Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 2
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 2 · Sitzung vom 15.09.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 22.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Rückbaus nach § 173 BauGB.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Bereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5677/018 und wird daher bauplanungsrechtlich nach § 30 Abs. 3 i. V. m § 34 Abs. 1 Bau GB beurteilt. Auf dem Vorhabengrundstück Dorotheenstraße 90, 90a, 90b, 92 befinden sich leerstehende, ehemals gewerblich genutzte Gebäude einer Seifenfabrik. Es sollen alle auf dem Vorhabengrundstück vorhandenen baulichen Anlagen (Lagerhallen, Werkhalle, Büro- und Ausstellungsflächen, Einzelgaragen und Kamin/Schornstein) abgebrochen werden. Die gewerbliche Nutzung der Gebäude ist vor einiger Zeit aufgegeben worden. Die Gebäude stehen seither leer. Die vorhandene Bebauung weist deutlich sichtbare, bauliche Veränderungen auf.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Bei der Beseitigung von Graffiti handelt es sich zunehmend um kompliziertere Verfahren. Da oft der Denkmalschutz zu berücksichtigen ist und/oder es sich um empfindliche Materialien wie Naturstein, Bronze, Holz, Cortenstahl etc. handelt, muss in vielen Fällen eine Fach- oder Restaurierungsfirma mit den Arbeiten beauftragt werden. Auch nach der Beseitigung von Bewuchs müssen häufig durch die Pflanze entstandene Schäden behoben werden. Dies führt zu erhöhten Kosten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung hat in der Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 07.07.2026 die Informationsvorlage BV2/174/2026 „Reduzierung der Fahrbahn Einmündung Vennhauser Straße in die Behrenstraße" vorgestellt. Im Zuge der Beratung der von der Unfallkommission beschlossenen Maßnahme wurde vereinbart, dass zur Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 15.09.2026 eine Beschlussvorlage zur Bereitstellung der zur Realisierung der Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel vorgelegt wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 gewährt dem Antragssteller Andreas Vogt für die Gestaltung eines Wandbildes „Hexe von der Kö" durch den Künstler Christoph Pöggeler an der Hauswand Ackerstraße 191 einen Zuschuss in Höhe von 6.000 EUR aus den bezirksbezogenen Bauunterhaltungsmitteln (Liste C) 1111105 53175200.
Der Zuwendungsantrag samt erläuternden Text wurde den Mitgliedern der Bezirksvertretung 2 am 19.08.2026 per E-Mail zugeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 gewährt 40 Grad Urban Art e.V. für die Fassadengestaltung an der Bruchstraße 104 im Rahmen des W4 Urban Art Festivals 2026 einen Zuschuss in Höhe von 4.000 EUR aus den bezirksbezogenen Bauunterhaltungsmitteln (Liste C) 1111105 53175200.
Für die technische Umsetzung der Arbeit beantragt der Verein bei der Bezirksvertretung 2 einen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro. Dieser soll insbesondere für die Kosten der Hebebühne, die notwendige Parkplatzsperrung und Verkehrszeichen sowie Helferhonorare eingesetzt werden. Die Realisierung des Projektes soll in der Zeit zwischen 16. bis 26. September erfolgen.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Vorhabengrundstück Langerstraße 59 liegt im Bereich des Fluchtlinienplans 5676/011. Es wird daher bauplanungsrechtlich nach § 30 Abs. 3 BauGB i.V.m § 34 BauGB beurteilt. Außerdem liegt das Vorhabengrundstück innerhalb des Bewohnerparkgebiets Gerresheimer Straße.
