Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden für den Haupt- und Finanzausschuss
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Haupt- und Finanzausschuss wählt aus seiner Mitte zur / zum stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Den Vorsitz im Hauptausschuss führt der Oberbürgermeister kraft Amtes (§ 57 Abs. 3 S. 1 GO NRW). Der/die stellvertretende Vorsitzende wird gemäß § 57 Abs. 3 S. 3 GO NRW aus der Mitte des Ausschusses gewählt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 24. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Beratungsweg
Haupt- und Finanzausschuss
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen HFA/037/2025