Bestellung der Schriftführung
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss bestellt Frau Beate Kammler zur Schriftführerin.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Die Schriftführung eines Ratsausschusses ist gemäß § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW durch den Ausschuss zu bestellen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 20. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Beratungsweg
Anregungs- und Beschwerdeausschuss
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/035/2025