Der erforderliche Mehrbedarf an Stellplätzen kann nicht auf dem Vorhabengrundstück und auch nicht durch Eintragung einer Baulast auf einem anderen Grundstück nachgewiesen werden. Durch die geringe Anzahl der abzulösenden Stellplätze ist keine erhebliche zusätzliche Belastung des ruhenden Verkehrs zu erwarten. Da das Grundstück innerhalb eines Bewohnerparkgebiets liegt, stehen bereits Instrumente zur Steuerung des Parkraums zur Verfügung. Die Ablösung steht daher den Zielen der Parkraumbewirtschaftung nicht entgegen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der bestehend Gummimattenboden im Eisstadion zwischen dem Kiosk und der Fahrwege ist in die Jahre gekommen. Es zeigen sich altersbedingte Risse, er ist spröde und die Ränder der Matten wölben sich teilweise auf. Im Rahmen der Erneuerung wird der alte Gummimattenboden entfernt und fachgerecht entsorgt. Die betroffene Fläche wird anschließend mit einem neuen Gummibelag - analog zum bereits erneuerten Belag im Eingangsbereich und im Anschnallraum - ausgestattet, so dass in beiden Bereichen der gleiche optische Eindruck besteht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die WC-Anlage Herren der Bezirkssportanlage Düsseltal ist in die Jahre gekommen und weisen deutliche Abnutzungserscheinungen auf. Die Fliesen und Fugen weisen deutliche Verfärbungen auf. Sanitärobjekte und Armaturen zeigen ebenfalls deutliche Gebrauchsspuren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die WC-Anlage Damen der Bezirkssportanlage Düsseltal ist in die Jahre gekommen und weisen deutliche Abnutzungserscheinungen auf. Die Fliesen und Fugen weisen deutliche Verfärbungen auf. Sanitärobjekte und Armaturen zeigen ebenfalls deutliche Gebrauchsspuren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt für den Bereich Unterhaltung von Grundstücken und bauliche Anlagen für Liste a) Schulen Konto 21 211 01 / 52415200 folgende Maßnahmen: 1.Rethelstraße 13, Werner von Siemens-Realschule, Erneuerung Bühnenbeleuchtung mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 7.000 Euro, 2.Lindemannstraße 57, Goethe-Gymnasium, Erweiterung Kunst-Zaun mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 24.000 Euro, 3.Lindenstraße 140, Maria-Montessori-Gesamtschule, Erneuerung Zaunanlage mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 18.000 Euro und 4.Rosmarinstraße 28, Dep. Maria-Montessori-Gesamtschule, Einbau Sportgeräte, Anschubfinanzierung in Höhe von mindestens 15.741,76 Euro zuzüglich aufgrund von Revision auf Liste A - Deckungskonto 21 211 01 - 52415200 - bis zum Jahresende 2026 zurückfließender Mittel.
Im Haushalt 2026 ist für den Bauunterhalt an städtischen Schulen, zweckgebunden für Schulen, ein Betrag in Höhe von 2.463.728, - Euro für alle Bezirke veranschlagt. Unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels (3,50 Euro Einwohneranteil) entfällt auf den Stadtbezirk 2 ein Anteil in Höhe von 231.329, - Euro für das Jahr 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 beschließt folgende Mittelverwendung aus 1111114/1000/5490200/2 (Verfügungsmittel): Start Art e.V. beantrag für PLOPP!
PLOPP! Ist das Festival für Kinder und Familien, dass das Bilderbuch auf die Bühne bringt und Bildergeschichten lebendig macht. Der Antrag wurde an die Mitglieder des Gremiums per E-Mail zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Antrag wurde an die Mitglieder des Gremiums am 27.08.2026 per E-Mail zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Zuwendungsantrag samt erläuternden Text wurde den Mitgliedern der Bezirksvertretung 2 am 02.09.2026 per E-Mail zugeleitet.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt, Frau Christina Dill gem. § 58 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe) bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung im Falle der Vertretung von Frau Sanna Meinke zuzulassen.
Der Behindertenrat hat in seiner Sitzung am 13.07.2026 Frau Christina Dill als stellvertretendes beratendes Behindertenratsmitglied für den Stadtbezirk 2 benannt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Birkenstraße während der Sommermonate mit Blumenampeln an den vorhandenen Laternenmasten ausgestattet werden kann. Hierzu soll die Verwaltung ein Umsetzungskonzept einschließlich einer Kostenschätzung für Anschaffung, Bepflanzung, Bewässerung und Pflege sowie möglicher Finanzierungsmodelle vorlegen. Dabei sollen auch Möglichkeiten einer Mitfinanzierung durch Sponsoring oder Blumenpatenschaften örtlicher Unternehmen und Gewerbetreibender geprüft werden. Darüber hinaus ist darzustellen, ob eine Umsetzung bereits zur Pflanzsaison 2027 realisierbar wäre.
Die Birkenstraße ist eine Einkaufs- und Geschäftsstraße Flingerns und prägt das Erscheinungsbild des Stadtteils in besonderem Maße. Als wichtiger Aufenthalts-, Einkaufs- und Begegnungsort sollte sie auch gestalterisch den hohen Stellenwert von Flingern widerspiegeln. Eine saisonale Begrünung der vorhandenen Laternenmasten mit Blumenampeln bietet die Möglichkeit, das Straßenbild mit vergleichsweisem geringem Aufwand deutlich aufzuwerten. Blühende Bepflanzungen schaffen ein freundliches und einladendes Ambiente, erhöhen die Aufenthaltsqualität und machen den öffentlichen Raum attraktiver und biodiverser. Viele Städte haben mit solchen Begrünungskonzepten bereits gute Erfahrungen gemacht. Moderne Systeme verfügen über integrierte Wasserspeicher und ermöglichen eine wirtschaftliche Pflege. Ergänzend sollte geprüft werden, ob sich örtliche Unternehmen oder Bürger über Sponsoring- oder Patenschaftsmodelle beteiligen können. Die Maßnahme fügt sich in die Bemühungen der Landeshauptstadt Düsseldorf ein, Stadtteilzentren zu stärken, die Aufenthaltsqualität zu verbessern und den lokalen Einzelhandel zu unterstützen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt, dass eine weitere Kleinkindschaukel mit entsprechendem Sitz am Spielplatz auf dem Schillerplatz an die bestehenden Spielgeräte angebracht oder neu errichtet werden soll.
Der große Spielplatz am Schillerplatz ist nun neu erweitert worden und wird gut angenommen. So gut, dass es bei nur bislang eine Kleinkindschaukel, bei der es vor allem auf den speziellen Sitz ankommt, zu Wartezeiten und ggf. unnötigen kleineren Konflikten kommt. Eine zweite Kleinkindschaukel würde die Lage entspannen und das Angebot abrunden. Es ist einfach eine kleine nötige Korrektur der Spielgeräte aus den bisherigen Erfahrungen der Eltern heraus.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die temporäre Bedarfsampel an o. g. Kreuzung wieder aufzustellen und in Betrieb zu nehmen.
Der Kreuzungsbereich an der Metrostraße / Ecke Walter-Eucken-Straße befindet sich in einem Kurvenbereich und wird einseitig von einem Gebüsch verdeckt. Durch diese Faktoren werden Personen, welche die Kreuzung überqueren erst spät gesehen. Besonders Kinder, welche sich auf dem Schulweg befinden, können dort leicht übersehen werden. Damit es in den Stoßzeiten am Morgen/Nachmittag nicht zu gefährlichen Situationen kommt, muss eine zusätzliche Sicherung im Kreuzungsbereich erfolgen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen mündlich zu berichten, wie weit der Stand der Umsetzung der Maßnahmen ist, die mit dem Ziel der Beruhigung der Situation rund um das Drogenhilfezentrum auf der Flurstraße beschlossen wurden und ob diese Maßnahmen die Situation messbar verbessert haben.
Die Anwohner rund um die Flurstraße berichten, dass sich die Situation rund um das Drogenhilfezentrum seit den politischen Beschlüssen mit dem Ziel der Beruhigung der Situation, nicht spürbar verbessert hat und bitten um eine Information über den Umsetzungsstand dieser Beschlüsse in mündlicher Form in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu überprüfen, ob die vor dem Gebäude Graf-Recke-Straße 79 installierte City-Bike-Station an einen anderen, geeigneteren Standort verlegt werden kann.
Die Düsselbike-Station vor dem Gebäude Graf-Recke-Straße 79 behindert die Anfahrt von Pflegediensten, Ärzten und Krankentransporten erheblich. Die Beschwerde einer direkten Anwohnerin zeigt, dass diese und ihr pflegebedürftiger Mann im Alltag zwingend auf die regelmäßige Anfahrt von Pflegediensten, Ärzten und Krankentransporten an diesem Standort angewiesen sind. Daher ist es notwendig, einen anderen, geeigneteren Standort für diese Düsselbike-Station zu wählen, die verkehrs- und sozialverträglicher ist.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 2 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob an dem vorgesehenen Standort der Düsselbike-Station im Bereich Graf-Recke-Straße 79 unter Berücksichtigung der inzwischen von einer unmittelbar betroffenen Anwohnerin vorgetragenen besonderen Umstände festgehalten werden sollte; ob sich im unmittelbaren Umfeld ein gleichermaßen geeigneter Alternativstandort finden lässt, bei dem kein Pkw-Stellplatz oder ein für die Erreichbarkeit der angrenzenden Wohnhäuser weniger bedeutsamer Stellplatz in Anspruch genommen werden muss; ob die Umsetzung am derzeit vorgesehenen Standort bis zum Abschluss der Prüfung zurückgestellt werden kann.
