen Düsseldorfer Bür-gergruppen und hat auch deren Interessen in den Prozess eingebracht. # Einleitung 5Zu den Allianzpartnern der Initiative Düsseldorfer Gaslicht gehören unter anderem die folgenden Vereine: • Düsseldorfer Jonges • Interessengemeinschaft Königsallee e. V. • Aktionsgemeinschaft der Düsseldorfer Bürger-und Heimatvereine AGD e. V. • Verkehrs- und Verschönerungsverein (VVV) • Bürgerverein Unterrath und Lichtenbroich • Reichsheimstättenverein Düsseldorf-Unterrath (RVDU) • Bürgerverein Heerdt • Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung e. V. Daneben hat sich insbesondere der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e. V. zu Fragen des Denkmalwertes und der Stadt-und Technikgeschichte intensiv eingebracht. Etabliert wurde eine Beteiligungsstruktur bestehend aus einem Lenkungskreis und fünf Arbeitskreisen zu den Themen • Recht und Sicherheit • Technik • Kosten • Umwelt und Gesundheit • Denkmal, Stadtbild und Kulturgut. Es gab zudem eine gesonderte Sitzung, die sich den Themen Tourismus und Marketing widmete. In den Arbeitskreisen waren Mitglieder der Initiati-ve Düsseldorfer Gaslicht, engagierte Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Mitar-beitende der Stadt Düsseldorf aus dem Institut für Denkmal schutz und Denkmalpflege, aus dem Amt für Ver kehrsmanagement, aus dem Umweltamt und der Unteren Naturschutzbehörde sowie aus dem Dezernat für Planen, Bauen, Mobilität und Grund - stückswesen vertreten. Außerdem waren exter-ne Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachbereichen wie Historiker, Lichtplaner, Juristen, Mediziner und Techniker beteiligt. In den Arbeitskreisen wurden die Fragen in fach - lichen Diskussionen besprochen und beantwortet, die im Herbst 2018 von den interessierten Bürger - innen und Bürgern zusammengetragen worden waren. Dies geschah in Form eines aufbereiteten und abgestimmten Fragenkatalogs. Die Arbeitskreise befassten sich zudem mit dem Denkmalwert der Düsseldorfer Gasbeleuchtung und dessen Auswirkung auf die unterschiedlichsten Aspekte und Anforderungen an die Straßenbe - leuchtung. Grundlage für die Eintragung der Düs-seldorfer Gasleuchten in die Denkmalliste sind die Erfassung, Kartierung und Bewertung des Gas-leuchtenbestandes durch das Institut für Denkmal-schutz und Denkmalpflege im Bau aufsichtsamt der Stadt Düsseldorf zusammen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland und der externen Gut-achterin Forschung am Bau GbR (Köln) in Koope-ration mit dem Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Düsseldorf. Die ersten Ergebnisse bestätigen den Eindruck, dass die Stadt Düsseldorf über einen außergewöhnlich großen Bestand an denkmalwer-ten Gasleuchten verfügt, und heben die kulturelle und historische Dimension der Gasbeleuchtung hervor. Der Lenkungskreis führte prozessbegleitend die Ergeb nisse aus den Arbeitskreissitzungen zusam men und koordinierte den Prozess. Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lenkungskreises waren Vertreterin-nen und Vertreter der Initiative Düsseldorfer Gas-licht, der Verwaltung, des Land schaftsverbandes Rheinland sowie ein Vertreter des Büros, welches die Evaluierung des Licht master planes betreut. Die abschließende Lenkungs kreissitzung zum Prozess fand im September 2019 statt und fasste die Be-lange zusammen, die in die Erarbeitung des Erhal-tungsvorschlags Einzug finden sollen. Insgesamt tagten die Gremien jeweils zwei bis vier Mal. Der Lenkungskreis wird auch am weiteren Planungspro-zess beteiligt bleiben. In einer ganzen Reihe wichtiger Kernfragen konnten die Arbeitskreise Übereinstimmung erzielen. Sie fanden in einer ausgesprochen positiven Atmos - phäre statt. 6 Die vorliegende Abschlussdokumentation des Dialogprozesses zur Zukunft der Gasbeleuchtung in Düsseldorf fasst die Ergebnisse zusammen und beantwortet die Fragen aus dem Bürgerdialog im Herbst 2018. In den Kapiteln 1 bis 5 sind, nach Arbeitskreisen strukturiert, jeweils die Kern erkenntnisse und die wichtigsten Botschaften aus den Arbeitskreisen gebündelt. Alle Fragen, mit denen sich die Arbeitskreise beschäftigt haben sowie die formulierten Antworten fin den sich in Kapitel 6 in Form eines redigierten Fragen katalogs. Redigiert bedeutet, dass die Fragen und Antworten nach Themenbereichen gruppiert und inhaltliche Dopplungen zusam mengefasst worden sind. Die Abschlussdokumentation liefert Antworten auf folgende Fragen: • Welche Fragen, Themen und Belange wurden in den Arbeitskreisen in welcher Form erörtert, diskutiert, abgewogen und beantwortet? • Welche Themen und Hinweise sind für die Erar-beitung eines Masterplans energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung und die Ent-wicklung eines Erhaltungsvorschlags der Gas - beleuchtung besonders relevant? • Welche Themen und Hinweise sind für die Evalu-ierung und Fortschreibung des Lichtmasterplans besonders zu berücksichtigen? Die Ergebnisse fließen in den Masterplan energie-effiziente und historische Straßenbeleuchtung und dessen Kernbestandteil – die Entwicklung eines Erhaltungsvorschlags der Düsseldorfer Gasbeleuch-tung – sowie in die Evaluierung und Fortschreibung des Düsseldorfer Lichtmasterplans ein. 7 # 1 Arbeitskreis Denkmal, Stadtbild und Kulturgut Der Arbeitskreis Denkmal, Stadtbild und Kultur gut ist in drei Sitzungen zusammengekommen und hat sich intensiv mit dem Denkmal und Kul turwert der Düsseldorfer Gasbeleuchtung sowie ihrer Wirkung auf das Stadtbild auseinander gesetzt. Innerhalb des Arbeitskreises zeichnete sich rasch Einigkeit über die besondere Bedeu tung der Gasbeleuchtung und ihren erhaltens werten Charakter ab. Sie ist ein prägendes Element im Stadtbild und eng mit der Geschichte und Kultur der Stadt Düsseldorf verbunden. Zen trales Thema war, unter welchen Beding ungen und wie die Gasleuchten unter Denkmal schutz gestellt werden können. Die wichtigsten Ergebnisse des Arbeitskreises Denkmal, Stadtbild und Kulturgut lauten: • Eine Unterschutzstellung der Düsseldorfer Gasbeleuchtung als sogenanntes (techni sches) Baudenkmal (das heißt als Denkmal, das einen Aspekt der Technikgeschichte darstellt) ist möglich und wird vom Arbeitskreis stark befürwortet. Technische Denkmäler stellen einen Sonderfall in der Denkmalpflege dar, da zu ihrer sinnvollen Nutzungen häufiger in kürzeren Abständen technische Teile erneuert oder an-gepasst werden müssen als zum Beispiel bei der Bausubstanz von Häusern. • Ein weiterer Betrieb der Düsseldorfer Gasbe-leuchtung ist in Zukunft vor allen Dingen durch die Umstellung von niedrigkalorigem (low/L) auf hochkaloriges (high/H) Gas (vgl. hierzu auch die Ausführungen zum Arbeitskreis Technik, S. 9) nur mit Hilfe technischer Anpassungen möglich. Die Gasleuchten sind in den letzten Jahrzehnten bereits wiederholt technisch angepasst worden, zum Beispiel durch notwendige