Beschlussvorlage Aktenzeichen OVA/049/2020

Handlungskonzept zur Parkraumbewirtschaftung: Erweiterung des Bewohnerparkens

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Konrad-Adenauer-Platz 1 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 2Dokumente 22. April 2020veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat stimmt dem Handlungskonzept zur Parkraumbewirtschaftung: Erweiterung des Bewohnerparkens zu, mit dem die schrittweise Einrichtung weiterer Bewohner - parkgebiete entsprechend der Anlage erfolgt.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Der Parkdruck im öffentlichen Straßenraum in Düsseldorf nimmt durch steigende Kfz - Zulassungszahlen in Düsseldorf, größere Fahrzeuge und steigende Einpendler zahlen weiter zu. Dadurch wird die Suche nach einem Parkplatz für die Anwohner und Anwohnerinnen immer schwieriger. Deren Situation soll durch die spürbare Erweiterung des Bewohnerparkens gegenüber dem Status quo in Verbindung mit einer ausgedehnten Parkraumbewirtschaftung verbessert werden. Auf Basis des Beschlusses des Rates (Ö -Vorlage 66/52/2019), Sachstandsbericht zum Parkraum - bewirtschaftungskonzept im öffentlichen Raum unter besonderer Berücksichtigung des Bewohnerparkens sowie zur Vergabe eines umfassenden und stadtweiten Parkraummanagements, hat dieser eine zweistufige Vorgehensweise beschlossen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 22. April 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00376193.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00376193.pdf Published Time: Fri, 08 Apr 2022 05:12:45 GMT Number of Pages: 5 Markdown Content: OVA/049/2020 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Handlungskonzept zur Parkraumbewirtschaftung: Erweiterung des Bewohnerparkens Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 15.05.2020 Anhörung Bezirksvertretung 2 26.05.2020 Anhörung Bezirksvertretung 3 26.05.2020 Anhörung Bezirksvertretung 4 13.05.2020 Anhörung Bezirksvertretung 5 26.05.2020 Anhörung Bezirksvertretung 6 20.05.2020 Anhörung Bezirksvertretung 7 26.05.2020 Anhörung Bezirksvertretung 8 25.06.2020 Anhörung Bezirksvertretung 9 15.05.2020 Anhörung Bezirksvertretung 10 10.06.2020 Anhörung Ordnungs - und Verkehrsausschuss 27.05.2020 Vorberatung Rat 18.06.2020 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat stimmt dem Handlungskonzept zur Parkraumbewirtschaftung: Erweiterung des Bewohnerparkens zu, mit dem die schrittweise Einrichtung weiterer Bewohner - parkgebiete entsprechend der Anlage erfolgt. Sachdarstellung: Der Parkdruck im öffentlichen Straßenraum in Düsseldorf nimmt durch steigende Kfz - Zulassungszahlen in Düsseldorf, größere Fahrzeuge und steigende Einpendler zahlen weiter zu. Dadurch wird die Suche nach einem Parkplatz für die Anwohner und Anwohnerinnen immer schwieriger. Deren Situation soll durch die spürbare Erweiterung des Bewohnerparkens gegenüber dem Status quo in Verbindung mit einer ausgedehnten Parkraumbewirtschaftung verbessert werden. Auf Basis des Seite 2 Beschlusses des Rates (Ö -Vorlage 66/52/2019), Sachstandsbericht zum Parkraum - bewirtschaftungskonzept im öffentlichen Raum unter besonderer Berücksichtigung des Bewohnerparkens sowie zur Vergabe eines umfassenden und stadtweiten Parkraummanagements, hat dieser