Bestellung einer kommissarischen Schriftführung für den Ausschuss für Gleichstellung
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Ausschuss bestellt Susanne Kaufmann als kommissarische Schriftführerin des Ausschusses für Gleichstellung.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NW sind die Schriftführung und die stellvertretende Schriftführung vom jeweiligen Ausschuss zu bestellen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Ausschuss für Gleichstellung
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen GLA/013/2025