Beschlussvorlage Aktenzeichen SCHUA/041/2026

Bestimmungsverfahren an der KGS Mettmanner Straße zur Umwandlung der Schulart in eine Gemeinschaftsgrundschule

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Mettmanner Straße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 8. Mai 2026veröffentlicht

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Beschluss & Empfehlung

  • Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Umwandlung der Katholischen
  • Das Ergebnis des Bestimmungsverfahrens lautet wie folgt:
  • Ergebnis des Bestimmungsverfahrens bekanntgemacht und die Umwandlung der Schulart

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586879.pdf Published Time: 2026-06-03T06:41:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: SCHUA/041/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bestimmungsverfahren an der KGS Mettmanner Straße zur Umwandlung der Schulart in eine Gemeinschaftsgrundschule

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586879.pdf Published Time: 2026-06-03T06:41:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: SCHUA/041/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bestimmungsverfahren an der KGS Mettmanner Straße zur Umwandlung der Schulart in eine Gemeinschaftsgrundschule Fachbereich : 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 23.06.2026 Vorberatung Bezirksvertretung 2 07.07.2026 Anhörung Rat 16.07.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Umwandlung der Katholischen Grundschule Mettmanner Straße in eine Gemeinschaftsgrundschule zum Schuljahr 2026/27. Der Schulname lautet ab 01.08.2026 wie folgt: Gemeinschaftsgrundschule Mettmanner Straße Hubbelrather Straße 13 40233 Düsseldorf Sachdarstellung: Gemäß § 26 Abs. 1 SchulG NRW können Grundschulen als Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen geführt werden. Die Katholische Grundschule Mettmanner Straße wurde bislang als Bekenntnisschule mit katholischem Bekenntnis geführt. Während des laufenden Schuljahres 2026/27 wurde durch einen Teil der Elternschaft der Schule ein Bestimmungsverfahren zur Umwandlung der Schulart der Schule gemäß § 27 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) von einer Katholischen Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule initiiert. Da das gemäß § 27 Abs. 3 SchulG NRW vorgesehene Quorum von mindestens einem Zehntel aller Eltern mit diesem Begehren Seite 2 erreicht wurde, war anschließend das Bestimmungsverfahren einzuleiten und damit die Befragung der Eltern aller Schülerinnen und Schüler der Schule zur Frage der Umwandlung in einer Gemeinschaftsgrundschule durchzuführen. Die Befragung wurde vom 05. - 07. Mai unter Einhaltung aller Vorgaben der „Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen“ vor Ort an der Schule durchgeführt. Die Zahl der potentiell abzugebenden Stimmen betrug 241. Das gemäß § 27 Abs. 3 SchulG NRW für die Umwandlung erforderliche Quorum von 50% aller Eltern betrug damit 121 Stimmen. Das Ergebnis des Bestimmungsverfahrens lautet wie folgt: - Stimmen für eine Umwandlung zu einer Gemeinschaftsgrundschule: 169 - Stimmen gegen eine Umwandlung zu einer Gemeinschaftsgrundschule: 32 - Nicht abgegebene Stimmen: 40 Das Quorum von 50% bzw. 121 Stimmen für eine Umwandlung zu einer Gemeinschaftsgrundschule wurde somit erreicht. Entsprechend wird mit dieser Vorlage das Ergebnis des Bestimmungsverfahrens bekanntgemacht und die Umwandlung der Schulart der Schule den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Gegen diese Umwandlung bestehen keine schulrechtlichen, schulorganisatorischen oder schulentwicklungsplanerischen Vorbehalte. Durch die Umwandlung der Schulart ändert sich auch der offizielle Schulname.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/041/2026