Änderungen oder Austausch von Teilen. Die bereits durch die Stadtwerke Düsseldorf zertifizierten Leuchten (sogenannte Baumuster, momentan 5 Leuchtentypen) verlieren dabei aber nicht ihren Denkmalwert. Auch Nachzertifizierungen (besondere Leuchtentypen, Designanpassun-gen) sind möglich. Gespräche zum Aussehen der Baumuster finden mit der Denkmalbehörde/ Stadtverwaltung und der Initiative Gaslicht statt und werden fortgeführt. • Zum Prozess einer Unterschutzstellung gehört eine genaue Erfassung und Kartierung so wie eine darauf beruhende Bewertung des Gasleuchtenbestandes. Die Denkmalbehörde hat mit dem LVR und der Forschung am Bau GbR (Köln) alle Straßen, in denen Gasleuchten betrieben werden, begangen, die Gasleuchten dokumentiert und nach denkmalpflegerischen Kriterien erfasst. Als Erfassungsergebnis liegen Bewertungstexte und Pläne für die einzelnen Quartiere vor, aus denen Umgebung und Leuch-tenart ablesbar sind. Sie geben Aufschluss darüber, welche Leuchten vorläufig auf Grund-lage der Erfassungsergebnisse erhaltenswert sind beziehungsweise nach den gesetzlichen Kriterien endgültig als denkmalwürdig eingestuft werden können. • Die bereits durchgeführte Inventarisierung be stätigt den Eindruck , dass die Stadt Düsseldorf über einen außergewöhnlich großen Bestand von denkmalwerten Gasleuchten verfügt. Bei der Bewertung fließen auch die von der Bürger-schaft zahlreich eingereichten kleinen und um-fassenderen eigenen Quartiersuntersuchungen zum Erhalt ihrer Gaslaternen im Viertel mit ein und finden Berücksichtigung im Gesamtprozess. • Wenn die Gasbeleuchtung als technisches Denkmal unter Schutz gestellt ist, geht damit nicht einher, dass andere Belange (zum Bei-spiel technische, rechtliche oder wirtschaftliche Belange) vernachlässigt werden dürfen. Das Amt für Verkehrsmanagement wird die Quartiere ebenfalls betrachten und die Erhaltungsfähigkeit der Gasleuchten aus Sicht des Straßenbaulast-trägers bewerten. Die unterschiedlichen Be-lange, die gleichwertig nebeneinanderstehen, müssen sorgsam abgewogen und in Einklang gebracht werden . Diese Aspekte wurden auch im Arbeitskreis Recht und Sicherheit sowie im Arbeitskreis Technik ausführlich diskutiert. • Im Stadtgebiet gibt es etwa 500 seltene Gas leuchten (Schätzung der Stadtwerke). Diese werden auch von der Denkmalpflege erfasst, dokumentiert und bewertet. Für diese Gasleuch-ten liegen derzeit keine eigenen Baumuster und somit keine Zertifizierungen vor. Eine Nachzerti-fizierung ist möglich. Ein Erhalt der technischen Details seltener Gasleu

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- Stellungnahme des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland zur natio-nalen Bedeutung der Gasbeleuchtung als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - Duesseldorf_Gasbeleuchtung_nationale Bedeutung_2019-11-15_ADR_Stellungnahme_INV+BKD_K-J_AP_RR-EU-K-J.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00370885.pdf Published Time: Thu, 06 Feb 2020 12:23:34 GMT Number of Pages: 9 Markdown Content: LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland > LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland > Postfach 21 40 ∙50250 Pulheim Datum und Zeichen bitte stets angeben > 980 -001-04.2019 Ihre Meinung ist uns wichtig! Die LVR-Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden erreichen Sie hier: E-Mail: [email protected] oder [email protected] , Telefon: 0221 809-2255 > Besucheranschrift: Zahlungen nur an den LVR, Finanzbuchhaltung > Abtei Brauweiler – LVR-Kultur- und Dienstleistungszentrum 50663 Köln, auf eines der nachstehenden Konten > 50259 Pulheim (Brauweiler), Ehrenfriedstraße 19 > Bushaltestelle Abtei Brauweiler: Linien 949, 961, 962 und 980 Helaba > Telefon Vermittlung: 02234 9854-0 IBAN: DE84 3005 0000 0000 0600 61, BIC: WELADEDDXXX > Internet: www.afz.lvr.de, E-Mail: [email protected] Postbank > USt-IdNr.: DE 122 656 988, Steuer-Nr.: 214/5811/0027 IBAN: DE95 3701 0050 0000 5645 01, BIC: PBNKDEFF370 Bundesverwaltungsamt Außenstelle Stuttgart Herr Moritz Sembill Postfach 105261 70045 Stuttgart 15.11.2019 85749/2019/RR-Bau Dipl.-Ing. Rasmus Radach Dipl.-Ing. Julia Kollosche-Baumann Tel 02234 9854-330 Fax 0221 8284-3304 [email protected] Düsseldorf, historische Gasbeleuchtung Förderantrag für das Programm National wertvolle Kulturdenkmäler der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Stellungnahme des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) gemäß Fördergrundsätze Punkt 1.2 b) und 1.4 Bezugsmaßnahme: Sanierung und Modernisierung der gasbetriebenen öffentlichen Straßenbeleuchtung gemäß Förderantrag der Stadt Düsseldorf vom 30.10.2019 Sehr geehrte Damen und Herren, für Maßnahmen an der Düsseldorfer Gasbeleuchtung wurde ein Antrag auf Förde- rung gestellt. Das LVR-ADR hat den Denkmalwert gemäß § 2 Abs. 1 DSchG NRW festgestellt und wurde gebeten, zur nationalen Bedeutung des Denkmals sowie zu der zu fördernden Maßnahme Stellung zu nehmen. Zur nationalen Bedeutung In keiner anderen deutschen Stadt lässt sich die Quantität und Qualität der erhalte- nen öffentlichen Straßenbeleuchtung mit Gaslicht so anschaulich und vielschichtig rezipieren wie in der Stadt Düsseldorf, die in industriegeschichtlicher Hinsicht als Stadt des Gaslichts schlechthin angesehen werden darf. Die Stadt Düsseldorf nutzt für die öffentliche Straßenbeleuchtung bis heute neben dem vorherrschenden elektrischen Licht noch ca. 14.000 historische gasbetriebene Straßenlaternen (Stand: Mai 2019), die sich in charakteristischen Ensembles be-Seite 2 merkenswerter Größe, Qualität und Dichte erhalten haben. In ihrer Gesamtheit bil- den sie ein herausragendes Zeugnis für die traditionsreiche, bis in das Jahr 1846 zurückreichende Geschichte der Düsseldorfer Gasbeleuchtung, die technische Evolu- tion und besondere Lichtqualität des Gaslichts, die typologische Vielfalt der Gasla- ternen und ihrer Hersteller sowie für die charakteristische Entwicklung des Gasver- sorgungsnetzes. Dieses erstreckt sich über das gesamte heutige Düsseldorfer Stadtgebiet und ist in dieser Ausdehnung und vielfältigen Ausgestaltung in Deutsch- land – aber auch im europäischen Ausland – heute als Besonderheit anzusehen. In etwa 40 deutschen Städten waren im Jahr 2011 noch Gaslaternen in Betrieb, die meisten in Berlin (2011: ca. 40.000 Stk., Anfang 2019 noch ca. 30.000 Stk.), Düs- seldorf (2011: ca. 17.000 Stk., Anfang 2019 noch ca. 14.000), Frankfurt am Main (2011: ca. 5.500 Stk., heute ca. 12 Stk.) und Dresden (2011: ca. 2.000 Stk., 2016 ca. 1200 Stk.). Die große Mehrheit dieser Gaslaternenbestände genießt keinen Denkmalschutz und reduziert sich stetig, da die städtischen Beleuchtungssysteme konsequent auf alternative (elektrisch betriebene) Beleuchtungskörper umgestellt werden. Damit ist in der Regel ein Verlust der historischen Laternen