Mit Schreiben vom 22. August 2026 hat sich eine Anwohnerin der Graf-Recke-Straße 79 an die Bezirksverwaltungsstelle 2 gewandt und um eine Überprüfung des dort vorgesehenen Standortes gebeten. Sie weist darauf hin, dass ihr Ehemann pflegebedürftig ist und das Wohnhaus regelmäßig von Pflegediensten, Ärzten und Krankenfahrdiensten angefahren werden muss. Gleichzeitig schildert sie eine bereits heute angespannte Parksituation im unmittelbaren Umfeld. Die Bezirksvertretung 2 wurde mit der Vorlage BV2/076/2026 über die vorgesehenen Düsselbike-Standorte im Stadtbezirk informiert. Die nun konkret vorgetragenen persönlichen und örtlichen Umstände waren für die Bezirksvertretung bei der damaligen Behandlung der Vorlage nicht erkennbar. Mit dem vorliegenden Antrag soll weder das Düsselbike-System als solches noch die Einrichtung einer Station in diesem Bereich in Frage gestellt werden. Es geht ausschließlich darum, die konkrete Standortwahl noch einmal zu überprüfen. Dabei wird nicht verkannt, dass aus der persönlichen Situation eines Anwohners kein Anspruch auf die dauerhafte Freihaltung eines bestimmten öffentlichen Stellplatzes folgt. Wenn jedoch im unmittelbaren Umfeld eine gleichermaßen geeignete Alternative vorhanden ist, bei der die Belange der betroffenen Anwohner besser berücksichtigt und zugleich die Ziele des Düsselbike-Systems ohne Einschränkungen erreicht werden können, sollte diese Möglichkeit zumindest geprüft werden. Dies gilt umso mehr, als die Verwaltung bei der Vorstellung der Düsselbike-Standorte selbst darauf hingewiesen hat, dass bei der Standortwahl die örtlichen Gegebenheiten und vorhandenen Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen sind. Der Antrag beschränkt sich daher bewusst auf eine ergebnisoffene Prüfung des konkreten Standortes.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Mülleimer rund um den Kreisverkehr Höherweg/Ecke Alberstraße gegen größere Mülleimer auszutauschen und diese direkt neben den jeweiligen Sitzbänken anzubringen.
Die Anwohner beschweren sich darüber, dass seit der Sperrung des Kreisverkehrs immer mehr Müll im Bereich Höherweg/Ecke Albertstraße liegt. Seit der Sperrung des Kreisverkehrs gibt es rund um den Kreisverkehr vermehrt Menschenansammlungen, die dort bis in die späten Nachtstunden hinein unter anderem Alkohol konsumieren und laut miteinander kommunizieren. Dies führt vermehrt zu hinterlassenem Müll sowie zu nächtlichen Ruhestörungen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität am Kreisverkehr Höherweg / Albertstraße umzusetzen. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen berücksichtigt werden: · die Aufstellung ausreichend dimensionierter Abfalleimer in unmittelbarer Nähe zu den drei rund um den Kreisverkehr vorhandenen Sitzbänke, · die möglichst kurzfristige Nachpflanzung von Bäumen in den beiden derzeit leeren Baumscheiben, · die Einbeziehung des abgepollerten Bereichs in die regelmäßige Straßenreinigung durch die AWISTA. Die Bezirksvertreter*innen bitten die Verwaltung, hierzu auf die AWISTA zuzugehen und gemeinsam eine praktikable Lösung zu finden - etwa durch den Einsatz der neu angeschafften Müllsauger, sofern der Bereich mit den üblichen Reinigungsfahrzeugen nicht oder nur schlecht anfahrbar ist.
Am Kreisverkehr Höherweg / Albertstraße häufen sich die Beschwerden von Anwohnenden über Vermüllung und eine mangelhafte Aufenthaltsqualität. Die vorhandenen Sitzbänke werden gut angenommen, es fehlt jedoch an ausreichend großen Mülleimern in unmittelbarer Nähe. Abfall wird deshalb häufig neben den Bänken oder auf den Grünflächen liegen gelassen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, im Bereich der ehemaligen Skatecke im Zoopark eine Bank aufzustellen.
