Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: 00376193.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00376193.pdf
Published Time: Fri, 08 Apr 2022 05:12:45 GMT
Number of Pages: 5
Markdown Content:
OVA/049/2020
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Handlungskonzept zur Parkraumbewirtschaftung: Erweiterung des Bewohnerparkens
Fachbereich:
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 15.05.2020 Anhörung
Bezirksvertretung 2 26.05.2020 Anhörung
Bezirksvertretung 3 26.05.2020 Anhörung
Bezirksvertretung 4 13.05.2020 Anhörung
Bezirksvertretung 5 26.05.2020 Anhörung
Bezirksvertretung 6 20.05.2020 Anhörung
Bezirksvertretung 7 26.05.2020 Anhörung
Bezirksvertretung 8 25.06.2020 Anhörung
Bezirksvertretung 9 15.05.2020 Anhörung
Bezirksvertretung 10 10.06.2020 Anhörung
Ordnungs - und
Verkehrsausschuss 27.05.2020 Vorberatung
Rat 18.06.2020 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat stimmt dem Handlungskonzept zur Parkraumbewirtschaftung: Erweiterung
des Bewohnerparkens zu, mit dem die schrittweise Einrichtung weiterer Bewohner -
parkgebiete entsprechend der Anlage erfolgt.
Sachdarstellung:
Der Parkdruck im öffentlichen Straßenraum in Düsseldorf nimmt durch steigende Kfz -
Zulassungszahlen in Düsseldorf, größere Fahrzeuge und steigende Einpendler zahlen
weiter zu. Dadurch wird die Suche nach einem Parkplatz für die Anwohner und
Anwohnerinnen immer schwieriger. Deren Situation soll durch die spürbare
Erweiterung des Bewohnerparkens gegenüber dem Status quo in Verbindung mit
einer ausgedehnten Parkraumbewirtschaftung verbessert werden. Auf Basis des Seite 2
Beschlusses des Rates (Ö -Vorlage 66/52/2019), Sachstandsbericht zum Parkraum -
bewirtschaftungskonzept im öffentlichen Raum unter besonderer Berücksichtigung
des Bewohnerparkens sowie zur Vergabe eines umfassenden und stadtweiten
Parkraummanagements, hat dieser eine zweistufige Vorgehensweise beschlossen.
Stufe 1 definiert die Eckpunkte eines Konzepts zur Parkraumbewirtschaftung und
Stufe 2 beschäftigt sich mit der weiteren Vorgehensweise in Sachen Parkraum -
management.
Für die Stufe 2 wird 2020/21 ein entsprechendes Konzept erarbeitet, welches
Handlungsempfehlungen aufzeigt, die sukzessive detaillierter geprüft und umgesetzt
werden sollen. Das Parkraummanagement soll - neben der klassischen Parkraum -
bewirtschaftung im öffentlichen Raum - auch innovative Ansätze mit Wirksamkeit für
den ruhenden Verkehr enthalten, insbesondere eine effizientere Nutzung von Parken
im privaten Raum (beispielsweise Mischnutzung privat – halböffentlich/öffentlich),
Carsharing / Mobilstationen, Quartiersparkbauten, qualitätvolles Fahrradparken,
„digitales Parken“ (elektronische Möglichkeiten zur Information, Buchung,
Überwachung und Abrechnung von Parkraum) und weitere Möglichkeiten.
Die Vorlage konkretisiert die Stufe 1. Es wird ein konkretes Handlungskonzept zur
Erweiterung des Bewohnerparkens vorgeschlagen. Hierbei wird sowohl die
Erweiterung von innen nach außen sowie die im Umfeld großer Verkehrserzeuger
(Kliniken, Unternehmen etc.) berücksichtigt.
Die Parkraumbewirtschaftung soll maßgeblich die Situation für Bewohner und
Bewohnerinnen verbessern. Zugleich wird bezweckt auch sonstige von der
Straßenverkehrsordnung im Wege der Ausnahmegenehmigung privilegierte Gruppen
wie Ärzte, Pflegekräfte oder Handwerker zu fördern, indem mit der Erweiterung des
Bewohnerparkens eine Reduzierung des Parkdrucks erzielt werden soll. Dies geht
einher mit der Umorientierung von Pendlern und Dauerparkern aus Wohngebieten,
wovon auch Arbeitgeber bzw. deren Mitarbeiter betroffen sein werden. Alternativen
hierzu stellen z.B. private Parkraumkapazitäten oder der Umstieg auf den ÖPNV dar.
Inhalt der Karte :
Die in der Anlage beigefügte Karte stellt den Umgriff der Erweiterung dar. Es ist
zunächst eine Neuschaffung von ca. 25 weiteren Bewohnerparkgebieten zu den
bestehenden 31 Bewohnerparkgebieten und damit nahezu die Verdopplung des
Status quo vorgesehen.
