Beschlussvorlage Aktenzeichen GLA/013/2025

Bestellung einer kommissarischen Schriftführung für den Ausschuss für Gleichstellung

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 17. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ausschuss bestellt Susanne Kaufmann als kommissarische Schriftführerin des Ausschusses für Gleichstellung.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NW sind die Schriftführung und die stellvertretende Schriftführung vom jeweiligen Ausschuss zu bestellen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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GLA/013/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bestellung einer kommissarischen Schriftführung für den Ausschuss für Gleichstellung Fachbereich: 01/02 - Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Gleichstellung 02.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss bestellt Susanne Kaufmann als kommissarische Schriftführerin des Ausschusses für Gleichstellung. Sachdarstellung: Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NW sind die Schriftführung und die stellvertretende Schriftführung vom jeweiligen Ausschuss zu bestellen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen GLA/013/2025