eine zweistufige Vorgehensweise beschlossen. Stufe 1 definiert die Eckpunkte eines Konzepts zur Parkraumbewirtschaftung und Stufe 2 beschäftigt sich mit der weiteren Vorgehensweise in Sachen Parkraum - management. Für die Stufe 2 wird 2020/21 ein entsprechendes Konzept erarbeitet, welches Handlungsempfehlungen aufzeigt, die sukzessive detaillierter geprüft und umgesetzt werden sollen. Das Parkraummanagement soll - neben der klassischen Parkraum - bewirtschaftung im öffentlichen Raum - auch innovative Ansätze mit Wirksamkeit für den ruhenden Verkehr enthalten, insbesondere eine effizientere Nutzung von Parken im privaten Raum (beispielsweise Mischnutzung privat – halböffentlich/öffentlich), Carsharing / Mobilstationen, Quartiersparkbauten, qualitätvolles Fahrradparken, „digitales Parken“ (elektronische Möglichkeiten zur Information, Buchung, Überwachung und Abrechnung von Parkraum) und weitere Möglichkeiten. Die Vorlage konkretisiert die Stufe 1. Es wird ein konkretes Handlungskonzept zur Erweiterung des Bewohnerparkens vorgeschlagen. Hierbei wird sowohl die Erweiterung von innen nach außen sowie die im Umfeld großer Verkehrserzeuger (Kliniken, Unternehmen etc.) berücksichtigt. Die Parkraumbewirtschaftung soll maßgeblich die Situation für Bewohner und Bewohnerinnen verbessern. Zugleich wird bezweckt auch sonstige von der Straßenverkehrsordnung im Wege der Ausnahmegenehmigung privilegierte Gruppen wie Ärzte, Pflegekräfte oder Handwerker zu fördern, indem mit der Erweiterung des Bewohnerparkens eine Reduzierung des Parkdrucks erzielt werden soll. Dies geht einher mit der Umorientierung von Pendlern und Dauerparkern aus Wohngebieten, wovon auch Arbeitgeber bzw. deren Mitarbeiter betroffen sein werden. Alternativen hierzu stellen z.B. private Parkraumkapazitäten oder der Umstieg auf den ÖPNV dar. Inhalt der Karte : Die in der Anlage beigefügte Karte stellt den Umgriff der Erweiterung dar. Es ist zunächst eine Neuschaffung von ca. 25 weiteren Bewohnerparkgebieten zu den bestehenden 31 Bewohnerparkgebieten und damit nahezu die Verdopplung des Status quo vorgesehen. Die kleinteilige Aufteilung bei gesamtstädtischer Betrachtung basiert auf den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung als Ermächtigungsgrundlage für eine jeweilige Satzung. Der in der Anlage rot markierte Bereich zeigt sämtliche aktuell bestehende Bewohnerparkgebiete, die jeweils mit einem eigenen Buchstaben gekennzeichnet sind. Dort muss derzeit, obwohl diese Bereiche größtenteils innerhalb der Parkzonen 1 und 2 liegen, noch nicht flächendeckend ein Parkschein gezogen werden. Zum kleineren Teil gibt es in diesen rot markierten Bestands -Bewohnerparkgebieten eine Bewirtschaftung mittels Parkscheibe. Diese Unterscheidung der bestehenden Bewirtschaftungsregelungen basiert auf der historischen Entwicklung des Bewohnerparkens und einem teilweise geringen Anteil von Kurzparkbedürfnissen. Das vorliegende Konzept sieht hier eine flächendeckende Umstellung auf Parkschein - automaten und somit die Erhebung von Parkgebühren auch für Kurzzeitparker in den rot markierten Bereichen vor, um so auch die Auslastung vorhandener privater Parkbauten zu erhöhen und so den öffentlichen Straßenraum zu entlasten. Der blau markierte Bereich stellt die neuen Bewohnerparkgebiete