Bestellung der Schriftführerin des Haupt-und Finanzausschusses
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Frau Claudia Preuss zu seiner Schriftführerin.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 24. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Beratungsweg
Haupt- und Finanzausschuss
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen HFA/036/2025