Die kleinteilige Aufteilung bei gesamtstädtischer Betrachtung basiert auf den
Vorgaben der Straßenverkehrsordnung als Ermächtigungsgrundlage für eine jeweilige
Satzung. Der in der Anlage rot markierte Bereich zeigt sämtliche aktuell bestehende
Bewohnerparkgebiete, die jeweils mit einem eigenen Buchstaben gekennzeichnet
sind. Dort muss derzeit, obwohl diese Bereiche größtenteils innerhalb der Parkzonen
1 und 2 liegen, noch nicht flächendeckend ein Parkschein gezogen werden. Zum
kleineren Teil gibt es in diesen rot markierten Bestands -Bewohnerparkgebieten eine
Bewirtschaftung mittels Parkscheibe. Diese Unterscheidung der bestehenden
Bewirtschaftungsregelungen basiert auf der historischen Entwicklung des
Bewohnerparkens und einem teilweise geringen Anteil von Kurzparkbedürfnissen.
Das vorliegende Konzept sieht hier eine flächendeckende Umstellung auf Parkschein -
automaten und somit die Erhebung von Parkgebühren auch für Kurzzeitparker in den
rot markierten Bereichen vor, um so auch die Auslastung vorhandener privater
Parkbauten zu erhöhen und so den öffentlichen Straßenraum zu entlasten.
Der blau markierte Bereich stellt die neuen Bewohnerparkgebiete dar, in denen
Besucher und Kunden zukünftig einen Parkschein (Tarifzonen 1 und 2) ziehen sollen.
Die gelb markierten Bewohnerparkgebiete sollen zunächst mit Parkscheibe bewirt -
schaftet werden. Die Umsetzung dieser Regelung ist zeitnah möglich da sie Seite 3
unabhängig von der Ausschreibung von Parkscheinautomaten erfolgen kann. Der
gelb markierte Bereich umfasst auch Bereiche über den Innenstadtkern hinaus, hier
ist zunächst die Neueinrichtung von Bewohnerparkgebieten in besonderen Lagen,
z.B. im Umfeld großer Arbeitgeber, vorgesehen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung die Möglichkeit der Errichtung zusätzlicher
Bewohnerparkgebiete prüfen (transparente Flächen) und den Gremien entsprechend
weitere Bewohnerparkgebiete vorschlagen.
Beschlussfassung für einzelne Bewohnerparkgebiete
Die im Anhang beigefügte Karte ist – wie oben ausgeführt – als Rahmen für eine
darauf aufbauende und rechtlich notwendige Einzelbeschlussfassung zu verstehen,
der den beabsichtigten Umgriff visualisiert. Kleinere Abweichungen werden in der
Praxis, bei der sukzessiven detaillierten Festlegung einzelner Gebiete, unerlässlich
sein. Um den rechtlichen Voraussetzungen gerecht zu werden, bedarf es
neben dem mit dieser Vorlage vorgestellten Handlungskonzept zu jedem
einzelnen neu ein gerichteten Bewohner parkgebiet zusätzlich einer
separaten Beschlussfassung mit Vorberatung der jeweils betroffenen
Bezirks vertretung und des Ordnungs - und Verkehrs aus schusses. Dies ist
notwendig, weil pro Gebiet u.a. straßenscharf festgelegt werden muss, welche
Straßen das neue Bewohnerparkgebiet umfasst. Zur beschleunigten Umsetzung des
Gesamtkonzepts ist vorgesehen, jeweils mehrere neue Bewohner parkgebiete pro
Sitzungszyklus einzubringen, um die in der Anlage skizzenhafte Ausdehnung des
Bewohnerparkens umsetzen zu können. Priorität in 2020 hat die Ausdehnung der
Bewohnerparkregelungen in den Stadtteilen Golzheim, Düsseltal und Oberbilk
aufgrund des dort besonders hohen Parkdrucks.
Parkraumbewirtschaftungskonzept: Erweiterung des Bewohnerparkens
Um das Ziel der Besserstellung der Bewohner bzw. Bewohnerinnen zu erreichen,
bleibt in den heutigen und zukünftigen Bewohnerparkgebieten das Parken für
Bewohner auf Geschäftsstraßen außerhalb der Geschäftszeiten gebührenfrei.
Bewohnerparkgebiete in den Tarifzonen 1 und 2 werden mit Parkschein, Bewohner -
parkgebiete in der Tarifzone 3 werden grundsätzlich mit Parkscheibe und einer
Höchstparkdauer von zwei Stunden bewirtschaftet. Eine reine Anwohnerparkregelung
gibt es in Düsseldorf nicht.
Eine Schlechterstellung für Anwohner wird durch Bewohnerparkregelungen
ausgeschlossen.
