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BV2/200/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Dorotheenstraße 90, 90a, 90b, 92
- Genehmigung nach § 173 BauGB
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 215.09.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Rückbaus nach § 173 BauGB.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Bereich des einfachen Bebauungsplans Nr.
5677/018 und wird daher bauplanungsrechtlich nach § 30 Abs. 3 i. V. m § 34 Abs. 1 Bau GB
beurteilt.
Auf dem Vorhabengrundstück Dorotheenstraße 90, 90a, 90b, 92 befinden sich leerstehende,
ehemals gewerblich genutzte Gebäude einer Seifenfabrik. Es sollen alle auf dem
Vorhabengrundstück vorhandenen baulichen Anlagen (Lagerhallen, Werkhalle, Büro- und
Ausstellungsflächen, Einzelgaragen und Kamin/Schornstein) abgebrochen werden. Die
gewerbliche Nutzung der Gebäude ist vor einiger Zeit aufgegeben worden. Die Gebäude
stehen seither leer. Die vorhandene Bebauung weist deutlich sichtbare, bauliche
Veränderungen auf.
Die Erhaltung bzw. Umnutzung der energetisch und baulich veralteten Bestandsgebäude ist
im Hinblick auf die geplante und mit Vorbescheid genehmigte Wohnnutzung (Vorbescheid
mit 60 Wohneinheiten unter Berücksichtigung des Handlungskonzepts Wohnen mit 36
freifinanzierten, 12 preisgedämpften und 12 geförderten Wohnungen) wirtschaftlich nicht
verhältnismäßig.
Aufgrund der Lage des Vorhabengrundstücks im Geltungsbereich der Satzung zur Erhaltung
baulicher Anlagen gemäß § 39h Bundesbaugesetz für verschiedene Bereiche in den
Stadtbezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7 und 9 der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 19. November
1981 bedarf der Abbruch der vorhandenen baulichen Anlagen einer Genehmigung. Die
Satzung dient dem Schutz baulicher Anlagen, die allein oder im Zusammenhang mit anderen
baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägen oder sonst
von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung sind. Die
Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung fällt in die Zuständigkeit der
Bezirksvertretung.
Begründung:
Bei den auf dem Vorhabengrundstück Dorotheenstraße 90, 90a, 90b und 92 vorhandenen
Gebäuden handelt es sich um ehemals gewerblich genutzte Gebäude einer Seifenfabrik. Die
Bebauung besteht aus Lagerhallen, Werkhallen, Büro- und Ausstellungsflächen,
Einzelgaragen sowie einem Kamin beziehungsweise Schornstein. Die gewerbliche Nutzung
wurde vor einiger Zeit aufgegeben. Seitdem stehen die Gebäude leer.
Die vorhandenen Gebäude weisen deutlich sichtbare bauliche Veränderungen auf und sind
sowohl baulich als auch energetisch veraltet. Aufgrund ihres Zustands und ihrer baulichen
Ausgestaltung prägen sie weder allein noch im Zusammenhang mit anderen baulichen
Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild. Eine besondere
städtebauliche, geschichtliche oder künstlerische Bedeutung kommt ihnen ebenfalls nicht zu.
Die abzubrechenden baulichen Anlagen entsprechen daher nicht den in der
Erhaltungssatzung genannten Schutzkriterien.
Die Erhaltung oder Umnutzung ist im Hinblick auf die beabsichtigte Wohnnutzung zudem
wirtschaftlich nicht verhältnismäßig. Die Garagen, welche abgebrochen werden sollen sind
nicht als notwenige Stellplätze einer Nutzung zugeordnet.
Durch den Abbruch wird die Umsetzung der bereits mit Vorbescheid genehmigten
Wohnbebauung ermöglicht.
Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der Genehmigung keine Bedenken.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Lageplan
Fotodokumentation
Seite 2
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DÜSSELDORF | Dorotheenstraße
Erhaltungsrechtliche Genehmigung nach § 173 BauGB i. V. m. § 172 BauGB
für den Abbruch der Bestandsgebäude
FOTODOKUMENTATION
1. Grundstücksansicht Bahnseite
2. Innenhof 1 | Werkhalle
3. Innenhof 2 | Garagen
4. Innenhof 3 | Garagen
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5. Innenhof 4 | Garagen + Lager
6. Innenhof 5 | Garagen + Lager
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7. Innenhof 6 | Bürogebäude
8. Innenhof 7 | Ausstellungsgebäude
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9. Innenhof 8 | Ausstellungsgebäude + Giebelwand Nachbar Dorotheenstraße 94
10. Innenhof 9 | Kamin
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11. Innenhof 10 | Kamin
12. Innenhof 11 | Werkhalle
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13. Innenhof 12 | Werkhalle
14. Innenhof 13 | Werkhalle
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15. Innenhof 14 | Werkhalle (im Hintergrund Feuerwache 4)
16. Innenraum 1 | Werkhalle
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17. Innenraum 2 | Werkhalle
18. Innenraum 3 | Werkhalle
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19. Innenraum 4 | Werkhalle
20. Innenraum 5 | Bürogebäude
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21. Innenraum 6 | Bürogebäude
22. Innenraum 7 | Bürogebäude
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23. Innenraum 8 | Bürogebäude
24. Innenraum 9 | Lager
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25. Innenraum 10 | Lager
26. Innenraum 11 | Lager
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27. Innenraum 12 | Garage
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