bzw. deren Er- satz durch elektrisch gerüstete Imitate verbunden. So sollen bei der 2014 durch die Stadt Frankfurt am Main beschlossenen Umrüstung des drittgrößten deutschen Be- standes lediglich noch ca. 6 Laternen im Dichterviertel als exemplarisches Kultur- denkmal weiterhin mit Gas betrieben und ca. 1.400 historische Laternen elektrifi- ziert werden. Vergleichbare Beschlüsse zur Erhaltung ausgesuchter Gaslaternen in besonders „intakten“ historischen Gebäudeensembles wurden z.B. in den Städten Würzburg, Mainz oder Mannheim gefasst. In den Städten Berlin, Chemnitz und Dresden hingegen sollen kleine Bestände in Betrieb befindlicher historischer Gasla- ternen als technische Denkmale erhalten bleiben. In Dresden werden noch ca. 1.200 Gaslaternen in drei Quartieren betrieben; die Stadt Berlin plant, den noch ca. 30.000 Gaslaternen umfassenden Bestand bis auf ca. 3.300 gasbetriebene Leuchten zu reduzieren, die als städtebaulich relevante Flächendenkmäler in insgesamt neun Bezirken erhalten werden sollen. Im Vergleich mit den Gaslaternenbeständen anderer deutscher Städte weist die Düsseldorfer Gasbeleuchtung aus folgenden Gründen eine herausragende nationale Bedeutung auf:  Anzahl und Verteilung der Gaslaternen im Düsseldorfer Stadtgebiet haben heute bundesweit Seltenheitswert. Der Düsseldorfer Bestand von 14.000 Gaslaternen ist – nach Berlin – gegenwär- tig der zweitgrößte erhaltene Bestand in der Bundesrepublik. Mit dem beschlos- senen Rückbau der Berliner Gasbeleuchtung auf ca. 3.300 Laternen bildet die Düsseldorfer Gasbeleuchtung zukünftig das mit Abstand größte noch in Betrieb befindliche Netz seiner Art in Deutschland. Das Gasbeleuchtungsnetz der Stadt Düsseldorf umfasst 49 Quartiere im ganzen Stadtgebiet. Gaslaternen und Gas- licht prägen sowohl die historischen Kernbereiche Düsseldorfs als auch die Areale Seite 3 späterer Stadterweiterungen bei Tag wie bei Nacht. Im Zuge der Eingemeindun- gen nach Düsseldorf wurde die über 170 Jahre gewachsene städtische Gasbe- leuchtung vereinheitlicht, zentralisiert und optimiert, ohne ihre vielschichtige his- torische Zeugniskraft zu verlieren. Die netzartige Struktur und die räumliche Ausdehnung der Gasbeleuchtung im Stadtgebiet erlauben es bis heute, die histo- rische Entwicklung der Gasbeleuchtung der Stadt Düsseldorf im Verlauf des 19. und 20. Jahrhunderts anschaulich nachzuvollziehen.  Die Düsseldorfer Gasbeleuchtung belegt die Bedeutung des Gaslichtes für die Industrialisierung und die Entwicklung der öffentlichen Straßen- beleuchtung als treibende Kräfte der Urbanisierung im Zuge des 19. Jahrhunderts. Die Industrialisierung hatte mit der Erfindung der Dampfmaschine, die eine von den Naturkräften unabhängige Krafterzeugung erlaubte, ihren Anfang genom- men. Ihre volle Entfaltung erreichte sie mit dem um 1800 in England entwickel- ten Gaslicht. Die Gasbeleuchtung ermöglichte es erstmals, eine qualitativ hoch- wertige künstliche Beleuchtung von Fabrikräumen zu schaffen, die tageslichtun- abhängige Arbeit und damit verlängerte Maschinenlaufzeiten gestattete. Die Nutzung des Gaslichtes zur Beleuchtung des öffentlichen Straßenraumes („de- mokratisches Licht“) revolutionierte in der Folge das öffentliche städtische Leben in gleichem Maße wie zuvor die industrielle Produktion und bildete den Grund- stein moderner Stadttechnik. Vor allem die Entwicklung leistungsfähiger Lei- tungsnetze trug maßgeblich dazu bei, dass die Städte großflächig und zuverläs- sig beleuchtet werden konnten. Das um 1800 vom britischen Ingenieur William Murdoch entwickelte System der Gasversorgung, das von der Gaserzeugung bis hin zu den Gasleuchten reichte, fand rasch weite Verbreitung. In London wurde die Gasbeleuchtung bereits 1814, in Paris 1815 eingeführt. Vorreiter in Deutschland waren die Städte Han- nover (1825), Berlin (1826), Dresden und Frankfurt am Main (beide 1828). Der Aufbau städtischer Gasversorgungen erfolgte zunächst durch private Unterneh- men auf Grundlage exklusiver Versorgungsverträge mit den Kommunen, denen das Knowhow und oft auch die finanziellen Mittel für den Aufbau einer eigenen Gasversorgung fehlten. Gaswerke, Speicher und Versorgungsnetze gingen häufig nach Vertragsende in den Besitz der Städte über, welche die kommunale Gas- versorgung dann weiter ausbauten. Das Beispiel der Düsseldorfer Gasbeleuchtung belegt diese charakteristische technikgeschichtliche Entwicklung in exemplarischer Weise und führt vor Augen, dass die städtische Gasbeleuchtung Teil eines Systems war, das von der Herstel- lung des Gases über die Gasverteilung (Rohrnetz) bis zum Betrieb bzw. der War- tung und Reparatur der Laternen reichte. In der relativ jungen Stadt Düsseldorf führte die um 1830 einsetzende Industrialisierung zu raschem urbanem Wachs- tum und zum Bau von zwei privaten Gasfabriken. 1846 schloss die Stadt mit ei- nem der Unternehmen, der Firma Sinzig & Co., einen exklusiven Versorgungs- vertrag mit 20-jähriger Laufzeit. Damit verpflichtete sich die Firma zur Lieferung Seite 4 von sogenanntem Patentgas – einer Mischung aus Steinkohlen- und Harzgas –, welches die Stadt zu einem vereinbarten Festpreis abnahm. Am 17.09.1848 wurden in Düsseldorf die ersten Gaslaternen in Betrieb genommen. Bereits 1863 kam es nach einem Streit über die Gasqualität zum Beschluss der Stadt, ein eigenes Gaswerk zu errichten, das 1866 den Betrieb aufnahm. Schon 1873 reichten dessen Kapazitäten nicht mehr aus, so dass der Bau eines zweiten städtischen Gaswerkes am Höherweg in Düsseldorf-Flingern beschlossen wurde, welches sich bis heute erhalten hat und unter Denkmalschutz steht. Hier stellte die Stadt Düsseldorf das Stadtgas her, sorgte für die Gasverteilung und speiste daraus die öffentliche Straßenbeleuchtung mit Gaslaternen. Heute ist es Sitz der Stadtwerke Düsseldorf und repräsentiert als Standort der Gaswerkstatt und des Ersatzteildepots in höchst anschaulicher Weise zugleich den historischen Kontext wie auch die betrieblichen Einrichtungen der Gegenwart zur Nutzung und Erhal- tung der historischen Gasbeleuchtung.  