Das Bewohnerparken ist separat von der Parkraumbewirtschaftung (mittels
Parkschein oder Parkscheibe) zu sehen. Gemäß § 45 Abs. 1b) Nr. 2a der Straßen -
verkehrsordnung können die Straßenverkehrsbehörden in städtischen Quartieren mit
erheblichem Parkplatzmangel durch Kennzeichnung Bewohner von den dort
geltenden Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen freistellen. In der Praxis heißt das,
dass der bzw. die Inhaberin eines Bewohnerparkausweises von der jeweils
angeordneten Parkraumbewirtschaftungsmaßnahme, sei es dem Auslegen der
Parkscheibe oder dem Bezahlen des Parkscheins, befreit ist.
Aktuelle Vorlagen zur Erweiterung der Bewohnerparkgebiete
Die Verwaltung hat bereits in der Januarsitzung 2020 des Ordnung - und Verkehrs -
ausschusses Beschlussvorlagen zur Errichtung von zwei neuen Bewohnerpark -
gebieten im Umfeld der Universitätsklinik eingebracht. Diese sind bereits Bestandteil
des Handlungskonzeptes.
Zur kontinuierlichen Umsetzung des Handlungskonzeptes sollen sukzessive die
Einzel -Beschlussvorlagen zur Neueinrichtung von Bewohnerparkgebieten pro
Sitzungszug in die Sitzungen der jeweils zuständigen Bezirksver tretungen sowie in Seite 4
den Ordnungs - und Verkehrsausschuss eingebracht werden, parallel werden den
Gremien die Beschlussfassung zu den neuen Bewohnerparkgebieten der
Wohngebiete Hauptbahnhof - Ost, Liststraße und Windscheidstraße vorgelegt.
Personelle Bedarfe:
Bei der Neueinrichtung von mittelfristig 25 Bewohnerparkgebieten handelt es sich
um eine annähernde Verdopplung der aktuell 31 Bewohnerparkgebiete im Gebiet der
Landeshauptstadt Düsseldorf. Eine solche weit über eine bloße Ausdehnung
hinausgehende strategische Neuausrichtung des Instruments Bewohnerparkens
erfordert im Rahmen der Umsetzung Ressourcen bei allen beteiligten Ämtern. Zu den
Beteiligten gehören neben dem Amt für Verkehrsmanagement, maßgeblich die
Bürgerbüros, die als Ausgabestelle der Bewohnerparkausweise fungieren, sowie das
Ordnungsamt mit der Verkehrsüberwachung. Die Konkretisierung des damit
einhergehenden Personalbedarfs soll nach einer Anlaufphase anhand einer
Evaluierung im Frühjahr/Sommer 2021 erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Um die neuen Bewohnerparkgebiete in den Tarifzonen 1 und 2 mit Parkscheinen
bewirtschaften zu können, ist für den oben genannten ersten Schritt die Installation
von ca. 400 zusätzlichen Parkscheinautomaten erforderlich.
Die einmaligen Investitionskosten hierfür betragen ca. 2 Mio. Euro (brutto) und sind
entsprechend des Umsetzungsfortschritts erforderlich. Dieser Mittelbedarf soll zur
Haushaltsplanaufstellung 2021ff. wie folgt veranschlagt werden:
Haushaltsjahr Bedarf in EUR
2021 1.000.000
2022 850.000
Der Mittelbedarf in 2020 in Höhe von 150.000 EUR wird durch bereits veranschlagte
Mittel gedeckt.
Nach Beschlussfassung dieser Vorlage erfolgt dazu eine europaweite Ausschreibung
nach VOL.
Hinzu kommen ca. 75.000, - Euro für die einmalige Beschilderung der neuen
Bewohnerparkgebiete. Der Mittelbedarf wird durch bereits veranschlagte Mittel
gedeckt.
Für den Betrieb der neuen Parkscheinautomaten fallen laufende Unterhaltungskosten
in Höhe von voraussichtlich ca. 1.050 EUR (brutto) pro Jahr und Parkscheinautomat
(zzgl. 10.000 EUR pro Jahr für Softwareupdates) an. Hieraus ergibt sich
nachstehender Mittelbedarf, der im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021ff.
veranschlagt werden soll:
Haushaltsjahr Bedarf in EUR
2021 252.218
ab 2022 431.248
Falls die Umsetzung schneller erfolgt, also mehr Automaten aufgestellt werden,
wird diese Aufstellung entsprechend angepasst. Da zum einen eine Verlagerung
des Kurzzeitparkens in Parkbauten erwartet wird, und zum anderen ein Großteil
der neuen Bewohnerparkgebiete nur einen geringen Anteil von
Kurzparknachfrage aufweist, geht die Verwaltung von Mehreinnahmen von ca. 1,0
Mio. Euro pro Jahr aus, wenn alle Bewohnerparkgebiete eingerichtet wurden. Seite 5
Zur detaillierteren Prüfung und Umsetzung der im Rahmen des Parkraum -
managementkonzeptes erarbeiteten Handlungsempfehlungen werden zunächst Mittel
in Höhe von jährlich 75.000 Euro benötigt. Der Mittelbedarf wird durch bereits
veranschlagte Mittel gedeckt.
