Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/467/2024

Initiative zur Stärkung der/des Antisemitismusbeauftragten und Förderung eines starken Netzwerks zur Antisemitismusbekämpfung und Förderung jüdischen Lebens in Düsseldorf

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 11. Dezember 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

1. Ernennung einer/s eigenständigen Antisemitismusbeauftragten: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Einrichtung der Position einer/s eigenständigen Antisemitismusbeauftragten für die Landeshauptstadt Düsseldorf. Die/der Antisemitismusbeauftrage soll im Dezernat 01 angesiedelt werden. Diese Position soll die Koordination und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens in Düsseldorf übernehmen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Angesichts des besorgniserregenden Anstiegs antisemitischer Vorfälle in Deutschland ist es von zentraler Bedeutung, dass auch auf kommunaler Ebene entschlossene Maßnahmen ergriffen werden. Die Ernennung einer/s Antisemitismusbeauftragten in Düsseldorf stellt einen wichtigen Schritt dar, um gezielt gegen jede Form des Antisemitismus vorzugehen und jüdisches Leben mehr als bisher in unserer Stadt zu fördern.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. Dezember 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Dokumenttexte

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RAT/467/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Initiative zur Stärkung der/des Antisemitismusbeauftragten und Förderung eines starken Netzwerks zur Antisemitismusbekämpfung und Förderung jüdischen Lebens in Düsseldorf Fachbereich: 01 - Büro Oberbürgermeister Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 12.12.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: 1. Ernennung einer/s eigenständigen Antisemitismusbeauftragten: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Einrichtung der Position einer/s eigenständigen Antisemitismusbeauftragten für die Landeshauptstadt Düsseldorf. Die/der Antisemitismusbeauftrage soll im Dezernat 01 angesiedelt werden. Diese Position soll die Koordination und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens in Düsseldorf übernehmen. 2. Annahme der Resolution "Nie wieder ist jetzt: Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken" des Deutschen Bundestages: Am 7. November 2024 hat der Deutschen Bundestag die Resolution "Nie wieder ist jetzt: Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken" verabschiedet (s. Anlage). Dieser Resolution schließt sich der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf an. 3. Aufbau eines starken Netzwerks: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, dass die/der neue Antisemitismusbeauftragte damit beauftragt wird, ein starkes Netzwerk mit verschiedenen gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren aufzubauen, um gemeinsam nachhaltige und präventive Projekte zur Bekämpfung des Antisemitismus zu initiieren und hierfür Drittmittel einzuwerben. Ziel ist es, durch diese Zusammenarbeit zusätzliche finanzielle Ressourcen für präventive und aufklärende Maßnahmen zu mobilisieren. Seite 2 Sachdarstellung: Angesichts des besorgniserregenden Anstiegs antisemitischer Vorfälle in Deutschland ist es von zentraler Bedeutung, dass auch auf kommunaler Ebene entschlossene Maßnahmen ergriffen werden. Die Ernennung einer/s Antisemitismusbeauftragten in Düsseldorf stellt einen wichtigen Schritt dar, um gezielt gegen jede Form des Antisemitismus vorzugehen und jüdisches Leben mehr als bisher in unserer Stadt zu fördern. Die vom Deutschen Bundestag verabschiedete Resolution fordert die Kommunen ausdrücklich auf, eigene Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus zu ergreifen. Durch die Annahme der Resolution durch den Rat der