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JHA/069/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder -
hier: Kita Martinstraße 58
Fachbereich:
51 - Amt für Soziales und Jugend / Jugend
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Jugendhilfeausschuss 20.11.2024 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Bilker Rotznasen e.V. einen
freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in
Höhe von insgesamt 3.854,00 Euro zu gewähren.
Maßnahme(n):
Außengeländemaßnahme
Sachdarstellung:
Bei dem vorgenannten Träger Bilker Rotznasen e.V. handelt es sich um einen
anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch).
Der Träger Bilker Rotznasen e.V. betreibt als Elterninitiative die eingruppige
Kindertageseinrichtung Martinstraße 58.
Gemäß der Fachempfehlung zur Spielsandhygiene auf Kinderspielflächen des
Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, des
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen sollte
Spielsand in Kindertageseinrichtungen alle ein bis drei Jahre erneuert werden.
Der letzte Sandaustausch in der Kita Martinstraße 58 liegt bereits sieben Jahre
zurück, sodass der Sandkasten nur noch zur Hälfte befüllt und zudem stark
verschmutzt ist. Ein Austausch des Spielsands ist daher dringend erforderlich.
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Da es sich bei dem Träger um eine eingruppige Elterninitiative handelt und kaum
Rücklagen vorhanden sind, wird ein kommunaler Zuschuss beantragt.
Bei der Prüfung durch den Fachbereich Betriebskosten des Amtes für Soziales und
Jugend wurde der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit den Fördermitteln
bestätigt.
Der Träger übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 20% des kommunalen
Zuschussbedarfs.
Platzangebot:
Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung
geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2024/2025)
stehen in der Einrichtung 16 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum
Schuleintritt in der Gruppenstruktur 1xT3 zur Verfügung.
Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung:
Die Kindertageseinrichtung wird seitens der Jugendhilfeplanung benötigt, um den
Bedarf nach Betreuungsplätzen im Stadtteil Bilk zu decken. Aus diesem Grund wird
die Einrichtung entsprechend in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01
(Tageseinrichtungen).
Finanzierungsart: Kostendarstellung:
Gesamtkosten der Maßnahme 4.817,00 Euro
abzüglich U3-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro
abzüglich U3-städt. Anteil 0,00 Euro
abzüglich Ü3-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro
abzüglich Ü3-städt. Anteil 0,00 Euro
kommunaler Zuschussbedarf 4.817,00 Euro
abzüglich Trägeranteil des kommunalen
Zuschussbedarfs in Höhe von 20%
-963,00 Euro
Zu bewilligender kommunaler Zuschuss 3.854,00 Euro
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor.