Beschlussvorlage Aktenzeichen ABA/035/2025

Bestellung der Schriftführung

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 20. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss bestellt Frau Beate Kammler zur Schriftführerin.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Schriftführung eines Ratsausschusses ist gemäß § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW durch den Ausschuss zu bestellen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 20. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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ABA/035/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bestellung der Schriftführung Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Anregungs- und Beschwerdeausschuss 04.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss bestellt Frau Beate Kammler zur Schriftführerin. Sachdarstellung: Die Schriftführung eines Ratsausschusses ist gemäß § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW durch den Ausschuss zu bestellen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/035/2025