Stadt setzt Düsseldorf ein klares Zeichen gegen Judenhass und für ein respektvolles Miteinander. Ein starkes Netzwerk aus gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure ermöglicht es, Synergien zu nutzen und gemeinsam effektiv gegen Antisemitismus vorzugeh en. Die Einwerbung von Drittmitteln erweitert die finanziellen Spielräume für Projekte und Initiativen, die zur Sensibilisierung und Prävention beitragen. Finanzielle Auswirkungen: Die Einrichtung der Position der/s Antisemitismusbeauftragten sowie der Aufbau des Netzwerks können zu zusätzlichen Kosten führen. Es wird empfohlen, diese im Rahmen des nächsten Haushaltsplans zu berücksichtigen und mögliche Fördermittel auf Landes- und Bundesebene zu beantragen. Anlagen: Resolution des Deutschen Bundestages vom 7_November 2024_ Nie wieder ist jetzt_Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken
Resolution des Deutschen Bundestages vom 7_November 2024_ Nie wieder ist jetzt_Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken als Text anzeigen
Deutscher Bundestag Drucksache 20/13627 20. Wahlperiode 05.11.2024 Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Nie wieder ist jetzt - Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken Der Bundestag wolle beschließen: Am 9. November 2023 hat im Deutschen Bundestag eine Debatte zum Schutz jüdi- schen Lebens stattgefunden. Anlässlich dieser Debatte mit dem Titel „Historische Ver- antwortung wahrnehmen - Jüdisches Leben in Deutschland schützen" haben sowohl die Koalitionsfraktionen (Bundestagsdrucksache 20/9149 neu) als auch die CDU/CSU-Fraktion (Bundestagsdrucksache 20/9145) wichtige Entschließungsan- tr äge vorgelegt, die die Grundlage für Initiativen im Bund und in den Ländern bilden können. Mit dem vorliegenden Antrag unterstreichen wir, dass die Bekämpfung des Antisemitismus die gemeinsame Aufgabe aller Demokratinnen und Demokraten dar- stellt. Deutschland trägt vor dem Hintergrund der Shoah, der Entrechtung und der Ermor- dung von sechs Millionen europäischen Jüdinnen und Juden, eine besondere Verant- wortung im Kampf gegen Antisemitismus. Wir müssen auf Antisemitismus hinweisen, vor ihm warnen und laut und sichtbar gegen ihn eintreten. Der Deutsche Bundestag ist dankbar, dass es nach der nationalsozialistischen Diktatur und trotz der Shoah wieder jüdisches Leben und jüdische Kultur in Deutschland gibt. Ihre Existenz ist eine Bereicherung unserer Gesellschaft und angesichts unserer Ge- schichte eine besondere Vertrauenserklärung gegenüber unserer Demokratie und un- se rem Rechtsstaat, der wir gerecht werden wollen und die uns immer Verpflichtung sein soll. Der Kampf gegen den Antisemitismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Er kann nicht allein staatliche Aufgabe oder gar Aufgabe der in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden sein. Insbesondere Parteien und zivilgesellschaftliche Organisati- onen müssen deutlich machen, dass für antisemitische Ansichten in ihren Reihen kein Platz ist. Seit dem grausamen Terror-Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 sehen wir in Deutschland Judenhass und israelbezogenen Antisemitismus auf einem seit Jahrzehnten nicht dagewesenen Niveau. Der Anstieg antisemitischer Einstellungen und Taten ist zutiefst beunruhigend. Antisemitismus ist ein hochgradig dynamisches, zutiefst menschenfeindliches Phänomen. Die Entwicklung seit dem 7. Oktober 2023 ist sowohl auf einen zunehmend offenen und gewalttätigen Antisemitismus in rechts- extremistischen und islamistischen Milieus als auch auf einen relativierenden Umgang und vermehrt israelbezogenen und links-antiimperialistischen Antisemitismus zurück- zuführen. Drucksache 20/13627 - 2 - Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode In den vergangenen Monaten ist nicht zuletzt das erschreckende Ausmaß