An oben genannter Stelle befinden sich heute Sportgeräte für Senioren. Schon deswegen macht es Sinn, an dieser Stelle eine Bank aufzustellen. Zudem findet man hier eine besonders dichte Vegetation, die viel Schatten spendet. Das ist an heißen sonnigen Tagen für die Besucher des Zooparks besonders attraktiv.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Parkmarkierungen auf der Engelbertstraße zu erneuern.
Auch auf der Engelbertstraße besteht wie vielerorts ein hoher Parkdruck. Da die Markierungen der Parkstände fast nicht mehr vorhanden sind, wird hier häufig sehr unökonomisch geparkt. Eine deutliche Markierung soll dafür sorgen, dass wieder mehr Fahrzeuge ordnungsgemäß parken und somit mehr Parkflächen zur Verfügung stehen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, den Baumbestand auf den Wiesen des Stadtwerkeparks in der nächsten Pflanzperiode um zumindest 3 weitere Schatten spendende Bäume zu erweitern.
Unseren Städtischen Parks kommt mit jedem Jahr und den voraussichtlich jährlich zunehmenden Auswirkungen des Klimawechsels eine wichtigere Funktion für die Bewegungsfreiheit und Naherholung der Stadtbewohnerinnen zu. Gut platzierte Bäume und gut gewählte Baumarten können wesentlich dazu beitragen, dass es in Parks zu mehr verschatteten Ruhe- und Bewegungszonen und allgemein zu mehr Aufenthaltsqualität kommt. Infolge einer Anfrage vom 17.11.2025 zum ökologischen Nutzen des Stadtwerkeparks für das Stadtklima (BV2/180/2025) wurde der Bezirksvertretung 2 mitgeteilt, dass in diesem Park noch 10 % an freien Standorten für die Nachpflanzung von Bäumen zur Verfügung stehen. Wir möchten deshalb hiermit beantragen, dass auf der vorderen Wiese im Stadtwerkepark (zwischen Hotel und Pavillon mit Basketballfeld) nach Möglichkeit ein weiterer Baum und auf der hinteren Wiese (hinter dem Gebäude Höher Weg 100) nach Möglichkeit zwei weitere Bäume gepflanzt werden. Hierbei sollte für die Auswahl der Baumart das für den Baum spezifische Potential zur Verschattung ausschlaggebend sein.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, auf der Brehmstraße auf dem Abschnitt zwischen der Lacombletstraße und Windscheidstraße auf der westlichen Straßenseite (gerade Hausnummern) zusätzliche Fahrradständer im öffentlichen Straßenraum einzurichten.
Aus der Anwohnerschaft wurde uns gemeldet, dass es auf der Brehmstraße auf dem Abschnitt zwischen der Lacombletstraße und Windscheidstraße auf der westlichen Straßenseite an sicheren und geordneten Abstellmöglichkeiten für Fahrräder fehlt. Räder werden daher häufig an Laternenmasten und Bäumen oder quer auf dem Gehweg abgestellt. Das schränkt die nutzbare Gehwegbreite ein und trifft insbesondere Menschen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, auf der Ahnfeldstraße zusätzliche Fahrradständer aufzustellen.
Auf der Ahnfeldstraße sind bereits mehrere Fahrradständer installiert, diese entsprechen dem Bedarf der Anwohnenden aber nicht. Im gesamten Straßenverlauf stehen diverse Fahrräder an den Sicherungsbügeln der Baumscheiben oder Hauswänden. An der Kreuzung zur Mülheimer Straße sind bereits Fahrradständer vorhanden, neben diesen werden regelmäßig viele Fahrräder abgestellt, da die Fahrradständer immer vollständig ausgelastet sind. Dadurch wird teilweise der Fahrradweg oder der Fußweg eingeschränkt. Neben diesen beiden Fahrradständern ist ausreichend Platz vorhanden, um weitere Fahrradständer zu ergänzen. Die von Connected Mobility GmbH geplante Fahrradstation und weitere Fahrradbügel, die im Bereich der Kühlwetterstraße aufgestellt werden sollen, sind zu weit entfernt, um alternativ genutzt zu werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Bis wann ist die Baustelleneinrichtung Bruchstraße/Ecke Schwelmerstraße genehmigt?
