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Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586879.pdf
Published Time: 2026-06-03T06:41:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
SCHUA/041/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bestimmungsverfahren an der KGS Mettmanner Straße zur Umwandlung der Schulart in
eine Gemeinschaftsgrundschule
Fachbereich :
40 - Amt für Schule und Bildung
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Schulausschuss 23.06.2026 Vorberatung
Bezirksvertretung 2 07.07.2026 Anhörung
Rat 16.07.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Umwandlung der Katholischen
Grundschule Mettmanner Straße in eine Gemeinschaftsgrundschule zum Schuljahr 2026/27.
Der Schulname lautet ab 01.08.2026 wie folgt:
Gemeinschaftsgrundschule Mettmanner Straße
Hubbelrather Straße 13
40233 Düsseldorf
Sachdarstellung:
Gemäß § 26 Abs. 1 SchulG NRW können Grundschulen als Gemeinschaftsschulen,
Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen geführt werden. Die Katholische
Grundschule Mettmanner Straße wurde bislang als Bekenntnisschule mit katholischem
Bekenntnis geführt.
Während des laufenden Schuljahres 2026/27 wurde durch einen Teil der Elternschaft der
Schule ein Bestimmungsverfahren zur Umwandlung der Schulart der Schule gemäß § 27
Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) von einer Katholischen
Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule initiiert. Da das gemäß § 27 Abs. 3 SchulG
NRW vorgesehene Quorum von mindestens einem Zehntel aller Eltern mit diesem Begehren Seite 2
erreicht wurde, war anschließend das Bestimmungsverfahren einzuleiten und damit die
Befragung der Eltern aller Schülerinnen und Schüler der Schule zur Frage der Umwandlung
in einer Gemeinschaftsgrundschule durchzuführen.
Die Befragung wurde vom 05. - 07. Mai unter Einhaltung aller Vorgaben der „Verordnung
über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen“ vor
Ort an der Schule durchgeführt. Die Zahl der potentiell abzugebenden Stimmen betrug 241.
Das gemäß § 27 Abs. 3 SchulG NRW für die Umwandlung erforderliche Quorum von 50%
aller Eltern betrug damit 121 Stimmen.
Das Ergebnis des Bestimmungsverfahrens lautet wie folgt:
- Stimmen für eine Umwandlung zu einer Gemeinschaftsgrundschule: 169
- Stimmen gegen eine Umwandlung zu einer Gemeinschaftsgrundschule: 32
- Nicht abgegebene Stimmen: 40
Das Quorum von 50% bzw. 121 Stimmen für eine Umwandlung zu einer
Gemeinschaftsgrundschule wurde somit erreicht. Entsprechend wird mit dieser Vorlage das
Ergebnis des Bestimmungsverfahrens bekanntgemacht und die Umwandlung der Schulart
der Schule den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Gegen diese Umwandlung bestehen keine schulrechtlichen, schulorganisatorischen oder
schulentwicklungsplanerischen Vorbehalte.
Durch die Umwandlung der Schulart ändert sich auch der offizielle Schulname.