eines Anti- semitismus deutlich geworden, der auf Zuwanderung aus den Ländern Nordafrikas und des Nahen und Mittleren Ostens basiert, in denen Antisemitismus und Israelfeindlich- keit, auch aufgrund islamistischer und antiisraelischer staatlicher Indoktrination, ver- breitet sind. Klar ist aber auch: Antisemitismus findet sich seit langem in allen gesell- schaftlichen Bereichen und hat verschiedene Nährböden. Verschwörungsideologien und antisemitische Narrative sind in den vergangenen Jahren in allen gesellschaftli- chen Gruppen anschlussfähiger geworden. Völkische und rechtsextreme Positionen sind auf dem Vormarsch und die Personenzahl mit gefestigt rechtsextremistischer Ein- stellung steigt an. All dies führt zu einer massiven Verunsicherung unter Jüdinnen und Juden in Deutschland. Der Deutsche Bundestag verurteilt antisemitische Angriffe und Übergriffe auf das Schärfste. Jede einzelne Attacke ist zugleich ein Angriff auf die Werte und Grundsätze, auf denen unser Zusammenleben und unsere Demokratie fußen. Die Gedenkstunde des Deutschen Bundestages für die Opfer des Nationalsozialismus vom 31. Januar 2024 hat auf eindrückliche Weise erneut deutlich gemacht, dass die Verbrechen der Shoah auch 79 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges nichts an Schrecken verloren haben und bis heute nachwirken. Die eindringlichen, persönlichen Worte der Shoah-Überlebenden Eva Szepesi und des Journalisten Marcel Reif, als Vertreter der Nachfolgegeneration, hallen nach, sie dürfen nicht in Vergessenheit ge- raten. Jüdisches Leben in all seinen Facetten ist heute ein selbstverständlicher und integraler Bestandteil unseres Landes. Dies ist ein großes Glück. Die Vielfalt jüdischen Lebens anzuerkennen, sichtbar zu machen, zu bewahren und zu schützen, ist Ausdruck der deutschen Staatsräson. Diese Selbstverpflichtung ergibt sich aus unserer liberalen De- mokratie sowie aus unserer besonderen historischen Verantwortung gegenüber Jüdin- nen und Juden weltweit, und sie begründet gleichsam unser unverrückbares Schutz- versprechen an das Existenzrecht des Staates Israel als sichere Heimstätte des jüdi- schen Volkes. Sie fordert uns auf, Haltung zu zeigen und aufzustehen gegen jede Form von Antisemitismus. „Nie wieder!" war, ist und bleibt eine Aufgabe für unsere gesamte Gesellschaft, denn Hass und Feindschaft gegen Jüdinnen und Juden sind kein exklusives Merkmal einer bestimmten Gruppe, sondern finden sich seit jeher in allen gesellschaftlichen Gruppen. Um unserer Verantwortung gerecht zu werden und jüdisches Leben in Deutschland auch zukünftig zu ermöglichen, müssen wir die Aktivitäten für die Stärkung und Sicht- barmachung des vielfältigen jüdischen Lebens weiter intensivieren und durch Wis- sensvermittlung Vorurteilen vorbeugen. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, jüdisches Leben in Deutsch- land zu stärken. Dazu gehört unter anderem, die Erinnerung an die Shoah wachzuhal- ten und insbesondere die Arbeit der Gedenkstätten und Erinnerungseinrichtungen so- wie die historisch-politische Bildungsarbeit zu fördern. Wo Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Vereinbarung von Religionsausübung und Beruf insbesondere mit Blick auf die Einhaltung jüdischer Feiertage gewährleis- ten, begrüßt der Deutsche Bundestag dies. Der Deutsche Bundestag bekräftigt die haushaltsrechtlichen Regelungen für die Mit- telvergabe auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung für alle Zuwendungsempfänger des Bundes. Der Deutsche Bundestag bekräftigt seinen Be- schluss, dass sicherzustellen ist, dass keine Organisationen und Projekte finanziell ge- fördert werden, die Antisemitismus verbreiten, das Existenzrecht Israels in Frage stel- len, die zum Boykott Israels aufrufen oder die die BDS-Bewegung aktiv unterstützen. In diesem Zusammenhang sind der