Bestellung einer Schriftführung und einer stellvertretenden Schriftführung für den Ordnungs- und Verkehrsausschuss
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Sachdarstellung“
Die Schriftführung eines Ratsausschusses ist gemäß § 52 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen durch das Gremium zu bestellen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 22. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
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Beratungsweg
Ordnungs- und Verkehrsausschuss
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/138/2025