In der Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 19.03.2024 wurde uns unter TOP 6.2 mitgeteilt, dass die Baustelleneinrichtung Bruchstraße/Ecke Schwelmerstraße bis zum 01.02.2026 verlängert wurde. Damals wurde eine Fertigstellung bis Anfang 2026 in Aussicht gestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Ist das ordnungsbehördliche Verfahren eingeleitet worden?
2. Falls ja, mit welchem Erfolg?
Mit Vorlagennummer BV2/041/2025 wurde von der Verwaltung am 25.03. 2025 mitgeteilt, dass nun ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet würde, in dem die Wiederherstellung der Wohneinheiten der gesetzlichen Mindestanforderungen angeordnet werden soll. Da bisher keine Baumaßnahmen festgestellt werden konnten, stelle ich folgende Anfrage: Frage 1: Ist das ordnungsbehördliche Verfahren eingeleitet worden?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Geschäftsbericht der Stadtwerke von 2019 wurde erwähnt, dass das Unternehmen den Neubau der Müllverbrennungsanlage (MVA) in Flingern plant. Seinerzeit wurde die Bezirksvertretung von der Planung unterrichtet. Dabei wurde gesagt, dass die normale Betriebsdauer einer MVA zwischen 25 und 40 Jahren liegt. Mittlerweile ist die Düsseldorfer MVA seit 60 Jahren in Betrieb.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Anwohner beschweren sich darüber, dass seit der Sperrung des Kreisverkehrs immer mehr Müll im Bereich Höherweg/Ecke Albertstraße liegt. Seit der Sperrung des Kreisverkehrs gibt es rund um den Kreisverkehr vermehrt Menschenansammlungen, die dort bis in die späten Nachtstunden hinein unter anderem Alkohol konsumieren und laut miteinander kommunizieren. Dies führt vermehrt zu hinterlassenem Müll sowie zu nächtlichen Ruhestörungen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Sind der Verwaltung die Verunreinigungen der Gehwege, Parkplätze, Straßen und Hauseingänge rund um das Drogenhilfezentrum an der Flurstraße durch Urin und Exkremente bekannt? 2. Wie oft wird dort aufgrund von Urin und Exkrementen gereinigt?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In der Sitzung der Bezirksvertretung wurden die Bauarbeiten bezüglich der Fernwärmeversorgung um die Lindenstraße vorgestellt. Hier wurde seitens der Stadtwerke ausgeführt, dass die Baustelleneinrichtungen jeweils nur 50 m betragen würden, um die Belastung für die Anwohnenden so gering wie möglich zu halten. Nun muss festgestellt werden, dass die gesamte Lindenstraße von der Grafenberger Allee bis zur Cranachstraße seit dem 14.08.2026 gesperrt ist, was deutlich mehr als 50 m sind. Weder eine Querung noch ein Zugang zu den Häusern ist auf der gesamten Länge möglich, auch nicht der Zugang zu den Privatgaragen. Auf der gesamten Straße sind sämtliche Parkstände gesperrt, auch der Behindertenparkplatz. Der in der Umgebung einzige Papier-Container wird nicht mehr geleert und quillt über. Erschwerend kommt hinzu, dass ebenfalls die gesamte Lichtstraße einseitig zwischen Grafenberger Allee und Cranachstraße aufgerissen und gesperrt ist, sodass auch diese Parkstände nicht mehr zur Verfügung stehen. Hierzu stellen wir folgende Fragen: - Warum wird sich nicht an die zugesagte 50 m-Regel gehalten?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Am 27.01.2026 stellte ich in der BV-Sitzung eine Anfrage zur Schließung des Kinderclubs auf der Kiefernstraße. Daraufhin antwortete die SWD im Juni 2026, dass eine Lösung des Problems unmittelbar bevorstünde und mit einer Lösung bzw. Wiedereröffnung in Kürze zu rechnen sei.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Auf der Schumannstraße 57 stehen seit geraumer Zeit 4 Wohnungen leer. Dieser Umstand ist der Verwaltung seit längerem bekannt. Hierzu stelle ich folgende Anfrage: Warum stehen diese Wohnungen leer? Wie ist der Stand der Bearbeitung? Wann werden diese wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Ist der Verwaltung der Leerstand an dieser Adresse bekannt?