Die Düsseldorfer Stahlrohrindustrie war von herausragender Bedeutung für die technische Entwicklung der Gasbeleuchtung. Im Jahr 1860 baute die aus der Eifel nach Düsseldorf gezogene Firma Poensgen die erste Gasrohrproduktion auf dem kontinentalen Festland auf, die das zuvor herrschende englische Monopol auflöste und die Verbreitung der Gasbeleuch- tungstechnologie maßgeblich beförderte. Düsseldorf entwickelte sich in der Folge zur „Röhrenstadt“ mit einer Massierung von Röhrenwerken und Zulieferern, wie es sie weltweit kein zweites Mal gegeben hat. Zu den bedeutenden dieser Betrie- be zählte das 1893 nach Düsseldorf umgesiedelte Unternehmen der Familie Mannesmann, das durch technische Innovationen maßgeblich zur erfolgreichen Verbreitung der Gasbeleuchtung beigetragen hat. Bahnbrechend war sein 1891 patentiertes Walzverfahren zur wirtschaftlichen Fertigung nahtloser Rohre aus einem massiven Stahlblock, mit dessen Hilfe ein preiswertes, vor allem aber si- cheres Leitungsmaterial auf den Markt kam, welches weltweit Verwendung fand. Es verringerte die üblichen Gasverluste, die bei den Guss- und längsnaht- geschweißten Rohren bis zu 10 % ausmachen konnten, nahezu vollständig und bewirkte eine signifikante Abnahme von Gasunfällen. Gasrohre bildeten über viele Jahre den mit Abstand größten Teil der Düsseldorfer Röhrenproduktion. Sie waren als Bauteile für Rohrnetze und Laternenmasten von Bedeutung für den nationalen und internationalen Markt. Bis heute werden in den noch bestehenden drei Röhrenwerken mehr Stahlrohre hergestellt, als ir- gendwo sonst auf der Erde. Die Röhrenverbände für Deutschland, Europa und die Welt hatten ihren Sitz in Düsseldorf. Als Zeugnisse dieser bedeutenden Röh- renindustrie haben sich als Bestandteil der Düsseldorfer Gasbeleuchtung zahlrei- che Masten der Firma Mannesmann erhalten, die ab 1925 mit den Gasaufsatz- leuchten des Modells „Düsseldorf“ und ab 1956 mit den Gasreihenleuchten des Modells „L 56“ aufgestellt wurden. Die Bedeutung der Firma Mannesmann ist in der Stadt Düsseldorf darüber hinaus durch mehrere unter Denkmalschutz ste- hende Gebäude der Mannesmann-Röhrenwerke AG im Werk Rath, das 1911/12 Seite 5 von Peter Behrens errichtete Verwaltungsgebäude des Unternehmens sowie das 1954 von Paul Schneider-Esleben erbaute Mannesmann-Hochhaus dokumentiert.  Die Düsseldorfer Gasbeleuchtung ist ein bedeutendes technikgeschicht- liches Zeugnis für den nationalen und internationalen Erfolg des hier er- fundenen hängenden Gasglühlichts. Max und Carl Mannesmann entwickelten nicht nur das wegweisende, nach ihnen benannte Walzverfahren für nahtlose Rohre, sondern erfanden 1899 auch das hängende Gasglühlicht. Dies geschah im Konkurrenzkampf mit dem von Thomas A. Edison entwickelten elektrischen Licht, das seit dem Ende des 19. Jahrhun- derts Verbreitung fand. Charakteristisch für die Gasbeleuchtung war seit 1885 der durch Carl Auer von Welsbach erfundene Glühstrumpf, ein mit den Oxiden seltener Erden getränktes Textilgewebe, das bei Erhitzung durch eine Gasflam- me ein helles, warmes Licht abstrahlt. Durch seine aufrechte Anordnung ver- brauchte er relativ viel Gas. Erst das nach unten brennende Mannesmann- Glühlicht schaffte eine ruhige Flammenbildung, eine größere Helligkeit und vor allem eine enorme Gasersparnis von bis zu 60 %, die der Firma Mannesmann zu einem weiteren großen internationalen Erfolg und dem Gaslicht zu einer zweiten Blütezeit verhalf, da das Gaslicht nun heller und durch den reduzierten Ver- brauch auch wesentlich billiger war als das harte elektrische Licht. Für mehr als zehn Jahre, bis zur Einführung von Glühlampen mit Metallfaden, war das hän- gende Gasglühlicht konkurrenzlos. Gerade diese Erfindung hat wesentlich dazu beigetragen, dass sich das Gaslicht gegenüber dem elektrischen Glühlicht be- haupten konnte - letztlich bis heute, wie an den hängenden Glühstrümpfen sämtlicher Leuchtenköpfe der Düsseldorfer Gaslaternen anschaulich zu sehen ist.  Die Düsseldorfer Gasbeleuchtung besitzt eine bemerkenswerte Typen- vielfalt bedeutender Gaslaternenhersteller. Der Gaslaternenbestand in der Stadt Düsseldorf umfasst mehrere Laternentypen aus verschiedenen Phasen der 170-jährigen Entwicklungsgeschichte. Sie sind in unterschiedlichem Umfang erhalten. Im Wesentlichen lassen sich fünf Laternen- modelle unterscheiden: o Modellleuchte „Alt-Düsseldorf“, Ursprung im 19. Jahrhundert, verschiedene Hersteller, älteste erhaltene Leuchtenköpfe aus den 1930er Jahren, montiert auf verzierten Kandelabern mit variierender Zahl von Armen und gasführen- dem Innenrohr, aber auch an Au

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- Komprimiertes Ergebnis der Denkmalbewertung im gesamtstädtischen Überblick als Text anzeigen
Title: Übersicht Ensemble A3 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00370886.pdf Published Time: Thu, 06 Feb 2020 12:24:36 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Denkmalbewertung Gaslaternen Düsseldorf Projektleitung Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege Landeshauptstadt Düsseldorf Projektbearbeitung Landeshauptstadt Düsseldorf / LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland / Forschung am Bau GbR Grafische Umsetzung Vermessungs- und Katasteramt Landeshauptstadt Düsseldorf Dezember 2019 Denkmalbewertung Denkmalwerter Gaslaternenbestand Potentiell denkmalwerter Gaslaternenbestand (ohne abschließende Bewertung) Erhaltenswerter Gaslaternenbestand (nicht denkmalwert) 0 1Kilometer Maßstab 1:50.000
- Ergebnis der Denkmalbewertung im Stadtteil Bilk als Text anzeigen
Title: Stadtteil 36 - Bilk URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00370890.pdf Published Time: Thu, 06 Feb 2020 12:33:41 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: ## Gaslaternentyp Ansatzleuchte Aufsatzleuchte Reihenleuchte Modell Düsseldorf Modell Frankfurt Doppelarm mit 2 Köpfen Doppelarm mit 3 Köpfen Dreiarm mit 3 Köpfen Dreiarm mit 4 Köpfen ## Denkmalbewertung Denkmalwerter Gaslaternenbestand Potentiell denkmalwerter Gaslaternenbestand (ohne abschließende Bewertung) Erhaltenswerter Gaslaternenbestand (nicht denkmalwert) Denkmalbereichssatzung Erhaltungssatzung ## Denkmalbewertung Gaslaternen Düsseldorf, Stadtteil 36 - Bilk Projektleitung Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege Landeshauptstadt Düsseldorf ## Projektbearbeitung Landeshauptstadt Düsseldorf / LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland / Forschung am Bau GbR ## Grafische Umsetzung Vermessungs- und Katasteramt Landeshauptstadt Düsseldorf
- Kriterienkatalog: Anforderungen an Verkehrs-, Anlagen-, Betriebssicherheit als Text anzeigen
