Beschlussvorlage Aktenzeichen JHA/056/2026

Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Krahestr. 13b

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 2. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Kleine Freiheit e.V. einen freiwilligen städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung für Kinder in Höhe von insgesamt 3.498,99 Euro zu gewähren.

Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das Jahr 2026.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Bei dem vorgenannten Träger Kleine Freiheit e.V. handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger Kleine Freiheit e.V. betreibt die viergruppige Tageseinrichtung für Kinder an der Krahestr. 13a/b (Elterninitiative).

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 2. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · JHA/056/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 5.5

    Jugendhilfeausschuss. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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JHA/056/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder hier: Kita Krahestr. 13b Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Jugendhilfeausschuss24.06.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Kleine Freiheit e.V. einen freiwilligen städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung für Kinder in Höhe von insgesamt 3.498,99 Euro zu gewähren. Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das Jahr 2026. Maßnahme(n):  Malerarbeiten (Mehrkosten) Sachdarstellung: Bei dem vorgenannten Träger Kleine Freiheit e.V. handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger Kleine Freiheit e.V. betreibt die viergruppige Tageseinrichtung für Kinder an der Krahestr. 13a/b (Elterninitiative). In der Sitzung vom 29.11.2024 wurde dem Träger für die erforderliche Instandsetzungsmaßnahme (Malerarbeiten) ein kommunaler Zuschuss in Höhe von 25.753,00 EUR gewährt. Im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen ergaben sich Mehrkosten in Höhe von 3.888,21 EUR durch Zusatzarbeiten, die aufgrund von Rissen, Hohlräumen und alten Farbschichten erforderlich waren. Die hieraus entstehenden erhöhten Material- und Arbeitskosten waren bei der Planung der Maßnahme nicht absehbar. Fördermittel aus dem Landesfördermittelprogramm können nicht in Anspruch genommen werden. Bei der Prüfung durch den Fachbereich Betriebskosten des Amtes für Soziales und Jugend wurde der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit den Fördermitteln bestätigt. Der Träger übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 10% der Gesamtkosten. Platzangebot: Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2025/2026) stehen in der Einrichtung 21 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 57 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Gruppenstruktur T1(45), T3(45), DF, DF zur Verfügung. Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung: Die Kindertageseinrichtung ist mit einer zukunftssicheren Gruppenstruktur versehen und wird seitens der Jugendhilfeplanung benötigt, um den Bedarf nach Betreuungsplätzen im Stadtteil Flingern Süd zu decken. Aus diesem Grund wird die Einrichtung entsprechend in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01 (Tageseinrichtungen). Finanzierungsart: Kostendarstellung: Gesamtkosten der Maßnahme32.502,21 Euro abzüglich U6-Bundes-/Landesmittel0,00 Euro abzüglich U6-städt. Anteil0,00 Euro kommunaler Zuschussbedarf32.502,21 Euro abzüglich Trägeranteil des kommunalen-3.250,22 Euro Zuschussbedarfs in Höhe von 10% Zuschussbedarf nach Eigenanteil29.251,99 Euro Bereits bewilligt 25.753,00 Euro Zu bewilligender kommunaler Zuschuss3.498,99 Euro Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor. Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/056/2026