dar, in denen Besucher und Kunden zukünftig einen Parkschein (Tarifzonen 1 und 2) ziehen sollen. Die gelb markierten Bewohnerparkgebiete sollen zunächst mit Parkscheibe bewirt - schaftet werden. Die Umsetzung dieser Regelung ist zeitnah möglich da sie Seite 3 unabhängig von der Ausschreibung von Parkscheinautomaten erfolgen kann. Der gelb markierte Bereich umfasst auch Bereiche über den Innenstadtkern hinaus, hier ist zunächst die Neueinrichtung von Bewohnerparkgebieten in besonderen Lagen, z.B. im Umfeld großer Arbeitgeber, vorgesehen. Darüber hinaus wird die Verwaltung die Möglichkeit der Errichtung zusätzlicher Bewohnerparkgebiete prüfen (transparente Flächen) und den Gremien entsprechend weitere Bewohnerparkgebiete vorschlagen. Beschlussfassung für einzelne Bewohnerparkgebiete Die im Anhang beigefügte Karte ist – wie oben ausgeführt – als Rahmen für eine darauf aufbauende und rechtlich notwendige Einzelbeschlussfassung zu verstehen, der den beabsichtigten Umgriff visualisiert. Kleinere Abweichungen werden in der Praxis, bei der sukzessiven detaillierten Festlegung einzelner Gebiete, unerlässlich sein. Um den rechtlichen Voraussetzungen gerecht zu werden, bedarf es neben dem mit dieser Vorlage vorgestellten Handlungskonzept zu jedem einzelnen neu ein gerichteten Bewohner parkgebiet zusätzlich einer separaten Beschlussfassung mit Vorberatung der jeweils betroffenen Bezirks vertretung und des Ordnungs - und Verkehrs aus schusses. Dies ist notwendig, weil pro Gebiet u.a. straßenscharf festgelegt werden muss, welche Straßen das neue Bewohnerparkgebiet umfasst. Zur beschleunigten Umsetzung des Gesamtkonzepts ist vorgesehen, jeweils mehrere neue Bewohner parkgebiete pro Sitzungszyklus einzubringen, um die in der Anlage skizzenhafte Ausdehnung des Bewohnerparkens umsetzen zu können. Priorität in 2020 hat die Ausdehnung der Bewohnerparkregelungen in den Stadtteilen Golzheim, Düsseltal und Oberbilk aufgrund des dort besonders hohen Parkdrucks. Parkraumbewirtschaftungskonzept: Erweiterung des Bewohnerparkens Um das Ziel der Besserstellung der Bewohner bzw. Bewohnerinnen zu erreichen, bleibt in den heutigen und zukünftigen Bewohnerparkgebieten das Parken für Bewohner auf Geschäftsstraßen außerhalb der Geschäftszeiten gebührenfrei. Bewohnerparkgebiete in den Tarifzonen 1 und 2 werden mit Parkschein, Bewohner - parkgebiete in der Tarifzone 3 werden grundsätzlich mit Parkscheibe und einer Höchstparkdauer von zwei Stunden bewirtschaftet. Eine reine Anwohnerparkregelung gibt es in Düsseldorf nicht. Eine Schlechterstellung für Anwohner wird durch Bewohnerparkregelungen ausgeschlossen. Das Bewohnerparken ist separat von der Parkraumbewirtschaftung (mittels Parkschein oder Parkscheibe) zu sehen. Gemäß § 45 Abs. 1b) Nr. 2a der Straßen - verkehrsordnung können die Straßenverkehrsbehörden in städtischen Quartieren mit erheblichem Parkplatzmangel durch Kennzeichnung Bewohner von den dort geltenden Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen freistellen. In der Praxis heißt das, dass der bzw. die Inhaberin eines Bewohnerparkausweises von der jeweils angeordneten Parkraumbewirtschaftungsmaßnahme, sei es dem Auslegen der Parkscheibe oder dem Bezahlen des Parkscheins, befreit ist. Aktuelle Vorlagen zur Erweiterung der Bewohnerparkgebiete