Title: 5_Anlage_Kriterien_Gasleuchten.xlsx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00370891.pdf Published Time: Thu, 06 Feb 2020 12:34:59 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: ## Hinweise zur Beleuchtungssituation in Straßen mit gasbetriebenen Leuchten in Düsseldorf (" Filterkatalog ") Verkehrssituation Beleuchtungssituation Mindestanforderungen an Beleuchtungssituation Potenzielle Maßnahmen* Straßenbahnlinien erhöhtes Konfliktpotential mindestens Beleuchtungsklasse P3 (7,5lx) Beleuchtung nach DIN 13201 Sonderbeleuchtung Haltestellen Haltestellenbereiche >8 lx durch moderne LED-Leuchten Hoher Leuchtdichtekontrast Haltestellenbereich/Beleuchtungsniveau Straße Buslinien erhöhtes Konfliktpotential Haltestellenbereiche >8 lx Beleuchtung nach DIN 13201 durch moderne LED-Leuchten Sonderbeleuchtung Haltestellen Adaptionsstrecke >50m vor und nach jeder Haltestelle Hoher Leuchtdichtekontrast Haltestellenbereich/Beleuchtungsniveau Straße Leuchtreklame reduzieren Blendung durch hohe Leuchtdichte von Leuchtwerbung Tempo >30 erhöhtes Konfliktpotential mindestens Beleuchtungsklasse P3 (7,5lx) Beleuchtung nach DIN 13201 HSS, HVS Tempo >30 durch moderne LED-Leuchten hohe Verkehrsdichte Adaption FGÜ Hoher Leuchtdichtekontrast zwischen FGÜ-Bereich und Beleuchtungsniveau Straße Adaptionsstrecke von mindestens 100m vor und hinter FGÜ mit Em>3lx ist vorzusehen Adaptionsstrecke nach DIN 67523 durch moderne LED-Leuchten errichten Adaption Abbieger Hoher Leuchtdichtekontrast zwischen HVS (Em> 10lx) und Anliegerstraße (Em<1lx) Adaptionsstrecke von mindestens 50m nach jeder Einmündung in eine Anlegerstraße einrichten Adaptionsstrecke mit gradiellem Verlauf durch moderne LED- Leuchten oder Traufstrahler an Gebäuden öffentliche Einrichtungen erhöhtes Fußgänger und Verkehrsaufkommen zu bestimmten Zeiten Ziel muß eine weitgehend normgerechte Beleuchtung der Verkehrswege im näheren Umfeld der Einrichtung sein Beleuchtung Fuß-/Gehwege mindestens P5 (3 lx / 0,6 lx) erhöhtes Sicherheitsbedürfnis kann zeitlich begrenzt werden Abstandsvorgaben Mindestabstände zur Fahrbahn zur Vermeidung von Kollisionen 60 cm bei Senkrecht- und Schrägparkern, ggf. 40 cm bei Längsparkern im Bestand Montage von Abstandspollern, - bügeln Leuchten versetzen, falls Kriterium Barrierefreitheit eingehalten wird Mindestabstände zu Gebäude und brennbaren Materialien 40 cm zum Objekt - Brandschutz Leuchten versetzen, falls Kriterium Barrierefreitheit eingehalten wird ggf. Leuchte durch Stromleuchte ersetzen Mindestabstände zu Gebäudeöffnungen 100 cm zur Öffnung - Immissionsschutz Leuchten versetzen, falls Kriterium Barrierefreitheit eingehalten wird ggf. Leuchte durch Stromleuchte ersetzen räumliche Barrierefreiheit Gewege mit Durchgang <1,2 m wegen Maststandorten Teilhabegesetz / Richtlinien zur Barrierefreiheit: Durchgangsbreite >1,2 m Leuchten versetzen Straßenprofil zugunsten des Gehwegs ändern wahrnehmungsphysiologi sche Barrierefreiheit Straßen- und Gehwegbereiche mit Em<0,8 lx Beleuchtungsklasse P7 - unbestimmt aber mindestens aber Em>0,8lx Eränzung durch zusätzliche Gasleuchten, moderne LED- Leuchten, Traufstrahler an Gebäuden stark beeinträchtigte Wahrnehmung widerspricht dem Ziel der Barrierefreiheit und der Gesichtserkennung (Sicherheit) *Anhanltpunkte, nicht vollständig, Umsetzung ist standortspezifisch zu prüfen und ggf. zu modifizieren ## Hinweis: Bei diesem Filterkatalog handelt es sich um eine reine Auflistung der zu beachtenden Kriterien. ## Es wird weder priorisiert, noch nach harten und weichen Filtern unterschieden. Der Katalog ist im Zusammenhang mit den ## Erläuterungen im Vorbericht zu verstehen und stellt kein Endergebnis sondern vielmehr eine zentrale Eingabe dar.
- Exemplarische Anwendung der verkehrsbezogenen Filter im Stadtteil Bilk (7 Karten) als Text anzeigen
Title: 00370893.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00370893.pdf Published Time: Thu, 06 Feb 2020 12:40:56 GMT Number of Pages: 7 Markdown Content: Legende Bewertung Bilk Denkmalwerter Gaslaternenbestand Erhaltenswerter Gaslaternenbestand (nicht denkmalwert) Potentiell denkmalwerter Gaslaternenbestand (ohne abschließende Bewertung) ## Bewertung Gaslaternenbestand Bilk - Übersicht Buslinie Straßenbahnlinie/Stadtbahnlinie Hauptverkehrsstraße/Straße mit besonderer verkehrlicher Bedeutung Gaslaternen Legende Bewertung Bilk Denkmalwerter Gaslaternenbestand (3) Erhaltenswerter Gaslaternenbestand (nicht denkmalwert) (4) Potentiell denkmalwerter Gaslaternenbestand (ohne abschließende Bewertung) (1) Buslinie Straßenbahnlinie/Stadtbahnlinie Hauptverkehrsstraße/Straße mit besonderer verkehrlicher Bedeutung ## Bewertung Gaslaternenbestand Bilk - Filter ÖPNV Filter ÖPNV (automatisierte Auswertung) kritischer Standort (183) Legende Bewertung Bilk Denkmalwerter Gaslaternenbestand Erhaltenswerter Gaslaternenbestand (nicht denkmalwert) Potentiell denkmalwerter Gaslaternenbestand (ohne abschließende Bewertung) Buslinie Straßenbahnlinie/Stadtbahnlinie Hauptverkehrsstraße/Straße mit besonderer verkehrlicher Bedeutung ## Bewertung Gaslaternenbestand Bilk - Hauptverkehrsstraßen/Tempo 50 FIlter Hauptverkehrsstaße / 50 km/h (Automatisierte Auswertung) Kritischer Standort (66) Legende Bewertung Bilk Denkmalwerter Gaslaternenbestand Erhaltenswerter Gaslaternenbestand (nicht denkmalwert) Potentiell denkmalwerter Gaslaternenbestand (ohne abschließende Bewertung) Buslinie Straßenbahnlinie/Stadtbahnlinie Hauptverkehrsstraße/Straße mit besonderer verkehrlicher Bedeutung ## Bewertung Gaslaternenbestand Bilk - Abstandsvorgaben Filter Abtsandsvorgaben (Automatisierte Asuwertung) Standort Ok (623) Gaslaterne versetzen (334) Standort kritisch (36) Legende Bewertung Bilk Denkmalwerter Gaslaternenbestand Erhaltenswerter Gaslaternenbestand (nicht denkmalwert) Potentiell denkmalwerter Gaslaternenbestand (ohne abschließende Bewertung) Buslinie Straßenbahnlinie/Stadtbahnlinie Hauptverkehrsstraße/Straße mit besonderer verkehrlicher Bedeutung Adaptionsbereiche Öffentliche Gebäude ## Bewertung Gaslaternenbestand Bilk - Adaptionsbereiche Adaptionsbereich Abbieger Adaptionsbereiche (Automatisierte Auswertung) Adaptionsbereich FGÜ Legende Bewertung Bilk Denkmalwerter Gaslaternenbestand Erhaltenswerter Gaslaternenbestand (nicht denkmalwert) Potentiell denkmalwerter Gaslaternenbestand (ohne abschließende Bewertung) Buslinie Straßenbahnlinie/Stadtbahnlinie Hauptverkehrsstraße/Straße mit besonderer verkehrlicher Bedeutung ## Bewertung Gaslaternenbestand Bilk - Filter Anprallschutz Filter Anprallschutz (Automatisierte Auswertung) Anprallschutz erforderlich (51) Legende Bewertung Bilk Denkmalwerter Gaslaternenbestand Erhaltenswerter Gaslaternenbestand (nicht denkmalwert) Potentiell denkmalwerter Gaslaternenbestand (ohne abschließende Bewertung) ## Bewertung Gaslaternenbestand Bilk -Überlagerung Filter Adaptionsbereiche (45) Filter (Automatisierte Auswertung) Abstandsbedingungen/ ÖPNV/ 50km/h / HVS Standort OK (602) Gaslaterne versetzen (298) Standort kritisch (93) Anprallschutz erforderlich (51) Adaptionsbereich relevante Öffentliche Gebäude
- Erhaltungsvorschlag im gesamtstädtischen Überblick als Text anzeigen
Title: Layout URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00370894.pdf Published Time: Thu, 06 Feb 2020 12:44:25 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Legende Erhaltungskonzept Bestand erhalten (66) Bestand überwiegend erhalten (32) Bestand in Teilbereichen erhalten (20) Bestandserhalt kritisch* (37) Bestandserhalt prüfen (11) Satzungsbereiche Denkmalbereichssatzung (10) Erhaltungssatzung (38) *automatisierte Auswertung ist im Rahmen der Detailplanung zu prüfen ## Vorschlag Erhaltungskonzept Gasbeleuchtung 0 2Kilometer Maßstab 1:50.000
