Bestellung einer Schriftführerin/ eines Schriftführers
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Verwaltung empfiehlt, Frau Jasmin Menne zur kommissarischen Schriftführer in und Frau Eva Nothbaum zur stellvertretenden Schriftführung zu bestellen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Beschlussdarstellung“
Der Schulausschuss bestellt Frau Jasmin Menne zur kommissarischen Schriftführerin und Frau Eva Nothbaum zur stellvertretenden Schriftführerin.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 23. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Schulausschuss
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/057/2025