Beschlussvorlage Aktenzeichen BV2/200/2026

Dorotheenstraße 90, 90a, 90b, 92 – Genehmigung nach § 173 BauGB

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Dorotheenstraße 90 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 5Dokumente 5. August 2026veröffentlicht

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Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Rückbaus nach § 173 BauGB.
  • im Hinblick auf die geplante und mit Vorbescheid genehmigte Wohnnutzung (Vorbescheid
  • Durch den Abbruch wird die Umsetzung der bereits mit Vorbescheid genehmigten

Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Rückbaus nach § 173 BauGB. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück befindet sich im Bereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5677/018 und wird daher bauplanungsrechtlich nach § 30 Abs. 3 i. V. m § 34 Abs. 1 Bau GB beurteilt. Auf dem Vorhabengrundstück Dorotheenstraße 90, 90a, 90b, 92 befinden sich leerstehende, ehemals gewerblich genutzte Gebäude einer Seifenfabrik. Es sollen alle auf dem Vorhabengrundstück vorhandenen baulichen Anlagen (Lagerhallen, Werkhalle, Büro- und Ausstellungsflächen, Einzelgaragen und Kamin/Schornstein) abgebrochen werden. Die gewerbliche Nutzung der Gebäude ist vor einiger Zeit aufgegeben worden. Die Gebäude

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BV2/200/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Dorotheenstraße 90, 90a, 90b, 92 - Genehmigung nach § 173 BauGB Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 215.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Rückbaus nach § 173 BauGB. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück befindet sich im Bereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5677/018 und wird daher bauplanungsrechtlich nach § 30 Abs. 3 i. V. m § 34 Abs. 1 Bau GB beurteilt. Auf dem Vorhabengrundstück Dorotheenstraße 90, 90a, 90b, 92 befinden sich leerstehende, ehemals gewerblich genutzte Gebäude einer Seifenfabrik. Es sollen alle auf dem Vorhabengrundstück vorhandenen baulichen Anlagen (Lagerhallen, Werkhalle, Büro- und Ausstellungsflächen, Einzelgaragen und Kamin/Schornstein) abgebrochen werden. Die gewerbliche Nutzung der Gebäude ist vor einiger Zeit aufgegeben worden. Die Gebäude stehen seither leer. Die vorhandene Bebauung weist deutlich sichtbare, bauliche Veränderungen auf. Die Erhaltung bzw. Umnutzung der energetisch und baulich veralteten Bestandsgebäude ist im Hinblick auf die geplante und mit Vorbescheid genehmigte Wohnnutzung (Vorbescheid mit 60 Wohneinheiten unter Berücksichtigung des Handlungskonzepts Wohnen mit 36 freifinanzierten, 12 preisgedämpften und 12 geförderten Wohnungen) wirtschaftlich nicht verhältnismäßig. Aufgrund der Lage des Vorhabengrundstücks im Geltungsbereich der Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen gemäß § 39h Bundesbaugesetz für verschiedene Bereiche in den Stadtbezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7 und 9 der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 19. November 1981 bedarf der Abbruch der vorhandenen baulichen Anlagen einer Genehmigung. Die Satzung dient dem Schutz baulicher Anlagen, die allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägen oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung sind. Die Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung fällt in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Bei den auf dem Vorhabengrundstück Dorotheenstraße 90, 90a, 90b und 92 vorhandenen Gebäuden handelt es sich um ehemals gewerblich genutzte Gebäude einer Seifenfabrik. Die Bebauung besteht aus Lagerhallen, Werkhallen, Büro- und Ausstellungsflächen, Einzelgaragen sowie einem Kamin beziehungsweise Schornstein. Die gewerbliche Nutzung wurde vor einiger Zeit aufgegeben. Seitdem stehen die Gebäude leer. Die vorhandenen Gebäude weisen deutlich sichtbare bauliche Veränderungen auf und sind sowohl baulich als auch energetisch veraltet. Aufgrund ihres Zustands und ihrer baulichen Ausgestaltung prägen sie weder allein noch im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild. Eine besondere städtebauliche, geschichtliche oder künstlerische Bedeutung kommt ihnen ebenfalls nicht zu. Die abzubrechenden baulichen Anlagen entsprechen daher nicht den in der Erhaltungssatzung genannten Schutzkriterien. Die Erhaltung oder Umnutzung ist im Hinblick auf die beabsichtigte Wohnnutzung zudem wirtschaftlich nicht verhältnismäßig. Die Garagen, welche abgebrochen werden sollen sind nicht als notwenige Stellplätze einer Nutzung zugeordnet. Durch den Abbruch wird die Umsetzung der bereits mit Vorbescheid genehmigten Wohnbebauung ermöglicht. Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der Genehmigung keine Bedenken. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Lageplan Fotodokumentation Seite 2
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DÜSSELDORF | Dorotheenstraße Erhaltungsrechtliche Genehmigung nach § 173 BauGB i. V. m. § 172 BauGB für den Abbruch der Bestandsgebäude FOTODOKUMENTATION 1. Grundstücksansicht Bahnseite 2. Innenhof 1 | Werkhalle 3. Innenhof 2 | Garagen 4. Innenhof 3 | Garagen 2 / 14 5. Innenhof 4 | Garagen + Lager 6. Innenhof 5 | Garagen + Lager 3 / 14 7. Innenhof 6 | Bürogebäude 8. Innenhof 7 | Ausstellungsgebäude 4 / 14 9. Innenhof 8 | Ausstellungsgebäude + Giebelwand Nachbar Dorotheenstraße 94 10. Innenhof 9 | Kamin 5 / 14 11. Innenhof 10 | Kamin 12. Innenhof 11 | Werkhalle 6 / 14 13. Innenhof 12 | Werkhalle 14. Innenhof 13 | Werkhalle 7 / 14 15. Innenhof 14 | Werkhalle (im Hintergrund Feuerwache 4) 16. Innenraum 1 | Werkhalle 8 / 14 17. Innenraum 2 | Werkhalle 18. Innenraum 3 | Werkhalle 9 / 14 19. Innenraum 4 | Werkhalle 20. Innenraum 5 | Bürogebäude 10 / 14 21. Innenraum 6 | Bürogebäude 22. Innenraum 7 | Bürogebäude 11 / 14 23. Innenraum 8 | Bürogebäude 24. Innenraum 9 | Lager 12 / 14 25. Innenraum 10 | Lager 26. Innenraum 11 | Lager 13 / 14 27. Innenraum 12 | Garage 14 / 14

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/200/2026