- Katalog mit quartiersbezogenen Hinweisen zum Erhaltungsvorschlag als Text anzeigen
Title: 8_Anlage_Informationsliste_Quartiere_Stand 20-01-10_red.xlsx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00370898.pdf Published Time: Thu, 06 Feb 2020 12:45:14 GMT Number of Pages: 14 Markdown Content: # Masterplan Energieeffizente und historische Straßenbeleuchtung # Anlage-Quartiersliste_Stand: 08.01.2020 ID Quartier_ID Ortsteilnummer Ortsteil Quartier_Name Anzahl # Gaslaternen Denkmalbewertung Denkmalbewertung Anmerkung Vorläufige Bewertung Verkehr (Ergebnis computergestützte Erstevaluierung) Erhaltungsvorschlag (bekannte) Bürgereingaben ja = Eingaben liegen vor sehr hoch = besonderes Engagement vor Ort nicht bekannt = keine schriftlichen Eingaben aktenkundig 1 11001 11 Altstadt Altstadt 159 Denkmalwerter Gaslaternenbestand Erhaltungssatzungsgebiet, z. T. Denkmalbereich, Alt Düsseldorfer Leuchten füllen das enge Straßennetz zu großen Teilen, zahlreiche Wandarm-Leuchten, Typ Alt Düsseldorfer genuines Merkmal der altstädtischen Platz- und Straßenräume Bestand überwiegend ohne oder mit geringen Maßnahmen zu erhalten, einzelne problematische Standorte wären über geeignete Maßnahmen zu sichern Bestand erhalten ja (Eingaben Privatpersonen) 2 12001 12 Carlstadt Carlstadt 142 Denkmalwerter Gaslaternenbestand Denkmalbereich, besonders Alt Düsseldorfer Leuchten prägen Straßenräume als der historischen Bebauung formal adäquate Elemente (teilweise als Wandarme), Langseiten des Spee’schen Grabens durch Aufsatzleuchten gefasst, am Südufer des Grabens vor der Ostfassade des modernen Verwaltungsbaus drei Laternen des seltenen Frankfurter Modells als stimmiges Pendant zum Fassadenstil Bestand überwiegend ohne oder mit geringen Maßnahmen zu erhalten, einzelne problematische Standorte (Bilker Straße, Poststraße, Carlsplatz, Marienplatz, hier ist der Abstand zur Fahrbahn, z. T. auch zu den Gebäuden zu gering) wären über geeignete, erweiterte Maßnahmen (z. B. Versetzen der Maste) zeitlich nachrangig zu sichern Bestand erhalten sehr hoch (Eingaben Privatpersonen) 3 13001 13 Stadtmitte Viertel beidseits Kölner Str 1-57 # 86 Denkmalwerter Gaslaternenbestand Alt Düsseldorfer und Aufsatzleuchten bilden in engen Wohnstraßen den adäquaten Gaslaternenbestand und unterstreichen den Wohnwert dieser innerstädtischen Zone; in der Gerresheimer Straße beleuchten Reihenleuchten funktionsgerecht den breiteren Straßenraum Bestand überwiegend ohne oder mit geringen Maßnahmen zu erhalten; Leuchten im Querungsbereich der Gerresheimer Straße über die Worringer Straße aus verkehrstechnischer Sicht problematisch (Tempo 50) Bestand überwiegend erhalten sehr hoch (Eingaben Privatpersonen) 4 14001 14 Pempelfort Pempelfort 478 Denkmalwerter Gaslaternenbestand charakteristisch ist die zeitliche Durchmischung der Bebauung, sehr qualitätvolle Bauten sowohl der 1870-80er Jahre als auch der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts, besonders Reihen- und Ansatzleuchten stellen hier ein verbindendes Element dar Erhaltung möglich, allerdings hoher Anpassungsbedarf aufgrund zu geringer Abstände zur Straße oder zum Gebäude sowie erforderlicher Erhöhung des Beleuchtugsniveaus auch auf längeren Strecken (Adaptionsstrecken, Fußgängerüberwege, z. B. an Rochusstraße oder Tussmannstraße) Bestand erhalten sehr hoch (Eingaben Privatpersonen und Anwohner Winkelsfelder Straße) 5 14002 14 Pempelfort Jägerhof-Hofgarten 32 Denkmalwerter Gaslaternenbestand denkmalgeschützter Hofgarten beinhaltet den größten Bestand der seltenen Frankfurter Leuchten im Stadtgebiet, Typ Frankfurter auch im Umfeld des Schlosses Jägerhofs; in der südlich des Schlosses Jägerhof verlaufenden Malkastenstraße mit ihren prächtigen Stadtpalais stellen die beidseitig aufgestellten Alt Düsseldorfer Leuchten die adäquate Straßenbeleuchtung dar Erhaltung möglich, allerdings hoher Anpassungsbedarf aufgrund zu geringer Abstände zur Straße oder zum Gebäude sowie erforderlicher Adaptionsstrecken Bestand erhalten sehr hoch (Eingaben Privatpersonen) 6 14003 14 Pempelfort Inselstraße 55 Denkmalwerter Gaslaternenbestand Erhaltungssatzungsgebiet, überwiegend Alt Düsseldorfer Gasleuchten, die mit der 1. Ausbauphase des Viertels in den 1880-90er Jahren und deren Erweiterung im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts korrespondieren; Inselstraße ist mit einseitig postierten, seltenen Frankfurter Leuchten ausgestattet Erhaltung möglich, mittlerer Anpassungsbedarf aufgrund zu geringer Abstände zur Straße oder zum Gebäude sowie erforderlicher Adaptionsstrecken; einzelne problematische Standorte Bestand erhalten sehr hoch (Eingaben Privatpersonen) 7 15001 15 Derendorf Musterbausiedlung und Wohngebiet um Rudolf- Lupp-Platz # 113 Denkmalwerter Gaslaternenbestand Denkmalbereich, dorfähnlich konzipierte Musterbausiedlung ist mit Alt Düsseldorfer, Ansatz- und Aufsatzleuchten bestückt, Typen entsprechen Maßstäblichkeit der kleinteiligen Siedlung, Ansatz- und Aufsatzleuchten im Siedlungsinneren korrespondieren mit Bauzeit; Alt Düsseldorfer Leuchten entlang des Nordfriedhofs passen zur Bauzeit der Anlage, zwei Frankfurter Leuchten rahmen das Portal des Friedhof-Haupteingangs; Siedlung um den Rudolf-Lupp-Platz ist wie für Wohnstraßen üblich mit Aufsatzleuchten bestückt, die Lyra-Leuchte – als ältester Typ dieses Modells – ist in der Baumstraße aufgestellt Bestand überwiegend ohne oder mit geringen Maßnahmen zu erhalten Bestand erhalten sehr hoch (Eingaben Privatpersonen) 8 15002 15 Derendorf Frankenplatz und Viertel bis Jülicher Straße # 227 Denkmalwerter Gaslaternenbestand Wohn- und Geschäftsviertel des vom 19. bis zum frühen 20. Jahrhundert angelegten Grundrisses mit sehr dichtem Gaslaternen-Bestand, angemessene Beleuchtung der Wohnstraßen, in denen noch zahlreiche Straßenabschnitte und Fassaden Zeugnis dieser Gründungsphase geben, überwiegend Ansatzleuchten; in den südlich anschließenden, älteren Straßenzügen Derendorfs sind vergleichsweise wenig Leuchten erhalten, umso wichtiger ist der Erhalt der noch bestehenden (besonders im Bereich der Wohnanlage Essener Straße mit Alt Düsseldorfer Leuchten) Teilgebiete (östlich Rossstraße) sind mit geringen oder ohne weitere Maßnahmen zu erhalten. Die Rossstraße selbst erfordert als Straße mit besonderer verkehrlicher Bedeutung sowie Tempo-50 und als ÖPNV-Strecke erhöhtes Beleuchtungsniveau. Hier ist aus verkehrlicher Sicht eine Erhaltung kritisch. Aus betrieblicher Sicht wird eine Erhaltung in zusammenhängenden Teilbereichen favorisiert. Bestand in Teilbereichen erhalten sehr hoch (Eingaben Privatpersonen) 9 15003 15 Derendorf Viertel zw Jülicher-, Münster- und Yorckstraße # 50 Denkmalwerter Gaslaternenbestand mehrere Wohnstraßen mit stilistisch einheitlicherem Erscheinungsbild, Gasbeleuchtung schafft in Verbindung mit Baumbestand, Kopfsteinpflaster und schmalen Vorgärten