Etwaige zusätzliche Erträge aus dem Ausstellen von Bewohnerparkausweisen werden
im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021ff. angemeldet.
Anlagen:
Karte "Handlungskonzept Erweiterung Bewohnerparken"
Karte "Handlungskonzept Erweiterung Bewohnerparken" als Text anzeigen
Title: Bewohnerparken2020+neu.cdr
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00377290.pdf
Published Time: Tue, 05 May 2020 13:07:47 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
RATINGEN DUISBURG KREFELD MEERBUSCH RHEIN KREIS NEUSS
Hbf Hbf
NEUSS Hamm Hamm Volmers-werth Volmers-werth Flehe Flehe Bilk Bilk Unter-bilk Unter-bilk Friedrich-stadt Friedrich-stadt Oberbilk Oberbilk Wersten Wersten Himmel-geist Himmel-geist Itter Itter Holthausen Holthausen Reisholz Reisholz Benrath Benrath Hassels Hassels Unterbach Unterbach Vennhausen Vennhausen Eller Eller Lierenfeld Lierenfeld Flingern-Süd Flingern-Süd Carlstadt Carlstadt Pempel-fort Pempel-fort Flingern-Nord Flingern-Nord Düsseltal Düsseltal Grafen-berg Grafen-berg Ludenberg Ludenberg Gerres-heim Gerres-heim Hubbelrath Hubbelrath Mörsen-broich Mörsen-broich Deren-dorf Deren-dorf Rath Rath Ober-kassel Ober-kassel Lörick Lörick Heerdt Heerdt Nieder-kassel Nieder-kassel Golz-heim Golz-heim Stockum Stockum Lohausen Lohausen Unter-rath Unter-rath Lichten-broich Lichten-broich Kaiserswerth Kaiserswerth Urden-bach Urden-bach Garath Garath Hellerhof Hellerhof Kalkum Kalkum Wittlaer Wittlaer Anger-mund Anger-mund Altstadt Altstadt S adtmitte tS adtmitte t
Bewohnerparkgebiete IST
Bewohnerparkgebiete Erweiterung
mit Parkschein (Tarifzonen 1 und 2) Bewohnerparkgebiete Erweiterung
mit Parkscheibe (Tarifzone 3) weitere Sondierung in Stufen
KP KP in Planung:
KP: Klemensplatz AF: Alte Flughafenstraße PZ: Plüschowstraße LW: Lichtenbroicher Weg RP: Reeser Platz GP: Golzheimer Platz GB: Grafenberg NI: Niederkasseler Straße HA: Hansaallee SC: Schanzenstraße LM: Liststraße WS: Windscheidstraße AS: Ahnfeldstraße SP: Schillerplatz HP: Hermannplatz GS: Gerresheimer Straße HO: Hauptbahnhof-Ost LP: Lessingplatz VS: Volmerswerther Straße AC: Aachener Straße BS: Brunnenstraße FB: Feuerbachstraße MS: Moorenstraße MP: Moorenplatz UA: Urdenbacher Allee
in Planung:
KP: Klemensplatz AF: Alte Flughafenstraße PZ: Plüschowstraße LW: Lichtenbroicher Weg RP: Reeser Platz GP: Golzheimer Platz GB: Grafenberg NI: Niederkasseler Straße HA: Hansaallee SC: Schanzenstraße LM: Liststraße WS: Windscheidstraße AS: Ahnfeldstraße SP: Schillerplatz HP: Hermannplatz GS: Gerresheimer Straße HO: Hauptbahnhof-Ost LP: Lessingplatz VS: Volmerswerther Straße AC: Aachener Straße BS: Brunnenstraße FB: Feuerbachstraße MS: Moorenstraße MP: Moorenplatz UA: Urdenbacher Allee
AF AF PZ PZ LW LW GB GB RP RP LM LM NI NI HA HA SC SC WS WS AS AS SP SP HP HP GS GS HO HO LP LP FB FB MP MP MS MS BS BS AC AC VS VS UA UA GP GP MMNNRRAAKKOO LLPPHHJJGG SS WWCCQQUUEE DDFFTTVVNK NK OK OK ZZ
# Erweiterung des Bewohnerparkens IST/ Planung 2020ff.
LB LB UR UR YY
BBNV NV XXCH CH
Anlage