2. Wenn ja, was hat die Verwaltung bisher unternommen?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dieses Haus wieder dem Wohnungsmarkt zugänglich zu machen?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das ehemalige Telekom-Areal an der Sohnstraße gehört zu den größten Entwicklungsflächen im Stadtbezirk 2. Für das Grundstück wurde in den Jahren 2020 bis 2022 ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Seither ist die Fläche ungenutzt. Nachdem die Eigentümerin von einer Veräußerung abgesehen und sich für eine Entwicklung in Eigenregie entschieden hat, wurde zuletzt ein laufender Abstimmungsprozess mit der Verwaltung sowie die Vorbereitung eines Bauleitplanverfahrens in Aussicht gestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Stadtbezirk 2 befinden sich mehrere städtische Gebäude bzw. Flächen, die nach unserem Kenntnisstand seit längerer Zeit praktisch nicht mehr genutzt werden. Dazu zählen etwa das Kioskgebäude am Hermannplatz, das Kioskgebäude am Wasserspielplatz im Zoopark, eine Lagerhalle/Schuppen am „Vielplatz" an der Flurstraße sowie Teile eines ehemaligen Gewerbegebäudes im Hinterhof der Flurstraße 11. Ausdrücklich begrüßen wir, dass die öffentlichen Toilettenanlagen am Hermannplatz und im Zoopark weiterhin betrieben werden - hier ist ein wichtiges Angebot für die Menschen im Stadtbezirk erhalten geblieben. Aus Sicht der Bezirksvertretung 2 ist interessant, wie diese Objekte wieder nutzbar gemacht werden können und welche weiteren Gebäude sich in einer vergleichbaren Situation befinden. Denn jedes leerstehende Gebäude ist doppelt bedauerlich: Zum einen fehlt im dicht bebauten Stadtbezirk 2 Raum für soziale, kulturelle und nachbarschaftliche Angebote - Vereine und Initiativen mit konkretem Bedarf gibt es mehr als genug. Zum anderen verfallen nicht genutzte Gebäude über die Jahre, sodass eine spätere Reaktivierung teurer wird oder ganz ausscheidet. Daher geht es uns vor allem um die Frage, wie eine Wiedernutzung praktisch gelingen kann: mit möglichst unbürokratischen Verfahren, verlässlichen Ansprechpersonen und zu Konditionen, die auch für ehrenamtlich getragene Initiativen aufgebracht werden können.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das leerstehende Wohnhaus Achenbachstraße 78 beschäftigt die Bezirksvertreterinnen regelmäßig und seit vielen Jahren. Immer wieder wurde als ordnungsbehördliche Maßnahme angekündigt, die Erhebung von Zwangsgeldern oder Bußgeldverfahren durchzuführen. Nachdem die Verwaltung der Stadt Düsseldorf mit erheblichem Aufwand die Anwendung geltenden Rechts im Falle der Hoffeldstraße 43 durchgesetzt hat, möchte die Bezirksvertretung 2 darauf vertrauen dürfen, dass dies gradliniger und transparenter endlich auch auf die Immobilie Achenbachstraße 78 angewandt wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2. Wann wird der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Beschluss: Auf Fahrradwegen, die sich auf dem Gehweg befinden und an ÖPNV-Haltestellen vorbeiführen, z.B. Haltestelle Engerstraße, möge jeweils vor den Haltestellen eine weiße Haltelinie aufgebracht werden, um Fahrradfahrenden zu signalisieren, dass sie dort halten müssen, um aussteigende Fahrgäste nicht zu gefährden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Beschluss: Die Bezirksvertreterinnen bitten die Verwaltung einen Vorschlag zur Entsiegelung des Mittelstreifen Höherweg zwischen Kettwiger Straße und Ruhrtalstraße vorzustellen. Stellungnahme der Verwaltung: Für eine Entsiegelung des Mittelstreifens zwischen Kettwiger Straße und Ruhrtalstraße stehen derzeit keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Sowohl die für Klimaanpassungsmaßnahmen relevanten Fördermittel des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz als auch die entsprechenden Mittel des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes sind ausgeschöpft. Unabhängig von der derzeitigen Finanzierungssituation bewertet die Verwaltung die vorgeschlagene Maßnahme im Hinblick auf ihre zu erwartende klimatische Wirkung als nachrangig. Der Mittelstreifen dient in erster Linie der baulichen Trennung der beiden Richtungsfahrbahnen und besitzt keine Aufenthaltsfunktion. In dem betreffenden Straßenabschnitt bestehen bereits zahlreiche Baumpflanzungen, deren zunehmendes Wachstum langfristig zu einer Verbesserung des Mikroklimas sowie zu einer positiven Entwicklung der bioklimatischen Situation beiträgt. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage ist eine Priorisierung der verfügbaren Ressourcen erforderlich. Die Verwaltung hält es für zielführender, Klimaanpassungsmaßnahmen auf Bereiche zu konzentrieren, in denen aufgrund einer hohen Aufenthaltsintensität oder einer besonders ausgeprägten klimatischen Belastung eine größere und nachhaltigere Wirkung erzielt werden kann. Dem Antrag kann daher nicht entsprochen werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, am Spielplatz Binnenstraße am Durchgang zwischen der Langerstraße und der Binnenstraße für bessere Beleuchtung zu sorgen. Stellungnahme der Verwaltung: Der betreffende Bereich liegt innerhalb einer öffentlichen Grünanlage bzw. eines Spielplatzes.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, den Bolzplatz an der Eduard-Schloemann-Straße 55 instand zu setzen. Die Bezirksvertretung stellt hierfür 20.700 Euro aus ihren bezirksbezogenen Bauunterhaltungsmitteln (Liste B) zur Verfügung. Die Verwaltung wird gebeten, die geplanten Maßnahmen vorzustellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, auf der Degerstraße auf dem Abschnitt zwischen der Hausnummer 41 und der Kreuzung Deger-/Lindenstraße zusätzliche Fahrradständer aufzustellen. Hierbei darf kein Parkplatz wegfallen und es muss genügend Platz für Fußgehende verbleiben.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, den kürzlich auf der Ostendorfstraße / Ecke Maurenbrecherstraße errichteten Fahrradstellplatz um weitere zu ergänzen. Hierbei darf kein Parkplatz wegfallen und es muss genügend Platz für Fußgehende verbleiben. Stellungnahme der Verwaltung: Nach erster Prüfung kommen im Gehwegbereich gegenüber der Ostendorfstraße 15 bei ausreichender Restgehwegbreite und ohne Inanspruchnahme von Parkraum Flächen für zusätzliche Fahrradständer in Betracht. Die Verwaltung wird hierzu eine Planung erstellen und der Bezirksvertretung vorstellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die Kapazitäten auf dem Hermannplatz vorhandener Mülleimer zu erhöhen. Stellungnahme der Verwaltung: Im Bereich des Kinderspielplatzes werden zwei zusätzlich Saisonbehälter aufgestellt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, einen zusätzlichen Scheinwerfer an den bestehenden Mast anzubringen, von wo der Fußgängerweg beleuchtet wird mit Zielrichtung zum LFDY Basketball Court an der Luise-Rainer-Str. Eine ähnliche Lösung soll auch für den Parcours Trainingsplatz gefunden werden. Nach Möglichkeit wird die Beleuchtung mit einem Bewegungsmelder oder einer Zeitschaltuhr ausgestattet, damit nach 23.00 Uhr kein Licht mehr eingeschaltet wird.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Sitzungszüge des Rates und der Ferientermine 2027 können die o.g. Sitzungstermine festgelegt werden.
12 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Städtische Pressemitteilungen ergänzen die Unterlagen. Ankündigungen beschreiben geplante Themen, keine Ergebnisse. Auch spätere Mitteilungen ersetzen weder den amtlichen Beschluss noch die Niederschrift.
Die Bezirksvertretung 2 (Flingern, Düsseltal) tagt am Dienstag, 15. September 2026, um 16 Uhr im Sitzungssaal der Bezirksverwaltungsstelle 2, Grafenberger Allee 68. Auf der Tagesordnung der BV 2 steht unter anderem die Instandsetzung des Bolzplatzes an der Eduard-Schloemann-Straße 55 sowie die Beleuchtung für den Parcours-Trainingsplatz und dem 3x3 Basketballplatz an der Luise-Rainer-Straße Die Tagesordnung und die Unterlagen zu dieser Sitzung sind im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf veröffentlicht unter: www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen.html
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.