eine stimmige Beleuchtung der Straßenzüge Erhaltung möglich, allerdings hoher Anpassungsbedarf, der überwiegende Teil der Leuchten ist zu versetzen, um Abstände zu berücksichtigen Bestand erhalten sehr hoch (Eingaben Privatpersonen) 10 15004 15 Derendorf Metzer- Spichernstraße 38 Potentiell denkmalwerter Gaslaternenbestand (ohne abschließende Bewertung) großer Bestand an Alt Düsseldorfern auf Westseite steht in Kontrast zu dem modernen Baubestand, auf der Ostseite Reihenleuchten und Ansatzleuchten, nur mit Mühe gelingt es den im Verhältnis zur Breite der Straße und Höhe der Bebauung niedrigen Gaslaternen (Alt Düsseldorfer Leuchten) den mehrphasig entstandenen Fronten zu einem einheitlichen Straßenbild zu verhelfen, kaum einschlägige Merkmale im Sinne der Bewertungskriterien Bestand mit wenig Aufwand zu erhalten Bestand erhalten sehr hoch (Eingaben Privatpersonen) 11 15005 15 Derendorf Yorckstr 38-42 4 Potentiell denkmalwerter Gaslaternenbestand (ohne abschließende Bewertung) Nordabschnitt der Yorckstraße wird durch modernen Baukomplex dominiert, dieser erzeugt einen Bruch zum übrigen Straßenbild; Ansatzleuchten können hier kaum ausgleichend wirken Geringe Anzahl an Leuchten; Erhaltung im Zusammenhang mit angrenzenden Straßenzügen aus betrieblichen Gründen gut möglich Bestand erhalten sehr hoch (Eingaben Privatpersonen) 12 16001 16 Golzheim Golzheimer Siedlung und Wohngebiet Rheinpark # 151 Denkmalwerter Gaslaternenbestand Denkmalbereich Golzheimer Siedlung nach dem Leitbild einer dorfähnlichen Gemeinschaft als Teil der Ausstellung Schaffendes Volk von 1937 angelegt, Ausstattung der gesamten Siedlung mit Aufsatzleuchten entspricht der Zeitstellung und Maßstäblichkeit der Anlage; südlich anschließend, zwischen Cecilienallee und Kaiserswerther Straße, bilden Wohnanlagen und Einfamilienhäuser des frühen 20. Jahrhunderts ein einheitliches „Revier“, Alt Düsseldorfer und Aufsatzleuchten in zeitlich passendem Arrangement Abstände zur Straße zu gering, allerdings durch Vorgartensituation abzufedern, Bestände überwiegend erhaltbar, Anprallschutz teilweise erforderlich Bestand erhalten sehr hoch (Eingaben Privatpersonen und Anwohner Orsoyer Straße) 13 16002 16 Golzheim 1-2_Wohngebiet westlich Roßstraße # 167 Denkmalwerter Gaslaternenbestand Erhaltungssatzungsgebiet, recht einheitlich anmutende Straßenräume werden von Reihen- , Ansatz- und Alt Düsseldorfer Laternen beleuchtet, vor allem die beiden älteren Typen passen sich dem Wohnambiente des frühen 20. Jahrhunderts sehr gut an, angemessene Beleuchtung der breiten Verkehrsachse der Roßstraße durch Reihenleuchten; jüdische Synagoge wird als Sakralbau charakteristisch mit zwei Frankfurter Leuchten ausgezeichnet Teilgebiete (westlich Rossstraße) sind mit geringen oder ohne weitere Maßnahmen zu erhalten. Die Rossstraße selbst erfordert als Straße mit besonderer verkehrlicher Bedeutung sowie Tempo-50 und als ÖPNV-Strecke erhöhtes Beleuchtungsniveau. Hier ist aus verkehrlicher Sicht eine Erhaltung kritisch. Aus betrieblicher Sicht wird eine Erhaltung in zusammenhängenden Teilbereihen favorisiert. Bestand überwiegend erhalten sehr hoch (Eingaben Privatpersonen) 14 16003 16 Golzheim Golzheim Nord- Wohngebiet um Tersteegenkirche # 85 Denkmalwerter Gaslaternenbestand in der britischen Besatzungssiedlung zwischen Kaiserswerther und Danziger Straße stehen Aufsatzleuchten, gradlinige, unprätentiöse Bauweise der Nachkriegsarchitektur erzeugt einen einheitlichen, zeittypischen Siedlungscharakter mit ruhigen Wohnstraßen mit Aufsatzleuchten als passendes Element; Leuchten stehen gleichzeitig in zeitlich passender Korrelation zur ersten, noch rezenten Bebauung des Viertels, der Golzheimer Klinik von 1926 Leuchten mit geringem Aufwand zu erhalten, wenig Anpassungsbedarf Bestand erhalten sehr hoch (Eingaben Privatpersonen) # 1/14 Masterplan Energieeffizente und historische Straßenbeleuchtung # Anlage-Quartiersliste_Stand: 08.01.2020 ID Quartier_ID Ortsteilnummer Ortsteil Quartier_Name Anzahl # Gaslaternen Denkmalbewertung Denkmalbewertung Anmerkung Vorläufige Bewertung Verkehr (Ergebnis computergestützte Erstevaluierung) Erhaltungsvorschlag (bekannte) Bürgereingaben ja = Eingaben liegen vor sehr hoch = besonderes Engagement vor Ort nicht bekannt = keine schriftlichen Eingaben aktenkundig 15 16004 16 Golzheim Büroviertel Meineckestraße - Am Bonneshof # 38 Potentiell denkmalwerter Gaslaternenbestand (ohne abschließende Bewertung) Mischbebauung aus modernen Mietwohnungshäuser und großen Büro- und Verwaltungsbauten, nur mit Mühe gelingt es den im Verhältnis zur Breite der Straße und Höhe der Bebauung niedrigen Gaslaternen (Aufsatzleuchten) den mehrphasig entstandenen Fronten zu einem einheitlichen Straßenbild zu verhelfen, kaum einschlägige Merkmale im Sinne der Bewertungskriterien Hoher Aufwand, Anpassungsbedarf hinsichtlich Adaptionsstrecken etc. bei ca. einem Drittel der Leuchten erfoderlich Bestandserhalt kritisch ja (Eingaben Privatpersonen) 16 16005 16 Golzheim Schwannstraße 7 Erhaltenswerter Gaslaternenbestand (nicht denkmalwert) kein Bezug zwischen Gasbeleuchtung und den großen Solitären der Bürogebäude, keine Merkmale im Sinne der Bewertungskriterien Beleuchtungsniveau entlang Rossstraße anzupassen; darüber hinaus kaum Leuchten vorhanden Bestandserhalt kritisch ja (Eingaben Privatpersonen) 17 21001 21 Flingern Süd 2-3_Flingern-Süd 194 Denkmalwerter Gaslaternenbestand Erhaltungssatzungsgebiet, alle Straßen des Wohnviertels sind noch mit Gaslaternen ausgestattet. Die Geschlossenheit des dicht bebauten, kleinen Viertels wird durch diesen Bestand noch gesteigert; ein hoher Anteil kommt dabei der Reihenleuchte zu, daneben sind auch die anderen vier Gaslaternenmodelle vertreten Behrensstraße erfordert als Tempo-50-Straße mit besonderer vekehrlicher Bedeutung erhöhtes Beleuchtungsniveau. Erhalt der Gasbeleuchtung ist hier kritisch. Aufgrund von Fußgängerüberwegen (z. B. an Schulen und Kreisverkehr) sowie engen Straßenraumsituationen wären zahlreiche Adaptionen erforderlich. Bestandserhalt prüfen sehr hoch (Eingaben Privatpersonen und Dokumentation der Initiative Düsseldorfer Gaslicht zu Flingern) 18 22001 22 Flingern Nord 2-2_Flingern-Nord 233 Denkmalwerter Gaslaternenbestand Erhaltungssatzungsgebiet, großes Wohnviertel mit Gaslaternenbestand, der überwiegend aus Ansatz- und Reihenleuchten besteht, Bebauung und Leuchten führen zu stimmigem Ortsbild; Gaslaternen vom Typ Alt Düsseldorfer in der noch mit Kopfsteinpflaster belegten Wülfrather Straße und der Mendelssohnstraße sowie am Lindenplatz Bestände größtenteils mit Aufwand erhaltbar; insbesondere Anprallschutz und Versetzen der Maste in weiten Teilen erforderlich; Bestände östlich Lichtstraße kritisch (Bruchstraße: Tempo 50) Bestand überwiegend erhalten sehr hoch (Eingaben Privatpersonen und Dokumentation der Initiative Düsseldorfer Gaslicht zu Flingern) 19 22002 22 Flingern Nord Dinnendahl- und Daelenstraße # 8 Denkmalwerter Gaslaternenbestand sechs Meister-Doppelhäuser der ehemalige Lokomotivenfabrik Hohenzollern AG (ab 1874), kleine Baugruppe bildet mit Alt Düsseldorfer Leuchten eine einprägsame Enklave eigenen Maßstabs inmitten der modernen Büro- und Wohnbebauung Kleiner Bestand mit mittlerem Aufwand zu erhalten (Anprallschutz, versetzen) Bestand erhalten sehr hoch (Eingaben Privatpersonen, Dokumentation der Initiative Düsseldorfer Gaslicht zu Flingern, Eingabe der Anwohner Daelen- und Dinnendahlstraße) 20 22003 22 Flingern Nord Engerstraße 12 Potentiell denkmalwerter Gaslaternenbestand (ohne abschließende Bewertung) Straße mit Mietwohnhäusern der Nachkriegsmoderne, nur mit Mühe gelingt es den hier postierten Aufsatzleuchten, den mehrphasig entstandenen Fronten zu