Beschluss der Bundesregierung vom 20. Septem- ber 2017, der die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus politisch bekräftigt, und Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode - 3 - Drucksache 20/13627 der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2019, in dem sich der Bun- des tag zur IHRA-Arbeitsdefinition bekennt, als maßgeblich heranzuziehen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich gegenüber den Ländern und Kommunen dafür einzusetzen, dass sie entsprechende Regelungen implementieren und, sofern noch nicht geschehen, die IHRA-Antisemitismusdefinition als maßgeblich heranzie- hen. Wir müssen uns weiterhin für die Sicherheit jüdischen Lebens und den Schutz jüdi- scher Einrichtungen engagieren und die jüdische Gemeinschaft in unserem Land an- gemessen fördern. Judenhass muss auch im digitalen Raum, insbesondere in den sozi- alen Medien, entschlossen bekämpft werden. Gezielter Desinformation und Aufrufen zu antidemokratischer Mobilisierung müssen wir entgegenwirken. Der Deutsche Bundestag begrüßt ausdrücklich die wertvolle Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Anti- semitismus Dr. Felix Klein bei der Bekämpfung von Antisemitismus und der Förde- rung lebendigen jüdischen Lebens in Deutschland. Die Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben ist vollständig und nachhaltig auszufüllen und umzusetzen. Dazu gehört es unter anderem, „Geset- zeslücken zu schließen und repressive Möglichkeiten konsequent auszuschöpfen" (NASAS, S. 39). Dies gilt in besonderem Maße im Strafrecht sowie im Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht, um eine möglichst wirksame Bekämpfung von Antisemitismus zu gewährleisten. Dort, wo die Bundesregierung dies bereits in An- griff genommen hat, begrüßt der Deutsche Bundestag dies. Der Deutsche Bundestag begrüßt im Übrigen das Verbot der Betätigung der Terroror- ganisation Hamas sowie des internationalen Netzwerks Samidoun durch die Bundes- regierung. Nun müssen weitere extremistische Organisationen überprüft und, sofern möglich, verboten werden. Der Deutsche Bundestag bekräftigt seinen Beschluss vom 17. Mai 2019 mit dem Titel „Der BDS- Bewegung entschlossen entgegentreten - Antisemitismus bekämpfen" (Bundestagsdrucksache 19/10191) und fordert die Bundesregierung auf, zu dessen Umsetzung die gegen die BDS-Bewegung gerichteten Aktivitäten zu verstärken. Dazu zählt, dass auch ein Betätigungsverbot oder ein Organisationsverbot der BDS- Bewe- gung in Deutschland geprüft wird. Die Meinungsfreiheit und die Freiheit von Kunst und Wissenschaft sind hohe Güter und werden durch unser Grundgesetz garantiert und geschützt. Auch in den Reihen von Kunst und Kultur sowie der Medien darf es keinen Raum für Antisemitismus geben. Die Ursachen und Hintergründe der großen Antisemitis- musskandale der letzten Jahre in diesen Bereichen, insbesondere auf der „documenta fifteen" und der Berlinale im Februar 2024 müssen umfassend aufgearbeitet werden und es müssen Konsequenzen gezogen werden. Dort, wo die Bundesregierung dies bereits in Angriff genommen hat - zum Beispiel durch Sensibilisierungsmaßnahmen und Codes of Conduct für die bundesgeförderten Einrichtungen in Bezug auf Antise- mitismus -, begrüßt der Deutsche Bundestag dies. In diesem Rahmen und auf der Grundlage der Gemeinsamen Erklärung der Kulturmi- nisterkonferenz, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der kommunalen Spitzenverbände vom 13. März 2024 sollen Länder, Bund und Kommu- nen - soweit noch nicht erfolgt - rechtssichere, insbesondere haushälterische Regelun- gen erarbeiten, die sicherstellen sollen, dass keine Projekte und Vorhaben insbeson- dere mit antisemitischen Zielen und Inhalten gefördert werden. Kunst- und Kulturver- anstaltungen sowie -einrichtungen sollten gemeinsam mit Experten antisemitismuskri- tische Codes of Conduct und Awarenessstrategien als Leitfaden ihres Handelns an- we nden. Drucksache 20/13627 -4 - Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode Die Freiheit des Denkens muss an den Hochschulen gewährleistet sein. Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert die Wissenschaftsfreiheit mit Verfassungsrang. Dies muss uneingeschränkt auch für Lehrende wie Studierende mit jüdischen Wurzeln, israeli- scher Herkunft oder mit israelsolidarischem Denken gelten. Unsere Hochschulen müs- sen sichere Orte für diese Studierenden und Lehrenden sein. Die ordnungsgemäße Durchführung von Veranstaltungen muss gewährleistet sein. Antisemitisches Verhalten muss Konsequenzen haben. Deshalb sind Schulen und Hochschulen darin zu unterstützen, weiterhin von ihren rechtlichen Möglichkeiten Ge- brauch zu machen oder entsprechende Möglichkeiten zu implementieren. Dazu gehö- ren die Anwendung des Hausrechts, der Ausschluss vom Unterricht oder Studium bis hin zur Exmatrikulation in besonders schweren Fällen. Hier wäre es hilfreich, den Kampf insbesondere gegen Antisemitismus verbindlich in die entsprechenden Curricula von Studiengängen aufzunehmen, Lehrende entspre- chend zu qualifizieren und flächendeckend Beauftragte gegen Antisemitismus an Hochschulen zu ernennen. Angesichts zunehmender judenfeindlicher Vorfälle, wie zuletzt der abscheuliche Überfall auf einen jüdischen Studenten durch einen israelfeindlichen Kommilitonen in Berlin, fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, auf die Länder ein- zuwirken, eine Überprüfung der Hochschulgesetze auf Lücken und Anpassungen im Sinne notwendiger Sanktionsmöglichkeiten durchzuführen; soweit Landesgesetzgeber dies bereits in Angriff genommen haben, begrüßt der Deutsche Bundestag dies aus- drücklich. Die noch offenen Fragen zum Aufbau des Deutsch-Israelischen Jugendwerks insbe- sondere vor dem Hintergrund der weltpolitischen Entwicklungen sind zügig zu ent- scheiden. Wir fordern die Bundesregierung auf, weiterhin aktiv für die Existenz und die legiti- men Sicherheitsinteressen des Staates Israel als ein zentrales Prinzip der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik einzutreten und die Anstrengungen für eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung zu verstärken, im international geteilten Einvernehmen, dass dies die beste Chance für eine tragfähige Friedenslösung bietet, mit dem Ziel, die wie- derkehrende Gewalt zu beenden und den Menschen auf der israelischen und palästi- nensischen Seite ein Leben in Sicherheit, Freiheit, Würde und mit gleichen Rechten zu ermöglichen. Israel hat das völkerrechtlich verbriefte Recht, sich gegen völkerrechtswidrige An- griffe zu verteidigen und damit die anerkannte Pflicht, seine Bürger unter Wahrung seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen vor Terror zu schützen. Wir fordern die Bun- desregierung auf, sich auch weiterhin in internationalen Gremien und gegenüber inter- nationalen Partnern für dieses Recht einzusetzen. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung auf EU-Ebene mit Nachdruck eine Listung terroristischer Gruppierungen vorantreibt, die Listung des militärischen Teils der His- bollah entschieden umsetzt und bereits eine Reihe von Sanktionierungen gegen Mit- glieder solcher Organisationen vorgenommen hat, die das Existenzrecht Israels nicht nur negieren, sondern Israel aktiv bekämpfen. Hierzu zählen in erster Linie die irani- schen Revolutionsgarden. Der Schutz jüdischen Lebens bleibt für Deutschland eine weltweite Verpflichtung. Berlin, den 5. November 2024 Dr. Rolf Mützenich und Fraktion Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Christian Dürr und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83-91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/467/2024