Beschlussvorlage Aktenzeichen JHA/069/2024

Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Martinstraße 58

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 31. Oktober 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Bilker Rotznasen e.V. einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 3.854,00 Euro zu gewähren.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Bei dem vorgenannten Träger Bilker Rotznasen e.V. handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch).

Der Träger Bilker Rotznasen e.V. betreibt als Elterninitiative die eingruppige Kindertageseinrichtung Martinstraße 58.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 31. Oktober 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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JHA/069/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Martinstraße 58 Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend / Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Jugendhilfeausschuss 20.11.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Bilker Rotznasen e.V. einen freiwillig städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung in Höhe von insgesamt 3.854,00 Euro zu gewähren. Maßnahme(n):  Außengeländemaßnahme Sachdarstellung: Bei dem vorgenannten Träger Bilker Rotznasen e.V. handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger Bilker Rotznasen e.V. betreibt als Elterninitiative die eingruppige Kindertageseinrichtung Martinstraße 58. Gemäß der Fachempfehlung zur Spielsandhygiene auf Kinderspielflächen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen sollte Spielsand in Kindertageseinrichtungen alle ein bis drei Jahre erneuert werden. Der letzte Sandaustausch in der Kita Martinstraße 58 liegt bereits sieben Jahre zurück, sodass der Sandkasten nur noch zur Hälfte befüllt und zudem stark verschmutzt ist. Ein Austausch des Spielsands ist daher dringend erforderlich. Seite 2 Da es sich bei dem Träger um eine eingruppige Elterninitiative handelt und kaum Rücklagen vorhanden sind, wird ein kommunaler Zuschuss beantragt. Bei der Prüfung durch den Fachbereich Betriebskosten des Amtes für Soziales und Jugend wurde der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit den Fördermitteln bestätigt. Der Träger übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 20% des kommunalen Zuschussbedarfs. Platzangebot: Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2024/2025) stehen in der Einrichtung 16 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Gruppenstruktur 1xT3 zur Verfügung. Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung: Die Kindertageseinrichtung wird seitens der Jugendhilfeplanung benötigt, um den Bedarf nach Betreuungsplätzen im Stadtteil Bilk zu decken. Aus diesem Grund wird die Einrichtung entsprechend in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01 (Tageseinrichtungen). Finanzierungsart: Kostendarstellung: Gesamtkosten der Maßnahme 4.817,00 Euro abzüglich U3-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro abzüglich U3-städt. Anteil 0,00 Euro abzüglich Ü3-Bundes-/Landesmittel 0,00 Euro abzüglich Ü3-städt. Anteil 0,00 Euro kommunaler Zuschussbedarf 4.817,00 Euro abzüglich Trägeranteil des kommunalen Zuschussbedarfs in Höhe von 20% -963,00 Euro Zu bewilligender kommunaler Zuschuss 3.854,00 Euro Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/069/2024