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- Stellungnahme der Initiative Düsseldorfer Gaslicht als Text anzeigen
Title: untitled URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00370899.pdf Published Time: Thu, 06 Feb 2020 12:46:05 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: # Ergänzte Stellungnahme der Initiative Düsseldorfer Gaslicht In den Vorbericht der Verwaltung für den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf sind die Diskussionen eines intensiven Dialogprozesses zwischen den von uns vertretenen zahlreichen engagierten Bürgern, der Verwaltung, dem Denkmal-schutz (LVR) und externen Experten eingeflossen. Wir bedanken uns ausdrücklich für die Offenheit und Transparenz, mit der dieser außergewöhnliche Beteiligungs-prozess der Düsseldorfer Bürgerschaft stattgefunden hat. Der Vorbericht stellt eine solide Basis für den Erhalt des Kulturdenkmals Düsseldorfer Gasbeleuchtung dar. Der LVR hat gutachterlich bestätigt, dass die Gasbeleuchtung ein technisches Denkmal von herausragender nationaler Bedeutung ist. Darauf aufbauend können die Gaslaternen durch entsprechende Kommunikations- und Marketingmaßnahmen auch zu einem Aktivposten in der Außendarstellung unserer – an überregional bedeutsamen Denkmalen nicht gerade reichen – Stadt werden. Die praktische Umsetzung der Pläne birgt allerdings noch reichlich Konfliktstoff. Es wird immer wieder Diskussionen mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in den Stadtteilen um Erhalt oder Nicht-Erhalt von Gaslaternen geben. Denn auch „nicht denkmalwerte Gaslaternen” tragen – in architektonisch nicht besonders herausragenden Vierteln und Straßen – dazu bei, eine besondere Licht-Atmosphäre zu schaffen, die sich viele Anwohnerinnen und Anwohner auch dort wünschen. Deshalb ist es uns wichtig, im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Verkehrs- und Sicherheitsbelangen, den Hinweis (Baustein B) besonders zu beachten, dass die jetzt angenommene, zu erhaltende Leuchtenanzahl (ca. 9.850) lediglich auf einer automatisierten Auswertung und Verschneidung digitaler Daten beruht und eine „laternenscharfe” Überprüfung erst im Zuge der nachgelagerten quartiersweisen Detailplanung erfolgen wird. ## 1. Der transparente Prozess muss das Bürgerengagement einbeziehen und fortgeführt werden In fast allen Stadtvierteln gibt es engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich eingehend mit der Situation in ihrem Wohnviertel auseinandergesetzt haben. Viele haben den Willen zum Erhalt „ihrer Gaslaternen” der Stadt-verwaltung mitgeteilt. Nach Erscheinen des Vorberichts haben sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus Gaslicht-Quartieren bei uns gemeldet, die als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung stehen. Wir wollen diese als „Laternenpaten” langfristig fest installieren. Sie sollen auch dazu beitragen, dass Störungen schnell gemeldet werden. Sie bringen ihr Wissen um lokale Gegebenheiten ein. Diese Ansprechpartner müssen in die künftigen Entscheidungen – gemeinsam mit den politischen Gremien – einbezogen werden. Auf diesem Weg muss der Ratsbeschluss vom 10.12. 2015 umgesetzt werden, der festlegt: „Vor allen Umrüstungen findet jeweils eine Bürger-beteiligung statt, zu der die Anwohner der betroffenen Straßen mit angemessenem Vorlauf eingeladen werden.“ Initiative Düsseldorfer Gaslicht – Bürger für den Erhalt aller Gaslaternen! c/o Cleffmann/Eickelkamp · Sybelstraße 22a · 40239 Düsseldorf Telefon 0211 17 60 79 41 · Telefax 0211 6413039 · [email protected] 2. Entscheidend ist die Situation vor Ort und nicht ein abstrakter Kriterienkatalog Die Diskussionen im Arbeitskreis „Recht und Sicherheit“ haben gezeigt, dass nur wenige Vorschriften zur Straßenbeleuchtung rechtlich absolut bindend sind. Leider sind zwar einige Fragen aufgrund von Terminschwierigkeiten offen geblieben, aber unter dem Strich bleibt, dass es in den allermeisten Fällen einen Entscheidungs- und Ermessensspielraum gibt. Insbesondere bei den Themen „Adaptionsstrecke” sowie „Abstandsregelungen” und „Anprallschutz” muss jeweils der Einzelfall vor Ort geprüft werden. Dies gilt auch für das Kriterium „Hauptverkehrsstraße/Tempo 50” .Beispielsweise würde eine einzigartige, stadtbildprägende Straße wie der Kaiser-Friedrich-Ring an der Rheinfront in Oberkassel nach diesem Kriterium seine Gaslaternen verlieren. Die jetzt vorliegenden, per Computer generierten Pläne können deshalb nur ein Indikator für zu treffende Entscheidungen in den einzelnen Gaslicht-Vierteln sein. 3. Charakter historisch gewachsener Wohnviertel muss erhalten bleiben In Düsseldorf gibt es einige historisch gewachsene Wohnviertel (Siedlungs-charakter) mit denkmalwerten Gaslaternen (z.B. Unterrath, Gurkenland, Siedlung Tannenhof), in denen die Straßen sehr schmal sind und keine Bürgersteige mit Bordsteinen vorhanden sind, ähnlich den Spielstraßen in manchen Wohngebieten. Daher sind diese Gebiete grundsätzlich Tempo 30-Zonen mit reinem Anwohnerverkehr. Bei schematischer Anwendung des Kriterienkatalogs erscheinen hier zahlreiche Standorte problematisch. Gleichwohl gibt es keine Erkenntnisse darüber, dass tatsächlich von solchen Situationen besondere Gefahren drohen. Es darf unseres Erachtens nach nicht sein, dass Gegebenheiten, die seit 80 und mehr Jahren bestehen, ohne dass es zu größeren Zwischenfällen gekommen wäre, aufgrund von theoretisch angewendeten Kriterien als grundsätzlich „gefährlich” eingestuft werden. Wir sind sehr sicher, dass mit ein wenig gutem Willen und einer gemeinsamen Vorgehensweise vor Ort mit den Anliegern eine für alle Beteiligten befriedigende Lösung gefunden werden kann. Damit fände ein außergewöhnlicher Beteili-gungsprozess der Bürgerschaft einen langfristig guten Abschluss. Düsseldorf, 29. Januar 2019 Für die Initiative Düsseldorfer Gaslicht Carolyn Eickelkamp Lutz Cleffmann Dr. Peter Rheinbay Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/011/2020