Die Verwaltung hat bereits in der Januarsitzung 2020 des Ordnung - und Verkehrs - ausschusses Beschlussvorlagen zur Errichtung von zwei neuen Bewohnerpark - gebieten im Umfeld der Universitätsklinik eingebracht. Diese sind bereits Bestandteil des Handlungskonzeptes. Zur kontinuierlichen Umsetzung des Handlungskonzeptes sollen sukzessive die Einzel -Beschlussvorlagen zur Neueinrichtung von Bewohnerparkgebieten pro Sitzungszug in die Sitzungen der jeweils zuständigen Bezirksver tretungen sowie in Seite 4 den Ordnungs - und Verkehrsausschuss eingebracht werden, parallel werden den Gremien die Beschlussfassung zu den neuen Bewohnerparkgebieten der Wohngebiete Hauptbahnhof - Ost, Liststraße und Windscheidstraße vorgelegt. Personelle Bedarfe: Bei der Neueinrichtung von mittelfristig 25 Bewohnerparkgebieten handelt es sich um eine annähernde Verdopplung der aktuell 31 Bewohnerparkgebiete im Gebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf. Eine solche weit über eine bloße Ausdehnung hinausgehende strategische Neuausrichtung des Instruments Bewohnerparkens erfordert im Rahmen der Umsetzung Ressourcen bei allen beteiligten Ämtern. Zu den Beteiligten gehören neben dem Amt für Verkehrsmanagement, maßgeblich die Bürgerbüros, die als Ausgabestelle der Bewohnerparkausweise fungieren, sowie das Ordnungsamt mit der Verkehrsüberwachung. Die Konkretisierung des damit einhergehenden Personalbedarfs soll nach einer Anlaufphase anhand einer Evaluierung im Frühjahr/Sommer 2021 erfolgen. Finanzielle Auswirkungen: Um die neuen Bewohnerparkgebiete in den Tarifzonen 1 und 2 mit Parkscheinen bewirtschaften zu können, ist für den oben genannten ersten Schritt die Installation von ca. 400 zusätzlichen Parkscheinautomaten erforderlich. Die einmaligen Investitionskosten hierfür betragen ca. 2 Mio. Euro (brutto) und sind entsprechend des Umsetzungsfortschritts erforderlich. Dieser Mittelbedarf soll zur Haushaltsplanaufstellung 2021ff. wie folgt veranschlagt werden: Haushaltsjahr Bedarf in EUR 2021 1.000.000 2022 850.000 Der Mittelbedarf in 2020 in Höhe von 150.000 EUR wird durch bereits veranschlagte Mittel gedeckt. Nach Beschlussfassung dieser Vorlage erfolgt dazu eine europaweite Ausschreibung nach VOL. Hinzu kommen ca. 75.000, - Euro für die einmalige Beschilderung der neuen Bewohnerparkgebiete. Der Mittelbedarf wird durch bereits veranschlagte Mittel gedeckt. Für den Betrieb der neuen Parkscheinautomaten fallen laufende Unterhaltungskosten in Höhe von voraussichtlich ca. 1.050 EUR (brutto) pro Jahr und Parkscheinautomat (zzgl. 10.000 EUR pro Jahr für Softwareupdates) an. Hieraus ergibt sich nachstehender Mittelbedarf, der im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021ff. veranschlagt werden soll: Haushaltsjahr Bedarf in EUR 2021 252.218 ab 2022 431.248 Falls die Umsetzung schneller erfolgt, also mehr Automaten aufgestellt werden, wird diese Aufstellung entsprechend angepasst. Da zum einen eine Verlagerung des Kurzzeitparkens in Parkbauten erwartet wird, und zum anderen ein Großteil der neuen Bewohnerparkgebiete nur einen geringen Anteil von Kurzparknachfrage aufweist, geht die Verwaltung von Mehreinnahmen von ca. 1,0 Mio. Euro pro Jahr aus, wenn alle Bewohnerparkgebiete eingerichtet wurden. Seite 5 Zur detaillierteren Prüfung und Umsetzung der im Rahmen des Parkraum - managementkonzeptes erarbeiteten Handlungsempfehlungen werden zunächst Mittel in Höhe von jährlich 75.000 Euro benötigt. Der Mittelbedarf wird durch bereits veranschlagte Mittel gedeckt. Etwaige zusätzliche Erträge aus dem Ausstellen von Bewohnerparkausweisen werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021ff. angemeldet. Anlagen: Karte "Handlungskonzept Erweiterung Bewohnerparken"
Karte "Handlungskonzept Erweiterung Bewohnerparken" als Text anzeigen
Title: Bewohnerparken2020+neu.cdr URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00377290.pdf Published Time: Tue, 05 May 2020 13:07:47 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: RATINGEN DUISBURG KREFELD MEERBUSCH RHEIN KREIS NEUSS Hbf Hbf NEUSS Hamm Hamm Volmers-werth Volmers-werth Flehe Flehe Bilk Bilk Unter-bilk Unter-bilk Friedrich-stadt Friedrich-stadt Oberbilk Oberbilk Wersten Wersten Himmel-geist Himmel-geist Itter Itter Holthausen Holthausen Reisholz Reisholz Benrath Benrath Hassels Hassels Unterbach Unterbach Vennhausen Vennhausen Eller Eller Lierenfeld Lierenfeld Flingern-Süd Flingern-Süd Carlstadt Carlstadt Pempel-fort Pempel-fort Flingern-Nord Flingern-Nord Düsseltal Düsseltal Grafen-berg Grafen-berg Ludenberg Ludenberg Gerres-heim Gerres-heim Hubbelrath Hubbelrath Mörsen-broich Mörsen-broich Deren-dorf Deren-dorf Rath Rath Ober-kassel Ober-kassel Lörick Lörick Heerdt Heerdt Nieder-kassel Nieder-kassel Golz-heim Golz-heim Stockum Stockum Lohausen Lohausen Unter-rath Unter-rath Lichten-broich Lichten-broich Kaiserswerth Kaiserswerth Urden-bach Urden-bach Garath Garath Hellerhof Hellerhof Kalkum Kalkum Wittlaer Wittlaer Anger-mund Anger-mund Altstadt Altstadt S adtmitte tS adtmitte t Bewohnerparkgebiete IST Bewohnerparkgebiete Erweiterung mit Parkschein (Tarifzonen 1 und 2) Bewohnerparkgebiete Erweiterung mit Parkscheibe (Tarifzone 3) weitere Sondierung in Stufen KP KP in Planung: KP: Klemensplatz AF: Alte Flughafenstraße PZ: Plüschowstraße LW: Lichtenbroicher Weg RP: Reeser Platz GP: Golzheimer Platz GB: Grafenberg NI: Niederkasseler Straße HA: Hansaallee SC: Schanzenstraße LM: Liststraße WS: Windscheidstraße AS: Ahnfeldstraße SP: Schillerplatz HP: Hermannplatz GS: Gerresheimer Straße HO: Hauptbahnhof-Ost LP: Lessingplatz VS: Volmerswerther Straße AC: Aachener Straße BS: Brunnenstraße FB: Feuerbachstraße MS: Moorenstraße MP: Moorenplatz UA: Urdenbacher Allee in Planung: KP: Klemensplatz AF: Alte Flughafenstraße PZ: Plüschowstraße LW: Lichtenbroicher Weg RP: Reeser Platz GP: Golzheimer Platz GB: Grafenberg NI: Niederkasseler Straße HA: Hansaallee SC: Schanzenstraße LM: Liststraße WS: Windscheidstraße AS: Ahnfeldstraße SP: Schillerplatz HP: Hermannplatz GS: Gerresheimer Straße HO: Hauptbahnhof-Ost LP: Lessingplatz VS: Volmerswerther Straße AC: Aachener Straße BS: Brunnenstraße FB: Feuerbachstraße MS: Moorenstraße MP: Moorenplatz UA: Urdenbacher Allee AF AF PZ PZ LW LW GB GB RP RP LM LM NI NI HA HA SC SC WS WS AS AS SP SP HP HP GS GS HO HO LP LP FB FB MP MP MS MS BS BS AC AC VS VS UA UA GP GP MMNNRRAAKKOO LLPPHHJJGG SS WWCCQQUUEE DDFFTTVVNK NK OK OK ZZ # Erweiterung des Bewohnerparkens IST/ Planung 2020ff. LB LB UR UR YY BBNV NV XXCH CH Anlage

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/049/2020